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Neuer Versuch der Ex - Entzug der Elterlichen Sorge

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(@pappaleo)
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Hallo,

heute neue Post vom Gericht:

Umladung des Anhörungstermins, der eigentlich für diesen Mittwoch anberaumt war.
Neuer Termin wird im August stattfinden.

Begründung: Anwältin meiner Ex ist ist plötzlich eingefallen, das sie am Mittwoch schon einen anderen Termin in Zivilrechtlicher Sache wahrnehmen muss. 

Sie hat also keine Zeit für meine Ex. Och, die arme, da wird sie aber geknickt sein. T´schuldigung für den Ansatz der Schadensfreude, den gönn ich mir nach all dem Stress einfach mal. Macht eh keinen Sinn, mit der Schadensfreude, denn wenn´s der KM schlecht geht, werd ich das früher oder später zu spüren bekommen. Schau´n wir mal.

Das Gericht verschiebt also einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung, mit von der KM suggerierten Dringlichkeit, mal eben um 6 Wochen.
Was soll man davon halten?

Gruß und schönes We euch allen
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2012 17:30
(@habakuk)
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... möglicherweise ist die Dringlichkeit dann wohl doch nicht so hoch wenn die RA es nicht schafft eine Vertretung zu benennen.
Das lässt dann letztlich den Schluss zu das der Antrag auf einstweilige Anordnung vorallem ein Ziel hatte: RAtte Einnahmen zu verschaffen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2012 17:49
(@biggi62)
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Das Gericht verschiebt also einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung, mit von der KM suggerierten Dringlichkeit, mal eben um 6 Wochen.

Hi, pappaleo, nicht "das Gericht" - die RAin deiner Ex hat den Termin verschoben. 
Heißt für "das Gericht": Die Antragstellerin der EA (=deine Ex) hat den Termin verschoben.
Weil die Anwältin von dieser eine Vollmacht hat ist mit einem späteren Termin einverstanden.

Soetwas ist in Gerichtsverfahren völlig normal. Auch wenn's Nicht-Juristen Nerven kosten kann.
Sowieso wartet derzeit alle Welt mit schwarzer Robe und sicherem Einkommen auf die Schul- bzw. Gerichtsferien.

Da kannst du noch so dringende Anliegen haben - der Geschäftsverteilungsplan sieht für die nächsten Wochen nur noch das Allernotwendigste vor.

Eine Terminverschiebung von Ende Juni auf August ist vor diesem Hintergrund echt schnell.
Habakuk schätzt den Hauptgrund für die EA exakt so wie ich ein.

Schönes WE 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

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Geschrieben : 23.06.2012 17:52
(@pappaleo)
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Hallo Biggi, hallo habakuk,

das der Antrag auf einstweilige Anordnung vorallem ein Ziel hatte: RAtte Einnahmen zu verschaffen.

Grrrrrrrrrr und Schnauf.

Habakuk schätzt den Hauptgrund für die EA exakt so wie ich ein.

Dann hoffe ich mal, das die Richterin das auch so einschätzt.

Was bitte schön sollen den Gerichtsferien sein? Bin jetzt leicht verwirrt, gibt´s sowas wirklich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2012 18:04
(@biggi62)
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Was bitte schön sollen den Gerichtsferien sein? Bin jetzt leicht verwirrt, gibt´s sowas wirklich?

Nein, pappaleo, du hast Recht: die "Gerichtsferien" heißen seit 1996 nicht mehr "Gerichtsferien", sondern "verhandlungsfreie Zeit". Kommt praktisch aber auf dasselbe raus:
In § 227 Abs. 3 ZPO ist geregelt:

Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.

Was ein Sorgerechts-Verfahren (ohne Extra-Würste wie Gutachten o.ä.) voraussichtlich kosten wird, findest du >>>HIER<<<.

Ohne Hauptsache gibts auch keine EA. Die EA kostet i.d.R. extra.

Gute Nerven und gute Freunde wünscht dir

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2012 18:39
(@Inselreif)

Hi Biggi,

die "Gerichtsferien" heißen seit 1996 nicht mehr "Gerichtsferien", sondern "verhandlungsfreie Zeit". Kommt praktisch aber auf dasselbe raus:

Nöö, verhandlungsfrei ist nicht. Es kann in den Sommermonaten genauso terminiert werden wie sonst auch und wird es auch. Es besteht nur das Recht für die Parteien auf unbegründete Terminsverlegung in einer Vielzahl von Zivilverfahren. In dieser Sache ist der § 257 III ZPO allerdings nicht anwendbar - sowohl wegen Kindschaftssache als auch wegen beantragter einstweiliger Anordnung (die man günstiger auch erst mal ohne Hauptsacheverfahren hätte beantragen können).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2012 22:55
(@biggi62)
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Hi Inselreif,

mein Hinweis sollte nur ausdrücken, dass der TO hier keine besondere Härte, sondern den ganz normalen Ablauf erlebt. Ich bleibe dabei, dass eine Verschiebung um etwa 6 Wochen im Sommer immer noch ziemlich flott ist. Wer Ende Juni eine Terminverschiebung beantragt, könnte unter Umständen auch ganz locker im Oktober landen, meinst du nicht?

Da die AS den Termin verschieben ließ, sind dem KV als AG eh die Hände gebunden.

Erst eine EA anzuleiern und anschließend mit den Terminen zu schludern - damit macht sich der gegnerische RA keine Freunde beim Gericht - besonders nicht im Sommer. Wenn mir im Zusammenhang mit der Gesundheit meiner Kinder etwas so sehr unter den Nägeln brennen würde, dass ich eine EA beantragen würde (was die RAin hier der Ex des TO offenbar nahegelegt hatte), wäre ich auch hinterher, ein Ergebnis zu erzielen.

