Hallo,
mein Sohn ist heute 1 Jahr geworden und ich bin als Einziger "nicht erwünscht".
Grund: Er hat seit Geburt eine Hörschädigung und ist auf Hörgeräte angewiesen. Bei der letzten Kontrolluntersuchung am Mittwoch kam bei der Hörgeräteauslesung heraus, dass die KM die Geräte ihm innerhalb eines Monats nur 35 Stunden (!) anzog - was ziemlich auf die Zeit zutrifft in der ich ihn sehen durfte. Das heisst, sobald mein minimaler Umgang mit ihm herum war u ich ihn ihr wiederbrachte, zog sie ihm die Hörgeräte aus, weil sie ja nicht will "dass die Leute denken er sei behindert".
Als ich sie nach der Untersuchung drauf ansprach, warf sie mich und den Kleinen aus dem Auto. Daheim angekommen mit ihm, gab ich ihm seine Flasche u wollte ihn gerade zum schlafen hinlegen, da klingelte sie sturm u drohte mir mit polizei usw. All mein gutes Einreden auf sie brachte nichts, sie riss ihn mir aus den Händen und nahm ihn mit u lud mich gleichzeitig zu seinem Geburtstag aus.
Als zusätzliche Provokation, schrieb ihr Neuer in ihr Gästebuch bei einer Social-Community, dass er sich schon "riesig auf den Geburstag des kleinen freuen würde" und setzte zig lachende Smilies dahinter.
Zur Erklärung: Sie hat das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren. Das erste halbe Jahr lebten wir zusammen, bis herauskam, dass sie schon länger eine Affäre hatte. Sie informierte mich darüber per SMS und das sie nun mit dem zusammen sei. Danach durfte ich meinen Sohn gar nicht mehr sehen, schaltete das JA ein und nun sehe ich ihn (wenn ich glück habe) danke einer Umgangsvereinbarung mittwochs u samstags ein paar stunden. Aufgrund ihrer Vernachlässigung des Kleinen habe ich einen Antrag auf Entzug der Gesundheitsführsorge beim Familiengericht gestellt, um so mittelfristig den Kleinen aus diesen Umständen herausholen zu können.
Hierzu ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 (1 BvL 20/99):
Die elterliche Sorge kann der Mutter nach § 1666 BGB entzogen werden, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch Sorgerechtsmissbrauch, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Mutter oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet ist und wenn darüber hinaus andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder anzunehmen ist, dass sie zur Abwehr der Gefahr nicht ausreichen. Wird der Mutter die elterliche Sorge entzogen, wird sie dem Vater dann übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1680 Abs. 2 und 3 BGB).
Hat jemand vergleichbare Fälle erlebt und Rechtsprechung bekommen? Wäre über jede Antwort/Hilfe dankbar.
Moin tobilicious,
zunächst einmal ein Rat zum Sprachgebrauch: Verabschiede Dich vom Begriff "nachweislich verletzt"; der passt hier nicht. Euer Sohn wird von seiner Mutter in seiner sprachlichen Entwicklung eingeschränkt, wenn die von Dir beschriebenen Zustände zutreffen; "Verletzungen" sind etwas anderes und "Nachweise" auch.
Da Deine Ex das ASR hat, ist sie allerdings auch im Besitz der Gesundheitsfürsorge; Deine Ansichten hierzu wiegen juristisch nicht schwerer als die des Nachbarn oder der Bäckersfrau. Mit Deinen Attacken sorgst Du bestenfalls dafür, dass Du an Arztbesuchen o. ä. nicht mehr beteiligt wirst und/oder keine entsprechenden Informationen mehr erhältst; damit gewinnt niemand etwas.
Sollte der Mutter aufgrund § 1666 BGB die elterliche Sorge ganz oder teilweise, dauerhaft oder temporär entzogen werden, stehst nicht Du als nächstes in der Reihe, sondern das Jugendamt. Im worst case käme Euer Sohn in eine Pflegefamilie - was das Problem eines behinderten Kindes nicht automatisch löst, aber Deine Kontakt- und Einflussmöglichkeiten vorhersehbar weiter vermindert. Insofern wäre es im Interesse Eures Kindes sicher sinnvoller, nach konstruktiven Lösungen zu suchen als der KM einen beipulen zu wollen.
Grüssles
Martin
PS: Was der neue LG Deiner Ex in einem Internet-Forum schreibt, sollte Dich nicht über Gebühr stören: Die "Provokation" kannst Du bestenfalls vermuten; wenn er sich als alltägliche Bezugsperson aber gut um Euren Sohn kümmert, sollte Dich das eher freuen als ärgern
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
die Tochter meines Mannes trägt auch Hörgeräte. Als sie vor zwei Jahren zu uns gezogen ist, stellten wir auch fest, dass sie seit mehr als einem Jahr keine Hörgeräte mehr hatte, da die anderen zu klein geworden waren. Dadurch hatten sich ihre Noten in der Schule massiv verschlechtert.
