Ich persönlich glaube, dass eine KM, die Umgangsboykott als Waffe gegen das GSR einsetzt, Umgangsboykott auch an anderer Stelle als Waffe einsetzen wird, z.B. bei Unterhaltsverhandlungen. Es lohnt sich also nicht hier den Untertanen zu spielen.
Sehe ich genauso. Angst vor Umgangsboykott hatte ich auch.Sehr grossen sogar. Er war aber unbegründet. Hätte ich den Schritt nicht gemacht, hätte sich nichts geändert.
Ich werde mich aber in diesem Post jetzt verabschieden, weil ich die zum Teil persönlichen Anfeindungen von Martin einfach daneben finde.
LG
BP
Hallo brille007 dann eben so, 😉
die Gesetzesänderung ermöglicht doch Väter erstmalig, auch gegen denn Willen der Mutter, das GSR zu beantragen. Und er sollte es auch erhallten, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Diese Gesetzesänderung ist ja gerade für die Fälle, wo die Mutter des Kindes ein klares „Nein“ zum GSR sagt!
Wenn jede Mutter, auch wenn sich die Eltern des Kindes schön während der Schwangerschaft getrennt haben, ganz selbst Verständlich „Ja“ zum GSR gesagt hätte, währe diese halbherzige Gesetzesänderung nicht sein müssen, denn dann hätte ja das gereicht: „Jeder nicht eheliche Vater bekommt ab der Geburt/ Vaterschaftsanerkennung das GSR für sein Kind“
Ich finde diese Meinung Richtig:
Schultze, der denkt, dass es endlich normal werden sollte, dass auch jeder nicht eheliche Vater ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung für sein Kind sorgeberechtigt sein sollte. Und der hofft, dass bei zeitnaher Beantragung auch praktisch jeder Vater das GSR zugesprochen bekommt. Wenn sich das herumspricht, werden die Gerichtsverfahren weniger werden, weil eine KM dann weiß, dass sie das GSR nicht ohne Grund verhindern kann, aber zusätzliche Kosten hat.
Aber leider haben wir etwas anderes bekommen, womit sich jetzt sehr oft die Gerichte befassen müssen.
brille007,
jetzt nehme ich mal die “Scheuklappe“ meines eigenen Falles ab und stelle einfach mal einpaar Fragen!
1) Sollte, bei der jetzigen Gesetzeslage überhaupt ein frisch Gebackener Vater oder wie z.B. raldus, der seit letztem September stolzer Vater einer süßen Tochter ist, überhaupt das GSR beantragen?
wen interessieren da vor dem Herbst des Jahres 2018 Elternabende und Klassenlehrer?
2) Wann sollte man das GSR beantragen, wenn das Kind 5 Jahre alt ist und hat die Mutter dann ihre Einstellung „Mein Kind gehört nur mir und du bekommst kein GSR“ wirklich geändert?
Wenn das GSR auch nach deiner Auffassung, erst wieder etwas bedeutet, wenn das Kind in die Schule kommt, so ist es doch für einen Vater sehr wichtig!
Ich kenne das Gefühl, wenn du deinen leiblichen Sohn aus der Kindergrippe abholst und du hast im Hinterkopf: „Nur weil die Mutter deines Sohnes hier ein Schreiben hinterlegt hat, darfst du überhaupt deinen Sohn abholen“ Und damals habe ich mit der Mutter meines Sohnes zusammengelebt.
Ich hoffe brille007, ich habe deine Worte nicht aus den Zusammenrang gerissen!
Auf gut deutsch: Wie kann ich mit durchgeladener und entsicherter Pistole durch das Leben der Mutter marschieren, um etwas zu erzwingen, mit dem ich im Moment gar nichts anfangen kann, aber was ja "mein Recht" ist. Die vorhersehbare Reaktion der Mutter wird sein "Na, das wollen wir doch mal sehen!"
An diesem Punkt kann der TO mit gerichtlicher Hilfe vermutlich trotzdem das GSR erzwingen, auch gegen den Willen seiner Ex. Ist ja "sein Recht" und "steht ihm zu". Die von mir gestellte Frage lautet lediglich: "Was hat er davon, wenn seine Ex anschliessend ihre bisherige Kooperation einstellt und auf Konfrontation umswitcht?" Das GSR wird auch in diesem Fall nichts das Geringste an der bekannten Tatsache des Familienrechts ändern; sie lautet:
"Wer das Kind hat, hat die Macht!"
