hi all,
ich lebe seit einiger zeit von meiner freundin getrennt und im mai kommt unser kind. wie verhält sich das mit dem sorgerecht? ich möchte natürlich gern das gemeinsame sorgerecht und wir waren noch nicht auf dem JA. habe ich überhaupt irgendeinen anspruch?
danke
stefan
@BAtman: bevor Du schreibst, denk bitte vorher nach !
:thumbdown:
Gruß
Melly
[Editiert am 26/2/2005 von Melly]
Hey @User777
Also aus deiner Frage lese ich nicht heraus das du dir unsicher darüberr bist das du der KV bist...
Allerdings lese ich da heraus, das ihr nicht verheiratet seit ...
Somit hast du zwar Rechte und Pflichten, dennoch sieht es etwas anders aus ..
Denn das Sorgerecht wäre in diesem Falle alleinige bei der KM ...
Dennoch kannst du mit der KM das gemeinsame Sorgerecht erreichen .. das wäre z.B. Möglich durch Abgabe einer Sorgerechtserklärung gegenüber z.b. dem JA ..
Allerdings mußt dem das Einsverständnis der KM vorausgesetzt sein ...
Ohne das wird es diese Erklärung und das gemeinsame Sorgerecht so nicht geben .. leider!
Es wäre auch möglich diese Erklärung vor der Geburt abzugeben.
Und der Vaterschaftsanerkenntnis dürfte wohl nichts im Wege stehen, da du ja keine Zweifel hegst an der Vaterschaft... ich denk auch mal warum auch, wirst wohl dabei gewesen sein 😉
Gruß
Jens
Lieber Jens !
Ich habe schon gewußt, warum ich diese Frage , die du selbst aufgreifst
gestellt habe.
In diesem Sinn auch viele Grüße an Melly.
Ich habe dies geschrieben unter dem Aspekt der aktuellen Diskussion , dem
Verbot der Vaterschaftstests.
Sicherlich ist meine Meinung streitbar.
In diesem Sinne erwarte ich auch ein Nachdenken.
Batman
Hallo user77,
wie JensB2007 geschrieben hat, geht das in Ordnung.
Aber aufgepasst. Ein Kollege hat mit seiner Lebensgefährtin vor der Geburt beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Dies wollte auch unbedingt die Mutter, denn es könnte ja z.B etwas bei der Geburt passieren, wo sofort ein Elternteil zu einer Notoperation oder sonstigem die Ärzte eine Erlaubnis / Bestätigung etc. brauchen. Das Kind ist jetzt zwei Jahre, alles o.k.
Aber jetzt kommt´s:
Das JuAmt in K. hat bei dem Antrag die Mutter durch die Mangel genommen, ob sie denn das auch wirklich will, denn die Lebensgemeinschaft könne ja auch auseinandergehen, und dann ist laufend der Mann da und hat das sagen und sie kann nicht mehr allein über ihr Kind entscheiden usw. usw.
Nach der Erzählung meines Kollegen muß dies sehr heftig gewesen sein, seine Frau wurde ganz verwirrt, und ist gegen die JuAmtsMitarbeiterin laut geworden. Sie als künftige Mutter habe das Recht, dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu geben.
Und dies ist kein Einzelfall. In der hiesigen Zeitung in K. hat ein Verein mal eine Mutter reingebracht, wie sie vor dem JuAmt ein Schild hochhebt und protestiert, dass sie wünscht, dass der Vater ihres Kindes auch das Sorgerecht haben soll .. und das JuAmt macht ihr Schwierigkeiten.
Mein Rat:
Spreche mit Deiner Freundin vorher ab, dass auch solch eine Sache im JuAmt auf sie zukommen könnte. Gut vorbereitet hilft. Hoffentlich ist euer JuAmt anständiger !!
Und herzlichen Glückwunsch dem neuen Vater und einen Gruß an die Mutter
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo User77,
ich hatte leider überlesen, dass Du Dich von Deiner Freundin getrennt hast.
Mein Gruß an Dich war wirklich nicht sarkastisch gemeint und ich möchte mich hier entschuldigen. Ich hoffe, ich habe Dich nicht verletzt.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft und lass mal wieder was von Dir hören.
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Ich habe schon gewußt, warum ich diese Frage , die du selbst aufgreifst
gestellt habe.
Habe dieses Thema nur aufgrund deiner Antwort aufgegriffen .. um damit zu sagen, das das wohl nicht dasd Thema ist ..
Dennoch sind Tips in solche Richtung wohl eher voll daneben!
Und darüber braucht keiner nach zu denken, das das Thema hier gar nicht zur Debatte steht.
....
Diese Geschichte von dem JA von der du da berichtest, ist ja schonn der Hammer ...
Klingt so richtig eindeutig nach "wie kann denn die Mutter nur dem Vater das Sorgerecht einräumen, obwohl sie ja gar nicht müßte, und da muß man ihr doch abraten, weil die trennen sich ja eh irgendwann mal..usw" ..
Also sowas kanns wohl echt nicht sein ..die Sa vom Ja hat wohl den :gunman: nicht gehört!
Weiß gar nicht warum man sich da rechtfertigen muß, wenn man sich einig ist, und solch eine Erklärung abgeben muß ... das da ein JA versucht gegen an zu gehen, ist unmöglich..
Aber ich hoffe, und denke auch das nicht alle JA`s so reagieren ..
Wobei, was kann das JA denn ansich für Schwierigkeiten machen .. eigentlich keine wirklichen, außer ständig davon abraten, die Sorgeerklärung muß gemacht werden, wenn die KM das möchte...
Hoffe für @User777 das in diesem Fall überhaupt die KM dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt .. denn sonst wird es schwer für ihn!
Gruß
Jens
