Umzug mit den Kinde...
 
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Umzug mit den Kindern?

 
(@hount)
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Hallo liebes Forum,

kann man, wenn man noch nicht geschieden ist, und man sich schriftlich auf das ABR geeinigt hat, mit den Kindern umziehen? Eventuell auch ins Nachbarland? Oder wird da die Zustimmung des Nochpartners benötigt? Wie schaut das nach der Scheidung aus?

Cucu
Hount

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 16:11
(@jemmy)
Registriert

Hallo Hount

Was meinst du mit "schriftlich auf das ABR geeinigt" ? Das ABR kann nur von einem Gericht ein einen Elternteil übergeben ( zugesprochen ) werden. Deine EX und du, ihr könnt schriftlich den "ständigen Aufenthalt" festlegen ( Was dem ABR nahekommt, aber nicht das vollständige rechtliche ABR ist).

Grundsätzlich ist der nicht betreuende Elternteil schon zu fragen und auch seine Erlaubnis notwendig, denn es braucht ja auch seine Unterschrift, um Kiddy am neuen Wohnort anzumelden ( zumindest, wenn man als Vater sein Kind anmelden will. KM`s haben da merkwürdigerweise nur selten Probleme).

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 16:32
(@hount)
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Naja, meine Nochfrau und ich haben in unserer Trennungvereinbarung festgelegt, dass das ABR, und somit die Kinder, bei mir bleiben soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 16:37
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Nun, dann hast du doch alles, was du brauchst. Damit sollte es ja kein Problem sein, die Kinder umzumelden, Kindergeld zu beantragen usw...  :thumbup:

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Geschrieben : 09.02.2009 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hount,

wie soll denn zukünftig der Umgang zwischen Mutter und Kindern funktionieren?

Habt ihr das auch geregelt?

Wie weit willst du denn weg ziehen, wer kommt für die (höheren) Kosten auf?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.02.2009 16:44
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

( zumindest, wenn man als Vater sein Kind anmelden will. KM`s haben da merkwürdigerweise nur selten Probleme).

Hallo Jemmy,

nur mal kurzer Einwurf zu dem Thema. Ich habe meinen Sohn im Juli auf dem Meldeamt in neue Wohnung umgemeldet und musste nachweisen das ich das ASR habe. Das war sofort die erste Frage bei der guten Frau gewesen. Berechtigt natürlich, aber der Beweis das die vielleicht auch wach werden dort.  Also Hoffnung nicht aufgeben  🙂

Franzi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 16:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

damals bei unserer Trennung musste mein Exmann dem Einwohnermeldeamt nachweisen, dass er damit einverstanden ist, dass ich mit den Kindern umziehe.
Und das war 2003.
Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 17:34
(@hount)
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Danke für Eure Infos. Ist ja noch nix fix sondern nur ein Gedankengang von mir und wollte mich nur mal generell über dieses Thema informieren.  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 18:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe deine Geschichte nicht im Kopf aber wenn man sich fair auf etwas einigt, gehört aus meiner Sicht auch dazu sich fair daran zu halten.

Etwas wie: "Du warst doch einverstanden, dass sie bei mir leben, wieso soll ich dann nicht nach Sydney ziehen!" finde ich nicht nur von Müttern sch*.

Aber vielleicht klärst du uns ja noch auf.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.02.2009 18:15
(@hount)
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.... aber wenn man sich fair auf etwas einigt, gehört aus meiner Sicht auch dazu sich fair daran zu halten.

Und da sind wir beide uns auch einig.  😉

Ich habe am WE nur ein bisschen mit meinen Gedanke rumgesponnen. Es könnte nämlich sein, dass sich 2009 bei mir beruflich was ändert (unftreiwillig). D.h. im schlimmsten Fall, wäre ich irgendwann im Sommer/Herbs arbeitslos. Und da ich in Östereich gute Freunde habe und u.U. auch eine Arbeitsstelle, hab ich mich mal gefragt, was wäre wenn ich ne Stelle in Österreich (vom jetzigen wohnort 432 Km entfernt) annehmen würde. Aber wie gesagt war nur mal so ein Hirngespinst und sonst nix.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 18:30




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hount,

nach meinem Verständnis von Fairness würde eine Distanz von über 400 km nicht mehr von Eurer Vereinbarung abgedeckt; selbst wenn das nicht expressis verbis drinsteht. Aber die Vereinbarung basiert ja nicht auf irgendwelchen "Wenn's", sondern auf dem konkreten Ist-Zustand.

Im Fall eines Umzugs werden die Karten neu gemischt; denkbare Minimal-Lösung: Ich, Hount, übernehme dann die Umgangskosten, weil ich die Entfernung geschaffen habe. Aber auch alles andere ist denkbar. Einen Freibrief, nach Belieben umziehen zu können, solltest Du aus Eurer Vereinbarung jedenfalls schon im Interesse Eurer Kinder nicht herauslesen, selbst wenn das juristisch ohne Folgen möglich wäre.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 18:48
(@hount)
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Ich geb euch ja recht, nur wenn ich arbeitslos bin, ich keine job finde und bevor ich hartz4-empfänger werde, ziehe ich lieber sowas in betracht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 23:15
(@kruemel2)
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Hallo Hount,

und die Möglichkeit daß die Kids dann wieder zur Mutter ziehen und im gewohnten Umfeld bleiben?

Vielleicht solltest du von vornherein solche Fantasien offen legen um eine Möglichkeit zu finden den Kindern gerecht zu werden.

Ein Umzug in ein anderes Land ist keine Kleinigkeit und mit ner Menge Veränderungen verbunden.

Gruss Kruemel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 23:18
(@hount)
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Hallo Hount,

und die Möglichkeit daß die Kids dann wieder zur Mutter ziehen und im gewohnten Umfeld bleiben?

Wäre unter normalen Umstände mit Sicherheit so. Aber wenn es um das Wohl der Kinder geht, ist selbst ein Umzug besser. Ausserdem wollte Sie die Kinder ja auch nicht mitnehmen. Wie hat sie es einer Freundin gegenüber gesagt, und das ist jetzt Originalton: "Die Kinder gehen mir im Weg um."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 00:47
(@marina-k)
Rege dabei Registriert

Hallo Hount !

und das ist jetzt Originalton: "Die Kinder gehen mir im Weg um."

Wenn dem so ist, worüber machst Du dir Gedanken ?

Dann sollte es doch überhaupt kein Problem sein eine schriftliche
Einverständniserklärung der KM für einen etwaigen Umzug nach
Österreich oder wohin auch immer, zu bekommen.

Die erhöhten Umgangskosten - zumindest wird das in diversen
Posts pro Forma und zurecht immer gefordert, sollten dann von
dem übernommen werden, der die Entfernung herstellt, also von
Dir.

Gerichtlich könnte es auch sein, dass Du dazu verdonnert wirst,
diese zu übernehmen. Bei Männern ist Justicia bedauerlicher-
weise da weniger zimperlich als bei Frauen. Es ist selten davon
zu hören, dass Frauen erhöhte Kosten tatsächlich begleichen
müssen.

Fair wäre es die Kosten eventuell zu teilen oder das derjenige
mehr übernimmt, dem es finanziell weniger weh tut.

Aber mit der Fairness ist das oft so Sache....

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 14:06
(@hount)
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Na wie gesagt..... wenn überhaupt, dann würde u.U. der Umzug nur im absolten Härtefall eintreten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 14:34