Also das bedeutet, nach meiner Übersetzung:
Der „böse“ Vater wagt es einfach, gegen den Willen der so „lieben“ Mutter, sein Recht (neue Gesetzeslage) auf das GSR zu „erzwingen“.
Und mal Ehrlich, wie kommst du auf die Idee das ein Vater, der gerne das GSR haben möchte, mit durchgeladener und entsicherter Pistole durch das Leben der Mutter marschiert, um etwas zu erzwingen! Meiner Meinung nach sollte es selbstverständlich sein, dass beide Elternteile auch gleiche Rechte haben.
Wenn alle Väter erst dann das GSW beantragen, wenn sie nach deiner Meinung „etwas damit anfangen können“ steht in Fünf Jahren in einem Bericht und der wird auch ganz Stolz wieder veröffentlicht! Es gibt dann natürlich, wie immer wunderschöne Tabellen, Statistiken, viele Gutachter und wie immer die Erfahrungen des Jugendamtes!
2017 oder 2018: „Nach unserer Erfahrung haben Väter, bis her kaum das GSR beantrag“
Aber brille007 die sind ja alle dumm, nicht war?
Wir haben doch einen großen Plan, alle Väter beantragen, sofort wenn ihr Kind 5 Jahre alt ist, das GSR und bekommen es ja gleich!
Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde
Guten Morgen.
Ich sehe schon, eine ganze Menge Stoff zum Nachdenken. Habe gerade festgestellt, dass mein Post von gestern verschollen ist. Seis drum. Ich schreibe von der Arbeit aus und hier ist mächtig viel los derzeit.
Aber soweit: Danke für die Diskussion. Mein Senf kommt noch dazu. Ist nur gerade ungünstig. Mir brennt aber ständig was unter den Nägeln.
Insgesamt gehe ich die Sache ruhig an. Erst nachdenken, dann handeln. So eilig ist es ja nicht. Einen Schnellschuß oder Rohrkrepierer will ich aber vermeiden. Deshalb sind die hier geäußerten auch gegensätzlichen Meinungen auch besonders wertvoll für mich.
Gut, dass ich mich angemeldet habe.
Danke schon mal.
Gruß.
Hallo.
So. Es ist soweit. Die Kleine ist seit dem WE getauft und nun werde ich den Antrag stellen.
Zunächst muss ich also ein Schreiben an meine Ehemalige und das Jugendamt verfassen und eine Frist setzen. Das Jugendamt werde ich nur noch schriftlich ansprechen, damit ich Beweise für die dreisten Aussagen und Abfertigungen habe.
Schön und gut. Gibt es irgendwas, dass dort als Schlüßelwörter auf jeden Fall hineinkommen muss? und wie beweise ich die Zustellung am Besten. Weder Einschreiben, noch Rückschein weisen aus, was den nun im Umschlag ist ...
Wenn das alles einwandfrei ist, zu welchem Zeitpunkt beantrage ich denn Prozeßkostenhilfe? Wenn meine Ehemalige Einspruch erhebt und ich eine Einladung zu Gericht bekomme? Vorher schon?
Dank und Gruß!
Hallo Raldus,
auch ich habe meinen Antrag gestellt.
Ich habe vor einiger Zeit nochmals ein persönliches Gespräch mit der KM geführt und sie hat aufs weitere das GSR abgelehnt. Die Gründe sind eher Niveau Lego-Kiste. Sie möchte mich aber weiterhin mit in die Belange unserer Tochter einbeziehen...... Tut sie auch aber die Erfahrung zeigt, dass sich das auch wieder ändern kann wenn ich ihr auf die Füsse trete.
Ich habe ihre mündlich erläuterte Gegenargumentation auch so in den Antrag rein geschrieben. Ich habe die Feststellung der GS nach BGB § 1626a sowie die nach Artikel 2 und §155a beschriebene Verfahrensweise beantragt.
