Ich möchte das Sorgerecht für meinen 4 Jährigen Jungen beantragen. Mutter hat zur Zeit alleiniges SR.Und wegen Umgang mußte ich schon zweimal vor Gericht. Habe aber immer Recht bekommen. Nun möchte ich das SR beantragen. Benötige ich dafür überhaupt einen Rechtsanwalt. Wie ist der richtige Weg?Danke im Voraus.
Moin usedem75,
benutz bitte mal die Suchfunktiondes Forums; es gibt hier jede Menge Threads zur Beantragung des GSR. Und Du hast in Sachen Umgang nicht Recht bekommen, sondern Du und Deine Ex musstet ein Gericht bemühen, um den Umgang zu regeln; mithin ein Zeichen fehlender Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, was nach bisheriger Erfahrung einem GSR entgegensteht. Rein formell benötigst Du keinen RA; davon möchte ich aber dringend abraten. Such Dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht. Du bittest zunächst Deine Ex, der gemeinsamen Sorge zuzustimmen. Lehnt sie ab, bietest Du Ihr eine gemeinsame Mediation an, um Probleme, die einem GSR aus Ihrer Sicht entgegenstehen, beizulegen. Reagiert sie nicht oder lehnt sie ab, stellst Du über Deinen RA einen gerichtlichen Antrag auf GSR beim zuständigen Amtsgericht.
LG,
Mux
Servus Usedom75,
auch ich kann mich den Ausführungen von @Mux nur anschließen.
Lies Dich zu den Erfahrungen und Vorgehensweisen anderer betroffener Papa`s einmal grds. hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html
ein.
In Deiner Situation ist es aus taktischen ggfs. ratsam, noch etwas abzuwarten. Die durch die Entscheidung des BVerfG veranlasste Sorgerechtsreform wurde im Gesetztesentwurf vom Bundeskabinett schon beschlossen.
Es ist zu erwarten, dass v.a. die Gesetzesbegründung für Väter hier Erleichterungen schafft und Argumentationshilfen bietet, um die meist grundlose Verweigerungshaltung von Müttern generell zu überwinden.
In der aktuellen Phase ist ein GSR-Verfahren alles andere als ein "Selbstläufer" und deshalb will so ein Schritt wohl überlegt und v.a. gut vorbereitet sein.
Viele Grüsse
In der aktuellen Phase ist ein GSR-Verfahren alles andere als ein "Selbstläufer" und deshalb will so ein Schritt wohl überlegt und v.a. gut vorbereitet sein.
Also auch, wenn die Erlangung des A/G SR hierzulande für Väter sicherlich kein Selbstläufer ist, so macht der genannte Thread
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html
doch gewaltig Mut - finde ich jedenfalls.
Denn die dort dokumentierte Quote sieht doch gar nicht mal so schlecht aus (oder wurde da selektiert?).
Bedenkt man dabei noch, dass diese eigentlich schon sehr erfreuliche Erfolgsquote noch auf der Übergangsregelung des BVerfG beasiert, und hier ja weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass sich die Chancen nochmals verbessern werden, wenn erst der aktuelle Kabinettsentwurf Gesetzeskraft erlangt hat, dann schau ich eigentlich recht optimistisch in die Zukunft.
Grüße
PdG
Servus @pai de gemeos,
den meisten dort geschilderten Fällen war stets eines gemeinsam:
Die dort "erfolgreichen" Väter waren fast ausnahmslos nicht gezwungen, den Umgang zuvor gerichtlich einzufordern und einschlägige Verfahren zu betreiben.
Deshalb ist die dortige Quote m.E. relativ zu sehen.
Usedom75 musste ja bereits Umgang einklagen. Diese Tatsache wird aus der Forenerfahrung heraus und wie @Mux richtig schreibt, in GSR-Verfahren bislang gerne benutzt, um den Eltern fehlende Kommunikation u. Kooperation zu unterstellen u. dann das GSR zu verweigern.
Viele Grüsse
Moin,
Deshalb ist die dortige Quote m.E. relativ zu sehen.
ich kann @bagger nur zustimmen: Die Mehrzahl der beschriebenen Fälle beruhte auf Entwicklungen, wo die Kommunikation wenigstens leidlich funktionierte und die Mütter unter dem Druck eines möglichen Gerichtsverfahrens bzw. einer dort zu erwartenden "pro-GSR-Entscheidung" eine Sorgeerklärung unterschrieben.
