Wie beantrage ich d...
 
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Wie beantrage ich das gemeinsame Sorgerecht.

 
(@snipersteffen07)
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Hallo zusammen,

Ich bin noch recht neu hier , hoffe aber das ihr mir ein paar Tips geben könnt.
Vielen dank im voraus dafür.

Ich möcht euch erstmal meine Geschicht erzählen ,damit man sich in die Lage ersteinmal versetzen kann.

Ich habe 2 Töchter die eine ist 6 jahre und die andere ist 9 jahre alt.
Mit der KM bin ich seit fünf Jahren nicht mehr zusammen (gott sei dank) habe mit ihr aber nur Ärger.
Anfangs bekam ich meine Kinder garnicht zu Gesicht, mit der Begründung ,Zitat: die kinder müssten das ersteinmal verarbeiten.Zitat ende. Diese zeit wurde von der KM auf 6 Monate festgesetzt. Dies ließ ich mir natürlich nicht gefallen und bin aufs JA gegangen um ein Umgangsrecht zu meinen Kindern zu bekommen, dort wurde ich Anfangs nur abgewimmelt, mit der Begründung das man ein wenig ZEIT VERGEHEN LASSEN SOLLT. Was für ein schwachsinn!! Habe dann eine beschwerde eingereicht wo mir dann das Besuchsrecht eingeräumt wurde. Die KM hielt sich aber leider nicht an die Abmachungen und so verging einige Zeit.
Ich habe versucht mit der KM zu einem gespräch zu kommen , zu einem vernünftigen Gespräch, denn man muss wissen das meine Ex sehr ausfallen sein kann. Ich bin ein fürsorglicher vater der sich für seine Kinder interesiert genau wie ihr auch, ich musste mir immer wieder anhören was für ein schlechter Vater ich sei, das ich meine kinder verlassen hätte, was natürlich nicht stimmt, aber die frauen drehen sich das gerne mal so das sie im  licht gut dastehen. wie auch immer. zumindest kam der tag an dem ich eine unterhaltsprüfung ins haus bekam, selbstverständlich von einer Anwältin. Daraufhin rief ich die KM an und fragte nach was das denn soll.
Als Antwort bekamm ich , das sie mich im Auftrag der ARGE prüffen müsse. Ich erwiederte warum machen wir das nicht vor dem JA,darauf bekam ich natürlich keine Antwort und so ging diese ganze sache erst richtig los.

Ich suchte mir eine Anwältin (vieleicht ein Fehler ) berichtete ihr meine Geschichte und bat sie um juristischen Rat, denn es bestand ja nicht nur die frage des Unterhaltes im Raum sondern auch Sachen  wie Auskunftsbereitschaft, denn ihr müßt wissen das ich weder schulzeugnisse  oder ähnliches zu Gesicht bekomme.
Wenn ich die KM darauf anspreche bekomme ich nur als Antwort, das es nichts gibt und das sie entscheidet was ich erfahre über meine Kinder.

Sie hatte mir eines geschworen und zwar: Zitat. Ich werde dafür sorgen das die Kinder freiwillig nicht mehr zu dir kommen wollen.Zitat Ende.

was sol man dazu denn noch sagen, ich war kurz vor dem ausrasten, aber darauf wollte ich mich nicht erablassen.

Meine Anwältin versprach mir das blaue vom Himmel, wenn wir vor Gericht gehen würden, das ich auf alle Fälle gewinnen würde, was den Unterhalt betrifft, denn ich sagte ,das ich mir es nicht leisten kann  eine Analt zu nehmen wenn ich keine Gerichtskostenbeihilfe bekommen würde. Sie sagte das ich mit meinem Verdienst auf alle Fälle Beihilfe bekommen würde. Daraufhin willigte ich ein, sie als meine Rechtsvertretung zu wählen.(der größte fehler meine Lebens)

Versteht mich bitte nicht falsch. Ich zahle gerne für meine Kinder, was mein Gehalt zulässt, ich sehe aber nicht ein wenn ich sie (Harz 4 natürlich )und ihren neuen ( auch Harz 4 )noch mit durchfüttern soll, und meine Kinder in kaputten Klammotten herumlaufen müssen.

