Nicht ehelicher Vat...
 
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[Oben angepinnt] Nicht ehelicher Vater - Urteil des BVerfG - Ich habe das Sorgerecht beantragt

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DeepThought
(@deepthought)
Gehört zum Inventar Moderator

So, nun mal Butter bei die Fische, wie es so schön heißt.

Es ist heiß und leidenschaftlich >diskutiert< worden. Es sind Musterklagen als Link hinterlegt. Die Zeit des Jammerns sollte nun vorbei sein. Oder?

Ich möchte hier in diesem Topic jedem User die Plattform geben, in der er schlicht und ergreifend schreiben kann: "Ich habe es getan. Meine Klage auf Erteilung des gemeinesamen Sorgerechts ist raus." Als Service für alle anderen wäre es natürlich chic, würde derjenige auch die anonymisierte Fassung seiner Antragsschrift einstellen.

Und, bitte, kein Gelaber und Für und Wider. Wer hier nix zu sagen hat, sollte es dann auch nicht tun. Ich möchte hier nur Statusmeldungen lesen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 22:22
(@rachels-vater)
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Aktueller Status:
Habe KM schriftlich (per Email) gebeten (wir sind ja höflich), dem GSR zuzustimmen. Auf den Beschluss des BVerfG hingewiesen.
Habe nicht erklärt, was passiert, wenn sie nicht zustimmt.
Da die KM aber nicht blöd ist (nur manchmal unlogisch und ausfallend) wird sie sich selbst Gedanken machen, was passiert, wenn sie "Nein" sagt.
Da sie als Anwaltstochter sicher die Begründung interessiert gelesen hat, wird ihr klar sein, was meine nächsten Schritten sein könnten und welchen Erfolg ich eventuell haben werde, auch wenn ich es nicht angesprochen habe.

09.August 2010 15:43

Madame hat abgelehnt.
Daraufhin bekam Sie eine höfliche Mail, in der ich sie bat, ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Und in der ich darauf hinwies, daß ich ein weiteres "Nein" ihrerseits vom Familiengericht überprüfen lassen werde - mit Hinweis auf das BVerfG-Urteil.
Schaun wir mal...

09.August 2010 17:44
Meine Bitte wurde von der KM erbost abgelehnt, weiter bereits abgesprochener Umgang des KIndes mit mir wurde gecancelt, dauerhafter Umgangsboykott wurde angekündigt. Scheinbar meint die KM, dass sie mich so treffen kann (klappt noch nicht, mal schauen wer länger durchhält).
Antrag GSR an das Familiengericht wurde heute rausgesendet. Text des o.g. Link wurde an die die Tatsachen angepaßt.
Schaun wir mal.

Weil darum gebeten:

An das
Amtsgericht <Wohnort KV>, 09.08.2010
Familiengericht
<Straße> <Hausnummer>
<PLZ> <Wohnort Kind>

gegen Empfangsbekenntnis

In Sachen
<KV>, <Adresse KV>
= Kindesvater =
./.
<Kind>, <Adresse Kind>
geboren am: <Geburtstag Kind>
= Kind =

<Kindesmutter>, <Adresse KM>
= Kindesmutter =

wird hiermit
 Antrag gestellt auf  
 Übertragung der elterlichen Sorge des Kindesvaters
mit dem Ziel der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Eltern für das Kind (§ 1626a BGB nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts),
 hilfsweise
mit dem Ziel der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind (§ 1672 BGB nach Maßgabe des Bun-desverfassungsgerichts).

Die Kosten trägt die Staatskasse bzw. werden niedergeschlagen, hilfsweise die Kindesmutter.

Begründung:

Der Antrag ist geboten im Interesse des Kindeswohls. Er dient der rechtlichen Absicherung der nach Artikel 6 Satz 2 Grundgesetz gebotenen Verpflichtung beider Eltern zur Pflege und Erzie-hung ihrer eigenen Kinder.

Es handelt sich um zu übernehmende Rechte und Verpflichtungen auch des Kindesvaters. Der Antrag dient insbesondere ganz wesentlich dem Interesse des Kindes daran, von zwei (beiden) verantwortlichen Eltern aufgezogen zu werden, die es gleichberechtigt versorgen und für das Kind einstehen.

Entgegenstehende Interessen des Kindeswohls bestehen nicht.

Die Kindesmutter und der Kindesvater lebten im <ZEitraum> unverheiratet zusammen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Kindesmutter schwanger. Während der Schwangerschaft trennte sich die Kindesmutter wieder vom Kindesvater und wandte sich einem anderen Mann zu. Nach der Geburt des Kindes hat der Kindesvater die Vaterschaft anerkannt und regelmäßigen Umgang mit dem Kind gehabt. Das alleinige Sorgerecht liegt derzeit bei der Kindesmutter, die zwischenzeitlich den anderen Mann geheiratet hat. Kindesunterhalt wird vom Kindesvater regelmäßig gezahlt. Im Moment hat der Kindesvater X Tage im Monate Umgang mit seiner Tochter (X Wochenenden im Monat von Freitagabend bis Sonntagabend) zuzüglich mehrwöchiger Ferien im Jahr. Die Absprache für das Umgangsrecht erfolgten bislang problemlos. Allerdings erklärte die Kindsmutter unbegründet, nach-dem sie davon erfahren hat, dass ihr Veto gerichtlich überprüft werden wird, dass Umgang des Kindes mit dem Kindsvater trotz anderslautender Absprachen im <Monat> <Jahr> nicht mehr möglich sei (Beweis: Ausdruck Emails in Anlage).

Der Antrag ergibt sich auch unmittelbar aus der - sofort rechtskräftigen - Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 78), - 1 BvR 420/09. Darauf wird vollinhaltlich Bezug genommen.

Diese Entscheidung wiederum dient der Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Ge-richtshofs für Menschenrechte Zaunegger ./. Deutschland. Sie ist rechtskräftig seit dem 03.03.2010, und sie lehnt sich stark an deren Begründung an.

Danach verstieß das bislang geltende deutsche Gesetz gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte (Recht auf Familie und Diskriminierungsverbot).

Der deutsche Gesetzgeber hielt es bislang bekanntlicher Weise - entgegen seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Men-schenrechte - nicht für erforderlich, diese Entscheidung in deutsches Recht umzusetzen.

Statt dessen wurden Langzeitstudien in Auftrag gegeben bzw. deren Ausgang abgewartet. Darum wurde die nunmehr erfolgte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich.

