mannmannmann...wenn ich das hier so durchlese, was würde der eine oder andere machen, wenn es das Forum hier nicht gäbe...
ihr seid alle einfach super, den Leuten so zu helfen...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
ihr seid alle einfach super, den Leuten so zu helfen...
Das wollte ich auch mal loswerden! Vielen Dank. Das hat mir alles hier sehr geholfen ,-)
Ich bin etwas untergetaucht um den Kopf mal frei zu pusten 😉 Aktuell ist der Stand jetzt der folgende: Mein Ex-Frau hat die Unterschriften für die Schule und das Einwohnermeldeamt. Samstag kam der Brief vom Amtsgericht dass die Kosten gegeneinnander aufgehoben werden - heute kam dann die Kostenrechnung von 560,55 Euro die jeder von uns zahlen muss. Ich schwanke was ich jetzt tuen soll. Irgendwie fühle ich mich total verarscht - ich kann für die Situation ja nichts. Sie hat mich erpresst - ich habe meine Zustimmung an Bedindungen geknüft. Wenn ich jetzt Widerspruch einlege - welche Konsquenzen könnte es haben dass ich wieder einen Konflikt herbeirufe? Kann nach dem Widerspruch auch von der Richterin entschieden werden dass ich mehr als 50% zahlen muss? Das geht ja wohl in beide Richtungen dass Risiko, oder?
Kannst Du uns die Gerichtskostenrechnung bitte mal detailliert einstellen - also wie die Kasse auf diese 560,55 kommt?
Du kannst gegen den Kostenbeschluss Beschwerde (keinen Widerspruch - den gibt es im prozessualen Familienrecht nicht) einlegen. Wenn das Gericht Deinen Ausführungen bislang nicht gefolgt ist, wird diese aber wenig Aussicht auf schnellen Erfolg haben. Und ob man wegen ein paar hundert Euro mit entsprechendem Kosten- und "Bekanntheitsrisiko" das OLG bemüht - eher nicht.
Gruss von der Insel
Kannst Du uns die Gerichtskostenrechnung bitte mal detailliert einstellen - also wie die Kasse auf diese 560,55 kommt?
Gruss von der Insel
Streitwert: 1.500 Euro
Verfahren im Allgemeinen. 21,30 - 10,65 pro Person
Beiträgende die Verfahrenbeiständen zustehen (Nr. 2013 Anl. 1 FamGKG) 1100 Euro, pro Person 550 Euro
Schöne Scheisse!
Frag mal telefonisch nach, wie die auf die 1.100 kommen. Das wären ja zwei Verfahrensbeistände!!
Gruss von der Insel
Frag mal telefonisch nach, wie die auf die 1.100 kommen. Das wären ja zwei Verfahrensbeistände!!
Gruss von der Insel
Liegt das eventuell daran dass ich 2 Kinder habe? Ist das hier nicht ein ähnlicher Fall?
Gruß
Christian.
Hallo,
ja, das ist sehr Grund.
Berechnung ist soweit korrekt.
Nimm's als Lehrgeld. Jeder von Euch beiden hat sich unkorrekt verhalten. Sie hat Dich sehr kurzfristig informiert und Deine sogenannten "Bedingungen" waren auch eine Form der Erpressung. Man steht nämlich unter Druck, wenn man aus beruflichen Gründen umziehen muss. In so einem Fall die Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen, ist schlichtweg unfair.
Hallo Celine,
Jeder von Euch beiden hat sich unkorrekt verhalten. Sie hat Dich sehr kurzfristig informiert und Deine sogenannten "Bedingungen" waren auch eine Form der Erpressung. Man steht nämlich unter Druck, wenn man aus beruflichen Gründen umziehen muss. In so einem Fall die Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen, ist schlichtweg unfair.
Das ist nun freilich eine durchaus elastische Interpretation der vorliegenden Geschichte, die du hier mit deiner Wortwahl vornimmst: Deiner bescheidenen Meinung zufolge hat sie ihn also "informiert", wenn auch sehr kurzfristig - aber er habe sie "erpresst"?
Na, dann lesen wir uns diese Geschichte bitte noch mal von Anfang an durch, und fragen uns: WER hat hier WEN erpresst?!?
Eine Zustimmung zur Schulanmeldung hätte vollauf genügt; mit solchen "Kleinigkeiten" hat Madame sich aber gar nicht erst abgegeben, sondern sie wollte die Gelegenheit nutzen und von Anfang an eine Universalvollmacht durchdrücken - was unterm Strich darauf hinausgelaufen wäre, damit das gemeinsame Sorgerecht durch die kalte Küche zu ihren Gunsten quasi abzuschaffen!
Im übrigen weiß ich nicht, woher du die Information über den "Umzug aus beruflichen Gründen" hast:
Die Kinder haben keine Meinung zu dem Umzug da ihr Meinungsbild stark durch die Mutter beeinflusst wird. Sie sind 9 und 11 Jahre alt. Leistungsfähig ist sie da sie mehr verdient als ich. Sie möchte zu ihrem Freund ziehen der drei Kinder hat.
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. die Relativierung solcher Weiberstreiche geht mir übrigens gewaltig auf die Nüsse.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
meine Einschätzung der Situation ist, dass Du letzlich noch viel mehr wirst zahlen müssen und das erst die Overtüre ist.
Ich erwarte nicht, dass die Entscheidung zu Deinen Gunsten geändert wird, weil sie nicht "unbillig" ist.
Darüber kann man streiten, aber ich sehe nicht, dass die Entscheidung anders ausfallen würde.
