Hallo,
möchte nicht zu viel Schreiben, da dieses Forum ja öffentlich ist.
Meine Ex Partnerin möchte mit mir das Sorgerecht unterschreiben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht aber ausklammern. (Wichtig ist mir, wenn sie krank ist, das ich das Kind betreue z.B. und nicht die Eltern. Es gibt noch weiter Punkte, die ich aber hier nicht veröffentliche) Sie hat mir bereits mit fadenscheinigen Argumenten das Kind ca. 2 Monate verwehrt. Jugendamtstermin ist bereits gelaufen, der Umgang ist vorläufig geklärt. Es wird noch ein Termin geben beim JA.
Welche Nachteile enstehen mir wenn ich nur das Sorgerecht habe, und nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich habe viel gelesen, aber nicht alles verstanden. Ich bin bereits bei einem Anwalt. Er wird mir das evtl noch genau erklären. Meine aber das das unbedingt sein muss, mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht...
Ich möchte mich vor allem nicht streiten, vor allem wegen dem Kind. (Die Mutter wird wohl Angst haben, das ich ihr reinrede, will ich aber gar nicht.)
MfG
Schreibt mir auch gerne ne PN.
Hallo,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts damit zu tun, wer die Kinder betreut, wenn die KM kurzfristig verhindert ist. Das heißt, wenn du das ABR hast und KM verreist für ein paar Tage und es ist nicht deine Umgangszeit, kannst du daraus keinen Anspruch herleiten, dass das Kind so lange zu dir kommt.
Im Übrigen kann man das GSR nur "komplett" vereinbaren. Irgend welche Ausklammerungen sind so nicht möglich.
Das ABR regelt, wo das Kind lebt. Aber nicht wo sich das Kind am Donnerstag um 17 Uhr aufhalten oder ob es zu Onkel Klaus zu Besuch darf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
vielleicht ist das Ihre Angst, dass ich dann will das das Kind zu mir kommt. Das ist aber nicht der Fall. Das heißt also, wenn wir beide zum JA gehen und das GSR unterschreiben, ist das ABR mit drin? Wie meint sie dann bzw. wie will sie das dann anstellen das ABR zu behalten und mir das GSR zu erteilen, also mit mir zu unterschreiben?
Regelt das GSR wo das Kind ist, wenn die Mutter im Krankenhaus ist?
Es ist mir verdammt wichtig mich nicht zu streiten, nur will ich auch nicht ausgehebelt werden durch das ABR. Letztlich kann sie das doch unterschreiben, und wenn sie das nicht will, dann entscheidet sie ja ob sie mit mir vor Gericht geht oder nicht....
Habe was von Urlauben gehört das man ohne ABR nicht ins Ausland darf mit dem Kind? Sonst noch Nachteile? Kann sie den Umgang (z.B, weil sie an irgendeinem WE, was mir zugesprochen wird was anderes mit dem Kind machen will) anfechten mit dem ABR?
Habe gelesen das das GSR als Beispiel regelt das wir beide Entscheiden können welchen KG oder Schule unsere Kleine geht. Spielt den da nicht auch das ABR eine Rolle, weil es ja den Aufenthalt regelt?
MG
Hallo Gerd,
vielleicht ist das Ihre Angst, dass ich dann will das das Kind zu mir kommt. Das ist aber nicht der Fall.
Dann nehmt halt als Ergänzung zur Sorgerechtserklärung den folgenden Satz auf: "Die Eltern sind sich darüber einig, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt der Mutter hat."
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet immer auch das ABR. Sprich es wird die Trennung so nicht geben können.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch nicht, dass ihr immer alles gemeinsam entscheiden müsst.
Angelegenheiten des täglichen Lebens, die im Alltag ständig vorkommen und keine
schwerwiegenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, trifft der Elternteil alleine, bei
dem sich das Kind aufhält, also beispielsweise die Woche über die Mutter, an den Wochenenden.
Deine Mitsprache auf der Basis des GSR beschränkt sich auf die Schulwahl, Zustimmung zu medizinischen Behandlungen (außer Notfällen, die müssen behandelt werden), außerdem hast Du ein Auskunftsrecht bei Ärzten und Schule unabhängig von der KM.
Das GSR regelt z.B. nicht wo sich das Kind aufhält, wenn die Mutter ins Krankenhaus kommt.
Habt ihr eine Umgangsregelung, dann hängt die vom ABR nicht ab. Das ABR hebelt den Umgang auch nicht aus.
Allerdings kann sie bestimmen wo sich das Kind aufhält. Trotzdem kann sie den Umgang auch bei GSR prinzipiell jederzeit aushebeln indem sie das Kind nicht heraus gibt.
Wenn Du mit dem Kind ohne KM ins Auslands fährst solltest Du ein Schreiben der KM dabei haben, dass sie es weiss und damit einverstanden ist. Das hat auch nur bedingt etwas mit dem ABR zu tun, man könnte Dir prinzipiell Kindsentführung unterstellen und bis die Sache geklärt ist, bleibt ihr erst einmal da und machst ggf. unliebsame Bekanntschaft mit der Polizei.
in vielen Fällen wird der von Malachit genannte "gewöhnliche Aufenthalt" mit dem ABR verwechselt. Der gewöhnliche Aufenthalt kann auch beim GSR alleine bei der Mutter liegen.
Lasst euch beim JA erklären, was GSR bedeutet, nämlich weniger als Du erhoffst und auch weniger als die KM befürchtet.
Aus meiner Sicht kann es kein GSR ohne gemeinsames ABR geben.
VG Susi
Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind oder erklären dieses gemeinsam beim Jugendamt, haben sie damit auch automatisch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne.
