Hallo Zusammen,
wahrscheinlich wurde das Thema hier schon betrachtet, aber ich konnte leider nicht passendes finden.
Mein Sohn wurde dieses Jahr in einer Grundschule in die erste Klasse angemeldet. Soweit so gut, die Information über diese Anmeldung habe ich nach 2 Monaten von der KM erhalten. Ich habe dann im Mai die Schulleiterin dieser Grundschule angerufen und am Telefon um Auskunft gebeten, jedoch sie hat jeglicher Info verweigert. Sodann hatte ich um einen Termin gebeten. Ein Termin hat sie zugestimmt und so vor einer Woche hatte ich den wahr genommen.
Im Termin hat sie weiterhin jeglichen Infos bzw. Anmeldeformular zu zeigen, verweigert. Begründung, „Sie haben keinen Nachweis über GSR mitgebracht“.
Ich habe sie dann gebeten das JA bzw. das Anmeldeformular anzusehen.
Auf dem Anmeldeformular stand, dass man GSR hat.
Nach dieser Feststellung wollte sie mir weiterhin das Anmeldeformular nicht zeigen und auch nicht gezeigt hat.
Und auf meine Frage, warum wurde das Kind ohne meinen Unterschrift bei der Schule angemeldet, von Ihr angenommen?
Meinte sie, dass sie nicht verpflichtet ist, dass zu tun. Danach hat sie das Gespräch, mit der Begründung, dass sie keine Zeit hat, unterbrochen.
Meine Fragen:
1. Darf sie die Info verweigern, bzw. das das Anmeldeformular verweigern zu zeigen?
2. Kennt jemand, vielleicht dazu passende Gesetze?
Ich habe vor, an Schulleiterin einen Brief zu schreiben mit der Aufforderung in der Zukunft bei den Entscheidung mich einzubeziehen, bzw. falls sie das nicht tun, werde ich anwaltliche bzw. rechtliche Schritte unternehmen,. => Mach das Sinn?
Vielen Dank!
Hallo raj,
nun rechtlich gesehen kann ich da nicht so viel zu sagen.
Ich hatte mal ein aehnliches Problem, beide ETs hatten das SR, aber ich musste immer den Nachweis bringen, dass ich Kind auch abholen darf.
Letztlich hat das Jug das mit der Schule klaeren muessen.
Es ist ueblich, waehrend der Ehe und/oder wenn beide das SR haben eine Unterschrift von einem ET reicht. Die Schulen gehen einfach davon aus, dass Einigkeit besteht.
Das Anmeldeformular hat vermutlich einige "private" Daten deiner Ex und vielleicht geht die Leiterrin davon aus, dass sie diese nicht zeigen darf. Vermute ich mal.
Ich wuerde nicht gleich "schiessen" sondern sehen, dass ich Kontakt zum Klassenlehrer aufbauen kann. Letztlich ist er derjenige, der dir weiterhelfen kann. Immerhin auch auch er/sie den meisten Kontakt mit dem Kind.
Welche Entscheidungen meinst du?
Gruss riviera
Hey
Ich habe vor, an Schulleiterin einen Brief zu schreiben mit der Aufforderung in der Zukunft bei den Entscheidung mich einzubeziehen, bzw. falls sie das nicht tun, werde ich anwaltliche bzw. rechtliche Schritte unternehmen,. => Mach das Sinn?
So wie ich das jetzt verstehe geht es bisher nur um die anmeldung in der Grundschule..u die Einschulung wird dann jetzt nach den Sommerferien sein..
Ich denke aber das du erstmal ein völligen schlechten Start gemacht hast, denn so wie es in den Wald heinschallt, so schallt es dann auch wieder heraus..
Dein Auftreten war sehr sicher nicht grad hilfreich u es ist kaum verwunderlich das man dir entsprechend gegenübertritt u noch weniger will man sich in die Streitigkeiten getrennter Eltern hineinziehen lassen..
