Umgangsrecht - geme...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht - gemeinsames Sorgerecht

 
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Lebenspartner hat einen 3-jährigen nichtehelichen Sohn aus vorangegangener Beziehung. Nach der Trennung von seiner Ex-Freundin (da war der kleine ca. 13 Monate alt) gab es immer wieder Stress bezüglich dem Umgangsrecht/Besuchsrecht. Das ging soweit, dass wir es gerichtlich regeln haben lassen, aber es funktioniert leider nach wie vor nicht.
Dies nur kurz als Einleitung, meine jetzige Frage wäre, angenommen mein Partner verzichtet auf das momentan bestehende gemeinsame Sorgerecht und übergibt seiner Ex das alleinige Sorgerecht, würde er dadurch auch das Umgangsrecht/Besuchsrecht verlieren? Was für Nachteile hätte er durch die Abgabe des gemeinsames Sorgerechtes? Nur kurz angemerkt, was Entscheidungen bzgl. dem Kind betreffen, so entscheidet seine Ex sowieso immer ohne ihn und teilt ihm auch nie mit wie es um den Kleinen steht...hauptsache sie bekommt monatlich das Geld  :phantom:

Vieleicht könnte ihr uns weiterhelfen...

Grüssle
Sandra  :yltype:


Herzliche Grüsse
Sandra

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 23:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu Alessia!

Mit welchem Ziel will er sich von dem SR trennen? Ich verstehe den Sinn nicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 00:39
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sandra,

in der jetzigen Situation verliert er nicht "viel".

Ein Umgangs- bzw. Besuchsrecht hat er nach wie vor (§ 1684 BGB). Ob das "Auswirkungen" hat, ist schwer zu sagen.

Die Mutter kann dann alles entscheiden. Z.B. kann sie einfach so mit dem Kind wegziehen, auch ohne seine Zustimmung. Praktisch kann sie das auch, wenn nur GSR besteht. Ist zwar gegen bestehende Gesetze, wird aber nicht geahndet.

Stirbt die KM plötzlich und unerwartet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Kind in ein Heim kommt. Mit GSR ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind zum Vater kommt größer.

Mir fehlt der Antrieb und die Motivation deines Lebenspartners. Er hat doch jetzt eine Umgangsregelung erstritten. Gibt er der Mutter "einfach so" das alleinige Sorgerecht, müsste er evtl. neu klagen. Und sich vom Gericht fragen lassen, warum er der Mutter das alleinige Sorgerecht gegeben hat.

Klar könnte er einen "Deal" machen: Alleiniges Sorgerecht gegen eine vernünftige Umgangsregelung. Nur klappt der Umgang ja trotz Gerichtsbeschluss anscheinend nicht. Da wäre auch eine Zusage der Mutter nicht viel wert.

Hilfreich wäre es, wenn wir mal mehr über die Beweggründe zu diesem Gedanken wüssten, und wenn wir wüssten, warum und in welcher Form der Umgang trotz Gerichtsbeschluss nicht funktioniert.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 00:40
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Huhu Alessia!

Mit welchem Ziel will er sich von dem SR trennen? Ich verstehe den Sinn nicht.

LG LBM

Halli Hallo,

definitiv vom SR will er sich ja noch nicht trennen, man überlegt eben verschiedene Situationen durch, damit endlich mal Ruhe in den ganzen "Kampf ums Kind" einkehrt...es heißt doch immer zum wohle des Kindes und ich weiss nicht ob es für das Kind so förderlich ist wenn der eine am rechten Arm und der andere am linken Arm des Kindes zieht...

Grüssle
Sandra


Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 00:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir persönlich wäre es sehr recht, zu diesem kniffligen und weitreichenden Thema den Vater direkt zu lesen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 00:50
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sandra,

in der jetzigen Situation verliert er nicht "viel".

Ein Umgangs- bzw. Besuchsrecht hat er nach wie vor (§ 1684 BGB). Ob das "Auswirkungen" hat, ist schwer zu sagen.

Die Mutter kann dann alles entscheiden. Z.B. kann sie einfach so mit dem Kind wegziehen, auch ohne seine Zustimmung. Praktisch kann sie das auch, wenn nur GSR besteht. Ist zwar gegen bestehende Gesetze, wird aber nicht geahndet.

Stirbt die KM plötzlich und unerwartet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Kind in ein Heim kommt. Mit GSR ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind zum Vater kommt größer.

Mir fehlt der Antrieb und die Motivation deines Lebenspartners. Er hat doch jetzt eine Umgangsregelung erstritten. Gibt er der Mutter "einfach so" das alleinige Sorgerecht, müsste er evtl. neu klagen. Und sich vom Gericht fragen lassen, warum er der Mutter das alleinige Sorgerecht gegeben hat.

Klar könnte er einen "Deal" machen: Alleiniges Sorgerecht gegen eine vernünftige Umgangsregelung. Nur klappt der Umgang ja trotz Gerichtsbeschluss anscheinend nicht. Da wäre auch eine Zusage der Mutter nicht viel wert.

Hilfreich wäre es, wenn wir mal mehr über die Beweggründe zu diesem Gedanken wüssten, und wenn wir wüssten, warum und in welcher Form der Umgang trotz Gerichtsbeschluss nicht funktioniert.