Ebenso habe ich aber auch eine sehr ausführliche Stellungnahme zu unserem elterlichen Verhältnis, sowie die Beziehung zu meiner Tochter und die Umgangszeiten geschrieben. (Antrag umfasst knapp 4 Seiten) Ich habe versucht dem zuständigen Richter ein sehr lebensnahes Bild von der Gesamtsituation zu vermitteln. So erhoffe ich mir die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung im vereinfachten und schriftlichen Verfahren entschieden wird zu erhöhen bzw. der Mutter schon den Wind irgendwelcher gesponnen Gegenarumentationen aus den Segeln zu nehmen.
An deiner Stelle würde ich das ähnlich tun. Wenn du die Mutter nun schon aufgefordert hast, dem GSR zu zustimmen und sie dieses nicht tut, kannst du das in den Antrag hinein schreiben. Bei mir ist es so, dass das Jugendamt meinen Antrag unterstützt.
Ich weiß es nicht wie es bei dir steht. Du könntest das JA entsprechend auch telefonisch informieren und denen eine Kopie des Antrgs zukommen lassen. Generell ist es jedoch so, dass das JA erst wieder bei Gericht involviert wird, wenn ein mündliches Verfahren anberaumt wird. Das kann nach §155a sein wenn die Mutter kindswohlgefährdende Gründe anführt oder der Richter der Meinung ist sicherheitshalber vor Fällung einer Entscheidung nochmals beide Eltern anzuhören. M.E. nach macht es dann auch erst Sinn Prozesskostenhilfe zu beantragen. Geht das ganze im schriftlichen zu Gunsten deiner Person aus, so kostet dich der ganze Senf eine Antragsgebühr von 44,50€. Ist zwar immer noch eine Frechheit und viel Geld zur Ausübung eines Grundrechtes denn die Mutter brauchte das bei der Zuteilung des ASR nicht zu zahlen aber auf der anderen Seite auch nicht Wert PKH zu beantragen.
Gruß
Sputnik
Hallo Raldus,
auch ich habe meinen Antrag gestellt.
Ich habe vor einiger Zeit nochmals ein persönliches Gespräch mit der KM geführt und sie hat aufs weitere das GSR abgelehnt bzw. die Frist zur Bedenkzeit verstreichen lassen. Die Gründe sind eher Niveau Lego-Kiste. Sie möchte mich aber weiterhin mit in die Belange unserer Tochter einbeziehen...... Tut sie auch aber die Erfahrung zeigt, dass sich das auch wieder ändern kann wenn ich ihr auf die Füsse trete.
Ich habe ihre mündlich erläuterte Gegenargumentation auch so in den Antrag rein geschrieben. Ich habe die Feststellung der GS nach BGB § 1626a sowie die nach Artikel 2 und §155a beschriebene Verfahrensweise beantragt.
Ebenso habe ich aber auch eine sehr ausführliche Stellungnahme zu unserem elterlichen Verhältnis, sowie die Beziehung zu meiner Tochter und die Umgangszeiten geschrieben. (Antrag umfasst knapp 4 Seiten) Ich habe versucht dem zuständigen Richter ein sehr lebensnahes Bild von der Gesamtsituation zu vermitteln. So erhoffe ich mir die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung im vereinfachten und schriftlichen Verfahren entschieden wird zu erhöhen bzw. der Mutter schon den Wind irgendwelcher gesponnen Gegenarumentationen aus den Segeln zu nehmen.An deiner Stelle würde ich das ähnlich tun. Wenn du die Mutter nun schon aufgefordert hast, dem GSR zu zustimmen und sie dieses nicht tut, kannst du das in den Antrag hinein schreiben. Bei mir ist es so, dass das Jugendamt meinen Antrag unterstützt.
Ich weiß es nicht wie es bei dir steht. Du könntest das JA entsprechend auch telefonisch informieren und denen eine Kopie des Antrgs zukommen lassen. Generell ist es jedoch so, dass das JA erst wieder bei Gericht involviert wird, wenn ein mündliches Verfahren anberaumt wird. Das kann nach §155a sein wenn die Mutter kindswohlgefährdende Gründe anführt oder der Richter der Meinung ist sicherheitshalber vor Fällung einer Entscheidung nochmals beide Eltern anzuhören. M.E. nach macht es dann auch erst Sinn Prozesskostenhilfe zu beantragen. Geht das ganze im schriftlichen zu Gunsten deiner Person aus, so kostet dich der ganze Senf eine Antragsgebühr von 44,50€. Ist zwar immer noch eine Frechheit und viel Geld zur Ausübung eines Grundrechtes denn die Mutter brauchte das bei der Zuteilung des ASR nicht zu zahlen aber auf der anderen Seite auch nicht Wert PKH zu beantragen.Gruß
Sputnik
Danke schön.