Gesagt ,Getan. Ich gabe meine Papiere ab , den Rest sollte die Anwältin machen.Dies tat sie ja auch.
Ich fragt sie bestimmt fünf mal, ob wir Aussichten auf Erflog haben, dies beantwortet sie mit einem kräftigen JA.
Dies wa leider überhaupt kein Funke Realität.
Das Gricht in Eisenach gab der Antragstellerin in allen Punkten recht , nur durch schriftverkehr, dazugesagt.
Daraufhin zogen wir vor das OLG Jena und haben Beschwerde eingereicht gegen das Urteil von Eisenach.
4 Wochen später kam der Brief indem das OLG dem Amtsgericht Eisenach in allen Punkten rechtgab, und mir keine Beihilfe für den Prozeß gab, mit der Begründung, das ich keine Aussichten auf Erfolg hatte.

Es kam zu einem Termin im Amtsgericht Eisenach, welchen ich aus Kostengründen nicht mehr antreten konnte und so bekam ich ein Versaumnisurteil zugeschicht, gleichzeitig mit dem Brief der Gegenseite das ich eine Woche Zeit hätte den Unterhaltsrückstand von 1700,00 Euro an sie zu überweisen ,gleich mit der Androhung zur Zwangsvollstreckung. Das ist schon mal der Hammer.

Gut , ich habe das Geld überwiesen,(habe es sicherheitshalber jeden Monat zurückgelegt )mit der bitte mir eine Bestättigung zukommen zulassen.

Jetzt nach 2 Wochen habe ich immer noch keine Bestätigung, ich fragt nach bei ihrer Rechtsanwaltin , was da los sei und dann kam der Hammer.
So eine unhöfliche Person als Rechtsanwältin habe ich noch nicht gesehen. was ich mir einbilde anzurufen, das Schriftstück wäre raus
gegangen (habe ich nur leider nie bekommen) und das ich es sein lassen soll sie zu belästigen. da wäre ich fast vom Stuhl gefallen.

Müssen sie nicht solche Schreiben per Einschreiben Wegschicken???

Meine Ex ist jetzt auf einen so hohen Ross das sie denkt sie kann jetzt machen was sie will, und dadurch habe ich noch mehr Stress bekommen mit der KM.

Meine Kinder wollen nicht mehr mit mir reden , ob sie kommen wollen wissen sie auch nicht, so kenne ich sie garnicht, sie sind immer gerne zu mir gekommen,ich war immer ihr allerbester PAPA  wir hatten viel Spass und waren glücklich.Ich glaube das meine Ex sie soweit bringt bis sie das schafft was sie mir versprochen hatte.

Ich glaube auch das meine Anwältin nur daran Interesse hatte , mit mir Geld zu verdienen, denn interesse an meinem Fall war nicht wirklich da, sie gab sich zum Schluss sehr desinteressiert wenn ich sie um Rat bat, da war mir klar das diese Anwältin nur Kohle wollte.

ZUm Schluss bin ich aus diesem Fall mit knapp 4000 Euro Schulden rausgegangen, und meine Ex lacht mir ins Gesicht.
Was ist das für ein System , was ist das für eine Rechtsprechung, in welchem Väterverhassten Land leben wir hier.
Laut ihrer Anwältin könnte ich zur Tafel oder zur Suppenküche gehen, als ich fragt wie ich das bezahlen soll.

Leider ist es in diesem lande so, das wir Väter nur geduldet sind , und dagegen müsste Stassbourg endlich mal was machen.