Gruß

Martin

Hallo Martin,

ok ichversuche das mal alles irgendwie zusammen zu fassen...ist nicht wirklich einfach 🙂
Was den Gedanken im Bezug auf das alleinige Sorgerecht betrifft, so gibt es noch kein definitives Ergebnis bzw. Entscheidung unsererseits...es war einfach mal eine Vorabinfo die wir wollten...es ist nämlich so, dass seine Ex schon sehr hinter dem Geld her ist und man sich eben Gedanken für die Zukunft macht...denn sie kann ja beim gemeinsamen Sorgerecht wirklich jeden Cent auf meinen Partner umlegen und sie wird es machen...das problem ist eben folgendes dass wir selbst keine Großverdiener sind...ich bin im Mutterschutz und gehe anschließend in Erziehungsurlaub...demnach müssen wir ja sowieso selbst erst mal gucken wie wir über die Runden kommen...aber sie ist eine sehr berechnende Person, sie hat meinem Freund immer wieder angedroht sie wir ihn finanziell ruinieren etc.

Und was die Motivation meines Partners betrifft so muss ich sagen, die hat er schon die ganze Zeit über gehabt...wir sind von uns aus aufs Jugendamt um Schlichtungsgespräche mit der Ex zu beantragen usw. Sie ging sofort aufs Gericht um eine Umgangsregelung einzuklagen...ihr Ziel war dass er kein Umgangsrecht hat, doch das Gericht sprach ihm 3,5 Stunden sonntags zu, nachdem der Richter meinen Partner und seinen Sohn schnappte, in ein Kinderzimmer steckte und die 2 über eine Stunde miteinander spielen ließ zum schauen wie mein Partner mit dem Kleinen umgeht...dem Richter war sofort klar, dass die 2 sich gut verstehen, keiner Berührungsängste bestehen und der kleine nicht fremdelte obwohl er zuvor seinen papa ca. 3 Monate nicht sehen durfte. Tja wir hatten dann diesen Beschluss in der Hand und als es dann soweit war und ein Umgangs-Sonntag kam, fing sie an Stress zu machen und meinte er dürfe ihn nicht abholen, sie würde dann die Polizei rufen etc. ein riesen Theater hat die veranstaltet am Telefon...also sagten wir ihr dann dass wir wieder  zu unserem Anwalt gehen würden, denn so könne es nicht weiter gehen...sie hatte quasi bei der Gerichtsverhandlung gar nichts verstanden bzw. kapiert...dann ging eben der Schriftwechsel zwischen den Anwälten los und wir versuchten nach wie vor den kleinen sonntags zu bekommen in dem wir mit der ex kontakt aufnahmen...doch immer erfolglos...bis unser Anwalt sagte es geht wieder vors Gericht...Der Sohn meines Freundes kam dann ins Krankenhaus für längere Zeit und wir besuchten ihn dann quasi in der Klinik denn das konnte sie ja nicht verweigern,, nur durfte ich nicht dabei sein, obwohl das Gericht entschied, dass ich ab Ende mai bei den Umgangskontakten dabei sein darf...Doch sie sträubte sich und drohte meinem Freund an wenn ich mit ins Krankenzimmer kommen würde, dürfte er den Kleinen gar nicht mehr sehen und wir müssten die Klinik verlassen, sie hätte schon das ganze Pflegepersonal informiert...der Hammer war dann noch dass sie wollte dass ich die Klinik für den Besuchszeitraum verlasse...was ich natürlich verneinte, zumal ich zu diesem Zeitpunkt hochschwanger war...ich musste dann, damit mein freund seinen sohn sehen durfte bei 35 Grad auf der Dachterrasse in der Sonne auf ihn warten, nur damit die "blöde Kuh" Ruhe gibt und er den kleinen sehen durfte...zumal die Klinik von uns ca. 1,5 Stunden fahrtzeit entfernt war...die Frau hat uns  die ganze Zeit über immer schikaniert....eine Katastrophe...sie hatte die Pflicht bei uns anzurufen wenn Janik mal wieder ins Krankenhaus muss oder entlassen wird...hat sie nie gemacht...da sagte keiner was...aber als mario wegen meiner bevorstehenden Geburt 2 Mal nicht in die Klinik fuhr das wurde ihm dann gleich als mangelnde Zuverlässigkeit angedichtet obwohl er seiner Ex telefonisch Bescheid gab...krass gesagt ziehen wir immer die A....karte, egal was wir tun oder nicht tun.
jetzt ist der Fall so, dass sein sohn aus der klinik entlassen wurde und das Jugendamt mit den psychologen der Klinik sprach und das Jugendamt entschied er dürfe seinen sohn nur 1 mal die woche für 1 stunde maximal sehen, aber ohne mich und ohne sein neues Geschwisterchen...quasi stehen wir wieder bei Null...ganz am Anfang also...darüber sind wir natürlich sehr verärgert...denn das Jugendamt schrieb im Bericht, sie hätte mit beiden Elternteilen mehrmals telefoniert und beide seien mit dieser Regelung einverstanden...der  Hohn ist jedoch dass mit Mario das Jugendamt nicht einmal telefoniert hat nach den ganzen Gerichtsverhandlungen...war also alles erstunken und erlogen! Wir sind halt ziemlich sauer, denn nach dem jetzigen Stand hätten wir das ganze Theater mit den Anwälten und den Gerichten uns ersparen können...denndiese Regelung existierte schon mal kurz nach der Trennung von seiner Ex....Wir wissen schon langsam nicht mehr wie wir uns verhalten sollen...seine Ex will halt nur Geld...sie hält uns immer wieder vor wir würden den Unterhalt nicht bezahlen...wir bekommen das dann immer über Anwaltspost mitgeteilt und dabei zahlen wir schön brav jeden Monat per Dauerauftrag...die Frau ist nur nicht fähig ihre Kontoauszüge mal gründlich zu lesen...das macht halt furchtbar ärgerlich... 😡 😡 😡
Wir haben einfach das Gefühl dass uns die Hände gebunden sind und wir nur zugucken können...Rechte scheinen wir selbst ja wohl keine zu haben  :gunman:

Grüssle
Sandra  :yltype:


Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 01:15
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

mir persönlich wäre es sehr recht, zu diesem kniffligen und weitreichenden Thema den Vater direkt zu lesen.

