Hallo liebe Väter,
ich habe im letzten Jahr, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt. Dieses sollte ich beim hiesigen Familiengericht tun.
Nun bekam ich heute Post und zwar eine Rechnung vom Gericht. Verfahrensgebühr, Wert 3.000,-- Euro, ihr Anteil 1/1 ergibt 44,50 Euro. Im Augenblick weiß ich nicht, wofür ich 44,50 Euro bezahlen soll. Man hat mir nicht mitgeteilt, daß ein Verfahren eröffnet wurde und ebensowenig, daß selbiges geschlossen wurde und mit welchem Ergebnis.
Weiß jemand von Euch, etwas damit anzufangen? Außerdem steht in dem Schreiben, daß wenn ich nicht zahle, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen mich eingeleitet werden.
Vielen Dank, Klaus!
Hallo Klaus,
die 44,50 € sind die Gerichtskosten, die für die Bearbeitung Deines Antrages an das Gericht anfallen,
siehe auch http://www.vatersein.de/Forum-topic-21476-start-msg234015.html#msg234015
LG,
Mux
Hallo Klaus,
schön, dass Du fragst und hier wird Dir auch geantwortet, aber entschuldige bitte:
"Man hat mir nicht mitgeteilt, daß ein Verfahren eröffnet wurde"
Also manchmal muss man sich schon sehr, sehr wundern, was für Zeitgenossen so durch die Gegend gespenstern...
Wer(?), wenn nicht Du(!), sollte ein Verfahren eröffnet haben...mit Deinem gestellten Antrag(!)...
Bei allem Verständnis für Väter/Papa`s, die sich jetzt engagieren und sich ggfs. nicht so auskennen...
Aber so eine Frage (!) schlägt nach einem gestellten Antrag(!) mit dem man ja bekanntlich ein Ziel verfolgt(!) dem Fass doch glatt den Boden aus...
Ich wünsch Dir trotzdem Glück mit Deinem Antrag...
VG Michi
@ Michi
Ich wußte nicht, daß mit dem Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht ein gerichtliches Verfahren eröffnet wird. Bei der Anerkennung der Vaterschaft und bei der normalen Sorgerechtserklärung oder wie dafür auch immer die korrekte juristische Syntax lauten mag, werden keine Gebühren erhoben. Außerdem hatte ich bei Antragstellung explizit nachgefragt, welche Kosten mit der Antragstellung verbunden sind. Aus diesem Grund war ich ja so erstaunt, daß ich jetzt eine Rechnung bekam.
Wie in diesem Forum auch zu lesen ist, ist es ist durchaus unterschiedlich, ob für den Antrag auch Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Es ist schön, wenn Du Dich so gut im Familienrecht, der ZPO und der Gebührenordnung auskennst. Wenn es Dir gut tut, mit Deinem Wissen zu prahlen und andere Menschen zu beleidigen dann hoffe ich, daß es Dir jetzt besser geht lieber Michi.
Grüße Klaus
Moin Klaus,
wie Du selbst schreibst, willst Du einen Antrag beim örtlichen Familiengericht gestellt haben. Man kann als allgemein bekannt voraussetzen, dass für das Anleiern eines Gerichtsverfahrens Gebühren anfallen. Das ist auch nicht vergleichbar mit einer "Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge" beim Jugendamt. In keinem Fall sollte es an 44 EUR scheitern; wer damit bereits ein Problem hat, sollte das mit dem Sorgerechtsantrag vielleicht gleich ganz bleiben lassen.
Wenn es Dir gut tut, mit Deinem Wissen zu prahlen und andere Menschen zu beleidigen dann hoffe ich, daß es Dir jetzt besser geht lieber Michi.
solche Äusserungen sind eine ziemlich sichere Möglichkeit, die unentgeltliche Hilfsbereitschaft wildfremder Menschen schlagartig auf "null" fallen zu lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Klaus,
komm mal wieder runter und überleg erst einmal ein bißchen...
Es will Dich hier niemand beleidigen und prahlen tut m.E. hier auch keiner...
Aber beantworte einaml die nachfolgenden Fragen:
Ist es nicht verflucht ärgerlich, dass Dein Antrag jetzt vermutlich monatelang nur herum lag - ohne bearbeitet worden zu sein?
Da geht`s mir bestimmt nicht besser! Ganz im Gegenteil! Da krieg ich Plaque! Deswegen bin ich leider heute Nacht auch etwas deutlicher gewesen, weil ich nämlich absolut fassungslos war...
Und die Frage, warum Du bei einem Gericht einen so wichtigen Antrag stellst und Dich davor nicht informierst und Dich danach offensichtlich auch nicht mehr gekümmert hast, hier dann aber über eine Kostenrechnung lamentierst, wird man Dir ja wohl auch stellen dürfen...
Würdest Du jetzt, wo Du`s weisst anders handeln?
Also nix für ungut, Michi
@ alle,
es war eine blöde Idee von mir hier Fragen zu stellen. :knockout:
Ich melde mich ab.
Klaus
es war eine blöde Idee von mir hier Fragen zu stellen. :knockout:
Ich melde mich ab.
Manche Leute wollen sich offenbar nicht helfen lassen. Oder die Teilhabe am Sorgerecht nur dann, wenn sie absolut gratis ist. Da setzt jeder seine eigenen Prioritäten...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