Das Bundesverfassungsgericht hielt folgende Lösung daher am geeignetsten zur unverzüglichen Herstellung der Gleichberechtigung und des verletzten Rechts des Vaters nichtehelicher Kinder auf eine Familie:

1. § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fas-sung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2942) sind mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

2. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbu-ches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Eltern-teils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu er-warten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

3. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbu-ches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Eltern-teils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am bes-ten entspricht.

Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für diesen Antrag erfüllt.

Die Kindesmutter verweigert bislang trotz mehrfacher Aufforderung die Zustimmung zu einer Ein-räumung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Statt dessen wird der Umgang des Kindes mit dem Kindsvater unbegründet unterbunden, vorerst betrifft das den gesamten <Zeitraum> 2010 (Beweis: Ausdruck Emails in Anlage)

Da die Kindesmutter in Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin die freiwillige Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge verweigert (Beweis: Emailausdruck siehe Anlage), wurde der gerichtliche Antrag notwendig.

Der Antrag auf die Kostenentscheidung beruht auf §§ 131 Abs. 3 KostenO, 13 a FGG.

Der Antrag wurde erforderlich zur Behebung von rechtswidriger Diskriminierung von Vätern nicht-ehelicher Kinder (sowie deren Kinder) durch verfassungs- und menschenrechtswidrige deutsche Gesetze - unter Verstoss gegen Menschenrechte, insbesondere Art. 6 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes sowie Art. 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention, - so dass der für die Diskriminierung verantwortliche deutsche Staat vorrangig für die Wiederherstellung des Rechts Sorge zu tragen hat und im Ergebnis die Kosten des nach der Untätigkeit des Gesetzge-bers erforderlich werdenden gerichtlichen Antrags zu übernehmen und zu tragen hat.

Hilfsweise sind die Kosten auf die Kindesmutter zu übertragen, da sie sich wissentlich trotz an-derslautender höchstrichterlicher Rechtsprechung wiederholt weigert, die Übertragung der elterli-chen Sorge des Kindesvaters zum Ziele der Ausübung der gemeinsamen Sorge zuzustimmen.

<Unterschrift Kindesvater>
<Name Kindesvater>

13.08.2010

Familiengericht/Familiengericht teilt schriftlich Aktenzeichen und Streitwert (3000 Euro) mit.
Die Verfahrengebühr von 44,50 Euro ist vorab an die Staatskasse zu zahlen.

Habe mir erlaubt, Deine Beiträge zusammen zu fassen
Anm.: Zwecks Übersichtlichkeit hier eingefügt
Anm.: 13.08.2010 eingefügt

8. September 2010
1. Schreiben vom Familiengericht: Terminfestsetzung (Ende November 2010)
2. Kind (1,5 Jahre) bekommt einen Verfahrenbeistand
3. Entgegegnung der KM auf den Antrag (siehe: Hilferuf )

9. September 2010
Habe KM aufgefordert den Umgang wieder zuzulassen.
Antwort: für einen Spielplatzbesuch kann ich <Kind> abholen, aber nicht über Nacht.
Nachfrage von mir: Warum nicht über Nacht?
Antwort: weil es das Kind zu sehr belastet.
Nachfrage von mir: was belastet es das Kind? Belastet es das Kind nicht, wenn der Papa nach zwei Stunden wieder weg ist?
Kein Antwort

Ergänzung: Mitte September 2010 ist Gesprächstermin mit JA und KM wegen Umgangsregelung

14. September 2010

11.10.2010
Verfahrenpflegerin hatte 2x Besuchskontakt mit dem Kind und der Mutter.
Hatte 1x ausführlich mit mir (KV) telefoniert.
Schreibt in ihrem sonst sehr ungefärbten Bericht von Kommunikationsproblemen der KM mit dem KV.
KM hätte Bedenken, da offensichtlich unterschiedliche welt- und religionsanschauliche Ansichten be- oder entstehen könnten.
KM hätte nach intensiven Besprechungen mit der VPfl im letzten Gespräch einer Mediation zugestimmt.
Berichtet, dass der KV sehr offen und kooperativ sei und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt seiner Interessen stellt.
KV hätte sofort einer Mediation zugestimmt; er wolle nichts über den Rücken des Kindes austragen.
VPfl regt deswegen eine Mediation an, um den Umgang KM mit dem KV zu verbessern.
Richter läßt anfragen, ob KV damit einverstanden und das Antrags-Verfahren solange ruhen kann.

11.04.2011

In der Zeit vom 8.12.2010 bis 8.4.2011 fand viermal eine Mediation bei der Kinder- und Jugendhilfe statt, die vom FG angeordnet war.

Das Ergebnis war eine gemeinsame Vereinbarung zum GSR und eine Unterzeichnung des GSR vor dem JA (8.4.2011)

Der Antrag auf Übertragung des GSR beim FG wurde deswegen am 11.4.2011 zurückgezogen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 12:36
(@ostseereiter)
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HI an alle,
ich hab soeben per mail meine ex gebeten dem GSR zuzustimmen. Und auch gleich ein Antrag verfasst und um Ihre Unterschrift gebeten  Nun warte ich auf Reaktion.
LG OSR
😉

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 00:02
(@woife)
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Auch hier nochmal ja ich hab's getan
Bin sogar schon n Schritt weiter
Heute war bei mir  die "Güteverhandlung" geendet hat's damit dass es jetzt ins Verfahren geht
*gelöscht, weil nicht zum Thema zugehörig*

17.03.2011, 0939 Uhr

Hi Leute gestern wars endlich soweit - die letzte Anhörung - und ich hab jetzt das GSR. Leider nur mit Einschränkungen. Ich werd den Urteilstext sobald ich ihn habe hier Einstellen. Bin mir ned ganz sicher wie das zu bewerten ist - ich glaub dass es als Vergleich gelten wird - Es wurde der Vorschlag vom Verfahrenspfleger vom Richter 1:1 übernommen, der hat nochmal gefragt ob beide Seiten mit der Regelung leben können und hat dann das ganze in sein Diktiergerät gesprochen und nochmal abgespielt - nachgefragt ob eine Seite Rechtsmittel einlegen will ( doch ein Urteil?) und vorbei wars ...

17.03.2011, 0955 Uhr

Ich glaub auch dass es als Vergleich gilt ...werden wir ja sehn ...
Einschränkungen
Alltägliche Angelegenheiten ( hab ja auch kein ABR beantragt somit logisch)
Gesundheit keine Mitentscheidung nur Auskunft
Schule ebenso wie Gesundheit ( was mich einwenig ärgert aber die kleine is ja erst 2 also fürs erste verschmerzbar)
SGB VIII ebenso wie o.g.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 17:20
(@andy99000)
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Ich habe die Vorstufe getan. War heute bei meiner Anwältin und habe den Aufruf der Justizministerin von gestern mitgenommen, wir Väter sollen nicht warten bis das Gesetz kommt und das Sorgerecht für unsere Kinder jetzt beantragen.