DeepThought

Hallo,

der Vater sitzt hier direkt neben mir und liest alles mit, nur ist er mit dem Schreiben nicht fit und würde ewig rumtippeln, deswegen machen wir das immer gemeinsam...er sagt mir quasi was ich schreiben soll.

Grüssle
Sandra + mario


Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 01:17
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Allessia,

bitte keine Klarnamen (Sohn), das ist gegen die Regeln  😉

das Jugendamt entschied er dürfe seinen sohn nur 1 mal die woche für 1 stunde maximal sehen, aber ohne mich und ohne sein neues Geschwisterchen.

Das kann und darf das JA gar nicht entscheiden. Ihr (bzw. der KV) hab(t) doch einen Gerichtsbeschluss über mehr Umgang, den darf das JA nicht außer Kraft setzen. Momentan fehlt mir noch die Vorstellungskraft, dass ein Mitarbeiter des JAs wissentlich in einem offiziellen Bericht gelogen und wider besseren Wissens behauptet hat, dass mit dem KV gesprochen wurde. Hab ich das vielleicht falsch verstanden? Und von wann, also wie alt, ist dieser Bericht?

Mit der Aufgabe des Sorgerechts werden die Umgangsprobleme nicht gelöst sein. Und ja, er hat das Recht auf Umgang, die Frage ist nur, wie er es am besten durchsetzt. Habt ihr schon mal angefangen die Vorkommnisse in Tagebuchform zu dokumentieren?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 01:38
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sandra & Mario,

also ich kann das alles nicht glauben.

Kurz stichpunktartig (ist schon spät):

1. Die "Ex" hat dem Klinkpersonal nix zu sagen. Er ist sein Sohn, kann ihn sehen. Sinnig für das Kindeswohl wäre es halt nur, dass sich die Eltern nicht am Krankenbett streiten. Sollte das Klinikpersonal sich hier "querstellen", den Vorgesetzten / Chef verlangen und ihn auf die Rechtslage hinweisen.

2. Der Unsicherheitsfaktor "Gericht" fällt schon mal weg. Ihr kennt den Richter, er hat sich ein Bild gemacht und entschieden. Sollte Mario dort nochmal "auflaufen" müssen, hat der doch gute Karten, oder?

3. Wenn die "Ex" mit dem Argument kommt, er wäre mal nicht zu vereinbarten Zeiten in der Klinik gewesen, so lässt sich das ja begründen. Hochschwangerschaft ist doch da kein schlechtes Argument.

4. Wenn sie bei einem Umgangs-WE trotz Beschluss die Polizei holen will, gibt es da eine einfache Antwort: Hole die Polizei; tust du es nicht dann hole ich die Polizei. Am WE gibt es einen Notdienst des Jugendamtes, darüber informieren. Nicht einfach "den Schneid abkaufen lassen", sondern auch mal dagegenhalten. Gegenüber der Polizei bzw. dem JA-Notdienst mit dem Gerichtsurteil "winken".

5. Jugendamt: Wenn die so "rumeieren", ignorieren. Einen klaren Weg einschlagen. Beim Gericht einen Antrag auf Zwangsgeld stellen. Das ganze "Anwaltsgeschreibsel" hat doch nichts bewirkt, oder?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 02:55
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allessia,

bitte keine Klarnamen (Sohn), das ist gegen die Regeln  😉

Hallo Eskima,

ich darf den Begriff  "Sohn" nicht nutzen? Muss ich es quasi weiter verallgemeinern als "Kind"? Wenn das so ist mache ich das gerne, will ja hier nicht gegen die Regeln verstoßen  🙂

kann und darf das JA gar nicht entscheiden. Ihr (bzw. der KV) hab(t) doch einen Gerichtsbeschluss über mehr Umgang, den darf das JA nicht außer Kraft setzen. Momentan fehlt mir noch die Vorstellungskraft, dass ein Mitarbeiter des JAs wissentlich in einem offiziellen Bericht gelogen und wider besseren Wissens behauptet hat, dass mit dem KV gesprochen wurde. Hab ich das vielleicht falsch verstanden? Und von wann, also wie alt, ist dieser Bericht?

Also ich muss dazu sagen, dass das Kind meines Partners in einer psychosomatischen Klinik war und diese besagten Psychologen und Doktoren meinten das Kind würde an Trennungsängsten bzgl. der Mutter leiden...was aber nicht stimmt...davon konnte sich sogar der Amtsrichter bei der Gerichtsverhandlung selbst überzeugen...jedoch schlug das JA dem Amtsgericht diese Regelung vor, dass mein Partner das Kind nur 1 x wöchentlich für 1 Std. sehen darf...wir bekamen daraufhin Post von unserem Rechtsanwalt, in der Anlage war dieser JA-Bericht dabei und ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Bitte um Abklärung ob das Ruhen des Verfahrens eingeleitet werden soll (aufgrund dieses Berichtes)...wir waren deshalb wie vor den Kopf gestoßen, da mit meinem Partner ja niemand gesprochen hatte und unser Anwalt meinte dass das JA nur nach den Belangen der KM schaut und nicht nach dem KV und deshalb so gehandelt hat. Deswegen hat unser Anwalt dem Ruhen des Verfahrens nicht zugestimmt und eine lange stellungnahme ans Gericht geschickt und mitgeteilt dass ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden soll...dieser JA-Bericht ist jetzt ca. 4 Wochen alt.

