hallo forum!
meine (noch) freundin ist schwanger. nun spricht sie davon, daß sie mir das kind "anhängen" wolle. genauer läßt sie sich nicht darüber aus. was also könnte mir blühen? wie ist das mit dem sorgerecht, auch wenn wir nicht mehr zusammen sein sollten? bekommt es automatisch die mutter? ist ein gemeinsames sorgerecht möglich? welche rechte/pflichten erwachsen mir daraus? kann sie das kind tatsächlich "verweigern" und mir zum aufziehen "überlasen"?
danke im voraus, joel
Moin joel,
guckst du erst einmal >hier. Als Vater eines nicht ehelichen Kindes hast du kein Sorgerecht, so lange es die KM dir nicht einräumt.
Du hast das Recht zur Leistung von Unterhalt und die Pflicht das Kind zu sehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey ...
War das mit dem Recht und der Pflicht nicht umgekehrt?? :puzz:
[Editiert am 23/2/2005 von JensB2001]
Aus moralisch-gesellschaftlicher Sicht heraus ist beides seine Pflicht 😉
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
hallo väter!
sorry, ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. daß das kind von mir ist, steht außer frage. meine frage zielt darauf ab: sollten sich - was nicht zu hoffen ist - die fronten weiter verhärten, ist sie dann wirklich in der lage, den spieß umzudrehen, so nach dem motto, "bitteschön, hier ist das kind, nun mach mal selber!"? hat die mutter automatisch auch das sorgerecht? könnte sie das sorgerecht aus irgendeinem grunde heraus (z.b. dadurch, daß sie bereits zwei kinder hat und demzufolge mit einem dritten überlastet wäre) an mich "abtreten"?
gruß, joel
[Editiert am 23/2/2005 von joel]
Moin joel,
klar kann sie das. Und du sagst dann brav "Danke."
Du wirst allerdings z.B. mit dem Baby nicht zum Arzt gehen können ohne SR. Zudem wäre sie dir gegenüber KU-pflichtig und evtl. gar zur Zahlung von Betreuungsunterhalt für derzeit 3 Jahre. :rofl2: Diesen obskuren Fall hat meines Wissens der Gesetzgeber nicht in Erwägung gezogen. Das wird eine prickelnde Grundsatzentscheidung des BGH oder gar BVerfG.
Ich drück dir die Daumen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin joel,
klar kann sie das. Und du sagst dann brav "Danke."
ich glaub´s einfach nicht! SIE wollte unbed. das kind, ich plädierte für einen abbruch. aber nochmal gefragt, weil ich gerade kurz vorm kollaps stehe: sie hat also tatsächlich die möglichkeit, den spieß umzudrehen und mir das kind aufzuhalsen??? und was ist, wenn ich dankend ablehne???
[Editiert am 23/2/2005 von joel]
äh wie ?
Es ist dein Kind oder nicht? Vielleicht solltest du dies erst einmal kritisch hinterfragen!
DeepThought
*ungeduldig*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Joel,
ich kann ja verstehen, daß du dich hinters Licht geführt fühlst.
So ganz kann ich nicht herauslesen, was du willst.
Mal eine Gegenfrage:
Was soll eurer Meinung nach mit dem Kind geschehen, wenn ihr es beide nicht wollt.
Kann das alles nicht nachvollziehen momentan. Verantwortlich für das Kind seit nunmal ihr beide oder??
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Es ist dein Kind oder nicht? Vielleicht solltest du dies erst einmal kritisch hinterfragen!
schon, schon. nur, wie gesagt, wollte ich es nicht.
joel, du solltest dir über den Begriff "Verantwortung" klar werden. Dringend!
Ansonsten ist deine Meinung gerade nicht vorrätig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ok, tina. natürlich hast recht.
eine möglichkeit wäre beispielsweise, es zur adoption freizugeben. wenn ich es aufziehen soll, dann muß doch auch ich das sorgerecht haben, oder? also obliegt es mir, eine solche entscheidung zu fällen?
Ohje ... ich sag nur das arme Kind :note: :note: :note:
nochmal ein wort zur verantwortung: "mann, du hast mit der frau was gehabt, dann stehe auch gerade dafür!"...so einfach ist das? diese landläufige definition von der verantwortung des mannes teile ich nur bedingt. ich habe mit ihr geschlafen, und - siehe da - sie auch mit mir! und sie ist es, die nun das kind austragen möchte. verständlich, daß ich mich dagegen sträube, volles (!) verantwortungsbewußtsein zeigen zu wollen und mich brav in mein schicksal ergeben soll, wenn die umstände doch so, formulieren wir es einmal, unglücklich sind.