Es kann, wie jeder andere Teilbereich der elterlichen Sorge, dann nur durch ein Gericht explizit durch einen Beschluss einem Elternteil alleine übertragen werden.
Liegt ein solcher Beschluss nicht vor und das gemeinsame Sorgerecht ist die Ausgangssituation, dann besteht immer auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Mutter müsste also nach ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Sorgeerklärung einen Antrag bei Gericht stellen, um das alleinige ABR zu erhalten ...
Wenn die Mutter Dir schon jetzt das ABR streitig machen will, deutet das auf zu erwartende massive Probleme hin ... also Vorsicht:
Bei Getrenntlebenden darf nach § 1687 BGB der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, also der, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden.
Das gemeinsame Sorgerecht findet dann nur noch in den Angelegenheiten Anwendung, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
Beispiele für Angelegenheiten des täglichen Lebens:
Schulalltag
Umgang mit Freunden
Anmeldung zu Vereinen
Ernährung
Fernsehkonsum
Kleidung
die gewöhnliche medizinische Versorgung, aber auch Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, wenn der andere Elternteil nicht erreicht werden kann
Beispiele für Angelegenheiten erheblicher Bedeutung:
Schulwechsel
Berufswahl
Taufe
in der Regel schwere medizinische Eingriffe (vgl. oben)
große Reisen
Moin
Frage: Wieso stört es Dich, wenn bei Verhinderung der KM deren Eltern das Kind betreuen? Würdest Du es auch so betrachten, wenn Du wegen einem Termin in Deiner Umgangszeit kurzzeitig verhindert bist und Deine Eltern/Freunde/Bekannte die Obhut übernehmen, sprich Du ansonsten das Kind dann zurück zur KM bringst? Kann doch mal vorkommen, so eine kurzfristige Unpässlichkeit.
Gruss oldie
PS: Ich denke, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, über sowas nachzudenken, sollte es auch dann und mit Anstand und Respekt ggü. allen Beteiligten stattfinden. Deinen Versuch, vorauseilend Eventualitäten festzuklopfen, kommt zumindest bei mir nicht gut an. Hat den Anschein von Eifersüchtelei etc..
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guck mal oldie, persönlichkeiten Deiner seits gehen mich nichts an. Außerdem wird in Foren nie die ganze Geschichte bekannt bekanntgemacht!
Es geht mir aber hier in dem Fall "KH" um Wochen und Monate und nicht um ein oder zwei Tage.
Vielen Dank für die vorangegangenen Antworten.
1.Welche Argumentationen gibt es denn noch zum ABR?
Für mich ist wichtig, nicht herumgeschupst zu werden. Der Aufenthalt wird bei meiner EX sein. Das würde ich so auch unterschreiben.
2. Wie läuft so eine Sorgerechtserklärung ab? Habe von meiner Anwältin erfahren, das man das ABR vom Sorgerecht beim JA nicht trennen kann. Außerdem
sind wir uns eins über den Verbleib unseres Kindes.
3. Kann ich beim JA unterschreiben lassen, dass unser Kind bei meiner EX verbleibt/leben soll?
MfG
Moin
Außerdem wird in Foren nie die ganze Geschichte bekannt bekanntgemacht!
Richtig. Dementsprechend fallen ja auch mitunter die Antworten aus. 😉
Von daher sind vielleicht auch Deine "Wochen und Monate" lediglich eine Luftnummer. Eben ein Versuch, Deinem Anliegen ein notwendiges Gewicht zu verleihen.
zu 1. Wichtig ist doch, was Dir dazu einfällt. Bisher ist Dein Beitrag dazu etwas dünn. Da der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes mit Deinem Einvernehmen sowieso bei der KM sein soll, ist mir Dein unbestimmter Wunsch nach dem ABR ein wenig schleierhaft. Begründe bitte, wieso Du dieser Auffassung bist. Um lediglich den Schwiegereltern das Kind abzunehmen?
zu 2. Wenn KM und KV sich einig sind, geht das unproblematisch beim JA per Erklärung vonstatten. Das GSR beinhaltet immer das ABR, es sei denn, ein Gericht befindet aus trifftigen Gründen anders.
zu 3. Ja und nein. Du kannst alles mögliche unterschreiben und kundtun. Ob das auch rechtlich Belang hat, ist etwas anderes. Dürfte vom Trend her zumindest für einen Richter einen gewissen Orientierungswert beinhalten, obwohl dieser - wenn es soweit ist - dem Kindeswohl verpflichtet ist und notfalls auch gegen die Interessen beider ET entscheidet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke für die Antworten zu meinen Fragen.
@oldie:
Möchte hier keinen Schlagabtausch, wie man es aus Foren her kennt. Hier sind sich ja auch nicht alle grün, wie ich gelesen habe in anderen Freds.
Der erste Satz in meinem Thread, ist mir sehr wichtig. Wenn es anhand der knappen Informationen, keine ausführlichen Antworten gibt ist es auch ok.
---
Trotz all dem, hat mir der Thread geholfen...
MfG
Hallo,
auch wenn Du es vielleicht nicht mehr liest.
Da das gSR nur wenig regelt, ist es aber immer möglich eine Vereinbarung für den Einzelfall zu treffen, d.h. ein formloses Schreiben aufzusetzen, wo drin steht, dass im Fall ........ , das Kind ......, bei seinem Vater, Herrn ......, leben soll.
Das Ganze hat nicht unbedingt eine starke rechtliche Wirkung und ohne GSR ist es noch schwieriger, aber es gibt Dir zumindest Argumente gegenüber den Großeltern bzw. dem JA.
VG Susi