Mit der Aufgabe des Sorgerechts werden die Umgangsprobleme nicht gelöst sein. Und ja, er hat das Recht auf Umgang, die Frage ist nur, wie er es am besten durchsetzt. Habt ihr schon mal angefangen die Vorkommnisse in Tagebuchform zu dokumentieren?

Sicherlich sind die Umgangsprobleme dadurch nicht gelöst, aber sie (die Ex) kann uns dann nicht mehr drohen uns finanziell zu ruinieren und fertig zu machen, denn dann bekommt sie nur den gesetzlichen Kindesunterhalt und für alle anderen Kosten muss sie selbst aufkommen...wäre sie ehrlich gesagt kompromissbereiter im Hinblick auf das Kind und würde auch ihrer Mitteilungspflicht nachkommen würde man sicherlich auch anders reagieren.
Ja, die ganzen Vorkommnisse habe ich immer im Kalender notiert auch unsere Kontaktversuche, bei denen sie uns dann am telefon z.B. einfach auflegte und sagte er würde das Kind nicht bekommen etc. Unser Anwalt ist davon informiert aber dass sie mal einen Rüffel bekommt und Zwangsgeld für ihre Nichteinhaltung der Pflichten angeordnet wird...in der Hinsicht passiert leider nichts...sie hat momentan noch die absolute Narrenfreiheit und macht was sie will....sie hat ja quasi ein "Druckmittel"
😡

Gruss
Sandra + Mario


Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 19:18




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Alessia,

zum Thema Klarnamen hab ich dir eine pn geschickt  😉

dass das Kind meines Partners in einer psychosomatischen Klinik war und diese besagten Psychologen und Doktoren meinten das Kind würde an Trennungsängsten bzgl. der Mutter leiden...was aber nicht stimmt

puh, dafür müßte man die Befunde genau studieren, meist gehen sie ja über mehrere Seiten. Oftmals werden sie auch falsch interpretiert (ist mir persönlich auch schon so gegangen!) Generell kann ich sagen, wenn es eine Empfehlung von einer psychologischen Einrichtung gibt, dann wird der Richter sie in aller Regel auch umsetzen. Gerade deshalb wäre es wichtig, den gesamten Bericht zu lesen. Vielleicht steht da ja auch drin, wie man den Trennungsängsten entgegen wirken kann?

Unterhalt und Sorgerecht hat nichts miteinander zu tun. Dein Partner muss nicht mehr oder weniger KU zahlen, wenn er das Sorgerecht hat oder nicht hat, auch Sonderbedarf wird unabhängig vom Sorgerecht entschieden.

Ja, die ganzen Vorkommnisse habe ich immer im Kalender notiert auch unsere Kontaktversuche, bei denen sie uns dann am telefon z.B. einfach auflegte und sagte er würde das Kind nicht bekommen etc.

So haben wir das auch immer gemacht. Am Jahresende haben wir den Kalender genommen und das ganze dann in den Computer eingegeben, sodass wir heute noch sagen können, was zum Beispiel 1998 gewesen ist. Für manch einen ist das Erbsenzählerei, aber meinem Mann hat das grad letztes Jahr sehr geholfen, als er eine Klage auf Auskunft gestellt hat.

Ihr braucht einen langen Atem, das ist klar. Und die von dir beschriebenen Probleme lassen sich nicht durch die Abgabe des Sorgerechts lösen.

Warum war der Sohn denn in einer psychosomatischen Klinik, liegen euch die Berichte überhaupt vor?

Und dann hab ich grad nochmal gelesen, dass das Kind nichtehelich ist. Mit welcher Motivation hat die KM den KV am Sorgerecht beteiligt, kann man sie da über Argumente irgendwie "fassen"?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 19:40
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sandra & Mario,

Hallo Martin,

danke dass du sospät noch geantwortet hast  🙂

ich kann das alles nicht glauben.

Kurz stichpunktartig (ist schon spät):

1. Die "Ex" hat dem Klinkpersonal nix zu sagen. Er ist sein Sohn, kann ihn sehen. Sinnig für das Kindeswohl wäre es halt nur, dass sich die Eltern nicht am Krankenbett streiten. Sollte das Klinikpersonal sich hier "querstellen", den Vorgesetzten / Chef verlangen und ihn auf die Rechtslage hinweisen.