Meine Frage :

Wie beantrage ich das GSR
Was für voraussetzungen müssen gegen sein ( habe dauernachtschicht)
Brauche ich dazu einen Anwalt- kostenfrage-kann ich mir nicht mehr leisten
Was muss ich berücksichtigen
Was für Anlaufstellen gibt es

Ich bedanke mich bei euch für eure Z :)eit, und für euer zuhören und vieleicht hat der eine oder andere ja noch einen Rat für mich.

Vielen dank.

S.W.

>>>Keine Klarnamen bitte.<<<

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 06:28
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi & willkommen bei vs,

Mir fehlen in Deiner Geschichte noch ein paar Infos:

- So wie ich das lese, wart ihr nicht verheiratet, oder?
- Wie viel Unterhalt hast Du vor dem Urteil gezahlt?
- Zu wie viel bist Du verurteilt worden?
- Ist der Umgang irgendwie festgelegt worden?
Anmerkung: Wenn nicht, würde ich zuerst versuchen, den Umgang festlegen zu lassen, bevor das GSR zur Sprache kommt...

LG

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 12:11
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Beim mehrmaligen Durchlesen fallen mir noch ein paar Fragen ein:

Du schreibst, ihr seid seit 5 Jahren getrennt - wie lief der Umgang in dieser Zeit?
Was hast Du bzgl. Umgangsfestlegung schon unternommen?

Was erhoffst Du dir vom GSR?
Denn das bedeutet im Wesentlichen, dass Du und deine Ex die Entscheidungen bzgl. der Kinder gemeinsam treffen müßt...

LG
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 14:55
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

und vielen dank für die Nachrichten,

Ja seit 5 Jahren sind wir getrennt, der Umgang verlief anfangs mit großen Schwierigkeiten, denn sie wollte bestimmen wann ich die Kinder sehen darf und sollte.
Ich ging auf das Jugendamt um den Umgang zu Regeln, diese verwiesen mich dann zu einer Stelle wo, eltern mit einander reden würden mit einem Gesprächsführer an der Seite. das amt fällt mir gerade nicht ein, ich glaube es war die AWO.

Dies tat ich dann auch und es kam zu einen Gespräch mit der KM. Die war an diesem Tag so zuckersüß und versprach alles daran zu setzen den umgang mit mir als Vater zu unterstützen, nur leider war die realität ganz anders. ich bekamm die Kinder 4 wochen lang nicht zu gesicht obwohl ausgemacht war ,alle zwei Wochen, mit den merkwürdigsten ausreden.

Daraufhin ging ich wieder zum JA um dort eine Regelung mit der KM zu finden. Es kam zu einen erneuten Termin beim JA.
Das Gespräch verlief lächerlich, die Km hat  in dem Gespräch das blaue vom Himmel gelogen, was ich aber beweisen konnte das es nicht so war.Zumindest hat sie ihrem Vertreter vom JA eine ganz andere Geschicht erzählt gehabt ,als wie sie es im Gespräch mit mir wiedergab.

Und somit wieß mich IHR JAMitarbeiter darauf hin. Ich zitiere: Herr ***** , wenn ich das so höre und mir die KM eine ganz andere Geschichte erzählt hatte kann ich ihnen nur raten das Umgangsrecht vor Gericht einzuklagen.Zitat ende.

das muss man sich mal vorstellen , ihr Berater gibt mir den Rat vor Gericht zu gehen.

Die KM hatte wohl eingesehen das sie da was falsch gemacht hatte, zu diesem zeitpungt gab es keine Probleme  mit dem umgangsrecht.

Die KM macht die Besuchs und Ferienplanung und legt fest wann ich die Kinder zu holen habe, bei mir ist das nur nicht so einfach, da ich arbeite, sie hat dazu ja genug zeit.
Zumindest tut se mir 27 Tage urlaub einplanen den ich noch nicht einmal habe, und 2. möchte ich dabei mitreden können.

