Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und beginne gleich mal mit meinem größtem interesse:
Ich bin seit letztem September stolzer Vater einer süßen Tochter und seit Beginn der Schwangerschaft getrennt von der Mutter. Eigentlich fand die trennung schon vor der Schwangerschaft fest, allerdings hat die Nachricht der Schwangerschaft das Elend verlängert und leider sogar eher verschlimmert. Soll heißen: Wir haben es noch mal versucht, aber durch das "Druckmittel" ist ihre Kooperationsbereitschaft von 1% auf 0% gesunken. (Weiteres werde ich bei Gelegenheit in einem anderen thread posten.
Kurzum: Ich habe regelmäßigen Umgang seit der Geburt (2 mal die Woche 2-3 Stunden), zunächst immer bei ihr und nun nehme ich mein Töchterchen mit. Sie hat einen Bruder (4) den ich dabei auch mitnehme. Dieser kennt seinen Vater nicht und der Vater kümmert sich auch sonst nicht. Angeblich soll er das Sorgerecht haben. Die Mutter war nicht mit ihm verheiratet. Eine von vielen Umgereimtheiten.
Ich zahle ebenso regelmäßig Unterhalt. Ich verdiene nicht viel und nach der 2013-Tabelle müsste ich wohl garnichts zahlen. Allerdings zahle ich nach Tabelle-2012 und habe das auf die Runde Summe von 85€ aufgerundet. Mein Einkommen hat sich durch Jobwechsel um Nuancen verschlechtert und der Selbstbehalt ist auf fast exakt mein Gehalt gestiegen, dennoch bleibe ich zunächst bei dieser Zahlung. Was ich kann mache ich. Klingt alles vordergründig ganz entspannt, aber wie so oft ist es das nicht.
Soviel nur als kleinen Abriss zu mir.
Aber hier nun die Frage um die es gehen soll:
Hat schon irgendjemand Erfahrungen mit der Beantragung, dem sogenannten Eilverfahren, dem Verfahren bei Widerspruch der Mutter oder kann etwas über den Verlauf eines solchen verfahrens berichten?
Ich habe der mutter schon mal mündlich mitgeteilt, dass ich gerne auch das Sorgerecht für unsere Tochter hätte. Auch genau in diesem Wortlaut. Die Kommunikation ist nicht all zu leicht und eigentlich lehnt sie generell alles ab was ihre Macht/Kontrolle schmälert. So denn auch jetzt: "Nur gegen meinen Willen."
JA ist mir keine Hilfe was Beratung oder Mitarbeit angeht. Ich denke, dass die nur per Dienstaufsichtsbeschwerden, genauer Kenntnis und Instruktionen ihrer Pflichten, oder wenn ich einen Rock trage, zur Mitarbeit zu bewegen sind.
Ich versuche mich umfassend auf ALLES (Unberechenbarkeit) vorzubereiten und vor allem unnötige Kosten zu vermeiden, da ich wie schon gesagt nicht viel zu verteilen habe.
Mein Weg, so wie ich es bisher verstehe:
1. Versuch einer Gütlichen Einigung
Soweit ich es verstanden habe muss ich Beweise haben, dass ich es versucht habe, sonst könnte mir die Prozesskostenhilfe durch die Lappen gehen. Das wäre verheerend. Sie hat als Krankenschwester das 3-fache Einkommen + großzügigem Unterhalt für ihren ersten Sohn der nicht von mir ist. Bei mir ist finanziell kaum Spielraum.
Wie gestalte ich den Versuch der gütlichen Einigung nun unfallfrei? Wie schalte ich das JA ein, wenn sie bisher nur sagen, dass sie nichts damit zu tun haben? Soll ich sicherheitshalber einen Anwalt die schreiben aufsetzen lassen? An wen? An JA, Mutter und Eltern der Mutter (da sie fast der Lebensmittelbunkt meiner Tochter darstellen)?
2. Der Antrag bei Gericht
3. Widerspruch der Mutter
4. Gerichtsverfahren
Wann und wie beantrage ich die Prozesskostenhilfe? Ist mein Anwalt von Anfang an mit einbegriffen?
Wie sehr hat sich das Gericht "schon" an die neue Rechtsprechung "gewöhnt"?
Ich bitte um eure Erfahrungen zum Thema!
Vielen Dank im Voraus.
Moin.
Einen Erfahrungsbericht gibt es nach der Gesetzesreform noch nicht, nur ein ein Beschluss der danach gefasst wurde.
Kannst ja schon mal lesen:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-15272-start-msg305220.html#msg305220
Die Schritte sind richtig.
Gruss
BP
Danke schön erstmal. Werde ich mich direkt draufstürzen. Ich muss mich hier erstmal zurechtfinden ... Werde noch einiges zu Bits und Bytes bringen. Soviel hab' ich hier schon immerhin schon gelesen.
Aaaaaber: "Bester Papa" bin ICH! 😉
Gruß.
Moin raldus,
JA ist mir keine Hilfe was Beratung oder Mitarbeit angeht. Ich denke, dass die nur per Dienstaufsichtsbeschwerden, genauer Kenntnis und Instruktionen ihrer Pflichten, oder wenn ich einen Rock trage, zur Mitarbeit zu bewegen sind.
Das Verfahren, mit dem ein Vater das GSR auch gegen den Willen der Mutter bekommen kann, ist nach wie vor ausschliesslich ein gerichtliches. Das JA ist dafür (glücklicherweise) nicht zuständig; insofern versuchst Du gerade, die Falschen zu verhauen.
Andererseits: Einige wichtige Entscheidungen (Namensgebung, Taufe etc.) sind bereits getroffen; die nächste wirklich sorgerechts-relevante Entscheidung wird (sofern es keine medizinischen Zwischenfälle gibt) die Einschulung in ca. 6 Jahren sein (ja, zwischendurch geht's vielleicht auch noch in den Kindergarten, aber da ist man heute oft froh, überhaupt einen Platz zu bekommen, und das wird dann oft der, der am nächsten zur mütterlichen Wohnung liegt). Will heissen: Da hat man dann ein GSR - und kann soviel damit anfangen wie mit einer im Juni in einem Preisausschreiben gewonnenen Skiausrüstung.