*gelöscht, weil nicht zum Thema zugehörig*

Ich war eben auf dem Jugendamt und habe die einseitige Sorgerechtserklärung abgegeben. Vaterschaftsurkunde, Kopie von Geburtsurkunde vom Kind (nicht Bedingung), Personalausweis.
Die Leiterin vom Jugendamt wollte mich abwimmeln, soll hoch zu den sozialen Diensten gehen, oder das machen wir hier nicht, sie müssen zum Gericht.
Nein, ich habe darauf bestanden hier und jetzt eine einseitige Erklärung abzugeben, und siehe da Hartnäckigkeit siegt.   Belehrung durchgelesen und unterschrieben. Jetzt wird die Mutter angeschrieben und aufgefordert ins Jugendamt zu kommen und der gemeinsamen Erklärung zuzustimmen. Dazu hat Sie eine Woche Zeit. Stimmt Sie nicht, zu kommt nicht, ist das mein Nachweis für das Gericht das ich es im Guten versucht habe.

*gelöscht, weil nicht zum Thema zugehörig*
Anmerkung: Ist es so schwer, sich an eine schlichte "Gebrauchsanweisung zu halten?

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 14:34
(@swatonkc)
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moin, moin,

nun ist mein Antrag an das Amtsgericht zur Feststellung der gemeinsamen elterlichen Sorge für meine 2 Söhne eingereicht.

Meine Ex. hatte meinen schriftlich geäußerten Wunsch danach (wieder mal) abgelehnt. Ihr Grund - Kommunikationsprobleme ( da ist was wahres dran, und seit meiner erneuten Forderung vom 13.8. wird diese Problematik seitens der KM verstärkt eingesetzt).

Ich habe eine Kooperationserklärung an die KM geschickt.

Gerichtstermin ist Ende September.
Im Brief vom Amtsgericht wird geschrieben, das das JA sich in Verbindung setzt, zweck Termin zur gütlichen Einigung (bisher noch nicht geschehen).
Beim Ladungstermin ist vermerkt das die Kinder von der KM mitzubringen sind und befragt werden.
Das empfinde ich als sehr ungewöhnlich ! Oder ?
Wie gehe ich damit um?  Ebenso mit der Kommunikationsverweigerung der KM ?
Ist es z.B. sinnvoll einen Anwalt einzuschalten um allgemeine Rechtsfragen, die das Thema betreffen, vorher genauer zu erörtern ?

Ach ja - auch ich , jawohl  - ich habe es getan.
Gruß aus Nordhessen
KC

04.05.2011

....

und nächste Woche ist die gemeinsame Beurkundung beim JA.
Es war ein nervenaufreibener, zäher und langer Prozeß - der nun fast vor der Vollendung steht.

Hier ein Zeitraffer:
Antrag im Sep.2010 gestellt.
Flotter Ablauf der Anhörung Okt. - ich ohne Anwalt , KM mit...
Anordnung vom Richter im Nov. 10 das Kinder ( 10 + 6 Jahre) einen Prozeßbeistand bekommen.
Treffen der Kinder mit Beistand bei mir und bei KM ( Dez. 10), mit Interviews, small talk , etc.pp.
Bericht vom Beistand Ende März zugestellt bekommen.
Darin sind so einige Sachen an das Licht gekommen , die auf die KM kein gutes Licht werfen.
KM macht Zugeständnisse -  bis hin zur freiwilligen Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu unterzeichnen.
Dann Infophase der KM beim JA ( kann ich daraus finzanziellen Gewinn ziehen !!!!).
Jetzt Terminabsprache.

Tja - wir brauchen einen langen Atem - und viel , viel Geduld
Gruß
swatonkc

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 16:39
(@jjussuff)
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moin männers,

ich möchte mich erstmal für die wirklich vielen tips hier bedanken. habe vor 14 tagen meinen antrag zum gemeinsamen sorgerecht beim amtsgericht eingereicht.

das jugendamt hatte mich gestern zu einem gesprächstermin monatg 27.09. eingeladen, um, wie dir "frau" sagte, eine gütliche einigung zu finden. desweiteren sollte ich mir gedanken machen, wie ich mir das GSR vorstelle.

habe ihr freundlich meinen standpunkt dargestellt, dass ich derjenige bin, der "mal wieder" den kontakt sucht, und dass nach dem urteil die kindesmutter in der prüfungspflicht steht, und nicht ich.

desweiteren habe ich für die "gütliche einigung" nur drei lösungen in aussicht gestellt:

- das dem GSR zugestimmt wird
- es das alleinige sorgerecht für mich gibt
- oder, dass wenn man mir die oben genannten rechte nicht gibt, was einer rechtsbeugung gleichkommen würde, mich von den (zahl)vaterpflichten entbindet.

ich freue mich auf eure denkanstösse, meinungen und resultate

01.10.2010
moin männers...

status:

die gegenseite hat, per anwalt, sowohl das geimsame, als auch das "hilfsweise" alleinige sorgerecht abgelehnt. begründung zitat: "man sehe gerade keine möglichkeit und nutzen einer kommunikation zwischen antragssteller und antragsgegnerin".

letzte woche hatte ich eine vorladung beim jugendamt, welches ja auch stellung nehmen muss. die freundliche dame dort sagte, dass ich mir keine hoffnung machen bräuchte, weil ich mit der mutter nicht kommuniziere, und unseren sohn 1,5 jahre alt, ein jahr lang nicht gesehen habe. ich wies die dame darauf hin, dass umgangs-, und sorgerecht eigentlich zwei verschiedene paar schuhe sind. selbstverständlich verstehe ich, dass es auch zur gemeinsamen sorge einer kommunikation bedarf, aber wenn die mutter dieses boykotiert, sollte man diese auch darauf hinweisen. darauf kam - natürlich - keine antwort.....

gruss von der alster

23.10.2010

moin männers...

so, stellungnahme von der der ex, und vom jugendamt beim richter. nach einem anruf beim amtsgericht, hat man mir gesagt, dass man diese sache wohl vom grünen tisch, sprich ohne mündliche verhandlung, entscheiden wird.

