Hallo zusammen,
meine Ex-Frau plant mit den Kindern eine Auslandsreise (Prag) und hätte gerne zu diesem Zweck eine Vollmacht unterschrieben, in der ich ihr die alleinige Erziehungsberechtigung für diese Zeit gewähre.
???
Wozu ? Ich war alleine mit den Kindern im Ausland im Urlaub und Sie auch schon.
Welche Schwierigkeiten könnten sich bspw. bei einem Unfall ergeben, wo evtl. eine OP nötig würde ?
Habe leider im Forum nichts passendes gefunden.
Hoffe Ihr habt eine Antwort für mich.
Gruß
merlin
Moin,
die Vollmacht ist m.E. unnötig. Wenn Gefahr im Verzug ist wird eine notwendige Behandlung auch ohne Einverständnis aller Sorgebrechtigten durchgeführt.
Will sie evtl. dort bleiben und dich so rauskicken?
Deepthought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Merlin,
ich sehe auch keinen vernünftigen Grund für diese Vollmacht.
Also, keinesfalls was unterschreiben.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
also ich sehe keinen Grund gegen diese Vollmacht.
Zumindest, solange sie auf den fraglichen Zeitraum beschränkt ist.
Auch (gerade) wenn sie juristisch unerheblich ist, dokumentierst du damit auf einfache und unschädliche Weise deine Kooperationsbereitschaft.
Und wenn es ihr ein besseres Gefühl gibt, warum nicht?
Man muss ja nicht alles ablehnen, nur weil der andere es gerne hätte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Merlin,
Hoffe Ihr habt eine Antwort für mich
Jetzt hast Du sogar zwei 😉
Ich bleib bei meiner!
Prag ist sozusagen "nebenan". Was will die KM mit dieser Vollmacht. Hattet ihr das früher schon mal? Ist da was im Busch?
Für mich hat ihr Anliegen einen deutlich schalen Beigeschmack.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
So eine Vollmacht würde zum Beispiel dann Sinn machen, wenn in Prag ein weiterer Flieger mit unbekanntem Ziel bereitsteht und Visum oder sonstwas benötigt werden. Alles andere ist Blödsinn, weil es entweder nicht notwendig oder überflüssig wäre.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Naja, man könnte es ja so machen, wie die Justiz mit uns Vätern:
Alles Wichtige (Aufenthaltsort) raus nehmen, und für das Unwichtige großzügig Zugeständnisse machen.
Ein "Ja, aber" klingt nun mal viel konzilianter als ein schroffes "Nein"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hm Beppo,
wie soll das aussehen?
"Für die Zeit vom x bis x kann die KM über notwendige Behandlungen während des Ferienaufenthalts in Prag entscheiden, ohne die vorher mit mir abzusprechen.
Ausdrücklich von dieser Vollmacht ausgenommen sind folgende Punkte:
- Schönheits-OP's
- Beantragung für Visa zur Reise in ein außereuropäisches Land
- Abmeldung bei deutschen Behörden
- Anmeldung eines Wohnsitzes der kinder in Prag oder ...
....
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, so in etwa.
Genauso wohlklingend, wie nichts sagend!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Laut Auswärtigem Amt:
siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
ist auch nichts relevantes erwähnt um so eine Vollmacht zu begründen
Gruss webspider
Frag sie doch einfach. "Kannst Du bitte konkretisieren, für welchen Bedarfsfall Du die Erlaubnis brauchst? Die Konfession unseres Kindes wirst Du ja nicht ändern wollen."
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Leider vertsehe ich diese Frau immer weniger.
Angeblich soll es schon einmal Probleme im Ausland gegeben haben, falls irgendwelche medizinschen Eingriffe notwendig gewesen sind. Bisher hat Sie auch nie so etwas verlangt, daher finde ich es merkwürdig. Eigentlich galube ich nicht das sie irgendetwas vor hat, aber wer weiß das schon.
Habe die Vollmacht abgeändert in der ich geschrieben habe das sie über notwendige medizinische Eingriffe allein entscheiden darf, habe die Schönheits-OP ausdrücklich als NoGo beschrieben und den Zeitraum sowie das Land begrenzt.
Denke auch das ein Ja ist angenehmer wie ein Nein, da ich weiter meine Ruhe vor Ihr haben möchte.