Im Familienrecht sind viele Dinge "schwammig" und Kostenteilung sehr beliebt oder auch sie dem zahlungsfähigen Elternteil aufzuerlegen. Die Gründe dafür sind, dass die Gerichte keine Lust haben die Dinge tiefer zu analysieren und geheult und gejammert wird immer. Abstruse Behauptungen und dgl. machen es nicht einfacher. Dann ist eben Kostenteilung angesagt.
VG Susi
Das ist nun freilich eine durchaus elastische Interpretation der vorliegenden Geschichte, die du hier mit deiner Wortwahl vornimmst: Deiner bescheidenen Meinung zufolge hat sie ihn also "informiert", wenn auch sehr kurzfristig - aber er habe sie "erpresst"?
Eine ähnliche Wortwahl lag mir auch schon auf den Tasten ...
P.S. die Relativierung solcher Weiberstreiche geht mir übrigens gewaltig auf die Nüsse.
Und sowas von ... dieses unterschiedliche Bewertung und qausi straffrei stellen, eines erwachsenen Menschen nur aufgrund des Geschlecht und dies dann auch noch "juristisch" begrpnden zu wollen ...
Ich erwarte nicht, dass die Entscheidung zu Deinen Gunsten geändert wird, weil sie nicht "unbillig" ist.
Darüber kann man streiten, aber ich sehe nicht, dass die Entscheidung anders ausfallen würde.
Ich würde es dennoch versuchen ... schon allein, damit ich mir selber in die Augen schauen könnte...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nimm's als Lehrgeld. Jeder von Euch beiden hat sich unkorrekt verhalten. Sie hat Dich sehr kurzfristig informiert und Deine sogenannten "Bedingungen" waren auch eine Form der Erpressung. Man steht nämlich unter Druck, wenn man aus beruflichen Gründen umziehen muss. In so einem Fall die Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen, ist schlichtweg unfair.
Wenn Dir jemand am Mittwoch mitteilt dass er wegzieht, du dich bis Freitag nicht meldest und am Montag verklagt wirst hat sich nur einer nicht korrekt verhalten. Und das ist die Ex-Frau. Mit der Vorgeschichte hat sie den ganzen Mist zu verantworten. Ich bin hier klar das Opfer und kein Täter und muss jetzt für ihr stümperhaftes Verhalten auch noch Geld zahlen. Das kann nicht sein und es darf auch nicht sein!
Nehmen wir mal an ich reiche den Widerspruch ein - kann es sein dass ich am Ende statt der 50% auch noch mehr zahlen muss?
Gruß
Christian.
Ich bin hier klar das Opfer und kein Täter und muss jetzt für ihr stümperhaftes Verhalten auch noch Geld zahlen. Das kann nicht sein und es darf auch nicht sein!
Die Meinung bleibt Dir natürlich unbenommen. Es geht mir auch gar nicht darum, irgendwelche Schuldfrage zu diskutieren. Grundsätzlich solltest Du aber, wie Du an dem jetzigen Fall siehst, vorsichtig damit sein, auf bräsige Pseudoratschläge wie "Nimm dir bitte 'ne Tasse Tee und entspann dich" oder Scharfmacherkommentare wie "ich würde es versuchen, schon damit ich mir im Spiegel in die Augen schauen kann" zu hören. Denn die, die Dich damit damit in teure Verfahren treiben, zahlen Dir im Anschluss nicht die Kosten. Auf denen bleibst Du nämlich selbst hängen (siehe unten).
Nehmen wir mal an ich reiche den Widerspruch ein - kann es sein dass ich am Ende statt der 50% auch noch mehr zahlen muss?
Wie schon erwähnt wurde, wäre das Rechtsmittel gegen den Kostenbeschluss die "Beschwerde". Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ist bei Familiensachen auch grundsätzlich zulässig, aber nur, wenn die Beschwerde auch gegen die Entscheidung in der Hauptsache zulässig wäre. In Deinem Fall ist aber das Hauptsacheverfahren durch Rücknahme oder Erledigterklärung beendet worden, was bedeutet, dass hier in der Hauptsache keine Beschwerde zulässig ist (und daraus folgend eben auch nicht gegen die Kostenentscheidung).
Einfach ausgedrückt: Du hast hier gar keine Wahlmöglichkeit.
Einfach ausgedrückt: Du hast hier gar keine Wahlmöglichkeit.
Danke! Dann überweise ich mal schweren Herzens und hoffe dass meine Ex-Frau damit ihren Frieden findet und mich hoffentlich in Ruhe lässt.
Ich bin neu hier. Ich hätte auf die ursprüngliche Frage wie folgt geantwortet:
Dem Grunde nach hat der betreuende Elternteil bei dem Kind wohnt ohnehin die besagten Rechte, abgesehen von einer medizinischen Alleinverantwortung. Letzterer würde ich mich nicht verweigern mit dem Hinweis „allein in medizinischen Norföllen entscheiden zu dürfen, für den Fall meiner rechtzeitigen Unerreichbarkeit“
Aber wichtig: Der Notfall kann auch zu Umgangszeiten eintreten. Verlange eine gleichlautende Vollmacht auch von ihr, so sorgt ihr gegenseitig für das Kind vor, denn das ist ja keine Einbahnstraße.
So, wie ich das hier nun grob quergelesen habe ist die Eskalation längst eingetreten. Schade, denn ich denke Vorsorge ist wichtig, aus beiderseitig guten Absichten heraus nichts verwerfliches.
Guten Tag Christian/Neuling,
bei dem ganzen querlesen, bitte die Erstellungsdaten nicht übersehen.
Grüße