Hallo,
Ich bin seit 4 Jahren von meiner EX getrennt,wir waren nicht verheiratet. Nach der Geburt unserer Tochter S. vor 6 Jahren,habe ich beim Amt entschieden, das ASR auf die KM zu übertragen . Die Trennung verlief sehr friedlich und wir verstehen uns gut. Der neue meiner EX hat allerdings ein Problem mit meiner Person und beansprucht zunehmends die Vaterrolle für sich, da er die Vaterrolle bei seinem eigenen Kind nicht wirklich erfüllt hat,will er es jetzt wohl bei meiner Tochter besser machen. Nichts gegen einzuwenden,wenn er nicht so falsch spielen würde und z.B. verhindern wollte,daß ich zur Einschulungsfeier meines eigenen Kindes erscheine.Bevor dieses Treiben noch bunter wird und ich über nichts mehr informiert oder befragt werde , möchte ich das Sorgerecht teilen lassen. Wer hat hierzu Erfahrungen - habe ich eine Chance ?
Das Sorgerecht habe ich übrigens aus folgendem Grund der Mutter übertragen lassen:
Bei einem Urlaub im Ausland hatte ich den Sohn einer Freundin bei , die von ihrem Mann getrennt lebte, das Sorgerecht hatten beide zur Hälfte. Der Junge erkrankte und mußte im Ausland operiert werden. Die OP durfte aber erst beginnen, nachdem der behandelnde Arzt die Zustimmung beider Eltern aus Deutschland bekam und das hat ewig gedauert ,weil ja beide erstmal erreicht werden mußten, somit hat der Junge die ganze Zeit unter seinen Schmerzen gelitten.
So eine Situation wollte ich meinem Kind nie zumuten !!!
*Klarnamen entfernt - brille007
Moin "ich",
erst mal: Herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für momentan sorgerechtslose Väter.
Das Ganze ist relativ einfach - wenn Deine Ex mitspielt: Dann funktioniert es per gemeinsamer Sorgeerklärung; die Modalitäten kennen möglicherweise andere Forumsmitglieder oder natürlich auch ein guter Familienrechtler. Meines Wissens geht das nicht per formloser Erklärung; es hängen ja auch ein paar rechtlich bedeutsame Sachverhalte dran.
Das Problem wird sein: Deine Ex müsste Dir diese Zustimmung vermutlich gegen den Willen ihres aktuellen Partners geben. Und wenn der so drauf ist, dass er Dich selbst von der Einschulung Deiner Tochter auszuschliessen versucht, wird das sicher eine Menge häuslichen Stress geben. Ob sie den in Kauf nimmt, um Dir die Hälfte des Sorgerechts (wieder) zu überlassen, weisst Du besser als ich, denn Du kennst sie. Für schwierig hielte ich es, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich zu erstreiten; hier würde ein Gericht vermutlich argumentieren, dass das derzeitige Konstrukt doch gut funktioniert.
Warum Du ihr damals das ASR überlassen hast, spielt für dieses Verfahren übrigens keine Rolle. Fakt ist aber: Ein Sorgerecht abzugeben ist um einiges leichter als es wiederzubekommen. Vielleicht schaaffst Du es ja, Deine Ex unter 4 Augen oder Ohren einmal darauf anzusprechen - und sei es mit dem Argument "Was wäre, wenn Dir einmal etwas passiert - dann käme die Tochter ins Heim".
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
PS: Bitte keine Klarnamen - auch Vornamen - im Forum; ich habe Dein Posting entsprechend korrigiert.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
also das ganze ist ganz einfach - aber nur wenn deine ex mitspielt. Ihr geht beide zu eurem JA und gebt dort eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Ihr braucht dafür nur eure ausweise und die geburtsurkunde. Nimm zur sicherheit noch die Vaterschaftsanerkennung mit, aber die ist nicht erforderlich. Der Beamte vom JA belehrt euch dann kurz, was das ganze bedeutet und bla bla bla ... ABER: wenn deine ex nicht will: Null Chance! Sorry. Das spricht dir dann auch kein Richter zu.
Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...