beim jugendamt hatte mir die freundliche sachbearbeiterin gesagt, dass ich es zwar weiss, dass ich bittsteller in dieser republik bin, es aber noch nicht aktzeptiert hätte... ist doch toll oder, wie die frauen, in diesem land, hier unter naturschutz gestellt werden.

gruss aus singapore

05.11.2010

moin männers,

latest news: die antragsgegnerin hat mit ihrem RA auf das schreiben vom JA geantwortet. sowohl JA und RA versuchen gerade das GSR in umgangs-/ informationsrecht umzubenennen.

zur info: hatte letztes jahr eine umgangsrechtsverhandlung erfolgreich geführt, leider darf ich meinen sohn trotzdem nicht sehen.

habe u.a. wie folgt geschrieben: (relevante daten und namen wurden natürlich entfernt)

quote

Der Gesetzgeber hat, zum wohle eines jeden Kindes, Umgangs-, Unterhalts-, und Sorgerecht getrennt.
Die Aussage des Jugendamtes, im Schreiben vom XX.XX., mich über die Unterschiede der vorher genannten Rechtsteilung, belehrt zu haben, ist falsch. Das Jugendamt, und die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin, verwechseln hier die im Sorgerecht beinhaltete Personensorge mit dem Umgangsrecht. Die elterliche Sorge, ist klar definiert, und umfasst die Personensorge, Vermögenssorge, und die Vertretung des Kindes. Nach der offiziellen Aufforderung der Bundesjustizministerin, nehme ich dieses jetzt schon in Anspruch, da die Mutter, zugibt „keine Möglichkeiten sieht, derartige Gespräche mit dem Antragsteller zu führen“.

unquote

gruss von der alster und ein schönes wochenende

15.11.2010

moin männers,

update: habe ein schreiben vom amtsgericht bekommen, dass nun DOCH eine anhörung am 01.12. stattfinden soll - vorher wollte der richter dieses ja am "grünen tisch" entscheiden.

gruss von der alster

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 16:02
(@schattendad)
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Mein Antrag ist seid Anfang September nun auch beim Gericht anhängig, gestern kam die Kostenrechnung des Gerichtes hierzu und ich muss meiner Anwältin danken, denn sie hat zusätzlich auch noch die mangelnde Bereitschaft der KM mit einfließen lassen wegen Verweigerung einer Umgangslösung Ein Glück das wir im Vorfeld eine Zielvereinbarung bei der Diakonie abgeschlossen hatten wo die KM einer Bindung und Förderung des Umgangs zugestimmt hat.

Die JA-Tante war wenig begeistert von der derzeitigen Situation und auch meiner Schreiben, geschweige denn meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, da ich das Sorgerecht schon im April beantragt habe mit den Hinweis auf das zu erwartende Urteil und der gesetzlichen Änderung, vielleicht wars auch gemein sie der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung durch Nichtbeachtung und Nichtbearbeitung ihr vorzuwerfen.

Grüssli
Schattendad

09.12.2010

Hallo
Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an alle die wo bereist gewonnen haben und dazu das entsprechende Urteil hierzu erhalten haben.

Sachstand bei mir ist, dass das Familiengericht einen Verfahrensbeistand bestellt hat um eine "einvernehmliche Lösung" betreffend der elterlichen Sorge zu finden.Insbesondere dahingehend, da die Km schwere psychische Probleme angeführt hat sowie "Auswirkungen" auf ihr Leben und ihre Beziehung und das ein weiterer Umgang so belastend sei, dass das Wohl und Verhältnis zum Kind schaden nehmen könne. Tija nun harren wir der Dinge was noch kommen mag

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 17:39
(@papa1977)
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hi, habs auch getan. bei nem anruf lette woche beim gericht, war die stellungnahme meiner ex noch ausständig *ggg* bin mal gespannt wies weitergeht. lg papa1977

08.11.2010
hiho, so morgen hab ich verhandlung. ich bin echt mal gespannt. was da so abgeht. lg papa1977

07.07.2011
GSR wurde durch gerichtlichen Beschluss hergestellt (>hier<).

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 13:46
 Anonymous
(@Anonymous)

hallo,
habe ebenfalls die gemeinsame, elterliche sorge beantragt. allerdings bedarf es vorher keine schriftliche anfrage bei der KM. es braucht auch keinen vordruck. habe das alles direkt beim zuständigen gericht mündlich beantragt, beim sachbearbeiter.

heute war bereits die verhandlung vor gericht. KM erschien mit anwältin, und gab zu protokoll, dass mein sohn sich bei mir wohlfühlt, sie und ich in einem gutem ton miteinander kommunizieren können. das gemeinsame sorgerecht wolle sie aber nicht, weil es dabei nur noch streit geben würde, und ich dann ja alle ihre entscheidungen boykottieren würde. die anwältin nickte dabei zustimmend. das JA habe ich auf meiner seite, sie haben die gemeinsame sorge empfohlen......
ein urteil gab es jedoch heute nicht, weil die richtierin mit der neuen situation des sorgerechts wohl unsicher war. jedenfalls geht mir das urteil innerhalb dieser woche schriftlich zu.

jetzt heisst es für mich warten.....ich hab keine ahnung, wie man das deuten kann.

23.11.2010
heute gabs das urteil. ich übe das sorgerecht zusammen mit der mutter aus. 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 16:25
 Anonymous
(@Anonymous)

Seit dem 24.11. habe ich nun auch das gemeinsame SR durch Beschluss übertragen bekommen und bin darüber sehr froh und kann allen Vätern/Papa`s, die sich kümmern, nur dazu raten.

Am Ende hat die KM dann nämlich doch zugestimmt, auch wenn´s davor Zicken gab, denn es hat sich herausgestellt, sie hatte gar keine tragfähigen Gründe, die Zustimmung zu verweigern Es ging ihr seit 4 Jahren nur um ihre Alleinentscheidungsauthorität und Kontrolle, bekanntermaßen kindswohlferne Motive.

Meine Vorgehensweise:

1. nach dem Bekanntwerden der BVerfG-Entscheidung KM ganz freundlich angeschrieben, mit der Bitte diesen Punkt jetzt nach 4 Jahren endlich zu ordnen und gemeinsam beim jugendamt/notar zu bewerkstelligen (bis dahin habe ich öfter gefragt aber schlicht keine Antwort erhalten).
Da ich ein Freund von Fristen bin und die KM annähernd 4 Jahre Bedenkzeit hatte, in Erwartung einer Antwort binnen 12 Tagen.

