Guten Tag,
muss mich auf Grund des Trennungswunsches ganz neu in die Problematik Sorgerecht einarbeiten.
Mein Sohn ist 11 Monate, wir sind nicht verheiratet, ich habe kein Sorgerecht, Vaterschaft ist anerkannt, wir leben noch zusammen in einer Wohnung (beide Mietvertrag).
Jetzt geht es um Wechselmodell 50/ 50. Bin ich nicht abgeneigt, hätte aber gern GSR(ABR) weil "gleiches Engagement = gleiche Rechte".
Das GSR soll nun von meiner "Eignung" abhängig gemacht werden. Da ich unser Kind von der Geburt an durchgehend zu 50% betreut habe, kann ich da nur müde gähnen.
Ich habe nun gehört, dass es seit Mitte diesen Jahres in solchen Situationen das Sorgerecht für den sich kümmernden Papa nach einem neuen Gesetz geben soll.
Frage 1: Ist das richtig?
Frage 2: Beinhaltet das GSR gleichzeitig das ABR?
Frage 3: Welche Schritte müsste ich gehen, um ohne diese unwürdigen Diskussionen mit der KM zum Sorgerecht zu kommen? Mit welchen Zeiten, finanziellem Aufwand ist zu rechnen? Was gibt es da zu beachten?
Ich würde mich über Erfahrungen und Hinweise sehr freuen!
Noch ein Hinweis zum Verständnis: Ich möchte der Ex nicht an die Karre pissen, oder ihr das Leben schwermachen - es geht mir nur darum, für eine hälftige Betreuuung eine sichere Grundlage zu haben.
Vielen Dank
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Hallo! Bisher gibt es leider noch kein neues Gesetz zur Sorgerechtsregelung.
Wer soll denn Deine "Eignung" einschätzen?
Gruß Willi
beziehe mich auf diese Meldung:
http://www.bild.de/politik/2010/politik/das-muessen-ledige-vaeter-jetzt-wissen-13513724.bild.html
Über die Eignung befindet natürlich die KM. 😉
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Moin.
Die deutschen Justizverbrecher verweigern unehelichen Vätern nach wie vor das Menschenrecht auf gemeinsame Sorge für ihre Kinder.
Begründung:
"Wenn Eltern streiten gibt es kein gemeinsames Sorgerecht und wenn einer auf GSR klagt ist, belegt das den Streit!"
Der einzige Unterschied zu früher ist, dass die Verweigerung des SR heute auch noch teuer bezahlt werden muss.
Die wenigen Ausnahmen davon fallen praktisch nicht ins Gewicht.
Wenn deine Ex dir tatsächlich das Wechselmodell "gewähren" will, solltest du das nicht durch eine Sorgerechtsklage gefährden, denn auch mit GSR kann sie das WM jederzeit und ohne Angabe von Gründen zugunsten des "Unterhaltsmodells" beenden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
was ist das dann für ein artikel in der bild?
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Was soll damit sein?
Ein Bildartikel eben.
Und der ist nicht mal komplett gelogen.
Die endgültige Entscheidung liegt bei den Richtern.
Und genau diese entscheiden eben in den allermeisten Fällen gegen Menschenrechte für Väter.
So wie es ihnen immer eingetrichtert wurde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo herbart,
der Artikel bezieht sich auf ein Urteil des BVG, nicht auf ein "neues" Gesetz.
Erwähnt wird immerhin:"Nun muss die Politik schnellstmöglich das derzeitige Gesetz ändern." und "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will bis Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen." Tja, das ist eben Bild :rofl2:
Wie es mit letzterem steht, kannst du auch hier im Forum nachlesen http://www.vatersein.de/Forum-topic-23681.html .
Was auch immer für ein Gesetz dabei rauskommen sollte: selbst, wenn es noch vor dem Sankt-Nimmerleinstag in Kraft tritt, wird es für dich keine Relevanz haben, da dein Kind schon da ist und eine rückwirkende Regelung mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit nicht geschaffen werden wird.
Gruß von lima
Ja, gut bei Bild darf man wohl skeptisch sein.
Aber in der Süddeutschen vom 04.08. steht es auch ziemlich eindeutig.
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-es-gilt-das-neue-sorgerecht-ab-sofort-1.984205
Mich hat die Kinderärztin darauf hingewiesen, a la:"Darum müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen!"
Bin ich da zu blauäugig oder seid ihr zu skeptisch?
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Moin Herbart,
es geht nicht um skeptisch oder blauäugig. Tatsache ist, es gibt noch kein Gesetz. Die Richter an den Amtsgerichten bzw. Oberlandesgerichten sehen die Dinge meist anders als der BGH in diesem Urteil vom August. Wenn Du mal ein wenig im Forum Sorgerecht schnüffelst, wirst Du einige Erfahrungsberichte von Vätern finden, die das GSR beantragt haben. Die meisten Jugendämter sind von der evtl. bevorstehenden Neuregelung des SR gar nicht begeistert und reagieren entsprechend. Wir sind nicht skeptisch, sondern realistisch.