Sorge dafür, dass der Umgang gut läuft, möglichst oft und lange und natürlich ohne Muddi's Aufsicht. Das ist ungleich wichtiger als irgendwelcher Stress wegen Sorgerecht; das wird meist sowieso überbewertet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo raldus,
Kurzum: Ich habe regelmäßigen Umgang seit der Geburt (2 mal die Woche 2-3 Stunden), zunächst immer bei ihr und nun nehme ich mein Töchterchen mit. Sie hat einen Bruder (4) den ich dabei auch mitnehme. Dieser kennt seinen Vater nicht und der Vater kümmert sich auch sonst nicht. Angeblich soll er das Sorgerecht haben. Die Mutter war nicht mit ihm verheiratet. Eine von vielen Umgereimtheiten.
Wie gut kennst du die Mutter deiner Tochter? Hast du dir eigentlich mal die Frage gestellt, warum der Bruder deiner Tochter seinen Vater nicht kennt? Und warum nimmst du ein Kind zum Umgang mit, dessen Vater du nicht bist?
Andererseits: Einige wichtige Entscheidungen (Namensgebung, Taufe etc.) sind bereits getroffen; die nächste wirklich sorgerechts-relevante Entscheidung wird (sofern es keine medizinischen Zwischenfälle gibt) die Einschulung in ca. 6 Jahren sein (ja, zwischendurch geht's vielleicht auch noch in den Kindergarten, aber da ist man heute oft froh, überhaupt einen Platz zu bekommen, und das wird dann oft der, der am nächsten zur mütterlichen Wohnung liegt). Will heissen: Da hat man dann ein GSR - und kann soviel damit anfangen wie mit einer im Juni in einem Preisausschreiben gewonnenen Skiausrüstung.
Das stimmt leider.
Sorge dafür, dass der Umgang gut läuft, möglichst oft und lange und natürlich ohne Muddi's Aufsicht. Das ist ungleich wichtiger als irgendwelcher Stress wegen Sorgerecht; das wird meist sowieso überbewertet.
Das Sorgerecht wird meistens überbewertet. Aber trotzdem ist es nicht völlig bedeutungslos. Und du solltest es so schnell wie möglich durchsetzen. Solange deine Tochter noch so klein ist, wird das Gericht sie nicht in das Verfahren hineinziehen, weil sie nicht befragt werden muss. Du ersparst deiner Tochter also Befragungen durch das Jugendamt und das Gericht. Außerdem muss nach der neuen Sorgerechtsregelung die Mutter schlüssig vortragen, dass ein gemeinsames Sorgerecht den Kindeswohl widerspricht. Wenn es funktionierenden Umgang gibt, wird ihr das sehr schwerfallen, hier irgendetwas relevantes Vorzubringen. Eventuell hast du dann sogar gute Aussichten, dass das ganze im vereinfachten schriftlichen Verfahren durchgeführt werden kann. Später wird die Mutter immer irgendwelche Dinge erfinden können, über die ihr euch angeblich nie einigen konntet etc. und es wird schwieriger.
Ich würde dir deshalb empfehlen, hol dir einen Beratungsschein und geh zum Anwalt. Der erklärt dir wie das gemacht werden muss.
Beste Grüße,
Schultze, der nichts davon hält "Mutti zuliebe" auf ein gemeinsames Sorgerecht zu verzichten
Je eher es allgemeiner Standard wird, dass GSR auch bei nicht verheirateten Eltern die Norm ist, desto besser. Es wird sich herumsprechen, dass eine grundlose Verweigerung durch die Mutter sie am Ende nur Geld kostet, aber das GSR nicht verhindert
Hallo.
Das JA hat bei einer gütlichen Vereinbarung mitzuhelfen. Ist zumindest meine Meinung. Das Sorgerechtsverfahren könnte damit evtl. verhindert werden und jede gütliche Einigung aus Überzeugung ist doch besser, oder? Denn das dient dem Kindeswohl und dem dient das JA. Sollte zumindest.
Ausserdem meine ich gelesen zu haben, dass sie dabei helfen SOLLEN das Gericht nicht unnötig zu strapazieren. Und auf der anderen Seite kostet sowas ja auch.
Bisher scheine ich den Nutzen des JA nicht zu verstehen. Ich hab' bisher keinen. OK, sie haben ausgerechnet was ich zahlen muss und mit mir festgestellt, dass ich der Vater bin ... *bravo*
Das GSR ist tatsächlich im normalen Verlauf nicht "so" wichtig. Die Taufe steht bevor, ich habe keinerlaei Einfluß auf irgendwas davon. Ist auch nicht sonderlich tragisch: Wir sind alle katholisch, von mir aus wäre Taufe unnötig, aber ich bin auch nicht dagegen. Taufpate ist mir nicht so wichtig, es sei denn wir werden hier mal ein Gottesstaat.
Schön wäre es dennoch gewesen, wenn mit mir geredet worden wäre. Das wird mein Kaliber von Ex aber NIEMALS tun, wenn es nicht "nötig", bzw. sie "gezwungen" ist. Sie ist so. Aber Regeln kann sie einhalten. Das Sorgerecht wäre beispielsweise so eine Regel. So wie das Umgangsrecht es mir ermöglicht den Umgang zu pflegen. Sie hat eben den Drang zu einer makellosen Aussendarstellung. Schon vor ihren Eltern und Verwandten. Zum Glück. Das ist das Einzige was sie davon abhält mir alles was möglich ist vorzuenthalten.
Für den kindergarten ist meine Tochter schon angemeldet. Auch da habe ich nichts dagegen.
Demnach hätte das GSR bis auf mehr Kommunikation nichts an den Entscheidungen, wohl aber an meinem Ohnmachtsgefühl, sowie auch am Informationsfluß, was geändert. Man fühlt sich einfach nicht zweitklassig, bzw. nicht unbeachtet in diesen Dingen.