2. Es wurde von der KM sogleich nach Mediation und anwaltlicher Beratung geschrieen. (Die blanke Panik  hat geherrscht!)

3. Ich erhielt fristgerechte schriftliche Antwort auf mein Gesprächsangebot. Plötzlich erklärte sich die KM (wohl anwaltlich über die neue Rechtslage beraten) zur Abgabe von umfangreichen Vollmachten bereit, damit ich mich bei Ärzten und Erziehern im Kiga erkundigen kann. Die gemeinsame Sorge dagegen wurde kritisch gesehen, ohne konkret zu werden.

4. in einem sehr persönlichen Brief habe ich der KM mitgeteilt, dass es mit der Erteilung irgendwelcher (übrigens jederzeit widerruflicher!) Vollmachten nicht getan ist und ich die gemeinsame Sorge für unser gemeinsames KInd anstrebe. Ich habe mitgeteilt, dass ich einen Antrag stellen werde, diesen jedoch zurückziehe, wenn sie sich mit der gem,einsamen Sorge anfreundet.

Am nächsten Tag hat meine Anwältin den Antrag gestellt.

5. Es gab sodann von der KM eine Antragserwiderung, mit falschem und unrichtigem Sachvortrag, den meine Anwältin dank meiner guten Dokumentation und Vorbereitung zerpflückt hat (da sollte man KM nicht im geringsten unterschätzen. Man(n) sollte in dieser Phase vorbereitet und gefasst sein und professionell anwaltlich unterstützt sein).

Jedenfalls war`s mit der Schwindelei dann schnell vobei. Die KM ist eingeknickt, wollte eine Aussetzung des Verfahrens für Gespräche und wollte für die Zukunft eine Mediationsvereinbarung, um nie wieder vor gericht zu landen. Die habe ich mit ihr gerne abgeschlossen. Die Verfahrensaussetzung (auch wieder so ein Trick) gab`s jedenfalls nicht.

Gemeinsam sind wir dann zum Jugendamt, das eine Stellungnahme für`s Gericht abgeben musste. Die gemeinsame Sorge wurde befürwortet.

Am 24.11 gab`s dann den gerichtlichen Übertragungsakt.

Viel Erfolg für alle anderen Väter/Papa`s, die etwas später dran sind als ich! Bedauerlicherweise verstehen viele KM nur konsequentes Handeln, und dies können Papa`s endlich nach der neuen Rechtslage, nämlich einmal eine echte Überprüfung der oftmals unbegründeten mütterlichen Verweigerungshaltung herbei führen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 18:20
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
und herzlichen Glückwunsch.
Ich hoffe ich werde das gleiche Glück haben. Ich bin eigentlich gleich vorgegangen. Auch ich war bei Gericht gut vorgereitet und auch mein Anwalt hat ihre Anschuldigungen zerpflückt. Schlußendlich stellte sich heraus, dass die KM einfach nur keinen Kontakt zu mir wünscht. Das soll nun der grund sein warum ich nicht das GSG bekommen soll? Wir werden uns nächste Woche zu einem Vermisslungsgespräch treffen. davon möchte der Richter seine Entscheidung abhängig machen.

Mal sehn

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2010 22:32
 Anonymous
(@Anonymous)

Hallo zusammen,

so ich habe es auch getan und eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge beim Jugendamt abgegeben.
Jeweils eine Ausfertigung erhalte ich sowie die Mutter und das Amt. Nun kann sich die Mutter überlegen ob Sie zustimmt oder nicht. Ich werde mal bis ins neue Jahr abwarten.
Jedenfalls habe ich es getan.

Viele Grüße

PL

24.01.2011

Hallo zusammen,

ich hatte nun ein Gespräch beim JA, auch wegen Umgang aber auch wegen gemeinsamen Sorgerecht. Die Mutter hat den Termin zur Abgabe der Erklärung nunmehr zum 3. Mal verschoben obwohl Sie immer und überall betont dem zuzustimmen. Auch beim JA sagte Sie zu es zu unterschreiben.
Nun reicht es mir aber. Habe heute der Mutter über RAin eine Frist setzten lassen. Ansonsten geht der Antrag dann zum FG.
Ich werde Euch auf dem laufenden halten.

Grüssle

PL

18.2.2011

Ziel erreicht.

Hallo alle miteinander. Ich hatte Euch ja zugesagt dass ich Euch in meiner Sache bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem laufenden halte.
Nachdem mir die Mutter mehrfach zugesagt hatte, zuletzt auch im Beisein des JA der gemeinsamen elterlichen Sorge zuzustimmen, die Termine zur eigentlichen Beurkundung aber immer wieder verschoben hatte, habe ich durch meine RAin ihr einen Brief zukommen lassen und Ihr eine Frist gesetzt indem angekündigt wurde dann das GSR einzuklagen.
Bereits 1 Tag nach Zugang des Schreibens bei Ihr gab Sie Rückmeldung an meine RAin und bestätigte einen Termin zur Beurkundung.
Dieser Termin war gestern. Sie war dort und hat der gemeinsamen elterlichen Sorge zugestimmt.

Also bin ich nun ein Vater der das GSR erreicht hat. Es ging sozusagen ganz einfach.

Viele Grüße

PL

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2010 18:34
(@bester-papa)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe heute die Vorstufe getan und war heute beim Jugendamt, wo ich die Mitarbeiterin bat, ein Vermittlungsgespräch mit der KM w/ gemeinsamem Sorgerecht zu führen. Die Mutter wird noch vor Weihnachten angeschrieben. Auslöser war, dass die KM meine Frage nach Umgang in den Weihnachtsferien erbost abtat mit der Antwort, was ich denn zu planen hätte? Ich solle doch zum Anwalt gehen. Bisher klappten die Absprachen eigentlich problemlos. Nur Weihnachten ist immer ein Problem.

Leider kommt der Vermittlungstermin erst Anfang Januar zustande. Muss aber sagen, dass die Dame recht nett war und auch dem gemeinsamen Sorgerecht generell sehr positiv eingestellt war.  Ob sie das bei ihrer späteren Stellungnahme imme rnoch sein wird, wer weiss..

LG
Bester Papa

23.03.2011, 2016

Hallo!

ich wollte euch ja auf dem Laufenden halten. ich hatte heute ein Vermittlungsgespräch beim JA w/ gemeinsamem Sorgerecht. Dies sollte eigentlich ein Kooperationsgespräch zwischen mir und der Mutter sein, welches ICH beim JA angeregt habe (bevor ich den Antrag bei Gericht stelle).