Es hat aber nie irgendjemand interessiert. Weder Gericht, noch Jugendamt noch sonst wen. Glaube mir, mit sowas kommst du niemals durch um der Mutter das Sorgerecht oder auch nur einen Teil davon entziehen zu lassen.
Mütter machen keine Fehler. Und wenn sie mal einen machen, dann werden sie ihnen sehr leicht und schnell entschuldigt.
Du tust dir nichts gutes, wenn du nicht versuchst einen guten Weg mit deiner Ex zu finden und ihr vielleicht darüber redet, dass sie dem Kind nichts gutes tut, wenn sie ihm die Hörgeräte nicht einsetzt.
Mal ehrlich, denkt ihr ich habe dies noch nicht alles versucht? Habe mit der Mutter das Gespräch gesucht, gar mit ihren Eltern und habe immer nur gehört, das es dem Kleinen gut geht und ich mir keine Gedanken machen muss. Das JA behauptet aber genauso wie die Ärzte und ich, DASS es dem Kleinen nicht gut geht dort und somit wird der Antrag vor Gericht befürwortet und man muss abwarten was dabei herauskommt.
Ich liebe meinen Sohn über alles und werde darum kämpfen. All das Reden hat keinen Sinn gehabt, denn sie wird immer schlimmer und mittlerweile habe nicht nur ich das Gefühl, das sie eigentlich will, dass ihr jemand den Kleinen wegnimmt.
Laut Gesetz muss innerhalb von 4 Wochen eine Anhörung beim Familiengericht stattfinden und wenn sie da genauso aggressiv auftritt usw., mache ich mir nicht allzu große Sorgen das dem Wohl des Kindes endlich entsprochen wird. Ich werde ihr jedenfalls niemals im Wege stehen den Kleinen zu sehen, denn ich weiss wie wichtig beide Elternteile für das Kind sind und gerade mit seiner "Behinderung" wird er es schwerer haben wie andere Kinder und dafür werde ich immer und zu jeder Zeit sein Rückhalt sein!!!
Hallo tb,
liest Du auch, was man Dir schreibt?
Ich werde ihr jedenfalls niemals im Wege stehen den Kleinen zu sehen,
das musst Du auch nicht, denn eine Sorgerechtsübertragung an Dich ist nirgends vorgesehen. Bislang steht die Behauptung im Raum, Deine Ex habe Eurem Kind die Hörgeräte zu selten eingesetzt; "bewiesen" durch ein Ausleseprotokoll eines HNO-Arztes oder Hörakustikers. Schon daran wird Dein Antrag vorhersehbar scheitern, denn als nicht Sorgeberechtigter hast Du keinen gerichtsverwertbaren Zugriff auf diese Daten; das kann Deine Ex als Inhaberin der Gesundheitsfürsorge ganz leicht unterbinden.
Aber selbst, wenn das angerufene Familiengericht sich in Deinem Sinne mit dem Fall beschäftigen und eine Kindeswohlgefährdung erkennen würde, wird es keine SR-Übertragung an Dich geben, sondern bestenfalls eine ans Jugendamt. Und auch das ganz sicher nicht sofort, sondern höchstens im Wiederholungsfall.
Ich fürchte, Du reitest das falsche Pferd.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich weiss nicht ob du nicht richtig liest. Der Antrag beim Familiengericht sieht lediglich die Übertragung der gesundheitsfürsorge vor (teile des SR) und sollte dein beschriebener "Wiederholungsfall" dann eintreffen, dann wird als zwangsmittel das ABR übertragen auf mich als vater und nicht irgendeine dritte unbeteiligte Pflegschaft oder so! Fakt ist, dass ich mittlerweile ohnehin schon die Arzttermine usw. regle und auch so lege, dass ich sie während meines Umganges mit ihm wahrnehmen kann und selbst wenn ein Protokoll des Akustikers nicht ausreicht, gibt es jede Menge weitere Schriftstücke von den behandelnden Ärzten an das Jugendamt, die sich über das "Versagen" der KM beschweren, dass sie Termine gemacht hatte, diese nie einhielt und das sie unerreichbar ist für Rückfragen der Ärzte. Erschwerend kommt hinzu, das das JA sie schon mehrmals angeschrieben und eingeladen hatte und darauf auch nie reagiert wurde.
Im einfachen Sinn: Es wird eine Anhörung beim Familiengericht geben wo natürlich ihre gegen meine Aussage steht, doch wird in diesem Fall das FG es einfacher haben, denn es gibt genug Institutionen die meine Aussage bestätigt u desweiteren MUSS das JA auch angehört werden und der Sachbearbeiter sagte schon, dass alles andere als die Übertragung von mindestens der Gesundheitsfürsorge auch für ihn überraschend wäre!
