Schule, Elternsprec...
 
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Schule, Elternsprechtag etc.

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(@pristine)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo achill,

Du scheinst momentan völlig durch den Wind. Du hast mit Recht Sorge, dass Dir Eure Tochter abhanden kommt, weil Deine EX diktiert, wie es läuft. Warum lässt Du Dir das gefallen? Sie darf Dir nicht einfach den Umgang streichen und bestimmen, ob und wann dieser stattfindet. Was die Schule angeht, hast Du schon alles richtig gemacht. Mehr ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Am Tag der Einschulung wirst Du den Klassenlehrer kennenlernen und kannst das Gespräch in der wöchentlichen Sprechstunde suchen. Aber bitte nur zum Thema Tochter, Eure Elternprobleme interessiert die Lehrer nicht. Die sehen nur, dass Du Dich auch für Eure Tochter schultechnisch interessierst und das kommt immer gut an bei Lehrern (meine Erfahrung), egal, was die Mutter über Dich erzählt.

Etwas anderes ist es mit Eurem Umgang. Die einmal getroffene Vereinbarung mit der Mutter darf nicht unterbrochen oder durch die Mutter unterbunden werden. Eure Tochter und Du brauchen den regelmässigen Umgang. Falls die Mutter aufgrund der Schulkrise zukünftig boykottiert, musst Du aktiv werden. Erst einmal das Gespräch mit ihr suchen und die Regelung wieder festigen und gemeinsam beschliessen. Wenn das nicht funktioniert, ein vermittelndes Gespräch beim Jugendamt oder mithilfe einer Mediation vereinbaren. Falls das von der Mutter ebenfalls boykottiert wird, solltest Du Dich nicht scheuen, den gerichtlichen Weg zu gehen und einen Beschluss mit Bußgeld bei Nichteinhaltung erzielen. Es geht hier schließlich um Eure Tochter, die ein Recht darauf hat, Zeit mit Dir zu verbringen.

Herzliche Grüße von Pristine

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Geschrieben : 20.03.2014 00:30
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ja, ich bin etwas durch den Wind.

Also, ich habe denke ich drei Optionen:
1. ich lasse los, gebe auf und stelle mein Leben nicht auf diesen Kampf, der eh nicht zu gewinnen ist, ein. Evtl. noch kurze Botschaft diesbezüglich an Ex. Das würde mich - zumindest denke ich so im Moment - erleichtern und evtl. ist das für das Heranwachsen unserer Tochter auch das Vernünftigste. Ohne Loyalitätskonflikt, in dem sie zweifelsohne bereits jetzt tief drin steckt.
2. Ich gehe ans JA und frage nach neuen Gesprächen.
3. Ich gehe zum Anwalt und stelle gleich einen Eilantrag auf vorläufige Regelung des Umgangs (wodurch unterscheidet sich denn so ein Antrag gegenüber einem 'normalen' Antrag?)

An Ex rankommen? Keine Chance. Ich denke, sie ist in ein Frauenhaus gegangen und offenbar hat man auch Anzeige gegen mich gestellt wg. des Bremsens.

LG

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Themenstarter Geschrieben : 20.03.2014 22:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Achill,

komm doch erstmal wieder runter. Das Ganze liest sich übrigens so, als ob nur Deine Ex Dir das alles erzählt hat. Du glaubst also schön brav alles, was Dir deine Exe so erzählt? Ohne Dir selber ein Bild zu machen?

Ach, und leben wir noch im 18 Jahrhundert, wo Scheidung noch eine "Todsünde" ist oder im hier und jetzt? Es interessiert doch heute niemand mehr, ob ein Kind aus einer Scheidungsfamilie kommt.

Ansonsten fahr erstmal die Konflikte runter. Es gibt aktuell nichts zu streiten. Fordere Deinen Umgang ein und beschänke Dich erstmal darauf.

Anzeigen kann Dich übrigens auch jeder. Wissen tust Du es nicht. Wegen was, bitte? Weil Du vor dem Kindergarten einen "Kavalierstart" hingelegt hast?