Nun was war? KM läuft mit Anwalt auf. Weder JA noch ich wussten vom Anwalt. GSR kommt nicht in Frage weil, die KM keinen Kontakt zu mir wünscht. Zur Erinnerung: KM ist Ausländerin, in den letzten 3 Jahren 5x umgezogen, gemeinsame Tochter 5 Jahre alt, geht derzeit nicht in den Kindergarten weil vor 3 Monaten wieder umgezogen. Insgesamt war die Tochter bisher vielleich 6 Monate in ihrem Leben im Kindergarten, weil die Mutter immer wieder umgezogen ist.

Begründing, warum gegen das GSR: Ich würde sie permanent beldeidigen (konnte aber keine Zeugen bennen), würde die Tochter immer zu spät zurückbringen, würde ihr falsche Dinge zum Essen geben, die Kleine oft bei meinen Eltern einfach abgeben und mich dann entfernen usw usw. Alles erstunken und erlogen. Ich kann bei so etwas leider nicht ruhig bleiben und wurde manchmal etwas zornig.

Dann hätte ich die KM beleidigt, als ich mit ihr auf dem Elternabend der älteren Schwester war. Nun darauf ich erst einmal hingewiesen, dass vond en letzten vier Elternabenden die KM bei dreien nicht gewesen ist sondern ich.

Im übrigen habe ich regelmäßig Kontakt zu meiner Tochter, sehe sie alle 2 Wochen plus 16 Wochen Ferien.

Ende vom Lied ist, JA will sich im 3 Monaten noch mal mit uns treffen. KM und Anwalt legen aber GSR strikt ab. JA meinte es gäbe offenbar Differenzen.

Da dies ja nun ein freiwilliges Kooperationsgespräch war, stellt sich mir die Frage, ob ich nun Antrag beim Gericht stellen soll oder 3 Monate warten soll, in denen sicher nichts passieren wird. Wozu soll ich da warten?

Gruss

Bester Papa

30.05.2011

Kurzer Stand der Dinge:
Antrag GSR ist bei Gericht bereits eingegangen.
KM hat bereits per Anwalt mit zahlreichen Lügen erwidert, wie schlecht ich doch sei. 
Mitte Juni ist erster Anhörungstermin beim Gericht.
Dann folgt meine Antwort.

Gruss

BP

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2010 17:41
 Mux
(@mux)
Rege dabei Registriert

Hi @all,

Heute GSR-Antrag (26.01.2011) abgeschickt!

Vorab KM per Email am 29.12.2010 um GSR gebeten.
Erinnerungsmail am 11.01.2011. Keine Reaktion.

LG,
Mux

2.2.2011
Moin,

das Gericht hat den Termin der mündlichen Verhandlung  auf den 9.03.2011 festgesetzt.

LG,
Mux

1.4.2011

Hi,

heute Bescheid des Amtsgerichtes erhalten:

1. Antrag auf GSR wurde zurückgewiesen
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens

LG,
Mux

31.05.2011

Hi,

heute Beschwerde beim OLG Stuttgart gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eingereicht,
mir das GSR nicht zu übertragen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2011 13:11
(@americanpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle!

Obwohl einige hier im Forum mich davon abgeraten haben, habe ich trotzdem den Antrag in November 2010 an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg abgeschickt.

Daraufhin die Zahlungsaufforderung (44,50 €) bekommen.

Nachdem ich sie doch letzten Monat bezahlt habe, habe ich ein weiteres Schreiben erhalten, in dem die gute Frau Richterin schrieb dass sie eine Stellungnahme von dem Jugendamt und der Kindesmutter einholt, und das Jugendamt aufgefordert hat, sich mit mir/uns (also die KM) in Verbindung zu setzen zwecks "Beratung und Unterstützung".

Schauen wir also wie es weiter geht.

Hier meinen Antrag:

Antrag auf Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge

Name des Antragstellers: **********
geboren am:
******
wohnhaft:
********
Staatsangehörigkeit: amerikanisch

Mein Kind: *****
geboren am:
**************
wohnhaft:
*********
Staatsangehörigkeit: deutsch/amerikanisch

Mutter des Kindes: *******
geboren am:
********
wohnhaft:
**********
Staatsangehörigkeit: deutsch

Entsprechend der

Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Artikel 8: „(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung (...) ihres Familienlebens”
Artikel 14: „Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... oder eines sonstigen Status zu gewähren.”

der UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes” Artikel 18:

„(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.“

und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 3 Satz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”
Artikel 3 Satz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.”
Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst Ihnen obliegende Pflicht.”

und der Rechtsprechung

1.des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Urteil vom 03.12.2009  
und
2. des Bundesverfassungsgerichtes Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

beantrage ich hiermit die kostenlose familiengerichtliche Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge für mein obengenanntes Kind.
Die gemeinsame elterliche Sorge bringt zum Ausdruck, dass Vater und Mutter gleichwertige Elternteile für das gemeinsame Kind sind und sichert dem Kind den rechtlichen Anspruch auf die elterliche Pflege, Versorgung, Erziehung und Betreuung durch Vater und Mutter. Umgekehrt schützt die elterliche Sorge beider Elternteile Vater und Mutter vor unzulässigen Eingriffen Dritter. Der Staat hat dieses Recht von Vater, Mutter und Kind zu sichern. Das Eingriffsrecht des Staates hat sich daher konsequenterweise auf Fälle nach §1666 und §1666a BGB zu beschränken, bei denen die elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt wird und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind den Missbrauch der elterlichen Sorge abzustellen.

Begründung:
Zur rechtlichen Absicherung der nach Artikel 6 Satz 2 Grundgesetz gebotenen Verpflichtung beider Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder stelle ich hiermit den Antrag die derzeit noch nach §1626a BGB vorgesehene Zustimmung der zur Herstellung der gemeinsamen Elterlichen Sorge zu ersetzen.

Dies ist nötig, da trotz mehrfach von mir an Frau **, die Mutter meines Kindes ****, herangetragenen Angebote, die gemeinsame Sorge außergerichtlich herzustellen, diese sich diesem Anliegen konsequent verweigert hat.

Seit unserer Trennung Dezember 2006 praktizieren wir ein sogenanntes Wechselmodell. Seitdem wohnt unsere Tochter abwechselnd bei mir und bei ihrer Mutter. Zuerst haben wir uns darauf geeinigt sie jeden Tag abwechselnd vom Kindergarten abzuholen und am nächsten Morgen hinzubringen, seit 2008 dann in einem abwechselnden Wochenrhythmus 2 Tage/2 Tage/3 Tage (also immer Montag-Dienstag/Mittwoch-Donnerstag/Freitag-Samstag-Sonntag), da dies uns beide die Möglichkeit gibt, unsere Tochter morgens zum Kindergarten bzw. jetzt zur Schule zu begleiten und auch am selben Tag abzuholen, bzw. sie auch über ein ganzes Wochenende hinaus bei uns zu haben. Obwohl diese seit 4 Jahren bestehende Vereinbarung nirgendwo schriftlich festgehalten ist, wurde das Bestehen dieses Modells im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen mir und dem Berliner Jugendamt vom Familiengericht bestätigt (eine Kopie des Beschlusses ist beigefügt).