Nur wie formuliere ich das Anschreiben an die KM am Besten? Und welche Frist soll ich setzen?
Das Jugendamt kann dann ja tatsächlich 'ne Kopie bekommen. Wenn das reicht ...
Allerdings habe ich es immer so verstanden, dass das JA mithelfen soll unnötige Mühen und Prozesskosten zu ersparen. Und man selbst ist auch dazu verpflichtet um kein Problem mit der Prozesskostenhilfe zu bekommen.
Irre ich da?
Das OLG Köln hat in seinem bisher viel zu wenig beachtetem Urteil vom 17.12.2012
unter dem Aktenzeichen 4 WF 156/12 entschieden ... dass er (Antragsteller) die ihm kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen hat
Was ja recht schwammig ist.
Danke schön.
Nur wie formuliere ich das Anschreiben an die KM am Besten? Und welche Frist soll ich setzen?
Das Jugendamt kann dann ja tatsächlich 'ne Kopie bekommen. Wenn das reicht ...
Hast du die Mutter überhaupt schon mal darauf angesprochen oder wie kommst du zu dem Urteil das schriftlich tun zu müssen? Warum fragst du sie nicht einfach ob sie dem GSR zstimmt? Dieses Mindestmaß an Kommunikation sollte möglich sein.
Das Gericht schreibt die Mutter dann an und die kann sich dann immernoch für das GSR entscheiden oder eben dagegen und das entsprechend begründen.
Sie sagte: "Nein, nur gegen meinen Willen." Ich habe ihr geschildert wie das so abläuft und sie sagte: "dann sehen wir uns vor Gericht." und "ich hab' genug Gründe."
Alles emotionslos und sachlich. Sie genauso wie ich.
Das liegt aber daran, dass ich sie nicht für voll nehme und sie immer so reagiert. Was auch der Grund für die Trennung ist. Kontrolle die sie hat gibt sie nicht freiwillig her. Sie würde auch gerne das Wetter kontrollieren ...
Umgang habe ich 2 mal die Woche und sonst ist alles OK. zu dem umgang mit meiner Tochter nehme ich auch den Bruder meiner Tochter mit, dessen Vater ich nicht bin.
Kommunikation funktioniert, ab nur, wenn sie nicht die alleinige Macht hat. Die Taufe hat sie an mir vorbeigemogelt. Mit Sorgerecht hätte sie mich eingebunden ... Klingt komisch, aber so skuril ist es leider. Doch das hier ist ja kein Beziehungsforum ...
Nach den "Gründen" die sie "hat", frage ich garnicht. Erstens gibt es keinen, zweitens hab' ich schon viel zu viel Müll in der Vergangenheit gehört. Worte und Taten oder auch Vorwürfe und meine Taten klaffen eklatant auseinander.
Ein Beispiel: Warum sollte ich gefährlich sein, wenn die Kinder mich mögen und ich Umgang mit ihnen habe? Gegen den Umgang hat sie nichts, weil, wie oben erwähnt, es erstens keinen Grund gibt und zweitens, weil ich das Umgangsrecht habe. Und was ich habe respektiert sie.
Aber über sowas könnte ich Seitenweise schreiben. Also lassen wir das.
Fazit: Sie wird wohl widersprechen. Kann aber auch nur sein, dass sie belt. Wer weiß?
Hallo Raldus,
dann solltest du es so machen wie ich dir geraten habe.
Ich würde ihr auch keine Frist mehr setzen. Sie hat dir ja ne klare Ansage gemacht und nun solltest du ihr diese ebenso machen.
Eine Frist bekommt sie dann vom Gericht.
Auf deine Email wird sie gar nicht und wenn nur unnett reagieren und das interessiert das Gericht nach neuer Regelung nicht weiter.
Hast du eine einseitige Sorgerechtserklärung beim Jugendamt beurkunden lassen?
Hast du eine einseitige Sorgerechtserklärung beim Jugendamt beurkunden lassen?
Äh, ne. Beim Jugendamt sagt mir keiner was und mir ist nicht klar was du meinst. Ich soll dort das Sorgerecht beantragen?