Immerhin wirft die KM hier ja dem TO vor, dass er leichtfertig die Gesundheit des gemeinsamen Kindes gefährde und damit die EA sowie die Hauptsache erst heraufbeschworen habe. Vor diesem (falls real, tatsächlich extrem zeitkritischen) Hintergrund finde ich die Vorgehensweise der Ex und ihrer RAin sehr seltsam.

Dass der TO nervös wird, kann man ihm nicht verdenken. Der RA und die Ex planen ganz offensichtlich, ihm das GSR entziehen zu lassen. Da sind 6 Wochen weitere Wartezeit schon nervenaufreibend - einerseits. Andererseits aber auch ein starkes Indiz dafür, dass die Gesundheit des Kindes sooo seeehr gefährdet gar nicht sein kann.

Für dich, Pappaleo, und eure Tochter sind die zusätzlichen Wochen
a) gewonnene Zeit die die du ganz gezielt zum De-Eskalieren nutzen kannst und
b) ein starkes Argument gegen die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit des Antrags auf eine EA.

Den Koffer würde ich wie bereits gesagt im KiGa lassen.
Alles Andere würde ich (aus taktischen Gründen bis zum Termin im August) genauso machen, wie es der KM beliebt. Damit kannst du ihr kurzfristig den Wind aus den Segeln nehmen.

Auch würde ich in diesen sechs Wochen das Gespräch mit den behandelnden Ärzten des Kindes suchen sowie im Zweifelsfall andere Ärzte aufsuchen, um das Argument zu entkräften, dass du aus Desinteresse und Mangel an Verantwortung die Unterschrift im April verweigert hast.

Viel Erfolg und gute Nerven wünscht dir

🙂 Biggi

Gruß 🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2012 11:40
(@Inselreif)

Hi Biggi,

das ist regional sehr verschieden und auch vom Personal abhängig.
Es gibt Richter, die haben ihre Abteilung im Griff und sorgen dafür, dass während des Sommerurlaubs ihr Vertreter die Geschäfte weiterführt. Und es gibt andere, bei denen führt ein Schnupfen zum Stillstand der Rechtspflege.
Und es gibt in den Bundesländern sehr unterschiedliche Personaldecken - die ehemals für meine Kindschaftssachen zuständige Abteilungsrichterin hat auch bei stinknormalen Sachen immer binnen drei bis vier Wochen terminiert und Termine auch mal flott telefonisch abgestimmt. Das hiesige Gericht benötigt die gleiche Zeit schon für die blosse Weiterleitung eines Schriftsatzes. Allerdings haben die hier auch im Frühjahr schon Aktennummern, die dort im Dezember nicht erreicht worden wären.

Hielte das Gericht die Sache für wirklich dringlich, dann hätte man einen früheren Termin bestimmt oder ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss gefasst. Hat man aber nicht. Als Gericht würde ich mir überlegen, ob der Antrag nicht mangels Dringlichkeit der Sache überhaupt zurückzuweisen ist. Es steht überhaupt keine konkrete Sache an, die eine sofortige Entscheidung erfordert.
In dem Zusammenhang: ich habe das jetzt noch mal gelesen und offenbar ist doch nur eine EA ohne paralleles Hauptsacheverfahren beantragt. Das könnte durchaus kostensparend sein, wenn man sich im Rahmen dieses Verfahrens einigt bzw. die Antragstellerin so auf die Nase fliegt, dass sie kein Hauptsacheverfahren mehr führen möchte.

Und

Es ging dabei um einen Trommelfellschnitt, damit Wasser im Ohr ablaufen kann. Oder um eine Mandelentfernung.

beides Dinge, die gerne als Routine-OP verharmlost und vorschnell durchgezogen werden. Sei froh, wenn das nicht mehr zur Debatte steht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2012 17:10
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Inselreif,

In dem Zusammenhang: ich habe das jetzt noch mal gelesen und offenbar ist doch nur eine EA ohne paralleles Hauptsacheverfahren beantragt. Das könnte durchaus kostensparend sein, wenn man sich im Rahmen dieses Verfahrens einigt bzw. die Antragstellerin so auf die Nase fliegt, dass sie kein Hauptsacheverfahren mehr führen möchte.

Das Hauptsacheverfahren wurde nur im Begründungsschreiben der Gegenanwältin als letzter Satz druntergeschrieben, dann aber mit tip-ex übermalt. Ob eines kommt, weiß ich nicht. Würde aber aller vorraussicht nach auf sehr wackeligen Beinen stehen.

Hielte das Gericht die Sache für wirklich dringlich, dann hätte man einen früheren Termin bestimmt oder ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss gefasst.

Sehe ich genau so. In der Beweisführung der KM gibt sie die E-mail an, in der sie im April sagt, das im Mai weitere Untersuchungen nach dem abklingen der akuten Erkältung vom Arzt angeordnet seien, bevor dann im Mai über eine OP ja/nein entschieden wird.  In einer weiteren gibt sie an, das der Arzt die OP ablehnt. Also ganz schön gaga.
Meine Aussage war, das ich zuerst die weitere Untersuchung abwarten will, und dann bei Bedarf meine Unterschrift leiste. Die ist noch auf dem Weg zum Gericht.

Meine Stellungnahme mit den restlichen E-mails bekommt das Gericht erst in diesen Tagen. Dann sieht die Sache wieder ganz anders aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2012 15:14
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