Übrigens bin ich eigentlich der Meinung, dass es zur guten Erziehung gehört, dass man sowas abspricht und einander nach der Meinung fragt. Was wäre schlimmes passiert wenn man mich nach einem Taufpaten gefragt hätte?
Das wäre Verantwortungsvoll. Aber die Ideale Welt gibt es halt nicht ...
Wichtiger aber ist mir folgendes:
Es muss nichtmal ein schwerer Schicksalsschlag sein. Aber was ist, wenn meine Tochter nicht rechnen kann, sprechen kann, oder sich andere Defizite zeigen? Was ist wenn sie in irgendeiner Form Förderung benötigt und die Schulwahl nicht mehr "trivial" ist? Erstens hätte ich massive Probleme an ungefilterte Informationen zu kommen und zweitens wäre mein Einfluß = 0. So wie ich die Mutter kenne, hört sie nur was sie hören will und interpretiert etwas "Eigenwillig". Was ihr in den Kram passt, dass nimmt sie auf, alles andere ist ausgeblendet. Das habe ich im Zusammenhang mit ihrem Sohn leider machtlos so erlebt. Das Tüpfelchen war, dass ich, nachdem ein Defizit durch Ärzte diagnostiziert wurde, Vorwürfe bekam, dass ich das schon früh erkannt hatte und fördern wollte. Da war ich baff.
Das kann ganz schön drastische Folgen nach sich ziehen, wenn man zuschaut was aus "Bequemlichkeit" unterlassen wird.
Es gibt noch viele Dinge die man hier aufzählen kann. Fakt ist aber: Solange alles "normal" verläuft ist GSR nicht "so" wichtig. Es kann aber wichtig werden.
Irgendwann ist meine tochter in einem Alter in dem sie ihre Wünsche artikuliert und man das mit der realität gegenprüfen muss. Wenn die mutter strikt anderer Meinung ist, dann ist es wichtig in gewiisen Fragen "gleichberechtigt" zu sein. Man vertritt ja auch das Kind. Dazu muss man erstmal befähigt sein ...
Gruß.
@schultze: Die Sache mit dem Bruder meiner tochter ist einfach logisch für mich. Er ist eh schon Eifersüchtig und er kennt mich sehr gut und vertraut mir. Ich habe mich immer um ihn gekümmert. Für ihn wäre es wohl ein Grund mehr, dass er seine Schwester nicht mag, die ihm natürlich nun einiges an Aufmerksamkeit stiehlt. Was würde er denken, wenn ich ihn nicht mitnehme? Wie würde er sich entwickeln und wie reagiert er dann auf meine Tochter?
Das habe ich alles noch nicht zu Ende gedacht und werde es wohl auch nie können. Aber ich denke eben, dass es zum Wohle meiner tochter besser ist, auch wenn dabei Zeit für meine Tochter exklusiv "verloren" geht. Ich mag ihn, er mag mich. Wie es später weitergeht muss ich entscheiden wenn es soweit ist. Meine Tochter ist ja noch klein. Wenn es ans Übernachten geht, dann wird sich was ändern müssen. Aber im moment ist es zum Wohle aller beteiligten. Nicht im kurzfristigem Sinne, aber langfristig bin ich davon überzeugt. Mama freut es schliesslich auch auf eine Art, auf der anderen würde sie lieber mit beiden allein sein: Volle Kontrolle. Die Kinder "gehören" ihr.
Womit wir bei einem DER Punkte sind die mich und die Mutter grundlegend unterscheiden.
Im übrigen kann ich so auch Einfluß auf sein Sozialverhalten, insbesondere in der Beziehung zur Schwester, nehmen. Es ist erstaunlich was er von meinen Ansichten aufnimmt. Mehr als man meint.
Die Frage, wrum der andere Vater das Kind nicht besucht wird für mich auf immer ein Rätsel bleiben. Da wurden mir zu viele Stories erzählt. Mich würde sie auch gerne loswerden. Und eins muss man ihr lassen: Es ist schwierig nicht das Weite zu suchen. Sie hat so eine Zauberhafte Art an sich wenn sie das letzte Wort in einer Sache hat ... Da wirkt keine soziale Regel, da gibt es keine Komporomisse, keinerlei Bewegung. 99% heißt bei ihr 0%. Also müssen 100% durchgesetzt werden.
Aber das juckt mich alles nicht mehr. Ich kann das mittlerweile mit einem lächeln abtun.
PS: Das Sorgerecht ist ein für mich naturgegebenes Recht. Nun auch eins in der BRD. Juhu, und das schon im Jahr 2013. 😉
Warum ich es beantragen muss ist mir schleierhaft, aber dann mach' ich es halt.
im übrigen empfinde ich das Sorgerecht eher als Sorgepflicht. und verpflichtet fühle ich mich eh. Also auch vor dem Gesetz: Her damit!
Gruß.
Hallo Radicus,
um noch mal einige Deiner Eingangsfragen zu beantworten:
Wie gestalte ich den Versuch der gütlichen Einigung nun unfallfrei?
Zuerst die Mutter informieren, dass Du gerne das GSR hättest. Nennst ein paar Gründe (z.B wenn KM verstirbt, kommt das Kind ohne GSR eher in eine Pflegefamilie als zu Dir, Verweis auf die neue Gesetzeslage etc) und sagst, dass Du daher einen Termin beim JA zwecks Abgabe der Sorgerechtserklärung machen möchtest. Als Nachweis kannste das ja schriftlich machen.
Will sie nicht, kommt sie nicht, forderst Du das JA auf, die KM bzgl. GSR-Gespräch anzuschreiben und einzuladen.
Wie schalte ich das JA ein, wenn sie bisher nur sagen, dass sie nichts damit zu tun haben?