Wenn ich nicht 100% sage was ich will und warum, bekomme ich im JA garnichts. Weder Rat noch Tat.
Beim letzten Besuch ging es um das Thema und sie haben mir versichert nichts mit all dem zu tun zu haben.
Das Einzige was sie bisher taten, war den Unterhalt zu berechnen als ich mit der Kindesmutter da war und meine Vaterschaft feststellen lies. Ansonsten ist man dort als Mann wohl sowas wie ein Terrorverdächtiger in den USA.
Gut.
Dann wissen wir ja nun mit welcher Art von JA du es zu tun hast.
Dann würde ich den Antrag an das Gericht stellen, dem JA zur Info eine Kopie zukommen lassen. Das Gericht schreibt dann deine Ex an und die bekommt dann eine Frist sich dazu zu äussern.
Hast du eine Idee wie man einen solchen Antrag formuliert? Mir sagt man beim Amtsgericht, dass ich auch dort vorsprechen kann und meinen Antrag mündlich zu Protokoll geben kann. Das wäre dann bei dir zur Not sicher auch möglich. Ich würde an deiner Stelle aber aus schon genannten Gründen die eigens schriftlich verfasste Antragsstellung bevorzugen.
Moin!
Ebenso habe ich aber auch eine sehr ausführliche Stellungnahme zu unserem elterlichen Verhältnis, sowie die Beziehung zu meiner Tochter und die Umgangszeiten geschrieben. (Antrag umfasst knapp 4 Seiten) Ich habe versucht dem zuständigen Richter ein sehr lebensnahes Bild von der Gesamtsituation zu vermitteln. So erhoffe ich mir die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung im vereinfachten und schriftlichen Verfahren entschieden wird zu erhöhen bzw. der Mutter schon den Wind irgendwelcher gesponnen Gegenarumentationen aus den Segeln zu nehmen.
Das finde ich richtig so :thumbup: Einige sind ja hier der Meinung, es reiche ein 2-Zeiler aus. Was ich aber für falsch halte.
Ich habe ihre mündlich erläuterte Gegenargumentation auch so in den Antrag rein geschrieben.
Naja, dann besteht die Gefahr, dass sie in der Erwiderung noch was draufsattelt.
Geht das ganze im schriftlichen zu Gunsten deiner Person aus, so kostet dich der ganze Senf eine Antragsgebühr von 44,50.
Jo, aber das ändert sich schnell, wenn das normale Verfahren eröffnet wird oder sie in Berufung geht. Wie aber OLGs nach der Reform verfahren, wenn das AG im vereinfachten Verfahren positiv entschieden hat, lässt sich noch nicht sagen.
Äh, ne. Beim Jugendamt sagt mir keiner was und mir ist nicht klar was du meinst. Ich soll dort das Sorgerecht beantragen?
Wenn ich nicht 100% sage was ich will und warum, bekomme ich im JA garnichts. Weder Rat noch Tat.
Du kannst beim JA eine einseitige Sorgerechtserklärung abgeben, ohne Willensbekundung der Mutter. Darüber gibt's dann ne Urkunde fürs Klo. Die hat rechtlich keine Bedeutung (kannst Du machen, musst Du aber nicht). Sie zeigt nur dem Gericht Dein Interesse am GSR. Die Mutter wird nach Deiner Erklärung angeschrieben/informiert, und aufgefordert, ebenfalls ihre Zustimmung zu geben. Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Eltern die Sorgerechtserklärung gleichzeitig/zusammen abgeben müssen.
Jedenfalls würde ich mich beim JA davon nicht abwimmeln lassen, auch wenn de das gerne machen. Ich würde da anrufen und mir nen Termin für die Beurkundung geben lassen.
LG, BP
Das finde ich richtig so :thumbup: Einige sind ja hier der Meinung, es reiche ein 2-Zeiler aus. Was ich aber für falsch halte.
Nunja, in zwei Jahren mag das vielleicht ausreichen, weil das GSR mehr und mehr Standard wird und rein nur noch die Gegenargumentation der Mutter wenn sie tatsächlich kindswohlgefährdend ist ein Show-Stopper sein kann. Aber bis dahin werden die Richter mit Vorsicht an die neue Gesetzeslage heran gehen und entsprechend noch viel Gewicht in die Beschreibung der Gesamtsituation legen. So meine Einschätzung.
http://blog.beck.de/2013/05/29/was-soll-ich-tun-0
Naja, dann besteht die Gefahr, dass sie in der Erwiderung noch was draufsattelt.