Gruß Willi
Wie kann ein Jugendamt von einem Urteil/ Gesetz "begeistert" oder "nicht begeistert" sein?
Wenn die neu vorgegebene Richtung heisst, dass das GSR dem gemeinsamen Kindswohl dient, kann es da ja wohl nur begründete Ausnahmen (Gewaltätigkeit des Vaters, … ) geben.
"Begeisterung" oder "Nichtbegeisterung" sind ja da wohl Katogorien, die keine Rolle spielen sollten.
Was wäre denn als "entsprechende" ablehnende Reaktion/ Strategie des JA denkbar?
(Sorry, Doppelpost - ich weiss nicht, wie ich den oben wieder weg bekomme.)
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Moin.
Auch und gerade im Jugendamt sitzen ganz überwiegend Leute, die sich ausschließlich an der Seite der Mutter sehen.
Väter stören nur, sind Unterhaltsdrückeberger oder gewalttätig.
Wenn eine werdende Mutter ins JA kommt, um sich über die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts beraten zu lassen, wird ihr in 99% der Fälle ganz dringend davon abgeraten.
Dafür gibt es dann sogar gedruckte Broschüren, in denen ihnen die Hölle vorhergesagt wird, wenn sie den Vater zu nahe an sich oder das Kind heran lassen.
Oft sogar, während der Vater daneben sitzt.
Für die ist das GSR Teufelswerk.
Und wenn es das für die Justiz und die Politiker der 5 großen Parteien nicht auch wäre, wäre das GSR schon längst die Regel.
Deswegen ist ja auch schon der 2. Herbst verstrichen, ohne dass "unsere" Justizministerin ihre Ankündigung wahr gemacht hätte.
Auch das BVerfG hat sein Urteil ja nicht aus eigener Überzeugung oder gar aus Fürsorge für Väter gefällt, sondern einzig, weil der EGMR die Richtung vorgegeben hat und das BVerfG schnell noch auf das Trittbrett aufgesprungen ist, indem es sich einen alten Fall ganz unten aus dem Stapel bgezogen hat und schnell gesagt hat: "Wir finden das jetzt plötzlich auch!"
7 Jahre, nachdem es noch das Gegenteil beschlossen hat und nachdem es der Politik 7 Jahre Zeit gegeben hat zu prüfen, ob die Ablehnungsgründe der Mütter tatsächlich immer so kindeswohlbezogen sind, wie stets behauptet wird.
Frau Zypries hat damals immer wieder Umfragen unter Leuten durchführen lassen, bei denen sie hoffen durfte, dass sie auch gegen das GSR sind und immer wenn erkennbar wurde, dass nicht mal da das gewünschte Ergebnis raus kommt, hat sie die Ergebnisse schnell wieder geschreddert und ne neue Untersuchung gestartet.
Und da Richter in D von dem gleichen Gesocks ernannt werden, herrscht da natürlich die gleiche menschenrechtsfeindliche Gesinnung vor.
Und deswegen gibt es hier in diesem Forum auch erst einen einzigen Vater, der das GSR vor Gericht erstritten hat.
Das was die Bild da schreibt ist also nur Makulatur um die Väter bei Laune zu halten, bzw. sie glauben zu lassen, sie hätten so etwas wie Rechte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi herbart,
nochnmal: Es gibt kein Gesetz! Und es gibt auch keine neu vorgegebene Richtung (by the way: von wem?),
dass das GSR dem Kindeswohl dient. Es gibt seit dem BVG-Urteil für nichteheliche Väter lediglich die Möglichkeit ,
das GSR nun beim FA auch gegen den Willen der KM zu beantragen. Dies ging vorher nicht. Das ist aber auch schon
alles. Und das Totschlagargument heißt hier nicht z.B. Gewaltätigkeit (wie z.B. bei Ausschluß vom Umgang notwendig),
sondern lediglich fehlende Kommunikation. Oder Zerstrittenheit, die man mihin immer unterstellen kann, wenn man
vor Gericht landet. Die JA´s werden um Stellungnahmen gebeten. Und diese fallen halt in vielen Fällen negativ für den
KV aus. Dementsprechend wird häufig auch von den Richtern ausgeurteilt. Nämlich Ablehnung des GSR.
So siehst zurzeit aus. Hier muss erst noch ein langes gesellschaftliches Umdenken einsetzen.