Hat das JA keine Lust zu arbeiten oder arbeitet auf Zeit, dann würde ich gleich den Antrag bei Gericht stellen. Es ist ja keine Pflicht, das JA einzuschalten. Das JA wird ohnehin erst im normalen Verfahren gehört.
Soll ich sicherheitshalber einen Anwalt die schreiben aufsetzen lassen? An wen? An JA, Mutter und Eltern der Mutter
RA brauchst Du noch nicht. Selbst den Antrag ans Gericht kannst Du auch erst mal ohne Anwalt schreiben. Bei der Formulierung des Antrags können wir Dir hier auch behiflich sein.
Grosseltern interessieren hier nicht.
Aber spätestens wenn es zum normalen Verfahren kommt, würde ich einen RA einschalten. Von daher solltest Du Dich auch schon mal umhören. Sonst wird die Zeit evtl. knapp.
LG, BP
Hallo raldus
Die Frage, wrum der andere Vater das Kind nicht besucht wird für mich auf immer ein Rätsel bleiben. Da wurden mir zu viele Stories erzählt.
Naja, vielleicht wäre es ja eine Option mal mit dem anderen Vater zu sprechen.
Bester Papa war schneller :wink::
um noch mal einige Deiner Eingangsfragen zu beantworten:
Zuerst die Mutter informieren, dass Du gerne das GSR hättest. Nennst ein paar Gründe (z.B wenn KM verstirbt, kommt das Kind ohne GSR eher in eine Pflegefamilie als zu Dir, Verweis auf die neue Gesetzeslage etc) und sagst, dass Du daher einen Termin beim JA zwecks Abgabe der Sorgerechtserklärung machen möchtest. Als Nachweis kannste das ja schriftlich machen.Will sie nicht, kommt sie nicht, forderst Du das JA auf, die KM bzgl. GSR-Gespräch anzuschreiben und einzuladen.
Hat das JA keine Lust zu arbeiten oder arbeitet auf Zeit, dann würde ich gleich den Antrag bei Gericht stellen. Es ist ja keine Pflicht, das JA einzuschalten. Das JA wird ohnehin erst im normalen Verfahren gehört.RA brauchst Du noch nicht. Selbst den Antrag ans Gericht kannst Du auch erst mal ohne Anwalt schreiben. Bei der Formulierung des Antrags können wir Dir hier auch behiflich sein.
Du kannst auch überlegen, ob du die Sorgeerklärung beim Jugendamt beurkundest und die Mutter dann mit Fristsetzung aufforderst Deine Sorgeerklärung zu bestätigen. Ich würde die Frist nicht zu lange machen, denn schließlich ist das Thema nicht neu für die KM.
Wenn das JA nicht helfen will, würde ich damit keine Zeit verlieren.
RA brauchst du noch nicht, aber ich würde mir überlegen, ob es wirklich empfehlenswert ist, eine Gerichtssache ohne Anwalt zu beginnen.
Wenn du wenig Geld hast, kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt holen. Mit dem Anwalt würde ich dann besprechen, ob es sinnvoll ist, dass er die KM nochmal auffordert oder ob gleich ein Antrag bei Gericht eingereicht werden soll.
Beste Grüße,
schultze
Hallo raldus,
ich kann schultze und Bester Papa nur Recht geben und ich an deiner Stelle, würde so schnell wie möglich das GSR beantragen!
Dass du dich um den Bruder deiner Tochter kümmerst, finde ich Richtig und auch sehr verantwortungsvoll, weil du dadurch zeigst, er ist dir nicht unwichtig. Es ist ja auch nicht schwer, sich in diesen keinen Jungen hineinzuversetzen! Er kennt dich ja nur als eine Art Vater, weil sein leiblicher nicht da ist und der keine, seinen Vater ja auch nicht kennt! Die Eifersucht ist in diesem Fall ja logisch und auch verständlich und ich würde nicht wollen, dass meine kleine Tochter von ihrem großen Bruder gehasst wird.
Hallo brille007,
du schreibst:
„Andererseits: Einige wichtige Entscheidungen (Namensgebung, Taufe etc.) sind bereits getroffen; die nächste wirklich sorgerechts-relevante Entscheidung wird (sofern es keine medizinischen Zwischenfälle gibt) die Einschulung in ca. 6 Jahren sein (ja, zwischendurch geht's vielleicht auch noch in den Kindergarten, aber da ist man heute oft froh, überhaupt einen Platz zu bekommen, und das wird dann oft der, der am nächsten zur mütterlichen Wohnung liegt). Will heissen: Da hat man dann ein GSR - und kann soviel damit anfangen wie mit einer im Juni in einem Preisausschreiben gewonnenen Skiausrüstung.“
„Sorge dafür, dass der Umgang gut läuft, möglichst oft und lange und natürlich ohne Muddi's Aufsicht. Das ist ungleich wichtiger als irgendwelcher Stress wegen Sorgerecht; das wird meist sowieso überbewertet.“
Also brille007, langsam verstehe ich dich nicht mehr!!!
Du rätst also raldus kein GSR zu beantragen, weil es nach deiner Meinung überbewertet wird.
Warum haben wir Väter den Jahre lang für das GSR gekämpft, weil es überbewertet ist oder weil wir als vollständiger Elternteil Wahrgenommen werden wollten?
Hi raldus,
ich möchte dir erzählen was es bedeutet, wenn das Schicksal wirklich zu schlägt, du hast nicht das GSR und damit entkräfte ich die Worte von brille007!
1) Die Mutter meines Kindes verstarb.
2) Ich als Vater erfuhr erst 2 Monate später, durch ein schreiben des Amtsgerichtes (500 km entfernt) das mein Sohn jetzt eine Halbwaise ist. Dazu muss ich sagen, das Jugendamt hatte meine Normale Telefonnummer, meine Handynummer, meine E-Mail Adresse und auch meine Fax Nummer)
3) Als ich die Chance hatte überhaupt zu reagieren, war doch alles schon geregelt.
4) Das JA hat der Großmutter meines Sohnes das Vorübergehende SR übertragen und er wurde durch seine Oma auf einer Privatschule angemeldet (410 Euro pro Monat).
