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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:36:01 *
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Autor Thema: Umfrage: Wann wird es eine neue gesetzliche SR-Regelung geben?  (Gelesen 3782 mal)
Rachels Vater
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« am: 03. November 2011, 14:59:36 »

Hallo zusammen,
was denkt Ihr, wann wird es eine neue (wie auch immer geartete) gesetzliche SR-Regelung in der BRD geben?

Inzwischen ist es zwei Jahre her, dass der EuGH (und 1,5 Jahre das BVerfG) die derzeitige Regelung als falsch angeprangert haben.

Mich würde hier Eure (ehrliche!, nicht saloppe!) Meinung interessieren, bis wann der Gesetzgeber darauf reagieren wird.
Wenn man das BJM fragt, gibt es ja nur ausweichende Auskünfte).

Ich möchte hier mal vorreiten und sage:
"nicht mehr in dieser Legislaturperiode"
(weil es a. keine Einigung CDU./.FDP geben wird und
b. die Regierung meint, mit der derzeitigen Regelung nicht schlecht zu fahren)

Wenn man sich allerdings anschaut, wie schnell Frau Dr Merkeline ihre Meinung wechseln kann, kann es auch irgendwann schnell gehen.

Gruß!

RV

Änderung durch Malachit: @RV, ich hab' die Korrektur gleich hier eingepflegt und deinen anderen Beitrag gelöscht. Ist übersichtlicher so.
« Letzte Änderung: 03. November 2011, 15:41:53 von Malachit » Gespeichert
andy99000
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« Antwort #1 am: 03. November 2011, 19:29:42 »

Ab Gesetzesvorlage wenn ein Wunder geschieht (weitere Verurteilung durch EGMR/Bundesverfassungsericht) ein halbes Jahr, ansonsten ein Jahr, dann ist es durch die Ausschüsse, Bundestag, Bundesrat usw. durch. Der Druck auf die Regierungsparteien ist hoch. Beim letzten Antrag der Linken zum "Modernen Familienrecht" letzte Woche, musste sich die Justizministerin UNTÄTIGKEIT von der Gesamten Opposition vorwerfen lassen. Da die CDU/CSU weiß, dass sie nur noch 2 Jahre haben, passiert es unbedingt noch in dieser Legislaturperiode, weil sie verhindern müssen, dass es dann die Nächste Regierungskoallition aus SPD/Linken/Grünen/Piraten so richten würde, das es der CDU/CSU ganz sicher gegen ihre vom Feminismus durchsetze Ideologie geht.
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Beppo
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« Antwort #2 am: 03. November 2011, 19:51:03 »

Da die CDU/CSU weiß, dass sie nur noch 2 Jahre haben, passiert es unbedingt noch in dieser Legislaturperiode, weil sie verhindern müssen, dass es dann die Nächste Regierungskoallition aus SPD/Linken/Grünen/Piraten so richten würde, das es der CDU/CSU ganz sicher gegen ihre vom Feminismus durchsetze Ideologie geht.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass die LinkenSPDGrünen weniger von feministischen Ideologien durchsetzt sind als Schwarz/Gelb oder?  rofl2

Die tun jetzt nur so, weil sie gerade in der Opposition sind.
Gerade die Zypries hat doch alles getan, um den Prüfungsauftrag des BVerfG so lange wie möglich raus zu zögern und dann als untauglich zu verwerfen um wieder von vorne anfangen zu können. 6 Jahre lang, bis sie endlich abgewählt wurde.