Bin allerdings noch sehr unschlüssig was ich mache. Anwalt bisher nicht erreicht.
Gruß Merlin
Angeblich soll
auch auf dem Mars ein grünes Männchen wohnen.
Ich bleibe dabei. So einen Quatsch braucht es nicht!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
meine Ex-Frau plant mit den Kindern eine Auslandsreise (Prag) und hätte gerne zu diesem Zweck eine Vollmacht unterschrieben, in der ich ihr die alleinige Erziehungsberechtigung für diese Zeit gewähre.
Hallo,
so eine Vollmacht gibt es juristisch wirksam IMO gar nicht. So oder so, ich würde auf den Unsinn überhaupt nicht eingehen.
/elwu
Moin,
So oder so, ich würde auf den Unsinn überhaupt nicht eingehen.
Ich auch nicht. Wer weiss, mit was sie dann noch auf einmal alles kommt. Einmal unterschrieben, möchte sie dann
statt dem kleinen Finger, die ganze Hand!
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi merlin
Was ist daran so schwer, ein schlichtes "Nein" über die Lippen zu bringen (vorraussichtliche Zeitdauer 0,4 Sekunden)? Du stellst die falschen Fragen
Welche Schwierigkeiten könnten sich bspw. bei einem Unfall ergeben, wo evtl. eine OP nötig würde ?
, hast Dir aber selber die richtige Antwort gegeben.
Wozu ? Ich war alleine mit den Kindern im Ausland im Urlaub und Sie auch schon.
Die Entscheidung wirst ausschliesslich Du alleine tragen müssen. Da helfen Dir auch nicht 'zig Antworten von anderen Leuten. Wenn Deine Ex hier nicht belastbare Gründe (keine Vermutungen oder vom Hörensagen) angibt, dann existieren auch keine, auf welche Du eine Antwort finden könntest. Vielleicht liegt eine Antwort in der Beziehung zw. Ex und Dir? Wenn es hier Unstimmigkeiten gibt ist eigentlich alles klar.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Leuts,
:guckstdu:
auf dieser Seite beim aa steht's doch:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/PassKinderausweis/06-KindOhneEltern.html
Gruß
Jo
JO papajo,
aber eine formlose Einverständniserklärung ist IMO schon was anderes wie
eine Vollmacht unterschrieben, in der ich ihr die alleinige Erziehungsberechtigung für diese Zeit gewähre
Ganz abgesehen davon, dass an der deutsch - tschechischen Grenze schon lange keine Grenzpolizei mehr am Übergang steht und Papiere kontrolliert.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi papajo
Die von Dir verlinkte Seite beschreibt die Vorgehensweise, wenn das Kind ohne einem Sorgeberechtigten ins Ausland fährt. Manche Grenzregelungen erlauben nämlich den Grenzübertritt für Minderjährige. Das heisst aber noch lange nicht, dass später keine Probleme auftreten können, wobei die Polizei nach dem Sorgeberechtigten verlangt oder eine Unterkunft mit (18-jähriger) Ausweispflicht genutzt werden soll. Das betrifft z.B. viele Zeltplätze. Dann hat solch Einverständniserklärung ihre Wirkung. Habe selber schon oft Minderjährige ins In- und Ausland begleitet und kenne darher einige Spielregeln. SR-technisch unproblematisch ist eine notwendige ärztl. (Erst-)Versorgung.
Zumal seine Ex keine Einverständniserklärung möchte, sondern allein erziehungsberechtigt und somit faktisch ASR-Inhaberin sein möchte. Dennoch, solch Einverständniserklärung könnte hier einen Kompromiss darstellen. Doch ich bezweifle, dass das dem "Wunsch" der Ex entspricht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
@Oldie,
mich gar nicht trau,...aber trotzdem mal anmerk, wer lesen kann........ (duck und wech)
Mal zitier:
"Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument (s.u.) eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen (als erziehungsberechtigte Person) mit zu geben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. "
Scheint "eigentlich" sinn zu machen, so ein formloses. Das könnte Merlin doch von sich aus vorschlagen (statt dieser alleinigen Berechtigung), da es ja auch vom aa geraten wird!
Gruß
Jo