Ich wollte dir damit klar machen: Das Jugendamt war niemals der Freund eines Vaters, der ein nichteheliches Kind und kein GSR hatte!
Wenn du Ratschläge haben möchtest, solltest du auf Väter hören, die wirklich die Härte des Lebens erlebt haben und nicht auf die:
„Sorge dafür, dass der Umgang gut läuft, möglichst oft und lange und natürlich ohne Muddi's Aufsicht. Das ist ungleich wichtiger als irgendwelcher Stress wegen Sorgerecht; das wird meist sowieso überbewertet.
Entschuldige schultze, aber ich als Vater eines nichtehelichen Sohnes, der nie die Möglichkeit hatte das GSW zu bekommen, der von der Mutter und ihrer Familie so oft die Worte hören musste: „Was möchtest du denn, du hast doch gar kein Sorgerecht“ werde dich zitieren, weil du mir aus der Seele sprichst!!!
„Schultze, der denkt, dass es endlich normal werden sollte, dass auch jeder nicht eheliche Vater ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung für sein Kind sorgeberechtigt sein sollte. Und der hofft, dass bei zeitnaher Beantragung auch praktisch jeder Vater das GSR zugesprochen bekommt. Wenn sich das herumspricht, werden die Gerichtsverfahren weniger werden, weil eine KM dann weiß, dass sie das GSR nicht ohne Grund verhindern kann, aber zusätzliche Kosten hat.“
Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde
Moin DT,
Hallo brille007,
[...]
Also brille007, langsam verstehe ich dich nicht mehr!!!
Du rätst also raldus kein GSR zu beantragen, weil es nach deiner Meinung überbewertet wird.
das ist eine starke und meines Erachtens unzulässige Verkürzung dessen, was ich dem TO geraten hatte. Denn mein Ratschlag war (und ist), die Fakten abzuwägen und sich zu überlegen, womit er am Ende mehr gewinnt.
Das Problem bei vielen Sorgerechts-Streitigkeiten ist, dass man damit tatsächlich mehr kaputtmachen als gewinnen kann. Was nützt mir das gegen den Willen der Mutter erzwungene Sorgerecht, wenn die nächste sorgerechts-relevante Entscheidung beispielsweise "Einschulung" heisst und im Jahr 2018 stattfindet? Bis dahin hat sie eine ganze Menge Möglichkeiten, mir das Leben schwerzumachen - angefangen beim Umgangsboykott über einen Umzug bis hin zum "Vergessen" irgendwelcher medizinischer Details. Ja, theoretisch ist das gaaaaanz böse und verboten und sie darf das nicht. Finden Dinge deswegen nicht statt, weil sie verboten sind? Will ich dann jedes Mal, wenn ich einen Verstoss gegen mein sensationelles Sorge- und Mitspracherecht vermute, zum Familiengericht rennen und dort klagen "Mimimi, sie hat mir wieder nichts erzählt / mich wieder nicht gefragt / ist wieder 20 Kilometer weiter weg gezogen!"? Was genau hat das Kind davon?
Warum haben wir Väter den Jahre lang für das GSR gekämpft, weil es überbewertet ist oder weil wir als vollständiger Elternteil Wahrgenommen werden wollten?
Ich denke, das sollte man richtigstellen: Die wenigsten nichtehelichen Väter haben für irgendwas gekämpft; das waren nur ganz wenige. Die Mehrheit hat nur herumgememmt und sich als benachteiligte Minderheit dargestellt und darauf gewartet, dass irgendwer anders etwas tut. Die wenigsten haben es geschafft, eine entsprechende Petition zu unterschreiben. Und wie "viele" Leute eine entsprechende Demo mobilisiert, konnte man vor genau einem Jahr beispielsweise HIER sehen: Man konnte sie an den Fingern weniger Hände abzählen. Soviel zum grosskotzigen "wir haben gekämpft!"
Im übrigen geht es beim GSR nicht um die Selbstwahrnehmung von Vätern, sondern um das Wohl der betroffenen Kinder. Das wird vor lauter "es ist aber mein Recht!" leicht vergessen.
ich möchte dir erzählen was es bedeutet, wenn das Schicksal wirklich zu schlägt, du hast nicht das GSR und damit entkräfte ich die Worte von brille007!
1) Die Mutter meines Kindes verstarb.
auch hier würde es sich empfehlen, die Scheuklappen abzunehmen. Der plötzliche Tod der Mutter ist ein gerne zitierter, aber überaus seltener Spezialfall, an dem sich die Gesetzgebung so wenig orientieren kann wie am Spezialfall eines pädophilen Vaters: Auch den gibt es ohne Zweifel - aber muss man deshalb alle Kinder vor ihren potenziell pädophilen Vätern schützen?
Wenn du Ratschläge haben möchtest, solltest du auf Väter hören, die wirklich die Härte des Lebens erlebt haben
Nicht jeder, der hier oder sonstwo die "Härte des Lebens" beklagt, hat sie wirklich selbst erlebt. Schon gar nicht zwingend ohne eigenes Zutun.
Keinen Kontakt zu den eigenen Kindern zu haben oder systematisch und böswillig aus ihrem Leben ausgegrenzt zu werden ist eine echte Härte. "Kein Sorgerecht haben" zähle ich dagegen nicht zu den wirklichen Härten des Lebens; es ist oft genug schlicht die Folge des Umstandes, dass Väter mit den Müttern ihrer Kinder bereits bei der Geburt nicht mehr zusammen waren. So gesehen ist das GSR ein "nice to have" und auf jeden Fall anzustreben - aber das muss doch nicht um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste innerhalb der nächsten Monate sein, nur weil es gerade eine Gesetzesänderung gegeben hat.
Ansonsten steht man mit seinem frisch "erkämpften" GSR genauso belämmert da wir der Gewinner einer Skiausrüstung im Sommer: Man hat's in der Hand - und kann nicht das Geringste damit anfangen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin!