Die kannst du alle in einen Sack stopfen und mit nem dicken Knüppel drauf hauen.
Triffst immer den richtigen.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #3 am: 03. November 2011, 23:08:32 »

Hi

Zumindest bei 'Der Linken' steht GSR nicht nur nicht auf der Tagesordnung, da werden eher feministische Ansichten favorisiert. Keine Chance bei denen, hier auch nur ein interessiertes Nachdenken anregen zu können. Denke mal, die haben andere sorgen. Musste einmal eine Zeitungsbeitrag von denen kommentieren, weil der einfach unterirdisch war. Und Nachfragen in meinem Wahlkreis (Linke- Bundestagsmandat) war ähnlich ernüchternd.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
diskurso
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« Antwort #4 am: 04. November 2011, 09:29:04 »

Dazu eine Prognose abgeben zu können, würde man die Glaskugel benötigen ...
Meines Wissens hat sich nur die FTP Sachsen für automatisches gSR ab Vaterschaftsanerkennung eingesetzt, aber eben auch nicht bundesweit.
Auf http://www.väterwiderstand.de/ kann man sich die Stellungnahmen der Parteien dazu durchlesen.
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Marcus Gnau
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« Antwort #5 am: 04. November 2011, 12:17:33 »

Im Jahr 1982 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die zwingende Anordnung der Alleinsorge zu Gunsten eines Elternteils als Scheidungsfolge jedenfalls dann grundgesetzwidrig sei, wenn die Eltern einvernehmlich auch nach der Scheidung die gemeinsame Sorge ausüben wollen. Schwupps, 16 Jahre später im Jahr 1998 kam dann die vom Bundesverfassungsgericht seinerzeit geforderte Reform des Kindschaftsrechts.
Noch Fragen, wie lange nicht eheliche Väter auf das gemeinsame Sorgerecht warten müssen?

Vielleicht ist das Zögern der Regierung auch gar nicht schlecht. Denn in der Bevölkerung scheint ein gemeinsames Sorgerecht von Geburt an zumindest ohne Antragslösung favorisiert zu sein. Das muss nur in den Köpfen der Politiker ankommen, die ja immer jünger und damit in der Regel moderner in ihrer Einstellung werden. Und die heutigen nicht ehelichen Väter ohne gemeinsames Sorgerecht werden meiner Überzeugung nach sowieso nicht automatisch mit einer Gesetzesreform das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Für diese Fälle wird es mit ziemlicher Sicherheit eine Altfallregelung geben, die das Antragsrecht beinhaltet. Dies, weil heutige nicht eheliche Mütter mit Alleinsorgerecht andernfalls automatisch und gegebenenfalls ohne dies mitzubekommen - nicht alle schauen Nachrichten und sind über Gesetzesänderungen stets informiert - in ihrem gundgesetzlich garantierten Elternrecht beschnitten würden. Das halte selbst ich als Vater aus juristischen Gründen für grundrechtlich bedenklich, auch wenn ich es persönlich für besser halten würde, dass in solchen Fällen Mütter klagen sollen, wenn sie die gemeinsame Sorge nicht wollen.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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Rachels Vater
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« Antwort #6 am: 04. November 2011, 13:32:20 »

... Dies, weil heutige nicht eheliche Mütter mit Alleinsorgerecht andernfalls automatisch und gegebenenfalls ohne dies mitzubekommen - nicht alle schauen Nachrichten und sind über Gesetzesänderungen stets informiert - in ihrem gundgesetzlich garantierten Elternrecht beschnitten würden.

Die armen Mütter.
Um die neuen DT muss ich mich auch selbst kümmern. Oder wird deswegen die Tabelle für mich 16 Jahre ausser KRaft gesetzt?

Das halte selbst ich als Vater aus juristischen Gründen für grundrechtlich bedenklich, auch wenn ich es persönlich für besser halten würde, dass in solchen Fällen Mütter klagen sollen, wenn sie die gemeinsame Sorge nicht wollen.

Wenn mal einer soviel Bedenken für Väter ohne (S-)Rechte hätte, bräuchte es dieses Forum nicht.
Sorry Marcus, diesesmal kann ich Dir nicht folgen. Bist Du gar kein Vater, sondern vielleicht eine Mutter?

*Duck-und-weg*

LG!