Natürlich. Da ich aber davon ausgehe, dass sie im ersten Step nicht meine Antrag sondern nur die Information vom Gericht inkl. Aufforderung zur Stellungnahme bekommt, so war jedenfalls bei einem Bekannten, wird sie unter Umständen genau die Argumentation vorlegen, welche ich dem Gericht schon mitgeteilt habe und auch schon ausgehebelt habe. Die Argumentation der KM geht in die Richtung: Ich muss eh die meisten Alltagsentscheidungen tragen und wenn ich mal eine Unterschrift brauche muss ich dir hinterher laufen.... Also das ganz ganz ganz übliche Prozedere 🙂 Fakt ist, dass es keine kindswohlgefährdenden Gründe gibt, und noch nicht mal irgendwelche Kommunikationsprobleme. Ganz im Gegenteil!
Im persönlichen Gespräch meinte sie, dass sie mir auch hohe Chancen zurechne, dass ich am Ende das GSR bekomme :knockout:
Jo, aber das ändert sich schnell, wenn das normale Verfahren eröffnet wird oder sie in Berufung geht. Wie aber OLGs nach der Reform verfahren, wenn das AG im vereinfachten Verfahren positiv entschieden hat, lässt sich noch nicht sagen.
Natürlich. Das kann passieren. Ich glaube aber wenn ein Gericht heute Pro GSR entscheidet hat es Mutter heute schwerer vor dem OLG eine Revision zu erreichen als der Vater wenn vor der Reform Contra GSR entschieden wurde. So meine Einschätzung nach der Gesetzeslage. Aber das zeigt die Zeit.
Du kannst beim JA eine einseitige Sorgerechtserklärung abgeben, ohne Willensbekundung der Mutter. Darüber gibt's dann ne Urkunde fürs Klo. Die hat rechtlich keine Bedeutung (kannst Du machen, musst Du aber nicht). Sie zeigt nur dem Gericht Dein Interesse am GSR. Die Mutter wird nach Deiner Erklärung angeschrieben/informiert, und aufgefordert, ebenfalls ihre Zustimmung zu geben. Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Eltern die Sorgerechtserklärung gleichzeitig/zusammen abgeben müssen.
Jedenfalls würde ich mich beim JA davon nicht abwimmeln lassen, auch wenn de das gerne machen. Ich würde da anrufen und mir nen Termin für die Beurkundung geben lassen.
Da hab' ich mich wohl abwimmeln lassen. Ich sagte ich möchte das Sorgerecht beantragen und die sagten ich soll einen Antrag beim Gericht stellen, die haben nichts damit zu tun: "Was sollen wir da machen? Wir kennen sie und die Mutter doch garnicht."
Ich habe mich ja erst danach hier angemeldet, also war mir das alles nicht klar. Ich werde da wohl tatsächlich noch einen Termin machen und eine einseitige Sorgerechtserklärung abgeben. Schadet ja nichts.
Ich habe ihre mündlich erläuterte Gegenargumentation auch so in den Antrag rein geschrieben. Ich habe die Feststellung der GS nach BGB § 1626a sowie die nach Artikel 2 und §155a beschriebene Verfahrensweise beantragt.
Ebenso habe ich aber auch eine sehr ausführliche Stellungnahme zu unserem elterlichen Verhältnis, sowie die Beziehung zu meiner Tochter und die Umgangszeiten geschrieben. (Antrag umfasst knapp 4 Seiten) Ich habe versucht dem zuständigen Richter ein sehr lebensnahes Bild von der Gesamtsituation zu vermitteln. So erhoffe ich mir die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung im vereinfachten und schriftlichen Verfahren entschieden wird zu erhöhen bzw. der Mutter schon den Wind irgendwelcher gesponnen Gegenarumentationen aus den Segeln zu nehmen.
Eigentlich bin ich auch der Meinung, dass der Richter so eine Einseitige Schilderung eher skeptisch oder garnicht beachten. Einseitige Schilderungen haben halt den makel der Einseitigkeit.
Hmm, da werde ich wohl noch darüber nachdenken.