Wenn man da mit etwas mehr Geschick heran geht als mit der verbitterten "Mütter haben immer Recht" Methode, dann hat man auch Chancen auf Erfolg. Man siehe das Urteil des EGMR am 03.12.09 (Sorgerechtsregelung nicht verheirateter Väter ist Menschenrechtsverstoß). Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Ist nicht böse gemeint, aber suche hier einfach nur Leute die vergleichbares schon durchgemacht haben!
Moin,
dein einziger Hebel ist § 1666 BGB. § 1626a BGB ist zwar vom EGMR gekippt worden, aber heute ist noch nichts genaues über die Befolgung der Entscheidung erkennbar.
Dummerweise ist § 1666 BGB nicht geeignet, dir das SR oder Teile davon zu übertragen - es ist mehr der Paragraf für legitimierten Kinderklau. Die in Abs. 3 aufgeführten Maßnahmen sind seicht und setzen Kooperation mit dem betreuenden Eltern. Wenn nicht, dann Herausnahme. Es kann auch die Gesundheitsfürsorge auf das JA übertragen werden. Nur, wenn dann im Rahmen einer künftigen ärztlichen Untersuchung wiederum festgestellt wird, dass die Anschaltdauer nicht passen kann, dann klettert man auf der Eskalationsleiter langsam bis nach ganz oben und du hast nicht zwangsläufig etwas davon.
Laut Gesetz muss innerhalb von 4 Wochen eine Anhörung beim Familiengericht stattfinden
Stimmt, das ist das neue FamFG. Mal gucken, ob die Gerichte schon drauf dressiert sind.
und wenn sie da genauso aggressiv auftritt usw., mache ich mir nicht allzu große Sorgen das dem Wohl des Kindes endlich entsprochen wird.
Versuche davon auszugehen, dass sie sich nicht so verhalten wird. Denke drüber nach, wie du herbeiführen kannst, dass sie dann eben doch so verhält.
dann wird als zwangsmittel das ABR übertragen auf mich als vater und nicht irgendeine dritte unbeteiligte Pflegschaft oder so!
Das ABR nützt dir gar nichts. Du hast kein SR und ich habe es noch nicht erlebt, dass ein nicht sorgeberechtigter nicht ehelicher Vater nur das ABR bekam. Wenn, dann muss GSR hergestellt werden plus ABR an dich und ggf. die Gesundheitsfürsorge auch. Nur, wenn euer Kind schon bei dir wohnt, dann brauchst du die Gesundheitsfürsorge nicht mehr.
Die aus medizinischer Sicht einzig richtige Entscheidung ist in meinen Augen, das Kind bei dir wohnen zu lassen. Allerdings wirst du nicht sicherstellen können, dass anl. der Umgänge mit der Mutter die Hörgeräte getragen werden. Und deswegen den Umgang auszusetzen widerspricht deiner eigenen Einstellung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin tb,
wenn Du alles besser weisst - warum fragst Du dann hier? In diesem Fall wäre es doch besser, Du ziehst einfach Dein Ding durch anstatt Dich von alten Familienrechts-Haudegen in einem Forum wie vatersein.de mit der familienrechtlichen Realität verunsichern zu lassen...
Sehr offensichtlich bist Du jedenfalls nicht der Einzige, der die praktische Bedeutung des EMGR-Urteils nicht verstanden hat: Sie existiert derzeit nicht - und frühestens dann, wenn der deutsche Gesetzgeber die nationale Gesetzgebung entsprechend geändert hat. Aber selbst dann wird es nur "Möglichkeiten" und keine Sorgerechts-Automatismen geben. Zumal im EMGR-Urteil keine Rede von SR-Übertragungen, sondern "nur" von einer Beteiligung an selbigem ist, sofern diverse Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Deine Ex nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, wird sich das Ganze vor Gericht deutlich anders anhören. Beispielsweise so: "Obwohl ich Allein-Inhaberin der Gesundheitsfürsorge bin, habe ich meinen Ex freiwillig und entgegenkommenderweise an zahlreichen Dingen wie Arztbesuchen beteiligt. Der dagegen hat unsere Trennung nicht verwunden und versucht ständig, aus dort vermeintlich gewonnenem Wissen Kapital gegen mich zu schlagen, sich in unser Leben einzumischen und Stimmung gegen mich und meinen neuen Partner zu machen. Was kann ich dagegen tun, wenn das Kind sich die Hörgeräte immer wieder selbst aus den Ohren zieht?"