Das Problem bei vielen Sorgerechts-Streitigkeiten ist, dass man damit tatsächlich mehr kaputtmachen als gewinnen kann.
Ist das wirklich so? Vielleicht beim alleinigen SR. Aber beim GSR? Vielleicht führt das GSR auch dazu, dass die Eltern wieder mehr miteinander reden???
Bei mir z.B. hat das Gericht neben dem GSR auch noch Elterngespräche angeordnet. In denen konnten wir zudem eine deutlich bessere Umgangsregelung vereinbaren als vorher.
Jetzt mag man sagen, beides hat nichts miteinander zu tun. Ich finde aber, dass ich damit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen habe.
Ansonsten steht man mit seinem frisch "erkämpften" GSR genauso belämmert da wir der Gewinner einer Skiausrüstung im Sommer: Man hat's in der Hand - und kann nicht das Geringste damit anfangen.
Schon die Tatsache, dass ich zu Elternabenden gehen kann oder mit dem Klassenlehrer reden darf, ist für mich Grund genug, das GSR zu beantragen. Insofern teile ich die Ansicht, das GSR sei nichts wert, überhaupt nicht. Viele Mütter respektieren den Vater überhaupt erst gar nicht, wenn er nicht mitsorgeberechtigt ist.
Du rätst also raldus kein GSR zu beantragen, weil es nach deiner Meinung überbewertet wird.
Das habe ich ähnlich gelesen wie Der Trauernder. Ich denke, es hängt immer vom Einzelfall ab, ob das GSR was bewirkt oder nicht. Bei einigen Eltern führt es vielleicht zum Umdenken, bei anderen zum Krieg. Eine pauschale Aussage "GSR ist wie eine Skiausrüstung im Sommer" halte ich daher für völlig falsch.
Gruss
BP
Moin BP,
hast Du mein Posting, auf das Du Dich beziehst, auch GANZ gelesen - oder nur die paar Schlagworte, die Du reflexartig zitierst? Ansonsten hättest Du sehen können, dass dort - unter anderem - steht:
So gesehen ist das GSR ein "nice to have" und auf jeden Fall anzustreben - aber das muss doch nicht um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste innerhalb der nächsten Monate sein, nur weil es gerade eine Gesetzesänderung gegeben hat.
Gleiches gilt für
Schon die Tatsache, dass ich zu Elternabenden gehen kann oder mit dem Klassenlehrer reden darf, ist für mich Grund genug, das GSR zu beantragen. Insofern teile ich die Ansicht, das GSR sei nichts wert, überhaupt nicht.
hier hättest Du das Posting des Openers aufmerksam lesen müssen:
Ich bin seit letztem September stolzer Vater einer süßen Tochter
wen interessieren da vor dem Herbst des Jahres 2018 Elternabende und Klassenlehrer?
Viele Mütter respektieren den Vater überhaupt erst gar nicht, wenn er nicht mitsorgeberechtigt ist.
das ist eine unbelegte Pauschalaussage von der Sorte "oft regnet es, und dann ist die Strasse nass". Du findest hier im Forum hunderte (wenn nicht gar tausende) von Schilderungen, wo trotz GSR Umgang boykottiert, Kommunikation verweigert und Väter aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzt werden. Sorgerecht enthält keinerlei durchsetzbare Kontakt-, Kommunikations- oder Respektverpflichtungen.
Ich denke, es hängt immer vom Einzelfall ab, ob das GSR was bewirkt oder nicht.
nichts anderes hatte ich geschrieben. Da das GSR im Fall des TO derzeit aber keine Vorteile bringt, hatte ich angeregt, erst einmal den Umgang verlässlich zu installieren und auszubauen und die GSR-Frage der Mutter auf der daraus resultierenden Vertrauensbasis irgendwann zu stellen.
Eine pauschale Aussage "GSR ist wie eine Skiausrüstung im Sommer" halte ich daher für völlig falsch.
die habe ich in dieser Absolutheit auch nicht getroffen, sondern mit dem Adverb "ansonsten" eingeschränkt.
Bei einigen Eltern führt es vielleicht zum Umdenken, bei anderen zum Krieg.
Genau. Und Du weisst, welcher der beiden Fälle hier eintreten wird? Oder anders gefragt: Würdest Du persönlich - also Auge in Auge oder zumindest per telefonischer Entschuldigung - die Verantwortung dafür übernehmen, wenn der TO Deinem Rat gefolgt ist und sich dieser als grottenfalsch herausstellt? Zum Beispiel, weil die Mutter seines Kindes den GSR-Antrag zum Anlass nimmt, durch einen Umzug mal eben ein paar hundert Kilometer zwischen Vater und Kind zu legen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin,
Offenbar habe nicht nur ICH den Eindruck, dass Du jedem, der hier nach dem GSR fragt, erst einmal sagst, dass das GSR nicht viel bringt.
Insofern finde ich es ein wenig daneben, mir oder anderen vorzuwerfen, ich hätte Dein Posting nur reflexartig gelesen.
Und Du weisst, welcher der beiden Fälle hier eintreten wird? Oder anders gefragt: Würdest Du persönlich - also Auge in Auge oder zumindest per telefonischer Entschuldigung - die Verantwortung dafür übernehmen, wenn der TO Deinem Rat gefolgt ist und sich dieser als grottenfalsch herausstellt? Zum Beispiel, weil die Mutter seines Kindes den GSR-Antrag zum Anlass nimmt, durch einen Umzug mal eben ein paar hundert Kilometer zwischen Vater und Kind zu legen?
Das weiß vermutlich nicht einmal der TO. Aber ich beginne doch keine Grundsatzdiskussion über das Für und Wider zum GSR, wenn der TO konkret nach Hilfe fragt.
Würdest Du persönlich - also Auge in Auge oder zumindest per telefonischer Entschuldigung - die Verantwortung dafür übernehmen, wenn der TO Deinem Rat gefolgt ist und sich dieser als grottenfalsch herausstellt?