Tja so hatten wir das auch gesehen, wir teilten auch das Theater unserem Anwalt mit doch dieser meinte wir sollten alles dafür tun dass mario sein Umgangsrecht wahrnimmt auch wenn ich hochschwanger irgendwo draußen warten müsste etc. Uns war auf jeden Fall klar dass es eskaliert wenn wir nicht nach ihrer Pfeife tanzen da sie sich immer gleich im Ton vergreift und ausrastet...beim ersten Besuch nahm ich das noch in Kauf und ging auf diese besagte Dachterasse, beim zweiten Besuch (ich war 3 Wochen vor Geburtstermin) weigerte ich mich raus zu gehen und sagte zu mario dass ich im Flur im Krankenhaus auf einem Sofa warten würde, da ich die Hitze nicht mehr vertrage...tja die gute Frau setzte mario dann unter druck und meinte wenn ich nicht raus gehe dürfe er sein Kind nicht sehen und wir hatten dazu 1,5 Std. Fahrtzeit hinter uns...zudem kommt noch dass Mario zu diesem Zeitpunkt noch aus gesundheitlichen Gründen im Rollstuhl saß (hatte ne schwere OP) und er auch auf meine Hilfe angewiesen war (ihn dort hin fahren, aus dem Auto helfen etc.) Ich fand es einfach eine bodenlose Frechheit auch von unserem Anwalt, dass er uns einen Rüffel gab wir sollten unsere Belange zurückstellen hauptsache der Umgangstermin findet statt. Ehrlich gesagt war ich schon bereit mit dem Klinik-chef zu sprechen, ich hätte es darauf angelegt,denn ich hatte unsere ganzen Unterlagen dabei und hätte es vorweisen können, aber Mario wollte dort nicht rumstreiten, was ja auch verständlich war.

2. Der Unsicherheitsfaktor "Gericht" fällt schon mal weg. Ihr kennt den Richter, er hat sich ein Bild gemacht und entschieden. Sollte Mario dort nochmal "auflaufen" müssen, hat der doch gute Karten, oder?

Hmmh, das dachten wir irgendwie auch, aber wir waren schon 2 Mal bei Gericht wegen der Umgangsregelung, das 3. mal steht jetzt bald bevor, der Richter gab uns schon das Gefühl dass er mehr auf marios seite steht, da die Seite seiner Ex ja keine schlagkräftigen Argumente vor brachte, aber trotzdem passiert nicht wirklich was...wir sind gespannt was beim nächsten Termin heraus kommen wird.

3. Wenn die "Ex" mit dem Argument kommt, er wäre mal nicht zu vereinbarten Zeiten in der Klinik gewesen, so lässt sich das ja begründen. Hochschwangerschaft ist doch da kein schlechtes Argument.

Damit wird sie nicht durchkommen, denn wir hatten uns ja quasi bei ihr telefonisch "abgemeldet" zwecks meiner Geburt und dem Anwalt teilten wir das auch schriftlich mit, damit wir abgesichert sind

4. Wenn sie bei einem Umgangs-WE trotz Beschluss die Polizei holen will, gibt es da eine einfache Antwort: Hole die Polizei; tust du es nicht dann hole ich die Polizei. Am WE gibt es einen Notdienst des Jugendamtes, darüber informieren. Nicht einfach "den Schneid abkaufen lassen", sondern auch mal dagegenhalten. Gegenüber der Polizei bzw. dem JA-Notdienst mit dem Gerichtsurteil "winken".

Das mit den JA-Notdienst wussten wir gar nicht...danke für den Tip  :thumbup:
Ein Urteil ist bei Gericht damals nicht ergangen sondern nur ein Beschluss, aber ich denke dieser hätte die gleiche "Durchsetzungskraft"...nur im Moment findet gar kein Umgangskontakt statt da eben wieder dieses Theater ist und das alles aufs Gericht geht. Unser Anwalt ist der Meinung dann abzuwarten was herauskommt, denn sonst kommt es immer wieder zu Streitereien vor dem Kind und das muss ja nicht sein. Wir wissen gar nicht wie wir uns richtig verhalten sollen...nehmen wir den Umgang derzeit nicht wahr wird es einem als "Desinteresse" unter die Nase gerieben und gilt als "unzuverlässig", pocht man jedoch auf sein Umgangsrecht so ist man "stur" und denkt nicht an das Wohl des Kindes...tja solche Sachen bekommt mario ständig zu hören bzw. zu lesen...ich finde das ganze ziemlich unfair...  😡

5. Jugendamt: Wenn die so "rumeieren", ignorieren. Einen klaren Weg einschlagen. Beim Gericht einen Antrag auf Zwangsgeld stellen. Das ganze "Anwaltsgeschreibsel" hat doch nichts bewirkt, oder?

nee, das Anwaltsgeschreibel hat irgendwie nicht viel gebracht, wobei ich mir extra über meinen "Arbeitgeber" Tips für einen guten Anwalt holte und mir wurde unser jetziger empfohlen, da er auch ein Mediator sei...ist in unseren Augen auch alles gut und schön aber es passiert halt nix...schon im Mai diesen Jahres sagte er, er würde ein Zwangsgeld gegen seine Ex beantragen...aber bis heute geschah in der Hinsicht nix...wir wurden nur immer vertröstet und mussten "kuschen"  😡

Gruß
sandra + mario


Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 20:21
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alessia,

zum Thema Klarnamen hab ich dir eine pn geschickt  😉

Halli hallo Eskima,

ohjeee ich bin noch recht neu hier...was ist denn Bitteschön eine pn?  :redhead: und wie rufe ich diese gegebenenfalls ab?

, dafür müßte man die Befunde genau studieren, meist gehen sie ja über mehrere Seiten. Oftmals werden sie auch falsch interpretiert (ist mir persönlich auch schon so gegangen!) Generell kann ich sagen, wenn es eine Empfehlung von einer psychologischen Einrichtung gibt, dann wird der Richter sie in aller Regel auch umsetzen. Gerade deshalb wäre es wichtig, den gesamten Bericht zu lesen. Vielleicht steht da ja auch drin, wie man den Trennungsängsten entgegen wirken kann?