@JensB2001: in der tat! ich erwäge diesen schritt übrigens nicht ernsthaft zu tun, wenngleich ich nicht abstreiten möchte, daß ich mich in meiner momentanen, recht heftigen gefühlslage sogar mit solchen gedanken spiele - das halte ich für legitim und legt sich vermutlich bald wieder.
wieder zur sache: ich werde mich juristisch fundiert beraten lassen, inwieweit ich mich darauf instellen muß, möglicherweise bald alleinerziehender vater zu sein. und wie schon oben von mir erwähnt: die sache ist noch nicht hoffnungslos verloren. es gibt durchaus noch als realitisch einzuschätzende chancen für traute dreisamkeit.
habt dank, joel
[Editiert am 23/2/2005 von joel]
bitteschön, hier ist das kind, nun mach mal selber!"? hat die mutter automatisch auch das sorgerecht? könnte sie das sorgerecht aus irgendeinem grunde heraus (z.b. dadurch, daß sie bereits zwei kinder hat und demzufolge mit einem dritten überlastet wäre) an mich "abtreten"?
Also @joel ..naja bitte schön hier is das kind nun mach mal selber.. ja mein Gott und?? Um dich mußte man sich auch kümmern als du mal Kind warst..
Sorgerecht? .. da ihr,wenn ich das jetzt so hier herauslese,nicht verheiratet seit, hat sie automatisch das alleinige Sorgerecht .. und du das recht zur alleinigen Unterhaltszahlung ..allerdings kann sie durch eine Sorgerechtserklärung, mit dir das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen .. muß sie aber nicht, sie kann, wenn sie möchte ..
Wieso überbelastet wäre, durch z.B. schon zwei weitere Kids?..Hat sie die, oder hat sie die nicht?
Und das Sorgerecht einfach mal so abtreten ..naja..sie könnte das Kind zur Adoption frei geben, das könnte sie, weil sie das ASR hat ..
diese landläufige definition von der verantwortung des mannes teile ich nicht unbedingt und ist nur fallbedingt anzuwenden. ich habe mit ihr geschlafen, und - siehe da - sie auch mit mir. und sie ist es, die nun das kind austragen möchte
Und da eben dazu immer zwei gehören, aus dem erst ein Kind entstehen kann, so haben auch beide die Verantwortung dafür ... auch wenn es nicht gewollt war, dann muß man eben im vornherein Sorge dafür tragen, also dafür die Verantwortung tragen, das kein Kind entstehen kann .. und notfalls die Konsequenzen tragen, wenn es dennoch schief geht, was immer der Fall sein kann..
Und du möchtest lieber den Abbruch..und sie muß dann auch damit klar kommen u das natürlich tun weil du den Abbruch möchtest?? Hm ... bedenklich finde ich das...
ich werde mich juristisch fundiert beraten lassen, inwieweit ich mich darauf instellen muß, möglicherweise bald alleinerziehender vater zu sein.
Ich glaub ehrlich gesagt das du das kaum werden wirst... schon allein weil du es eh selber nicht willst und ich denke das sie das wohl auch nicht wirklich wollte... und besser ist es noch zusätzlich, das du das nicht wirst, bei der Einstellung zu der Sache, wäre denke ich auch nicht förderlich für das Kind so ..
Und außerdem wer sagt denn nun eigentlich das sie das Kind nicht selber "aufziehen" möchte??
Was meint sie denn mit "anhängen" ..anhängen insofern das du der Vater sein sollst... und es evtl. gar nicht bist.. oder was meint sie wirklich damit .. meint sie damit das sie schon deine Verantwortung fordert??..oder was??..was meint sie?
Auf jedenfall tut mir hier eher das Kind nur leid, das es um "es" schon geht, bevor es auf dieser Welt ist, solch eine Diskussion um "es" gibt ..
Sorry...sollte ich zu direkt gewesen sein.. aber dein Ansinnen kann ich nicht ganz nachvollziehen ..
Ok, du willst das Kind nicht, dazu kann dich auch niemand zwingen, es groß zu ziehen z.B. ...
Einzigste zu dem man dich wirklich zwingen kann und wird, ist Unterhalt zu leisten ..
Denkt einfach mal bitte an das Kind .. und auch wie es sich fühlen würde wenn es wüßte um was es hier eigentlich geht... nicht grad ein schöner Start ...
Gruß
Jens
[Editiert am 23/2/2005 von JensB2001]