Offenbar liest du die Postings der anderen aber auch nur quer. Wann habe ich dem TO dazu geraten, das GSR zu beantragen? Er hat konkret nach Tipps gefragt. Und die habe ICH ihm gegeben!!!
wen interessieren da vor dem Herbst des Jahres 2018 Elternabende und Klassenlehrer?
Dich interessieren vielleicht keine Elternabende vor 2018. Aber vielleicht den TO. Schon mal davon gehört, dass es Elternabende auch im Kiga gibt??
Du findest hier im Forum hunderte (wenn nicht gar tausende) von Schilderungen, wo trotz GSR Umgang boykottiert, Kommunikation verweigert und Väter aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzt werden.
Sie werden trotz GSR ausgegrenzt aber nicht wegen GSR. Aber gut, dass das keine Pauschalaussage ist.
Kopfschüttel.
LG
BP
@ BP,
Insofern finde ich es ein wenig daneben, mir oder anderen vorzuwerfen, ich hätte Dein Posting nur reflexartig gelesen.
[...]
Aber ich beginne doch keine Grundsatzdiskussion über das Für und Wider zum GSR, wenn der TO konkret nach Hilfe fragt.
lies doch bitte einfach die konkreten Fragestellungen, bevor Du anderen "Pauschalierung" vorwirfst. Die (von mir mal verdichteten) Rahmenbedingungen sind:
seit letztem September stolzer Vater einer süßen Tochter [...] seit Beginn der Schwangerschaft getrennt von der Mutter. [...] Ich habe regelmäßigen Umgang seit der Geburt (2 mal die Woche 2-3 Stunden), zunächst immer bei ihr und nun nehme ich mein Töchterchen mit.
Das ist der aktuelle IST-Zustand. Andere Väter würden sich die Finger danach lecken; vernünftige würden ihn ausbauen und erst einmal alles unterlassen, was ihn gefährdet.
Jetzt kommt die Frage des TO:
Aber hier nun die Frage um die es gehen soll:
Hat schon irgendjemand Erfahrungen mit der Beantragung, dem sogenannten Eilverfahren, dem Verfahren bei Widerspruch der Mutter oder kann etwas über den Verlauf eines solchen verfahrens berichten?
[...]
Ich habe der mutter schon mal mündlich mitgeteilt, dass ich gerne auch das Sorgerecht für unsere Tochter hätte. Auch genau in diesem Wortlaut. Die Kommunikation ist nicht all zu leicht und eigentlich lehnt sie generell alles ab was ihre Macht/Kontrolle schmälert. So denn auch jetzt: "Nur gegen meinen Willen."
Einen konkreten Grund, wofür er das GSR derzeit brauchen sollte, nennt er nicht mal seiner Ex; nur dass er es eben will. So wie ein Nichtraucher nach einer angebotenen Zigarette greift: Weil er sie eben gerade kriegen kann.
Vorhersehbar sagt die Ex erst einmal "Nö!" Jetzt kommen die nächsten Fragen (ebenfalls verdichtet) nach
JA [...] Beratung oder Mitarbeit [...] Dienstaufsichtsbeschwerden [...] genauer Kenntnis und Instruktionen ihrer Pflichten [...] umfassend auf ALLES (Unberechenbarkeit) vorzubereiten [...] muss ich Beweise haben,
[...] Das wäre verheerend. [...] einen Anwalt die schreiben aufsetzen lassen [...] Der Antrag bei Gericht [...] Widerspruch der Mutter [...] Gerichtsverfahren
Auf gut deutsch: Wie kann ich mit durchgeladener und entsicherter Pistole durch das Leben der Mutter marschieren, um etwas zu erzwingen, mit dem ich im Moment gar nichts anfangen kann, aber was ja "mein Recht" ist. Die vorhersehbare Reaktion der Mutter wird sein "Na, das wollen wir doch mal sehen!"
An diesem Punkt kann der TO mit gerichtlicher Hilfe vermutlich trotzdem das GSR erzwingen, auch gegen den Willen seiner Ex. Ist ja "sein Recht" und "steht ihm zu". Die von mir gestellte Frage lautet lediglich: "Was hat er davon, wenn seine Ex anschliessend ihre bisherige Kooperation einstellt und auf Konfrontation umswitcht?" Das GSR wird auch in diesem Fall nichts das Geringste an der bekannten Tatsache des Familienrechts ändern; sie lautet:
"Wer das Kind hat, hat die Macht!"
Und was man mit dieser Konstellation anfangen kann, kann man hier und in anderen Väterforen täglich lesen - wenn man die Scheuklappen des eigenen Falles abnimmt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
ich sehe das anders. Elterliche (Mit) Sorge halte ich für ein Menschenrecht. Dieses gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben und ausüben zu wollen, bedarf keiner besonderen Rechtfertigung und Begründung.
Es bedarf nur einer besonderen Rechtfertigung und Begründung, es nicht zusammen mit dem anderen Elternteil erklären zu wollen.
Man macht eine extra Rechtsprechung auf wenn man jemanden danach fragt, warum er die gemeinsame elterliche Sorge haben wolle. Meine einfache Antwort auf so eine außergesetzliche Frage wäre entsprechend dem § 1626 BGB: ..." weil ich die Pflicht und das Recht haben möchte, für mein Kind zu sorgen."
Die Legislative geht davon aus, dass ein Ansinnen auf die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl grundsätzlich dienlich ist. Die Befindlichkeit der Mütter bei so einem Antrag hat keine Rolle mehr (!) zu spielen. Vielleicht sollten auch wir Ratgeber uns an diese neue Sicht gewöhnen und nicht evtl. zu befürchtende Unpässlichkeiten von Müttern ins Kalkül ziehen.
Wir sollten doch auch wissen, dass jede Stunde, die wir ohne Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge verstreichen lassen auf dem uns angerechneten Minuskonto ''mangelden Interesses'' landen wird.