RV
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Beppo
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« Antwort #7 am: 04. November 2011, 14:07:24 »

RV, du brauchst Markus ja nun nicht dafür anpinkeln, dass er schlechte Nachrichten überbringt.

Und dass es für Gewährung des GSR an Altfälle eines, zumindest, wahrnehmbaren Vorgangs bedarf, kann sogar ich einsehen.

Gruss Beppo
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Rachels Vater
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« Antwort #8 am: 06. November 2011, 09:17:02 »

RV, du brauchst Markus ja nun nicht dafür anpinkeln, dass er schlechte Nachrichten überbringt.

Wie bist Du denn drauf?
Ich habe keinen ang*.

Auch wenn ich sehr erstaunt bin, warum man als Vater auf die Mütter scheinbar Rücksicht nehmen muss, und darauf, dass sie sich scheinbar nicht informiere müssen über ihre Pflichten (über ihre Rechte können sie es natürlich ganz gut).

Gruß!

RV
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #9 am: 06. November 2011, 12:02:12 »

Auch wenn ich sehr erstaunt bin, warum man als Vater auf die Mütter scheinbar Rücksicht nehmen muss, und darauf, dass sie sich scheinbar nicht informiere müssen über ihre Pflichten (über ihre Rechte können sie es natürlich ganz gut).

Das hat nichts mit Rücksicht zu tun, sondern mit einem grundgesetzlich zugesicherten Rückwirkungsverbot von Gesetzen. Das bedeutet, dass wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit eingreift, wenn also Rechtsfolgen rückwirkend eintreten sollen, der Bürger (in dem Fall die Mutter) belastet ist, weil sie sich vom Gesetz her darauf verlassen durfte, dass sie die Alleinsorge inne hat. Sie hat also Vertrauensschutz. (Ein bißchen so wie "Treu und Glauben" aus dem BGB).

Wenn nun das BGB insoweit geändert wird, dass Väter von Geburt des Kindes an auch die gemeinsame Sorge mit der Mutter inne haben sollen, dann wäre sie beschwert. Sie muss also die Möglichkeit haben, sich gegen den Eingriff in ihrer bisherigen gesetzlich festgeschriebenen Rechte zu wehren.
Das kann also dazu führen, dass es mal heißt, dass die gemeinsame Sorge ab Geburt für alle Kinder gilt, die ab dem (bspw.) 1.1.2015 geboren werden und für alle Fälle ab Kindschaftsrechtsreform (1998) ein Antragsrecht für die Väter besteht oder eben ein Widerspruchsrecht für die Mütter.

Um es mal plakativ zu machen: Du beschließt, in eine Bank einzubrechen und weißt, darauf stehen X Jahre Gefängnis, wenn Du erwischst wirst. Man schnappt Dich und während Du in U-Haft sitzt, beschließt irgendwer, dass Bankräubern die Hand abgehackt wird oder die Todesstrafe darauf steht. In Deinem Fall dürfte es wegen absolutem Rückwirkungsverbot in Strafgesetzen nicht gelten, weil Du Dich zum Zeitpunkt Deiner Tag darauf verlassen durftest, maximal X Jahre hinter schwedischen Gardinen zu verbringen.

Und deshalb ist es auch in Ordnung, wenn diese Gesetzesänderung eine "von jetzt an" und keine rückwärtig geltende Lösung ist.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
diskurso
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« Antwort #10 am: 06. November 2011, 14:46:35 »

Das hat nichts mit Rücksicht zu tun, sondern mit einem grundgesetzlich zugesicherten Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Das ist eine äußerst wichtige Frage, denn es betrifft doch viele Väter, die noch immer mit einer Klage warten wollen, bis der Gesetzgeber endlich eine Neuregelung beschlossen und umgesetzt hat.
Sollte Deine Theorie stimmen, wäre bereits jetzt absehbar, dass eine Neuregelung nicht für diese Väter gelten wird und es somit überflüssig wäre, noch länger mit einer gSR-Klage zu warten.
Mich würde daher sehr die Meinung von Marcus Gnau dazu hören ...
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« Antwort #11 am: 06. November 2011, 18:44:17 »