Meine Kinder zu holen ist laut Aussage der Anwältin der Gegenseite Mein Privatvergnügen und kann somit nicht eingerechnet werden, als ich sagte das ich mir es bald nicht mehr leisten kann , meine Kinder überhaupt noch holen zu können, dann müsste ich mich halt noch mehr einschränken in meiner Lebensführung. Mehr einschränken geht schon nicht mehr. Ich fahre mit dem Fahrrad schon zur arbeit( Einfach 9 km ) damit ich das Geld habe meine Kinder holen zu können.

Ich erhoffe mir vom GSR das ich wieder Anteil an dem Leben meiner Kinder habe das ein Auskunfsrecht habe das ich vater sein kann und nicht nur als ZAHLPAPA der machen muss was die MAMA will. Das ich Entscheidungen die meine Kinder betreffen mitbestimmen darf, was gut für die Zukunft meiner Kinder ist, das ich die Wege für die Zukunft meiner Kinder ebnen darf und ihnen helfen kann Sachen zu meistern, all das erhoffe ich mir vom GSR.

Mit der KM ist darüber überhaupt nicht zu reden, die lacht mich nach ihrem Sieg vor Gericht einfach nur aus, sie weiß das ich mir keinen neuen Rechtsstreit finanziell mehr leisten kann, und kommt mit den Argument wenn mir das nicht passt mit dem urlaubsplan ect, hätte sie schon mit ihrer Anwältin gesprochen können wir das wieder vor Gericht klären lassen.
Also ein rankommen an diese frau ist absolut nicht möglich.

Nein verheiratet waren wir nicht , ich wollte bei der Geburt das halbe SR haben ,welches die KM aber nicht einwilligte.
Ich habe vor dem Urteil 354,00 Euro bezahlt .
Ich bin zu den  478,50 Euro + die gesammten Gerichts und Anwaltskosten auch der Gegenseite verurteil wurden.Gerichts und Anwaltskosten ca 2450,00 Euro+ 1700,00 Nachzahlung an die KM.

Wie soll ich den Umgang festlegen lassen, bei mir kann es auch mal sein das ich an Besuchs WE beruflich unterwegs bin und somit gezwungen bin es zu verschieben. Die KM darf mir doch aber nicht vorschreiben wann ich Urlaub zu nehmen habe, auserdem bräuchte ich ja auch noch mal ein paar Tage für mich.

vielen dank im voraus für eure Hilfe.

Gruß Steffen

*Edit: Realnamen entfernt. Steffen, achte bitte darauf, keine Realnamen zu nennen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 17:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

unter den gegebenen Voraussetzungen dürfte ein GSR ausgeschlossen sein, da die KM noch in einem Zustand steckt, der Freude über dein Unglück auslöst. Jetzt könnte man sagen, dass das GSR aber eigentlich Grundrecht ist und man das Sorgerecht notfalls dann eben allein bekommt, wenn einer so drauf ist. Aber weit gefehlt, denn außer Entfremdung (und die wird nach wie vor eher belächelt als sanktioniert) hat man der KM nichts vorzuwerfen. So übel das ist, aber solange die KM nicht auch noch säuft, harte Drogen nimmt und sowieso ne stadtbekannte Schlampe (und das auch bitte im JA) ist, vergiss es.

Und solange du noch keinen Zeitraum von sagen wir mal einem Jahr vorweisen kannst, in dem es mit der KM keine Verständigungsprobleme gegeben hat, hast du auch keinerlei Aussicht auf ein GSR.

Im Grunde hat sich nichts geändert: Wenn die KM ein GSR blockieren will, dann lässt sie Harmonie eben nicht zu und schon ist dem Antrag auf GSR der Boden entzogen.
Und leider wird sich auch bei einem neuen Gesetz nichts ändern, denn man wird es bewusst schwammig lassen, aus welchen Gründen eine Mutter verweigern können soll, so dass am Ende jede Entscheidung eine reines Gutdünken sein wird. Der eine Richter erkennt nur schwerwiegende Gründe für die Verweigerung an, dem anderen reichen schon behauptete Streits aus.