Tja diesen sogenannten Bericht den wir bekamen, war vom Jugendamt und war knappe 3 Seiten lang, darin wurde uns dann quasi das krankheitsbild des Kindes kurz geschildert. Dieser Bericht war aber in erster Linie an das Gericht adressiert und auch bestimmt, wir bekamen nur "anstandshalber" eine Abschrift davon. Was Ärzteberichte etc. betrifft, so bekommen wir nie welche trotz gemeinsamen Sorgerecht. Wir standen sogar mit der behandelnden Ärztin in Kontakt (per Email ) und baten um ein persönliches Gespräch etc. Aber dies wurde ignoriert und wir wollten auch von ihr wissen ob es dem Kind wirklich schaden würde wenn ich quasi die lebensgefährtin bei den Besuchen dabei bin...tja die Ärztin hielt dann erstmal mit der KM Rücksprache anstatt neutral die Situation zu beurteilen. Wir wiesen auch auf die Umgangsregelung hin und auf die Gerichtsentscheidung aber das blieb absolut unberücksichtigt. Der absolute Hohn von diesem JA-Bericht ist jedoch, dass darin steht, dass es für das Kind wichtig ist, den Umgang mit dem Vater zu haben, da dieser ihm "emotionale Entspannung" bringen kann...aber im gleichen Atemzug wird meinem Partner klar gemacht dass er ihn jetzt nur noch 1 x wöchentlich für ca. 1 std. sehen kann...das widerspricht sich doch grenzenlos...jedoch teilt das JA weiter mit, er könne mit dem Kleinen "stundenlange Spaziergänge" am Wohnort der KM durchführen...was soll dass denn????  :knockout: Wir kommen uns da schon ziemlich "verarscht" vor  😡

Unterhalt und Sorgerecht hat nichts miteinander zu tun. Dein Partner muss nicht mehr oder weniger KU zahlen, wenn er das Sorgerecht hat oder nicht hat, auch Sonderbedarf wird unabhängig vom Sorgerecht entschieden.

Uns geht es nicht um den KU. Der wird ja sowieso separat berechnet. Aber uns ist zu Ohren gekommen dass die KM sämtliche Kosten hälftig beim gemeinsamen Sorgerecht von ihm verlangen kann. Wenn sie z.B. nicht in der Lage ist den Kindergarten zu bezahlen, können sie zu ihm kommen etc. Sie kann krass gesagt jede Hose die sie dem kleinen kauft hälftig von uns verlangen und da sie sowieso so ein "geldgeier" ist wird uns das sicherlich bald blühen, denn sie hat eine relativ pfiffige Anwältin die alles rausholt was geht, natürlich zu unseren Lasten.

so haben wir das auch immer gemacht. Am Jahresende haben wir den Kalender genommen und das ganze dann in den Computer eingegeben, sodass wir heute noch sagen können, was zum Beispiel 1998 gewesen ist. Für manch einen ist das Erbsenzählerei, aber meinem Mann hat das grad letztes Jahr sehr geholfen, als er eine Klage auf Auskunft gestellt hat.

ich sehe das auch für sehr wichtig an deswegen machen wir das auch mit dem Kalender, wir haben auch schon einiges belegen müssen und waren froh dass wir Unterlagen/Nachweise hatten, z.B. unterstellte sie uns wird würden bei ihr nie anrufen und uns nicht melden bzgl. dem Kleinen...ihr Fehler war jedoch dass ich von der Telekom einen Einzelverbindungsnachweis habe und somit konnten wir dann ganz genau belegen wann mein partner mit ihr telefoniert hatte und sie musste klein beigeben.

Ihr braucht einen langen Atem, das ist klar. Und die von dir beschriebenen Probleme lassen sich nicht durch die Abgabe des Sorgerechts lösen.

Nein das ist uns schon klar, es geht uns einfach nur darum ihr auch mal zu zeigen wo es lang geht, ihr das Gefühl zu vermitteln dass sie Oberhand hat aber trotz allem auf das Umgangsrecht pochen. So wären wir immerhin finanziell etwas auf der sicheren Seite, zumal sie momentan auch Betreuungsunterhalt von uns kassiert und wir befürchten dass sie nach Ablauf der 3 jahren nicht arbeiten geht und somit müssten wir weiter löhnen damit sie zu Hause bleiben kann und das wäre dann hinfällig bei Verzicht...im Moment haben wir bzgl. dem gemeinsamen SR sowieso keinen Nutzen, denn sie macht eh was sie will und informiert uns über null komma nichts, sie schaffte es sogar gerichtlich zu erwirken, dass sie was die Gesundheit des Kindes betrifft, die alleinige Entscheidung hat und keine Unterschrift von meinem Partner mehr brauch. Somit darf sie diesbezüglich komplett allein entscheiden... also was könnte uns das gemeinsame SR dann noch bringen?

Warum war der Sohn denn in einer psychosomatischen Klinik, liegen euch die Berichte überhaupt vor?

Der Kleine kam mit einer Fehlbildung an den Beinen zur Welt und wurde diesbezüglich schon öfters operiert, damit er später völlig normal laufen kann. Nur war die KM der Meinung das Kind sei ihr gegenüber zu aggressiv, man muss bedenken, der Kleine war zu diesem Zeitpunkt etwas über 2 Jahre alt, als sie anfing mit Psychologen sich auszutauschen. Jetzt war das Kind dann etwas über  5 Wochen in einer psychosomatischen Klinik weil er wohlauch an starken Trennungsängsten bzgl. der Mutter leiden würde...naja unserer Meinung nch ist das Kind völlig normal und nicht aggressiv, zumindest war er meinem Partner gegenüber noch nie aggressiv oder schrie nach seiner Mutter...wir vermuten dass die KM ziemlich überfordert ist und die Angst meines Partners ist eben auch dass sie aus dem geistig gesunden Kind einen "kranken" macht  :exclam: Der Kleine tut mir wirklich unheimlich leid ...