Dieses Modell funktioniert sehr gut, da wir beide in Steglitz wohnen und unsere Tochter eine enge Bindung zu jedem von uns beiden hat. Wir stehen im regelmäßigen Kontakt miteinander, besprechen problemlos und regelmäßig Themen die unsere Tochter betreffen und respektieren auch gegenseitig die unterschiedliche Art und Weise wie wir beide unsere Tochter erziehen. Unsere Tochter kommt mit diesem System scheinbar sehr gut zurecht, wobei sie sich natürlich wünscht, dass wir alle zusammen als eine Familie wohnen würden. Angesichts der Realität ist sie jedoch scheinbar sehr zufrieden.

Ich möchte auch nebenbei hinzufügen, dass ich als Vater sehr engagiert bin – nichts ist mir wichtiger als meine Tochter und ihre Entwicklung. Ich bin einer der drei Elternvertreter ihrer Klasse (die 1/2a in der ****) und auch hier habe ich mit ihrer Mutter gemeinsam entschieden sie nicht an der * Grundschule anzumelden (die in der Nähe der Wohnung ihrer Mutter liegt, und die sie aufgrund ihrer polizeilichen Anmeldung besuchen müsste). Die Schule in meinem Einzugsgebiet ist die zuvor erwähnte Grundschule**, und da wir beide, nach zwei gemeinsamen Besichtigungen der Schulen, die letztendlich als „bessere Schule“ eingestuft haben, haben wir sie auch an dieser Grundschule eingeschult.

Ferner verbringe ich sehr gerne meine Freizeit mit ihr, wir lesen und spielen viel zusammen und ich kann stolz davon berichten dass sie auch Englisch perfekt versteht (wir arbeiten noch an dem Sprechen) da ich fast ausschließlich Englisch mit ihr rede. Des Weiteren habe ich ihr im vergangenen Sommer das Fahrradfahren sowie das Schwimmen auf Seepferdchen-Niveau beigebracht.
Gestern Abend nachdem ich ihr eine „Fantasie-Geschichte“ (d.h. eine auf der Stelle ausgedachte Geschichte - nicht eine vorgelesene) über eine böse und eine gute Prinzessin erzählt habe, hat sie mir gesagt dass ich „der beste Papa der Welt“ bin, und in dem Moment war ich vielleicht nicht der beste Papa,  jedoch der glücklichste Papa der Welt. Ich habe natürlich vor auch weiterhin (genau wie in den letzten Jahren) immer für sie da zu sein, zeitlich, persönlich sowie finanziell, und hoffentlich werde ich zusehen dürfen wie sie mit Erfolg ihr Abitur macht, zur Uni geht, und eine Tierärztin wird (möchte sie jedenfalls diese Woche werden).

Leider ist das Thema Sorgerecht das einzige Tabu zwischen **  und mir. Trotz mehrmaligem Bitten verweigert sie den gemeinsamen Gang zum Jugendamt, um die Erklärung für das gemeinsame Sorgerecht einzureichen. Eine Begründung für ihre Verweigerung (abgesehen von Erklärungen, wie „ich habe keine Zeit“ oder „ich bin noch nicht dafür bereit“) hat sie mir bis dato noch nicht gegeben. Heute Morgen waren wir alle zu dritt beim amerikanischen Konsulat in Zehlendorf um das amerikanische Pass unserer Tochter zu verlängern (in Dezember werde ich zum zweiten Mal mit dem Einverständnis der Frau ** nach USA für 3 Wochen mit meiner Tochter fahren, um Weihnachten bei meiner Mutter zu verbringen). Auch meine heutige, ausdrückliche Bitte im Anschluss an dem Termin zum Jugendamt zu fahren (auch in Zehlendorf) um die Erklärung gemeinsam abzugeben hat sie abgelehnt und das Gesprächsthema sofort gewechselt. Aus Erfahrung weiß ich dass längere Diskussionen dieser Art zu Streitigkeiten und eine daraus resultierende Verschlechterung unserer Kommunikation führen, deshalb vermeide ich weitere sorgerechtsbezogene Diskussionen mit ihr (insbesondere wenn die Tochter dabei ist). Verständlicherweise bin ich jedoch mit dieser „Lösung“ nicht zufrieden und wünsche mir seit Jahren eine Verbesserung. Ich will nämlich nicht nur das Sorgerecht mit ihr teilen, sondern auch die Sorgepflicht. Wichtig dabei ist mir die Gewissheit auch bei ernsten und für die Zukunft meiner Tochter wichtigen Themen auch „offiziell“ mitentscheiden zu dürfen. Unsere Tochter hat einige Allergien und müsste kürzlich aufgrund eines asthmatischen Anfalls ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier haben wir zwar zusammen über den weiteren Verlauf ihrer Behandlung entschieden, jedoch hat die Ärztin uns darauf aufmerksam gemacht, dass meine Meinung rein rechtlich nicht mitzählt – was angesichts unserer Lebenssituation schon sehr schwer zu verkraften war.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich nichts an unserer Beziehung und dem jetzigen System (auch mit geteiltem Sorgerecht) ändern würde außer, dass ich dann die Klarheit für mich hätte immer für meine Tochter da sein und mitentscheiden zu dürfen. Meines Erachtens steht dies dem Wohl unserer Tochter nicht entgegen, und deswegen möchte ich Sie hiermit förmlich bitten, mir diese Klarheit zu verschaffen und die gemeinsame elterliche Sorge für unser obengenanntes Kind zu beurkunden.
Eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung habe ich vorsorglich beigefügt, sowie einige persönliche Fotos der letzten Jahre, die unserer derzeitige Lebenssituation wiederspiegeln.

Ich gehe davon aus, dass mir bezüglich des hier gestellten Antrages keine Kosten entstehen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz:
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 Satz 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Da der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen, muss dieses aus verfassungsrechtlichen Gründen gleichfalls auch für Väter gelten. Das Verfahren ist daher für den Vater kostenfrei zu halten.