Versuch Dich auch mal mit anderen Themen (z.B. Sport) abzulenken und Deine Gedanken wieder zu sortierten. Gruß Ingo

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Geschrieben : 20.03.2014 22:50
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

also, in den letzten Monaten hat sich meine Situation bzgl. Umgang etc. wieder mehr oder weniger beruhigt, mich mit eingeschlossen  :wink:. D.h. Umgang wie besprochen einmal unter der Woche für 2h, sonst jedes 2. WE von Fr - So. Dies läuft soweit wobei immer wieder Diskussionen reinkommen, ab und zu ein Termin am Freitag ist und ich Tochter erst am SA abholen kann oder erst das darauffolgende WE wg. Familienfeier usw. Aber im Großen und Ganzen am Laufen, ich versuche möglichst ruhig zu bleiben und die kalte Schulter zu zeigen.

Tochter ist mittlerweile auch eingeschult, konnte sogar bei Einschulung dabei sein (Termin wurde mir von Exe genannt). Leider werde ich nicht wie von Schulleiterin versprochen zu den Elternabenden eingeladen. Bei einem persönlichen Gespräch alleine vor ca. einem halben Jahr meinte die Schulleiterin noch, ja das sei kein Problem, ich würde auch eine Benachrichtigung erhalten usw. Mir kam das damals schon wie ein Hinhalten vor, ich sollte auch nicht bei der Schulanmeldung unterschreiben (O-Ton: es reicht, wenn Sie mir hier Ihre mündliche Zustimmung geben), auch wurde mir damals nicht trotz mehrmaligem Nachfragen der Name der Klassenlehrerin genannt.

Jetzt  war Exe vergangene Woche beim Elternabend, von dem ich erst hinterher durch Tochter erfuhr. Dieser fiel auf einen 'Kurzumgang' unter der Woche und ich sollte Tochter früher als sonst zurückbringen. Netterweise log Exe mich auch noch bzgl. des Grundes an, Tochter erzählte mir vom Elternabend diese WE.

Mein Vorhaben jetzt ist eigentlich, die Schulleiterin freundlich anzuschreiben und sie auf unser Gespräch vom xx. diesen Jahres hinzuweisen und wie besprochen auch an mich eine Einladung zum Elternabend zukommen zu lassen.

Was meint Ihr dazu?

LG

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Themenstarter Geschrieben : 20.10.2014 21:19
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Achill,

also ich kann immer wieder nur mit dem Kopf schütteln, dass hier im Forum einige darüber jammern, nicht über Elternabende informiert zu sein.

Erstens gibt es an jeder Schule ein Sekretariat. In der Regel geben die bereitwillig Auskunft. Ferner kannst Du Dich in den Elternbeirat wählen lassen. Und sicher wird Dein Kind auch mal nach der Schule mit anderen Klassenkameraden spielen. Da hast Du dann auch noch zusätzlich die Gelegenheit, mit anderen Eltern in Kontakt zu treten und Dich auszutauschen.

Und last but not least kannst Du natürlich auch die Schule bitten, Dir zusätzlich eine Einladung zukommen zu lassen. Die Schulen sind aber nicht dazu verpflichtet. Meist begnügen sie sich, nur einen Elternteil zu informieren. Damit haben sie ihre Pflicht erfüllt. Es gibt aber auch Schulen, die da deutlich kooperativer sind.

Schildere der Schulleiterin Dein Problem und vielleicht ist die Schule ja dazu bereit.

VG
BP

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Geschrieben : 20.10.2014 22:45
(@psoidonuem)
Registriert

Nicht die Schule lädt zum Elternabend ein sondern der Elternbeirat der Klasse. Insofern ist der Hinweis mit der "Schule" regelmäßig nicht zielführend.

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Geschrieben : 21.10.2014 09:54
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

konnte sogar bei Einschulung dabei sein

Das klingt so, als ob das etwas Besonderes sei, das ist ja wohl selbstverständlich! Und was die Elternabende angeht: Der erste Elternabend wird von der Schule terminiert und findet normalerweise in den ersten zwei/drei Wochen nach Schulbeginn statt, da hättest du bei der Schule nachfragen können. Du solltest dir jetzt den Namen der Elternvertretung geben lassen und diese bitten, zukünftig auch Einladungen usw. an dich zu schicken.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2014 10:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... oder,

andere Eltern fragen,
den Lehrer fragen ...

Möglichkeiten gibt es.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2014 13:36
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