Fälle, in denen zwischen den Eltern nicht einmal Umgangsfragen einvernehmlich geklärt werden könnten und die Mutter trotzdem zum GSR "gezwungen" wurde, sind mir persönlich nicht bekannt; sie dürften jedenfalls die absolute Ausnahme sein. Für die Gerichte ist das reine Prozessökonomie: Warum sollten sie sich zusätzliche Arbeit in Form des GSR für kommunikationsunfähige Eltern schaffen, die dann künftig wegen jedem Pups wieder vor Gericht aufschlagen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
(...)Für die Gerichte ist das reine Prozessökonomie: Warum sollten sie sich zusätzliche Arbeit in Form des GSR für kommunikationsunfähige Eltern schaffen, die dann künftig wegen jedem Pups wieder vor Gericht aufschlagen?
Grüssles
Martin
Das ist nicht richtig.
Die offizielle Proksch-Studie kommt zu dem Ergebnis, daß Sorge beider Eltern (gES) das Streitpozenzial verringert!
Es ist zudem keineswegs so, daß bei deren gemeinsamer Ausübung Streitigkeiten 'bei jedem Pubs' vor Gericht landen, weil die gES nur einige wenige Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind umfaßt. Die weniger bedeutungsvollen werden in den jeweiligen Familien im Rahmen der Alltagssorge gefällt.
W.
Ach, Wildlachs,
Kennst Du eigentlich die offizielle Proksch-Studie?
Sie kommt zu dem Ergebnis, daß Sorge beider Eltern das Streitpozenzial verringert!
diese Studie befasste sich mit dem Erhalt des GSR nach der Scheidung (und spielte meines Wissens bereits bei der Familienrechtsreform 1998 eine Rolle). Also ausschliesslich bei Fällen, wo die Eltern das GSR bereits seit Geburt der Kinder ausgeübt haben. Das Ergebnis ist bekannt: Seither ist "GSR auch nach der Scheidung" Standard.
Weißt Du eigentlich, was die Elterliche Sorgerecht regelt?
nein, nach 8 Jahren hier im Forum und ungefähr 10.000 Postings habe ich davon eigentlich immer noch keine Ahnung... 😉
Es ist keineswegs so, daß bei deren gemeinsamer Ausübung Streitigkeiten 'bei jedem Pubs' vor Gericht landen, weil die gES nur einige wenige Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind umfaßt. Die weniger bedeutungsvollen werden in den jeweiligen Familien im Rahmen der Alltagssorge gefällt.
Du solltest Dich mit dem Unterschied befassen zwischen einem Fahranfänger, der einen Führerschein haben will und einem langjährigen Führerscheinbesitzer, dem er weggenommen werden soll. Und vielleicht auch ein bisschen mit dem Umstand, dass man mit einer Studie nicht alles beweisen kann, über das man sie drüberstülpt, nur weil einem das Ergebnis gut passen würde.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hmh.
Dir scheint -trotz der Jahre und tausender Postings- tatsächlich weder die Sudie noch die gesetzlichen Bestimmungen zur Elterlichen Sorge hinreichend bekannt zu sein.
Du solltest Dich näher befassen, um zu realistischen Auffassungen gelangen zu können.
W.
Oooch Wildlachs,
Dir scheint -trotz der Jahre und tausender Postings- tatsächlich weder die Sudie noch die gesetzlichen Bestimmungen zur Elterlichen Sorge hinreichend bekannt zu sein.
Du solltest Dich näher befassen, um zu realistischen Auffassungen gelangen zu können.
vielleicht liest Du wenigstens mal den >>>Schlussbericht<<< von Prof. Proksch zu seiner Studie durch, bevor Du anderen wichtigtuerisch "Unkenntnis" unterstellst. Das kann sonst richtig peinlich werden.
Diese vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie befasst sich nun einmal mit nachehelichen Regelungen zum gemeinsamen Sorgerecht (und empfiehlt aus guten Gründen dessen Beibehaltung). Sie befasst sich aber NICHT mit dem "automatischen GSR für unverheiratete Väter" oder der Möglichkeit, dieses gerichtlich einzuklagen - denn das war vor mehr als einem Jahrzehnt noch gar kein (politisches) Thema.
Deine einschlägigen Posts erinnern irgendwie an den Spruch "wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."
Just my 2 cents
Martin
PS: Wer die ganze Studie lesen möchte: >>>HIER<<< stehen die einzelnen Teile als PDF's.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wer die ganze Studie lesen möchte: >>>HIER<<< stehen die einzelnen Teile als PDF's.
:dankeschoen: Martin!
Schönes WE allerseits :winkewinke: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Wildlachs, du schreibst
Du solltest Dich näher befassen, um zu realistischen Auffassungen gelangen zu können.
