Hallo,
bin ganz frisch hier und wollte schauen ob ihr vielleicht mal einen Rat für mich hättet. Die Mutter meines Sohnes -fast 3 Jahre alt, hat eine massive Psychose erlitten als er 3 Monate alt war und war über 4 monate in diverse Kliniken, in welcher Zeit er nur von mir betreut wurde. Seine 8 und 9 jährigen halb-schwestern betreue ich auch zum mindest die hälfte der zeit seitdem sie fast 3 und 4 sind. Im August letztes Jahres ist meine Ex ausgezogen und mein Sohn wohnt seitdem hauptsächlich bei mir. Er geht zu seiner Mutter Sonntags tagsüber, sie bringt ihm zurück zum schlafen und er übernachtet bei ihr von Montag auf Dienstag. Wir redeten gerade darüber es etwas auszubauen auf drei Tage pro Woche bei ihr übernachten... dann kam sie mit den Knaller heute abend, dass sie zurück zu ihren Vater ziehen würde nach Nordhausen... und will unseren Sohn mitnehmen.
Geht das überhaupt wenn man gemeinsame Sorgerecht hat; darf man das Kind einfach von anderen partner wegnehmen in einen anderen Stadt? Sollte ich mich von einen Rechtsanwalt beraten lassen oder gibt es anderen Stellen, die ihr euch empfehlen können?
ich habe sehr schlechte erfahrungen mit das Rechtssystem schon gehabt wo es um den Umgang mit den Mädchen ging und freue mich nicht sonderlich schön wieder vor Gericht gehen zu sollen... :heu:
Moin Fairbankswinter,
Willkommen bei Vatersein.de
Deinem Beitrag entnehme ich, ihr habt gemeinsames Sorgerecht (GSR) ? Also das mit der Psychose ist ja
bestimmt ärztlich dokumentiert.
Sollte es definitiv eine Psychose gewesen sein, so geht diese mit einem zeitweiligen Realitätsverlust einher
(kann sein, muss aber nicht).
Bisweilen ist es so, dass du euren Sohn betreust. D.h. du legst fest, wann er wo ist usw. . Man nennt dies
ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht).
Deine Ex kann nicht einfach euren Sohn nehmen und wegziehen. Das darf sie bei GSR auch nicht. Du kannst
dem absolut widersprechen. Die Frage ist, was ist dein Ziel? Ich denke, mal, Sohni soll auf jeden Fall bei dir
bleiben, oder?
Der allererste Schritt sollte der sein, dass du versuchst mit der Ex zu reden und deinen Standpunkt, zunächst
vorsichtig näherbringen solltest.
Dann kann man weitere Schritte überdenken.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo ihr zwei,
das GSR besteht, so schreibt der TO im ersten Beitrag.
Allerdings kann man das hier:
Bisweilen ist es so, dass du euren Sohn betreust. D.h. du legst fest, wann er wo ist usw. . Man nennt dies
ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht).
nicht allein stehen lassen. Bei GSR hat auch Fairbankswinter das ABR, allerdings hat die Ex das genauso, wenn es nicht gerichtlich geregelt wurde. Dass sich das Kind i.d.R. beim Vater aufhält bzw viel oder mehr beim Vater aufhält begründet kein ABR für den Vater.
Auf deutsch: Entsteht jetzt Uneinigkeit über den Aufenthalt des Kindes muss diese gerichtlich geklärt werden, wenn die Eltern sich nicht einigen. Den Wegzug des Kindes kann eine Einstweilige Anordnung stoppen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Liebe LBM,
natürlich hast du Recht. Bei Nichtregelung haben es beide. Ich meinte nur, nachdem der Sohn bei ihm lebt und
die KM die Psychose hatte, stehen die Chancen meines Erachtens nicht unbedingt schlecht, dass Sohni bei ihm
bleibt.
Eine gütliche Einigung sollte hier natürlich oberste Priorität haben.
Auf deutsch: Entsteht jetzt Uneinigkeit über den Aufenthalt des Kindes muss diese gerichtlich geklärt werden, wenn die Eltern sich nicht einigen. Den Wegzug des Kindes kann eine Einstweilige Anordnung stoppen.
Das sollte FBW zweiter Schritt sein. Aber ich hoffe erst einmal auf eine gütliche Einigung. Schwarzkittel mag ich
nicht besonders.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Lieber Agent,
der psychosebedingte KH-Aufenthalt ist nun 2,5 Jahre her, ich denke nicht, dass es daher eine gute Begründung für die Übertragung des ABR darstellt. Außerdem könnte diese Psychose wochenbettbedingt sein, da sie auftrat, als das Kind 3 Monate alt war. Alles in allem etwas dünn, um für heute noch ein Argument zu kreieren, dass die KM nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.
Haben die beiden Großen noch Kontakt zu ihrem Vater? Hat der GSR? Interesse an den Kindern?
Die drohende Geschwistertrennung könnte nämlich noch erschwerend hinzukommen, je nachdem was der Richter als schwerwiegender erachtet: Kontakterschwerung zum Vater oder zu den Geschwistern.
Wenn es hart auf hart kommt, halte ich es für unumgänglich, einen RA hinzuzuziehen. Rechtzeitig.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke erstmal für die schnelle antworten!
ja, ich habe GSR für alle drei Kinder. Mein Sohn soll auf jeden Fall hier bleiben... finde es anderseits auch wichtig und erwünschenswert, dass er seine mutter sieht. Sein Lebensmittelpunkt ist aber ziemlich eindeutig hier... ist halt nicht gerichtlich festgelegt.
Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur gerichtlich festgelegt werden oder gibt es die Möglichkeit es über das Jugendamt (oder sonstwie) zu regeln? ich würde so gerne vermeiden wieder vor gericht zu gehen, wenn es irgendwie nur geht...
Die Mutter nimmt nach wie vor massive medikamente und ist in psychologische betreuung. Sie ist vor zwei Jahren entlassen worden, bekommt seitdem keine Arbeit, bzw übersteht ihre Probezeiten nicht. Ihr Vater hat ihr eine Stelle angeboten in seinen firma. Ist dann vielleicht auch die Frage ob es gut für sie ausschauen könnte, weil sie da Familie zur unterstützung hätte...?
Moin!
Du bist (noch) in einer relativ guten Position. Diese gilt es zu sichern. Das muss erste Premisse sein.
So wie es mir scheint, entscheidet bei Euch (noch) die Kontinuität darüber, ob der Sohnemann bei Dir bleibt oder mit zu Opa umzieht. Du musst also dafür sorgen, dass er deutlich häufiger durch Dich betreut wird, als durch Mama. Sprich: Ausweitung des Umgangs is (vorerst) nich drin.
Wo (bei wem) ist der Kurze derzeit gemeldet?
Den ganzen Psychosemist solltest Du vergessen. Das zieht nicht. Fang gar nicht erst an die KM schlecht zu machen. Big Brother (der von Orwell!!!) is watching you! Deine Chance sehe ich in einer positiven Argumentation. Die Kontinuität und alles, was sich dahinter verbirgt. Google mal "Kontinuitätsprinzip". Der Kurze soll sein gewohntes Umfeld behalten. Darum geht es.
Mama kann ihn ja gerne sehen, wird natürlich ne gute Umgangsregelung vereinbart. Aber wohnen bleibt der Kurze dort, wo er es gewohnt ist und wo er seine Bezüge hat.
Greetz,
Milan
Edit:
Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur gerichtlich festgelegt werden oder gibt es die Möglichkeit es über das Jugendamt (oder sonstwie) zu regeln?
Sie muss es Dir quasi freiwillig "abtreten", also das alleinige ABR auf Dich übertragen. Das geht auch einvernehmlich mit ner Urkunde oder so. Muss natürlich wasserdicht gemacht sein.
ich würde so gerne vermeiden wieder vor gericht zu gehen, wenn es irgendwie nur geht...
Das is ne gute Einstellung. Dazu musst Du Wege finden, sie friedlich dazu zu bringen ohne den Kurzen zu gehen.
Moin,
ich sehe es auch so. Nachdem Sohni bei dir wohnt und er daduch ein Kontinuitätsprinzip hat, stehen die Chancen nicht
unbedingt schlecht.
Natürlich wird hier auch das soziale Umfeld, die Geschwister- und die Eltern-Kind-Bindung berücksichtigt.
@LBM
Natürlich kann man wegen einer Wochenbettdepression, die bei der Geburt schon fast als normale Nebenwirkung einhergeht,
kein Faß aufmachen. Sollte man auch nicht. Nur wenn es gravierende Dinge wären, dann schon.
Ich finde, das oberste Ziel sollte sein: Euer Sohn soll sich wohl fühlen, bei welchem Elternteil er auch lebt.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Also in diesem fall ging es weit an wochendepression vorbei. Sie war auf die geschloßene Station, wußte nicht mehr, dass sie ein Kind hat und hat mich auch nicht mehr erkannt... pflegte sich nicht mehr. Von den Ärzten war nicht von Wochenbettdepression die rede.
Danke für euere Tipps!
das Kontinuitätsprinzip hat mir auch nicht geholfen bei der Umgangsverfahren mit den Mädchen, obwohl sie über 4 Jahre hauptsächlich bei mir gewohnt haben. Die Richterin meinte gleich am Anfang, uns interessiert nicht was in der Vergangheit war, wir wollen schauen wie es in der Zukunft auszieht... egal ob es auch grunde gibt warum die mädchen mehr bei mir waren. (ironischerweise spielte scheinbar auch die psychische erkrankung von KM mit in der entscheidung...) Glücklicherweise hat sich mit dem Umgang nicht so viel geändert dadurch, es hat meine Ex halt bestimmungsmacht und geld gebracht... also ich hoffe sehr, dass mir diese willkürlich system ersparrt bleibt dieses mal...
Hi fbw,
ja, ich habe GSR für alle drei Kinder. Mein Sohn soll auf jeden Fall hier bleiben... f
Da muß ich mal nachfragen.
Sind die beiden Halbgeschwister, von denen du redest deine oder ihre Kinder?
Wenn es ihre sind, wie kommst du dann zum GSR?
Bei eurem gemeinsamen Sohn. Ward ihr verheiratet oder habt ihr beim JA gemeinsam eine Sorgerechtserklärung unterschrieben oder wurde das GSR von einem Gericht ausgeurteilt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Midnightwish,
nein, die Mädchen sind nicht von der gleichen Mutter und sind meine. ich bin noch nie verheiratet gewesen, habe aber von alle drei Kinder über das JA GSR.
Mit der KM von meinem Sohn habe ich übrigens eine schriftliche Vereinbarung geschrieben (und unterschrieben) als sie ausgezogen ist, dass unseren Sohn mindestens das erste Jahr hauptsächlich bei mir wohnen und schlafen wird.
Wir haben da auch ausdrücklich geschrieben, dass unseren Sohn in München bleibt und wenn einen Elternteil wegziehen sollte, mußter dieser nach München kommen um das Kind zu besuchen...
gehe aber davon aus, dass eine solche Vereinbarung im Gericht nicht sehr wert sein wäre...