LG,
Mux
Sorry, aber wir sind hier alle weder Richter noch Hellseher. Wir können nur eigene Erfahrungen weitergeben und uns gegenseitig helfen. Ich bin z.B. kein gewalttätiger Vater. In meinem Fall hat mir die Mitarbeiterin vom JA gesagt, dass das Gesetz ja noch nicht gilt und auf mich nicht zutrifft, weil mein Kind schon da ist. Entsprechend wird dann eine Stellungnahme an den zuständigen Richter verfasst. Der Hauptgrund für Ablehnung des GSR ist immer wieder mangelnde Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Hier interessiert es auch niemanden, dass diese Tatsache meist von den Müttern ausgeht.
Gruß Willi
Hi@ all
Wenn die neu vorgegebene Richtung heisst, dass das GSR dem gemeinsamen Kindswohl dient, kann es da ja wohl nur begründete Ausnahmen (Gewaltätigkeit des Vaters, … ) geben.
.
Dem schloß sich mein Richter an. Er forderte Km auf das GSR zu erklären,was sie auch tat, denn er konnte absolut keine Gründe erkennen die gegen gemeinsame Sorge sprachen, allerdings liegt bei mir eine besondere Konstelation vor, wir hatten für meine Große gemeinsames Sorgerecht nur für den Kleinen nicht.
Aber trotzdem ist das mal eine Gute Nachricht.
MC
edit ruhig verschieben wenns hier nicht reinpasst
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Er forderte Km auf das GSR zu erklären,
Das ist der Punkt!
Mütter, die von irgendjemand "überredet" werden, gibt es durchaus. Auch von Richtern.
Aber es gibt kaum Urteile.
Man kann also kaum von einem "Recht" sprechen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da KM alle Geschütze auffuhr, angefangen von Nichtkommunikation bis zu uralten Mails und SmSen, war ich doch schon recht erstaunt über die Einstellung des Richters.
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Ja, das ist schon recht positiv, nur bleibt die Frage offen, ob er auch ein entsprechendes Urteil gefällt hätte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin herbart,
beziehe mich auf diese Meldung:
http://www.bild.de/politik/2010/politik/das-muessen-ledige-vaeter-jetzt-wissen-13513724.bild.html
wie hattest Du Dir das denn praktisch vorgestellt? Du legst dem Richter zwei Zeitungsausschnitte vor, und der sagt dann "naja, Herr herbart, wenn das so ist, urteile ich das natürlich gerne wunschgemäss für sie aus!"? 😉
Wie die Vorschreiber bereits sagten: Ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht, auf das Du Dich berufen oder mit dessen Hilfe Du das GSR einklagen könntest. Andererseits - auch das wurde bereits gesagt - wird das GSR oft masslos überschätzt. Wenn Du stattdessen so etwas wie ein Wechselmodell bekommen kannst, ist das ungleich mehr wert als das GSR, denn ein WM ist gelebte Praxis; das GSR dagegen graue Theorie. Davon können Legionen entsorgter Väter ein Lied singen, die trotz GSR ihre Kinder gar nicht mehr sehen.
Die "Sicherheit", die Du Dir vorstellst, gibt es faktisch sowieso nicht; es gibt nur Möglichkeiten. Warum bist Du nicht einfach gleichberechtigter Vater und bringst das Thema irgendwann - ggf. in ein paar Jahren - nochmal zur Sprache, wenn Deine Ex praktisch festgestellt hat, dass das WM eine Bereicherung für's Kind und ein Zugewinn an Freiheit und Freizeit für sie selbst ist?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Warum bist Du nicht einfach gleichberechtigter Vater …
Ja, genau - das wär ich gern! Nicht mehr und nicht weniger …
Ihre Ansage war "Auch wenn wir als Paar getrennt sind, bleiben wir Eltern." Wir wollen uns 50/50 kümmern, nicht um Unterhalt zu sparen, sondern, weil jeder von uns mit unserem Kind LEBEN will.
Ohne GSR/ABR aber gibt es für meine Begriffe keine Gleichberechtigung, weil Sie mir noch nicht mal sagen müsste, dass Sie mit dem Kind verschwindet.
Ich finde das GSR rgendwie die Grundlage für ein ernstgemeintes WM ist.
Auf meine Nachfrage, wo denn für Sie der Haken ist, kam: "Es ist doch nur eine staatliche Regelung ohne Auswirkungen." und "ASR hat finanzielle Vorteile für sie".
Da habe ich schon geschluckt. Wenn wir das WM 50/50 machen haben wir denselben Aufwand (finanziell und organisatorisch), aber sie will wegen ein paar € für sich mehr keine gleichberechtigte Grundlage zulassen.
Vielleicht stelle ich mich ja total bekloppt an (bis vor zwei Monaten war ich ja auch noch der Meinung, dass wir das Kind zusammen gross bekommen), aber irgendwie kann ich nicht nachvollziehen, dass mein Anliegen, bei gleichem Engagement zumindest Mitsprache beim Aufenthalt des Kindes zu haben, mit dem Argument "Ist doch nicht so wichtig!" entkräftet werden soll.
Also auch von Euch hier.
Das verstehe ich irgendwie nicht 🙁
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