Ich rate dir dazu, erst einmal die Situation mit der KM in bessere Bahnen zu lenken. Versuche Vorwürfe etc. gelassen zu übersehen und biete ihr keine Angriffsfläche. Klar wirst du da schlucken müssen. Aber es kommt der Punkt, wo auch die merkt, dass ein Leben in Frieden viel schöner ist. Und wenn dieser Punkt überschritten ist, dann wirst du dich wundern, was auf einmal alles geht.

Nur meine Meinung.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 17:33
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Steffen,

So leid es mir tut, aber so lange der Umgang nicht festgelegt ist, darf die KM diesbezüglich machen, was sie will...
Denn es hat keine Konsequenzen für sie. (Leider gibt es die auch häufig dann nicht, wenn der Umgang festgelegt ist, aber das ist dann eine neue Baustelle...)

Und ich seh das genauso wie Krishna - auf GSR wirst Du in dieser Situation kaum Chancen haben...

Die Beziehung zur KM zu verbessern wäre auf jeden Fall wünschenswert, aber so wie Du das beschreibst, ist sie ziemlich schwierig.
Versuchen würd ich's auf jeden Fall - aber wie, das weißt Du am besten, da Du sie ja kennst.

Der andere Weg wäre der zum Gericht - am besten zuerst mal wirklich wegen Umgangsfestlegung.
Du schreibst, dass Du dann aber an Umgangswochenenden ev. auch mal arbeiten mußt - wie weit im Voraus kannst Du bei deinem Job planen?
Falls Du zu Gericht gehst, erkundige Dich in deiner Umgebung nach einem guten Anwalt (ev. gibt es hier auf vs jemanden, der einen empfehlen kann) und lass Dich zuerst bzgl. PKH beraten.
Denn bei der letzten Klage wurde es abgelehnt, weil keine Aussicht auf Erfogl bestand, oder? Und nicht wegen Deinem Einkommen. Wie die Sachlage diesbezüglich bei einer Klage zur Umgangsfestlegung aussieht, da kann Dir dann sicher ein guter Anwalt weiterhelfen.

Wünsche Dir, dass Du einen guten Weg findest!

LG
vj

P.S.: Das Problem, dass die Ex jedem eine andere Geschichte erzählt und bei der Beratung alles verspricht um dann genau das Gegenteil zu machen - ich glaub das kennt so ziemlich jeder hier...
Da kann man dann nur ruhig bleiben und alles dokumentieren, Zeugen dabeihaben usw. um bei der nächsten Gelegenheit beweisen zu können, dass sie sich selbst nicht an ihre Versprechungen gehalten hat.
Nicht ärgern und aufregen, sondern ruhig bleiben und Beweise für den nächsten Schritt sammeln - damit kommst Du am besten weiter.

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 11:27
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

hallo, ihr,

vielne ,vielen dank, für euere informationen, ich werde es versuchen ,auch wenn es sehr schwer ist, dieses ziel zu erreichen.
aber wie sagt man immer ,Wer nicht kämpft, der hat schon verloren.und dazu möchte ich nicht zählen.

gruß ...... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2011 19:53
(@schlagi)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich bin völlig neu hier und habe das gleiche Problem wie du. Dachte gar nicht, dass es so viele Fälle gibt. Deine Situation ähnelt meiner.

Auch die KM meines Sohnes tickt so, wie deine Ex. Auch bei ihr sind vernünftige, sachliche Gespräche eher eine Ausnahme!

Ich möchte ebenfalls das gemeinsame SG beantragen, weiß aber eigentlich gar nicht so recht, wo ich da anfangen soll. Mit dem JA habe ich keine guten Erfahrungen gemacht.

Wie wirst du weiter vorgehen? Ehrlich gesagt, bewundere ich deine Entschlossenheit!  :thumbup:

Gruß Schlagi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2011 17:02