Wie bist Du denn drauf?
Ich habe keinen ang*.
Also das hier:
Zitat
Bist Du gar kein Vater, sondern vielleicht eine Mutter?
würde ich nicht gerade als Charmeoffensive bezeichnen.
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« Antwort #12 am: 07. November 2011, 15:29:45 »

Sibylle Laurischk (FDP)
136. Sitzung vom 27.10.2011 TOP 11 Familienpolitik, Beratung Antrag DIE LINKE.
Für eine moderne und zukunftsweisende Familienpolitik - Drucksache 17/6915 -
http://dbtg.tv/vid/17/136/10

Ein anderes Thema – Sie haben es zu Recht angesprochen, Frau Dörner – ist das Sorgerecht Nichtverheirateter.
Wir gehen hier transparent vor. Es gibt keinen Streit, sondern es geht nur um die Frage, welche Lösung wir finden. Dass man erst einmal den gemeinsamen Weg ausarbeiten muss, ist, glaube ich, keine Frage.
Wir haben allerdings die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, hier aktiv zu werden und eine Lösung herbeizuführen. Ich bin der Meinung, dass das auch für die vor uns liegende Zeit der Koalition eine dringende Aufgabe ist; das steht außer Frage.

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht mehr lange!)

Das Verfassungsgericht hat interessanterweise bereits eine Hilfestellung gegeben. Das Sorgerecht kann bereits vom sorgeberechtigten Vater eingeklagt werden. Das geschieht auch bereits. Gerade deshalb wird von den Betroffenen stark nachgefragt, wann eine Lösung kommt.
Wie gesagt, die FDP ist in dieser Frage klar positioniert. Wir wollen das, und ich bin sicher, dass sich auch die Union diesem Thema widmet, weil es nun einmal eine Vorgabe des Verfassungsgerichts ist.
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« Antwort #13 am: 07. November 2011, 16:10:33 »

136. Sitzung vom 27.10.2011 TOP 11 Familienpolitik, Beratung Antrag DIE LINKE.
Für eine moderne und zukunftsweisende Familienpolitik - Drucksache 17/6915 -
http://dbtg.tv/vid/17/136/10

Im Antrag (Drucksache 17/6915) der Linken:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706915.pdf
 wird das Thema Sorgerecht schlichtweg völlig verschwiegen.
Stattdessen jede Menge Forderungen für "alleinerziehende" Mütter ...
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« Antwort #14 am: 08. November 2011, 11:29:20 »

Nach Aussage von Dr. Max Stadler MdB der FDP und Staatssekretär im Justizministerium ist der Gesetzesvorschlag längst fertig und liegt allen Parteien vor. Dies erzählte Max Stadler einem Freund in einem persönlichen Gespräch am "politischen Aschermittwoch 2011" in Straubing. Mit anwesend bei diesen Gespräch war Günther Mühlbauer aus Regensburg.

Welcher unbedingt noch Stimmen von Mitgliedern bei Facebook braucht, um den Sparkassenbürgerpreis für die Trennungselterninitative zu gewinnen.
Also macht mobil für einen Aktivisten der "Ersten Stunde".
Auf Seite 2 gehen und bei Günther auf "Stimme" klicken, Danke ! https://apps.facebook.com/buergerpreis/?ref=ts
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« Antwort #15 am: 08. November 2011, 13:05:59 »

Bei diesem Gespräch erfuhr ich auch, dass Dorothee Bär (CSU) und Petra Voßhoff (CDU) die "Verantwortlichen der christlichen Parteien" für diese Gesetzesnovelle sind. Im Umkehrschluss liegt der Verdacht nahe, dass diese beiden MdB´s a) für das "Widerspruchsmodell und b) für die überlange Wartezeit sich verantwortlich zeigen.
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« Antwort #16 am: 08. November 2011, 20:17:41 »