Und dann hab ich grad nochmal gelesen, dass das Kind nichtehelich ist. Mit welcher Motivation hat die KM den KV am Sorgerecht beteiligt, kann man sie da über Argumente irgendwie "fassen"?

Tja die beiden waren knapp 15 Jahre zusammen, die betrog ihn und wurde parallel schwanger von ihm. Sie offenbarte ihm dass sie fremd gegangen war und teilte im gleichzeitig mit, dass sie schwanger von ihm sei... er probierte es zwar noch mit ihr (zwecks kind) trennte sich dann doch weil er ihr das nicht verzeihen konnte und keine liebe mehr da war. sie beteiligte ihn dann am SR weil sie sich wohl erhoffte, dass er wieder zu ihr zurück kommt,das kind bekam auch seinen nachnamen...aber ihr plan ging leider nicht auf und sie hat in der zwischenzeit schon öfters verlauten lassen, dass sie das alleinige SR will.

Grüssle
Sandra + Mario


Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 20:52
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

versucht mal bitte, an die Untersuchungsunterlagen aus der psychosomatischen Klinik zu kommen. Konkret sieht es so aus, dass der erste Schritt wäre, dass Mario in der Klinik anruft und versucht, die Lage telefonisch zu klären und die Unterlagen ihm zugeschickt werden. Manchmal muss man da hartnäckig sein, also nicht abwimmeln lassen  🙂

Ich komme aus Schleswig-Holstein und bei uns wird so verfahren, dass bei GSR die Mutter zwei Berichte bekommt, einer davon ist für den Vater. Vielleicht ist es ja bei euch auch so, (das wäre mit der Klinik zu klären) und die KM hat die Unterlagen nicht weitergereicht. Oder aber die KM hat angegeben, dass sie ASR hat.

Könnt ihr das klären und an die Unterlagen kommen? Immerhin scheinen diese Unterlagen ja Grundlage für eine Empfehlung des JAs zu sein (btw: wer hat diese Empfehlung überhaupt in Auftrag gegeben?)

Wenn der Sohn 5 Wochen in einer psychosomatischen Klinik und getrennt von seiner Mutter war, dann kann der Begriff "Trennungsangst" durchaus auch in diesem Zusammenhang gefallen sein  😉

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 21:36
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Mario & Sandra,

also besteht nun eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung oder nicht oder läuft gerade ein zweites Gerichtsverfahren oder was ist los? Ich blicke nämlich nicht mehr so recht durch, wie sich die derzeitige Situation konkret darstellt.

sie schaffte es sogar gerichtlich zu erwirken, dass sie was die Gesundheit des Kindes betrifft, die alleinige Entscheidung hat und keine Unterschrift von meinem Partner mehr brauch

So, und das meinte ich mit "kompletten Informationen". Unter diesen Umständen hat die Klinik sogar richtig gehandelt. Sie hat bzgl. der Gesundheit des Kindes alleine zu entscheiden. Ich wette, das hat sie der Klinik mitgeteilt (sie hat sicherlich den entsprechenden Gerichtsbeschluß vorgelegt).

Unter diesen Umständen (die ich leider gestern noch nicht kannte) war mein folgender Rat:

1. Die "Ex" hat dem Klinkpersonal nix zu sagen. Er ist sein Sohn, kann ihn sehen. Sinnig für das Kindeswohl wäre es halt nur, dass sich die Eltern nicht am Krankenbett streiten. Sollte das Klinikpersonal sich hier "querstellen", den Vorgesetzten / Chef verlangen und ihn auf die Rechtslage hinweisen.

schlicht und ergreifend falsch.

Weitere wirklich richtige und zielführende Tipps könnt ihr hier erst erhalten, wenn die juristische Situation (welche Verfahren laufen gerade, was wurde bisher vereinbart / beschlossen) klar dargelegt ist.

Zwei Dinge noch "auf die Schnelle":

Wenn das Jugendamt einen Bericht schreibt, dass der Kontakt des Vaters mit dem Sohn gut ist und gleichzeitig eine Reduzierung des Umgangs auf 1 Stunde vorschlägt, würde ich das an das Gericht schreiben mit der Bitte, dass das Jugendamt diesen Widerspruch aufklärt. Oder besser noch einen schnellen Termin fordern und den JA-Mitarbeiter, der das geschrieben hat, vor dem Gericht erklären lassen.
Entweder stehen im JA-Bericht gute Argumente dazu (die wir nicht kennen) oder der Mitarbeiter wird ein Argumentationsproblem haben.

Sorgerecht hat mit den Unterhaltsverpflichtungen nichts zu tun. Diese sind bei alleinigem wie gemeinsamem Sorgerecht gleich. Also bringt die Abgabe des gemeinsamen Sorgerechtes nichts. Null. Niente!

Ich kann nur eine Warnung aussprechen. Ihr sucht hier Hilfe. Ohne richtige und vollständige Informationen werden euch hier u.U. gutgemeinte Tipps gegeben, mit denen ihr voll gegen eine Wand rennt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 21:55
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ups, sorry,

das mit der alleinigen Sorge in Gesundheitsfragen ist mir durchgerutscht. Dann geht das mit der Auskunft natürlich nicht.