Für etwaige Nachfragen stehe ich dem Gericht gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,

*********
Berlin, den 17. November 2010

11.03.2011

Update:

Heute war der Termin beim JA. Alles in allem sehr positiv. Die KM ist doch gekommen, könnte aber nicht wirklich erklären wieso sie trotz Wechselmodell und den vielen Entscheidungen die wir in der Vergangenheit zusammen getroffen haben immer noch das SR nicht mit mir teilen will, außer dass sie "irgendwie Angst hat ich könnte ihr dann Steine in den Weg legen".  c c

Ich glaube der freundliche Mitarbeiter vom JA wird sich doch für das GSR aussprechen, ich bin da ziemlich zuversichtlich. Es gibt letztendlich keinen guten Grund wieso wir es nicht gemeinsam ausüben sollten.

Naja, schauen wir mal was als nächstes passiert. Aber die allgemeine Auffassung hier im Forum dass das JA immer nur auf Seite der Mutter steht kann ich heute überhaupt nicht bestätigen.

Schönes Wochenende,

AmericanDad

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 10:41
(@swatonkc)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich kann nur alle "entsorgten" Väter ermutigen - den Antrag für ein gemeinsames Sorgerecht beim Amtsgericht zu stellen.
Ich habe meinen Antrag zurückziehen können , da die KM ein freiwilliges Okay gegeben hat.
Die Urkunden wurden unterzeichnet.

Auch andere Väter bestätigen - das bei den Richtern ein Umdenkungsprozeß am laufen ist.
So haben meine Kinder z.B. einen Verfahrensbeistand vom Richter zugesprochen bekommen. Und dank dieser Interviews ( ich allein, Kinder bei mir allein, gemeinsam bei mir , Ex allein, Kinder bei KM allein und Ex gemeinsam mit Kinder, tel. Interviews mit 2 Lehrern) sind so einige Dinge und Lügen an das Tageslicht gekommen. So blieb meiner Ex nichts anderes übrig zuzustimmen , sonst hätte sie ganz das "Gesicht" verloren.

Da eine politsche Lösung i.M. nicht in Aussicht steht (Politik halt) - bleibt nichts anderes für betroffene Väter.
Stellt einen Antrag für das GSR beim zuständigen Familiengericht.

Ich jedenfalls bin happy das ich diesen Weg gegangen bin
Ich danke, auf diesem Weg, allen lieben Mitmenschen hier im Forum , die mich auf  meinem steinigen Weg zum gemeinsamen Sorgerecht unterstützt und Mut zugesprochen haben.
Und auch dem Bundesverfassungsgericht für ein klein wenig mehr Gerechtigkeit.
DANKE !

Wenn irgend jemand meine Hilfe braucht - nur zu !

Gruß aus Nordhessen
swatonkc

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 18:48
(@papa1970)
Frischling Registriert

... und nun das Ergebnis;

Geschichte:
Sohn geboren November 2007, Mutter psychisch krank, gibt ihn in Pflege (wie ihre 2 anderen Kinder vorher bereits auch).
Es folgen inzwische 18 Prozesse um Umgang und Sorge, hatte von 08/1009 bis 01/2010 das aSR, weil das der Mutter ruhend erklärt war und nach 1,5 Jharen Verfahren mit Gutachten und allem auf mich übertragen wurde. Dann sagte das OLG "NEIN! Mit Hilfe schafft die Mutter das, und die Hilfe heißt Pflegefamilie; Elternrecht des Vaters ist durch den Umgang (4 Stunden / Woche) genug Genüge getan!!!"

03.August 2010 ; 1BvR 420/09 wird veröffentlicht, 06.08. mein Antrag geht zum Gericht; 11.08. Beschluss: Gutachten bis 15.12.; Ende Oktober Ende der Begutachtung; nach mehreren Anfragen (fruchtlos) und Anträgen (Ordnungsgeld, Untätigkeit, Befangenheit...) schließlich Gutachten am 30.03. beim Gericht.

Gestern nun Verhandlung, Richter will der GutachterIN folgen; (eingeschränkte) Bindungstoleranz der Mutter, massiv eingeschränkte Erziehungsfähigkeit bei ihr, keine nennenswerte Förderungskompetenz;

aber all das sei vorliegend nicht relevant, denn das werde durch die Pflegeeltern kompensiert. Also dient s nicht dem Kindeswohl, das SR auf mich zu übertragen, da dann womöglich ich versuchen würde, mein Kind zu mir, meiner Frau und unserer (ihrer...) ebenfalls 3-jahrigen Tochter zu nehmen; das würden die Mutter aber auch die Pflegeeltern nicht unterstützen können, diese haben der Gutachterin gesagt, sie seinen von Anfang an von einer Dauerpflege ausgegangen, darum würde dass das KW bei einem Wechsel zu mir leiden.

Auch eine Ausweitung des Umgangs komme nicht in Betracht. Die von den PEs  beschriebenen Reaktionen meines Soh nes (vereinzeltes Einnässen mit 3,5 Jahren im Zuge der Rückfahrten von mir zu den PEs und "nächtliche Panikatacken" in den Nächten nach dem Umgang) seien Ausdruck der Überlastung des Kindes und daran sei der Umgang mit mir Schuld.

Fazit:

Macht was ihr wollt, mit rechtsstaatlichen Mitteln ist der femo-fascho-gleichgeschalteten Justiz in diesem unserm Land nicht beizukommen. Ich werde weiter kämpfen, aber im Moment bin ich erstmal sehr kaputt.

papa1970

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 22:53
(@ostseereiter)
Zeigt sich öfters Registriert

Gestern nun Verhandlung, Richter will der GutachterIN folgen; (eingeschränkte) Bindungstoleranz der Mutter, massiv eingeschränkte Erziehungsfähigkeit bei ihr, keine nennenswerte Förderungskompetenz;

aber all das sei vorliegend nicht relevant, denn das werde durch die Pflegeeltern kompensiert. Also dient s nicht dem Kindeswohl, das SR auf mich zu übertragen

mir fehlen die Worte
OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 23:04
 Anonymous
(@Anonymous)

Macht was ihr wollt, mit rechtsstaatlichen Mitteln ist der femo-fascho-gleichgeschalteten Justiz in diesem unserm Land nicht beizukommen. Ich werde weiter kämpfen, aber im Moment bin ich erstmal sehr kaputt.

Hallo,

das tut mir sehr leid für euch! Wenn du die Urteilsbegründung hast, stell' sie bitte hier ein, vielleich tfällt uns ja was ein. Würdest du zum OLG gehen?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 23:07
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