Martin hatte geschrieben:
Fälle, in denen zwischen den Eltern nicht einmal Umgangsfragen einvernehmlich geklärt werden könnten und die Mutter trotzdem zum GSR "gezwungen" wurde, sind mir persönlich nicht bekannt; sie dürften jedenfalls die absolute Ausnahme sein.
Das entspricht auch meinem aktuellen Kenntnisstand. Ich bin immer gerne bereit, etwas dazu zu lernen.
Gerade im Familienrecht passiert ständig soviel Neues, dass ich mir nicht anmaßen will, alles "auf dem Schirm" zu haben.
Kennst du einen konkreten FamilienGerichtsBeschluss (mit Aktenzeichen bitte!) wo unter den von Usedom75 beschriebenen Vorausetzungen das GSR gegen den Willen der Mutter beschlossen wurde? Das würde mich sehr interessieren. Den TO sicherlich auch.
:schilddanke: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Sorry.
Kann erst später ausführlich antworten.
W.
Kennst du einen konkreten FamilienGerichtsBeschluss (mit Aktenzeichen bitte!) wo unter den von Usedom75 beschriebenen Vorausetzungen das GSR gegen den Willen der Mutter beschlossen wurde? Das würde mich sehr interessieren. Den TO sicherlich auch.
Kennst du einen konkreten Beschluss?
Ne, ich auch nicht, nur Erfahrungsberichte, siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-23131-start-msg284313.html#new
Kein Vergleich, ein strittiger Fall usw.
Das entspricht auch meinem aktuellen Kenntnisstand. Ich bin immer gerne bereit, etwas dazu zu lernen.
Und das hast du gerade.
Schlecht malen tut der, der einen schlechten Stift hat, ...genauer: wenn jemand nicht schwimmen kann, liegt es an der Badehose.
Gruss Wedi
Danke, Wedi! 🙂
Mdroid und seine Verflosene hatten aber vorher keine gerichtlichen Umgangsverfahren, sondern hatten - ganz im Gegensatz zum TO hier - bei zwei verschiedenen JÄ die angebotenen Hilfen zur Klärung des Umgangs erfolgreich für einvernehmliche Lösungen genutzt.
Diese amtlich nachgewiesene Kooperationsfähigkeit auch und gerade dann, wenn nicht spontan Einvernehmen bestanden hat, ist eben kein Ausschlussgrund fürs GSR sondern wurde offenbar (ohne dass hier Details genannt wurden) von Mdroids RA als Argument für das GSR genutzt.
Das steht im Einklang mit den Erfahrungen die ich bislang aus >>>diesem <<< Thread hatte.
:winkewinke: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Kennst du einen konkreten FamilienGerichtsBeschluss (mit Aktenzeichen bitte!) wo unter den von Usedom75 beschriebenen Vorausetzungen das GSR gegen den Willen der Mutter beschlossen wurde? Das würde mich sehr interessieren. Den TO sicherlich auch.
:schilddanke: Biggi
Hallo Biggi,
dieser Beschluss: OLG Hamm (Beschluss vom 01.02.2012, Az. II-2 UF 168/11 = Beck RS 2012, 05166)
OLG Hamm: Gemeinsame Sorge trotz mangelnder elterlicher Kommunikation möglich.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.07.2010, Az. 1 BvR 420/09 = NJW 2010, 3008) hatte festgestellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht angeordnet oder aufrecht erhalten werden dürfe, wenn zwischen den Eltern keine ausreichende Kommunikation bestehe.
Diesen pauschalen Ansatz hat jetzt das OLG Hamm (Beschluss vom 01.02.2012, Az. II-2 UF 168/11 = Beck RS 2012, 05166) eingeschränkt. Lägen die Gründe für die mangelhafte Kommunikation zwischen den Parteien auf der Paar-Ebene, handele es sich nicht um unüberwindliche Zerwürfnisse im Hinblick auf die Interessen des Kindes. Das gelte auch, wenn die Kommunikation wegen einer objektiv nicht nachvollziehbaren Totalverweigerung der Kindsmutter nicht stattfinde. Finde der Konflikt nur auf der Paar-Ebene statt, sei davon auszugehen und sei den Eltern abzuverlangen, um des Kindes willen ihre Kommunikation nach und nach zu verbessern. Den Eltern sei grundsätzlich eine Konsensbereitschaft im Hinblick auf das Kind zuzumuten, insbesondere, wenn wie hier die Kindsmutter zwar in einer Verweigerungshaltung verharre, jedoch grundsätzlich intellektuell beweglich sei
Sollte vielleicht auch mal in die Urteilsdatenbank mit aufgenommen werden....
Guten Morgen
papa2011