Ich kann nur eine Warnung aussprechen. Ihr sucht hier Hilfe. Ohne richtige und vollständige Informationen werden euch hier u.U. gutgemeinte Tipps gegeben, mit denen ihr voll gegen eine Wand rennt.

Dem kann ich mich vorbehaltslos anschließen.

Aber mittlerweile kann ich verstehen, dass Mario keinen "Bock" mehr auf das Sorgerecht hat. Es würde sich nämlich was ganz anderes ändern: er hätte keine Verantwortung mehr außer KU zu zahlen und den Umgang wahrzunehmen.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 22:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin eskima, hi Sandra & Mario,

Aber mittlerweile kann ich verstehen, dass Mario keinen "Bock" mehr auf das Sorgerecht hat. Es würde sich nämlich was ganz anderes ändern: er hätte keine Verantwortung mehr außer KU zu zahlen und den Umgang wahrzunehmen.

Da würde ich nicht darauf wetten. Wenn - wie Ihr schreibt - Madame so gepolt ist, dass sie sich mit Erreichen des 3. Lebensjahres von Sohnemann nicht unbedingt Arbeit suchen will, hat sie mit den gesundheitlichen Problemen von Sohnemann ein ganz zauberhaftes Argument, neben dem Kindesunterhalt auch über das 3. Lebensjahr hinaus weiterhin Betreuungsunterhalt zu verlangen - und zu bekommen! Und zwar ganz unabhängig vom Sorgerecht. Irgendwelche "Berater" werden ihr diese Möglichkeit bereits geflüstert haben.

Seht es einmal so herum: Solange Ihr nicht genau wisst, wie sich die Fehlbildungen auswirken und wenn die Dame zusätzlich noch einen Psycho-Popanz konstruiert, kann sie sich zurücklehnen und sagen "Ich arbeiten? Um Gottes Willen, ich muss doch das kranke Kind betreuen!" Dann dürft Ihr der Dame das Breitsitzen ihres Hinterns weiterfinanzieren. Insofern würde die Umgangs- und Informationsblockade durchaus Sinn machen - wenn auch einen etwas anderen, als Ihr glaubt...

Grüssles
Martin
(der sich überhaupt immer wieder wundert, welche unglaubliche Energie manche ansonsten arbeitsscheuen Damen in die Arbeitsvermeidung zu investieren bereit sind...)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 03:59
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Brille,

ich meine es noch etwas anders.

Mario hat drei Baustellen: Unterhalt, Sorgerecht und Umgang. Zu allen drei Baustellen wird ihm der Zugang erschwert, auf der Baustelle "Sorgerecht" ist ein Teil für ihn abgesperrt  435

Irgendwann kommt eine Zwischenabnahme und man wird Mario mit für die Baustelle verantwortlich machen und von daher kann ich verstehen, dass er überlegt, diese eine Baustelle abzugeben. Hinzu kommt, dass er auf den anderen beiden Baustellen momentan schon seinen vollen Einsatz zeigen muss, um keinen nachhaltigen Schaden zu verursachen.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 11:56
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo, Leute,
Nur mal so quergedacht (Ist veillciht aber auch nicht praktikabel):
Mario hat zwar keine Möglichkeit, bei der gesundheitlichen Fürsorge mitzuwirken.
Er kann aber bei den Entscheidungen hinsichtlich des Kindergartens / der Schule möglicherweise etwas bewirken, solange er das Sorgerecht mit hat.
In dem Bericht vom JA steht doch das Krankheitsbild des Kindes beschrieben, d. h.: Er hat Informationen.

Könnte man nicht im Hinblick auf die bestmögliche Förderung des Kindes, welches von Behinderung bedroht ist oder eine Behinderung hat, darauf hinwirken, dass das Kind ab dem 3. Lebensjahr in einen integrativen Kindergarten oder in eine heilpädagogische Tagesstätte gehen kann, bzw. muss?
Es bietet dem Kind die Möglichkeit, angesichts der bestehenden "Trennungsängste" der Mutter, diese frühzeitig zu überwinden (Emotionalität) und ist für den auch für das Kind bevorstehenden Eintritt in die Schule (mit 6 Jahren, auch mit Behinderung, da gibt es meines Wissens keine oder wenige Ausnahmen) von großer Bedeutung.
Da spätestens müsste ein Kind in der Lage sein, für ein paar Stunden ohne die Eltern auszukommen.

In diesen integrativen Kindergärten oder heilpädgogischen Kindergärten sind Fachleute angestellt, die sich seiner körperlichen Behinderung annehmen (Heilpädagogen, KG's, Ergotherapeuten).
Dem Kind wird professionelle Förderung zugänglich gemacht und Mama ist entlastet.

Beinhaltet das nicht das "Förderprinzip", was beide Eltern an den Tag legen sollen?
Da kann Mario doch hinsichtlich des pädagogischen Bereiches, bei dem er ( noch) mitreden kann, seinen Einfluss geltend machen.

Netter Nebeneffekt: Die Mutter kann sich ab dem 3. Lebensjahr des Kindes stundenweise ihrer Erwerbstätigkeit widmen (EU entfällt oder verringert sich)..
Wie man das geschickt der Mama verkauft, weiß ich nicht, aber @brille hat da vielleicht eine gute Taktik parat.
Viele Grüße: Lavendel


Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 12:23