@diskurso,
ich bin absolut davon überzeugt, dass die nicht ehelichen Väter der Kinder, die noch vor der zu erwartenden Gesetzesreform geboren werden bzw. bereits geboren sind, nur Zeit verschwenden, wenn sie ausschließlich im Hinblick auf das neue Gesetz mit einer Klage zuwarten. Deswegen habe ich ja den Leitfaden zum gemeinsamen Sorgerecht nicht ehelicher Eltern geschrieben. Diese Arbeit hätte ich mir nicht gemacht, wenn ich jeden Tag damit rechnen müsste, dass heutige nicht eheliche Väter rückwirkend das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn das neue Gesetz in Kraft treten wird. Das gemeinsame Sorgerecht wird - in welcher Weise auch immer - nur den nicht ehelichen Vätern per Gesetz zustehen, deren Kinder erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren werden!!!

Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #17 am: 08. November 2011, 20:23:42 »

Naja das Warten ergäbe nicht in der Hoffnung auf einen Automatismus Sinn, sondern auch, wenn man erwarten würde, dass die kommende Gesetzesänderung positiver ausfiele, als die kostenpflichtige Abwimmelei die die Gerichte heute praktizieren.

Ob diese Hoffnung zu recht besteht, weiß ich aber nicht.

Marcus, hast du ne Vorstellung, wie hoch oder besser niedrig heute die Erfolgsquote ist?
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« Antwort #18 am: 08. November 2011, 20:34:20 »

@Beppo,
nein, eine Quote gibt es meines Wissens nach nicht. Denn der Erfolg eines Antrags auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge hängt auch von der gesellschaftspolitischen Einstellung des mit dem Einzelfall befassten Gerichts ab. Während ich erhebliche Zweifel habe, dass ein solcher Antrag z. B. bei der Berliner oder Kölner Justiz Erfolg hat, kann ich mir vorstellen, dass das OLG Dresden, das OLG Brandenburg, das AG Greitz und das AG Bad Liebenwerda insoweit kaum Steine in den Weg werfen dürften. Insgesamt bin ich der Meinung, dass die Familiengerichte in den neuen Bundesländern insoweit aufgeschlossener sind, als die in den alten Bundesländern.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #19 am: 08. November 2011, 20:37:18 »

Auch kein Bauchgefühl?
Eher größer oder eher kleiner als 15%?
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« Antwort #20 am: 08. November 2011, 20:46:37 »

Sorry, meine Glaskugel ist mir gerade vom Schreibtisch gerollt und auf dem Fußboden zerschellt exclamation_smile


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« Antwort #21 am: 08. November 2011, 21:10:45 »

Das gemeinsame Sorgerecht wird - in welcher Weise auch immer - nur den nicht ehelichen Vätern per Gesetz zustehen, deren Kinder erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren werden!!!
Danke für die klare Aussage !
... kann ich mir vorstellen, dass das OLG Dresden, ...
Ich habe dort Ende November Verhandlungstermin und werde berichten.
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« Antwort #22 am: 08. November 2011, 22:53:18 »

Hallo! Geht Ihr gleich zum OLG, nicht erst zum Amtsgericht? Gibt es Erfahrungen in Thüringen (Erfurt) ?

Gruß Willi
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« Antwort #23 am: 08. November 2011, 23:51:55 »

Hallo! Geht Ihr gleich zum OLG, nicht erst zum Amtsgericht?
Gleich zum OLG ist nicht möglich, der Rechtsweg fuhrt zunächst über das Amtsgericht.
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« Antwort #24 am: 09. November 2011, 02:53:12 »

Während ich erhebliche Zweifel habe, dass ein solcher Antrag z. B. bei der Berliner oder Kölner Justiz Erfolg hat, ...

na bravo ... Traurig
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