Bei Entscheidungen seid ihr beide eigentlich sicher als Elterngefragt, allerdings welche solen das jetzt noch groß sein, erstmal...Informationen stehen dir sicher auch zu da du GSR hast, aber die Schule ist nicht dazu verpflichtet bei getrennt lebenden Eltern, beide zu informieren, hier reicht es wenn der Elternteil informiert wird, bei dem das Kind lebt....diser wiederum wäre dir dann zur Auskunft verpflichtet.
An deiner Stelle würde ich, um ein vernünftiges Verhältnis auch zur Schule zu haben, hier nicht noch irgendwelchen schriftliche Hinweise ode Aufforderungen an die Schule senden...
Geh zur Einschulung, stelle dich dem/der Klassenlehrer/in als Vater vor u versuche bei Elternabenden u Elternsprechtagen mit anwesend zu sein..bringe dich ein u sei präsent..
Aber Drohungen einen RA einzuschalten oder oder, sind hier wohl eher wenig zielführend..u auch unsinnig..
Gruß
Jens
Hi raj,
der Kritik der vorangegangen Schreiber ist fast nichts hinzuzufügen.
Ich habe dann im Mai die Schulleiterin dieser Grundschule angerufen und am Telefon um Auskunft gebeten, jedoch sie hat jeglicher Info verweigert.
Vollkommen korrekt, dass nennt sich Datenschutz. Schliesslich kann jeder unter Deinem Namen mit Deiner Geschichte anrufen.
Begründung, „Sie haben keinen Nachweis über GSR mitgebracht“.
Ebenfalls korrekt. Das Dir niemand um den Hals fällt weisst Du bestimmt schon, also immer bei Behörden und Ämtern alle entsprechenden Nachweise im Original und in Kopie mitbringen. Man weiss nie wofür es gut sein könnte.
Mit Einsicht in die Schulakte fällst Du mit der Tür ins Haus. Mensch, Kind geht in die erste Klasse, das riecht förmlich nach Stunk. Den Tip mit dem(r) Klassenlehrer(in) beherzige - er/sie ist die 1. Wahl.
Grundsätzlich steht einem sorgeberechtigten ET eine Einsicht zu nebst dem Recht eine Kopie zu ziehen. Bedingung: die Akte darf die Schule nicht verlassen. Geregelt ist es wahrscheinlich im Landesschulgesetz (Kultusministerium).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das Dir niemand um den Hals fällt weisst Du bestimmt schon, also immer bei Behörden und Ämtern alle entsprechenden Nachweise im Original und in Kopie mitbringen. Man weiss nie wofür es gut sein könnte.
Na ja, einen Nachweis für das GSR bei Verheirateten gibt es ja nicht, da dies ja der Normalfall ist. Vielmehr hätte die Mutter bei der Anmeldung einen Beschluss über ASR vorlegen müssen.
Korrekt wäre es so gewesen: die Schulleiterin hätte die Anmeldung angenommen (es besteht Schulpflicht!) und hätte den Vater über die Anmeldung informiert.
Infos können an den anderen Elternteil rausgehen, müssen es aber nicht. Die Schulleitung darf darauf bauen, dass bei GSR auch eine entsprechende Kommunikation unter den Eltern stattfindet.
LG, Uli
Hi
so ist das nicht fair. Wo steht in diesem Thread dass die beiden verheiratet sind? Aus der Kommunikation zw. KM und KV geht hervor, dass es da wohl einige Probleme gibt -> typ. Fall von Geschiedenen. Aber OK, getrenntlebend geht auch.
Aber wenn zu vermuten ist, dass es Probleme geben kann, dann folgender Vorschlag zu
Na ja, einen Nachweis für das GSR bei Verheirateten gibt es ja nicht, da dies ja der Normalfall ist.
Wie wäre es mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunde des Kindes? Zumindest ist dann die Schulleiterin in Erklärungszwang und muss sich §1626 BGB stellen, oder lügen.
Infos können an den anderen Elternteil rausgehen, müssen es aber nicht. Die Schulleitung darf darauf beaen, dass bei GSR auch eine entsprechende Kommunikation unter den Eltern stattfindet.
Ähm, war nicht fehlender Nachweis über GSR Begründung für Nichteinsichtnahme?