Warum sollte ein Gericht, das die Beteiligten gerade einmal ein paar Minuten kennt, hier eine Entscheidung treffen, für die es gar keine gesetzliche Grundlage gibt? Woraus sollte es schliessen, dass Du auf Dauer der geeignetere Elternteil bist? Weil Du es sagst? Abgesehen davon: Vor einer SR-Übertragung an einen Elternteil müsste erst einmal ein gemeinsames Sorgerecht bestehen; einklagbar ist das ASR für nichteheliche Väter weder jetzt noch in Zukunft. Und dass vor Familiengerichten Zeugen gehört werden, ist die absolute Ausnahme; das glauben vor allem Leute, die zuviel Barbara Salesch geguggt haben.
Wie gesagt: Niemand hier will Dich hindern, eigene Erfahrungen zu machen. Schon gar nicht, wenn Du Dich für "geschickter" hältst als zehntausende andere, nicht sorgeberechtigter Väter. Dein Mut mag Dich ehren - mache Dich dann aber auch mit den Folgen des Scheiterns vertraut: Dann kann Deine Ex breit grinsen und sagen "Siehst du - alles richtig, wie ich es mache! Aber ich mache es in Zukunft allein."
Ich persönlich würde jedenfalls nicht von einer Autobahnbrücke springen, nur weil mir jemand erzählt, dass das schon mal jemand überlebt hat...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sorry, das sich vergessen habe, dass dies in dem Antrag mit drin ist. Die Erteilung des GSR + die übertragung der Gesundheitsfürsorge. Laut Anwalt und JA würde eine Sorgerechtsentzugsverfahren zu viel zeit in anspruch nehmen und wenig erfolg versprechen. Deswegen erst mal einen "schuss vor den Bug" indem man ihr die alleinige Rechte an dem Kleinen entzieht. Somit MUSS sie sich mit mir automatisch abstimmen und sollte dem dann immer noch nicht so sein oder sie die Herausgabe des Kleinen verweigern wenn ein Arzttermin ansteht, wird mir als Vater (der dann das GSR hat) u.a. als Zwangsmittel das ABR übertragen.
Ehrlich, wenn es auch nur ein Funken Hoffnung geben würde mit der 22jährigen KM sich anders zu einigen - zum Wohl des Kleinen - ich würde den Weg sofort einschlagen, aber ihr Verhalten ist mehr als kindisch u unreif ein Kind und dessen steigenden Bedürfnisse auf Sicherheit u Geborgenheit zu gewährleisten! Wenn sie das negative Umfeld ihres Freundes (2 x schon den Führerschein wegen Alkoholmissbrauch am Steuer verloren) nicht hat und sie mit dem kleinen was mit mir zusammen unternimmt, ist in der Regel alles wunderbar, aber der Druck der von dem und wohl auch teils von mir aus sorge um das Kind ausgeht, dem kann kein Mensch standhalten. Tut mir wirklich leid, aber ich habe stets versucht mit ihr eine Lösung zu finden, die kann aber nicht "Diktator KM, egal ob es dem Kleinen schädigt oder nicht" heissen!
PS: Mir geht es hier nicht um die Beziehung von ihr zu ihrem neuen Partner, das ist ihre sache ob sie damit glücklich ist oder nicht, oder die zig SMS usw. das sie mich noch lieben würde usw. Mir geht es ausschliesslich um das Wohl des Kindes und zu verhindern das er a) weiter geschädigt wird und b) irgendwann unter ihrer Machtposition leiden wird, wenn er älter wird und dies mitbekommt.
@ tobilicious,
ich denke, es hat derzeit wenig Sinn, mit Dir zu diskutieren, da Du die Gegebenheiten des deutschen Familienrechts nicht akzeptieren möchtest bzw. die Ansicht zu vertreten scheinst, dass es einen Bogen um Dich zu machen hat. Deine Ex muss sich nicht mit Dir auf irgendetwas "einigen". Sie ist Dir über Gesundheits- oder Sorgerechtsfragen auch keine Rechenschaft schuldig. Und Anwälte oder JA-Mitarbeiter erzählen vielleicht viel, wenn der Tag lang ist - aber sie sprechen nicht Recht und entscheiden nichts.
Es ist möglich, dass Du bzw. das JA Deiner Ex ein wenig Ärger machen kannst - aber selbst bei vorübergehenden Übertragung der Gesundheitsfürsorge ans JA rückt das Sorgerecht keinen Millimeter näher in Deine Richtung - und auskunftspflichtig wäre das JA Dir gegenüber dann auch nicht.
Die sinnvollen Optionen sind wenige Monate nach der Trennung sicher noch nicht ausgeschöpft - aber Versuche mit der Brechstange werden das Gegenteil zur Folge haben: Du erfährst einfach nichts mehr über künftige medizinische Behandlungen und gesundheitliche Fortschritte. Und nein: Nach einem in die Hose gegangenen Gerichtsverfahren geht man nicht einfach wieder auf "Los" und macht da weiter, wo man zuvor aufgehört hat.
Wir sind nicht nur selbst verantwortlich für unsere Entscheidungen, sondern auch für ihre Folgen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.