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
ich kenne auch so einen ähnlichen Fall: Die KM hatte bei der Schulleiterin "Niemand andere als Ich...etc.."
angegeben. Dann ist es nichts mehr zu machen.
Auf keinem Fall mit Schulamt,Gericht, Anwalt, etc. Drohungen anfangen, dann hast Du sehr schlechte Karten,
denn das kann sogar u.U. den Umgang kosten.
Ich drücke Dir den Daumen, immer cool bleiben, zuhören, (sorry, leicht gesagt als getan, aber es ist leider so.)
Ciao
Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...
Hallo Raj,
ich gehöre auch nicht so zu den Leisetretern, aber du musst das ein wenig dosieren. Konkret: Was willste eigentlich?
In die Grundschule muss das Kind ja schon, oder?. Meist hat man auch als AE-Mutter keine breite Auswahl und ist eher Wohnortgebunden.
Auswahl und Anmeldung kannst Du daher getrost an Mama verschenken (was nicht bedeuten soll, dass man sich per se da raus halten sollte. Nur halt bei aufkommenden Widerstand kann man freudig gelaunt nachgeben).
So, jetzt fängt euer Kind da an und geht 4 Jahre da hin. Dass du zur Einschulung hingehst, wird dir niemand versagen und auch eine Beteiligung an der Elternarbeit steht in den 4 Jahren völlig offen. In 4 Jahren werden die Karten dann neu gemischt sein.
Ich würde auch empfehlen, den Lehrern und der Schule eine Brücke zu bauen. Nicht vergessen: Dein Kind muss die Leute täglich aushalten. Klaro?
Wegen der Diskussion über Ulis Einwand. Sind sie nicht verheiratet, gibt es bei einem GSR einen einfachen Nachweis: Die Erklärung halt. Bei Geschiedenen ist das nicht immer so (bei mir steht es Gott-Sei-Dank explizit drin).
Gruß,
Michael
guten Abend,
Michael hat recht! Du solltest nicht zu stürmisch in der Schule auftreten. Konstruktive Eltern(teile), die das Schulsystem nicht kritisch in Frage stellen, sondern mit der Schule zusammenarbeiten wollen, werden mehr gemocht und kommen weiter 😉 Lehrer mögen gebauchpinselt werden, bei dem ganzen Streß mit den Schülern heutzutage 😉
Der Rat, einen Kontakt über den Klassenlehrer aufzubauen, ist trotzdem sehr gut! Außerdem: nimm auf jeden Fall die Elternabende wahr. Ich hoffe du findest eine Möglichkeit, die Termine herauszufinden (Anruf Sekretariat? Anruf Klassenlehrer? Hompage der Schule?). Und noch ein Tipp: jede Klasse hat Elternvertreter. Die Elternvertreter (oder andere Eltern die du evtl. kennenlernst - so erfährst du auch sehr viel über den Schulalltag) sollten dein 2. Kontaktweg werden: die meisten Klassen haben eine Email-Liste, da lass dich mit aufnehmen. Per Rundmail schicken die Elternvertreter alle möglichen Infos rum, Termine von Veranstaltungen, Protokolle usw. Wenn du am Elternabend teilnimmst, stell dich doch selbst zur Wahl 😉
Auf jeden Fall kannst du dich auf diesem Wege einbringen. Ach, und noch etwas: neben den Elternabenden, die ja sehr anonym und allgemein gehalten sind, gibt es dann Lehrersprechstunden, da kannst du dir sicher auch einen Termin holen. Termine außer der Reihe mögen ja auch Klassenlehrer nicht sonderlich...siehe oben...
LG ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
so ist das nicht fair. Wo steht in diesem Thread dass die beiden verheiratet sind? Aus der Kommunikation zw. KM und KV geht hervor, dass es da wohl einige Probleme gibt -> typ. Fall von Geschiedenen. Aber OK, getrenntlebend geht auch.
Lieber Oldie,
der Opener schrieb:
Auf dem Anmeldeformular stand, dass man GSR hat.
Ich bin daher davon ausgegangen, dass die beiden verheiratet waren/sind und da gibt es ja normalerweise keinen Nachweis des GSR.
LG, Uli