MfG dick
Moin Dick,
ich sehe das anders. Elterliche (Mit) Sorge halte ich für ein Menschenrecht. Dieses gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben und ausüben zu wollen, bedarf keiner besonderen Rechtfertigung und Begründung.
das kannst Du sehen wie Du möchtest. Gegen eine Mutter, die schon allein aufgrund des ABR am längeren Hebel sitzt, hilft es Dir nur nichts. Du wirst mit ihr auch keine Diskussionen über Menschenrechte zu führen, denn dazu hat sie keinen Bock. Und trotzdem kommt kein Kai aus der Kiste gehüpft, der ihr Euer Kind wegnimmt und sagt "hey, der Dick hat ja auch Menschenrechte, und deswegen darf der jetzt auch mal ne Weile für Euer Kind sorgen und mit ihm spielen."
Die Befindlichkeit der Mütter bei so einem Antrag hat keine Rolle mehr (!) zu spielen.
das ziehe ich doch gar nicht in Zweifel:
An diesem Punkt kann der TO mit gerichtlicher Hilfe vermutlich trotzdem das GSR erzwingen, auch gegen den Willen seiner Ex. Ist ja "sein Recht" und "steht ihm zu".
Die Frage ist, wie die Mutter ihre "Befindlichkeiten" anschliessend auslebt. Ein paar Möglichkeiten hatte ich geschildert. Das zu ignorieren wäre ähnlich naiv wie zu glauben, nur weil es verboten ist, würde niemand falsch parken oder zu schnell fahren. Und alle, die es trotzdem tun, würden bestraft.
Vielleicht sollten auch wir Ratgeber uns an diese neue Sicht gewöhnen und nicht evtl. zu befürchtende Unpässlichkeiten von Müttern ins Kalkül ziehen.
der kapitale Webfehler dieser Theorie liegt darin, dass die "neue Sicht" nur kurze Zeit im Gerichtssaal stattfindet - die "Unpässlichkeiten von Müttern" dagegen ausserhalb und für den langen Rest der Zeit...
Wir sollten doch auch wissen, dass jede Stunde, die wir ohne Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge verstreichen lassen auf dem uns angerechneten Minuskonto ''mangelden Interesses'' landen wird.
da niemand ein solches Konto führt, subsumiere ich das mal unter "Sonntagsreden".
Zusammenfassend: Wer ein GSR-Verfahren führen möchte, soll das meinetwegen doch gerne tun. Ich warne hier nur vor übertriebenen Erwartungen und vor falschem Timing, das eine Menge kaputtmachen kann. Der Volksmund sagt dazu auch "Operation gelungen, Patient tot."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
die Gesetzesänderung ermöglicht doch Väter erstmalig, auch gegen denn Willen der Mutter, das GSR zu beantragen. Und er sollte es auch erhallten, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Diese Gesetzesänderung ist ja gerade für die Fälle, wo die Mutter des Kindes ein klares „Nein“ zum GSR sagt!
Wenn jede Mutter, auch wenn sich die Eltern des Kindes schön während der Schwangerschaft getrennt haben, ganz selbst Verständlich „Ja“ zum GSR gesagt hätte, währe diese halbherzige Gesetzesänderung nicht sein müssen, denn dann hätte ja das gereicht: „Jeder nicht eheliche Vater bekommt ab der Geburt/ Vaterschaftsanerkennung das GSR für sein Kind“
Ich finde diese Meinung Richtig:
„Schultze, der denkt, dass es endlich normal werden sollte, dass auch jeder nicht eheliche Vater ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung für sein Kind sorgeberechtigt sein sollte. Und der hofft, dass bei zeitnaher Beantragung auch praktisch jeder Vater das GSR zugesprochen bekommt. Wenn sich das herumspricht, werden die Gerichtsverfahren weniger werden, weil eine KM dann weiß, dass sie das GSR nicht ohne Grund verhindern kann, aber zusätzliche Kosten hat.“
Aber leider haben wir etwas anderes bekommen, womit sich jetzt sehr oft die Gerichte befassen müssen.
brille007,
jetzt nehme ich mal die “Scheuklappe“ meines eigenen Falles ab und stelle einfach mal einpaar Fragen!
1) Sollte, bei der jetzigen Gesetzeslage überhaupt ein frisch Gebackener Vater oder wie z.B. raldus, der seit letztem September stolzer Vater einer süßen Tochter ist, überhaupt das GSR beantragen?
„Wen interessieren da vor dem Herbst des Jahres 2018 Elternabende und Klassenlehrer?“
2) Wann sollte man das GSR beantragen, wenn das Kind 5 Jahre alt ist und hat die Mutter dann ihre Einstellung „Mein Kind gehört nur mir und du bekommst kein GSR“ wirklich geändert?
Wenn das GSR auch nach deiner Auffassung, erst wieder etwas bedeutet, wenn das Kind in die Schule kommt, so ist es doch für einen Vater sehr wichtig!
Ich kenne das Gefühl, wenn du deinen leiblichen Sohn aus der Kindergrippe abholst und du hast im Hinterkopf: „Nur weil die Mutter deines hier ein Schreiben hinterlegt hat, darfst du überhaupt deinen Sohn abholen“ Und damals habe ich mit der Mutter meines Sohnes zusammengelebt.
Ich hoffe brille007, ich habe deine Worte nicht aus den Zusammenrang gerissen!
„Auf gut deutsch: Wie kann ich mit durchgeladener und entsicherter Pistole durch das Leben der Mutter marschieren, um etwas zu erzwingen, mit dem ich im Moment gar nichts anfangen kann, aber was ja "mein Recht" ist. Die vorhersehbare Reaktion der Mutter wird sein "Na, das wollen wir doch mal sehen!"
„An diesem Punkt kann der TO mit gerichtlicher Hilfe vermutlich trotzdem das GSR erzwingen, auch gegen den Willen seiner Ex. Ist ja "sein Recht" und "steht ihm zu". Die von mir gestellte Frage lautet lediglich: "Was hat er davon, wenn seine Ex anschliessend ihre bisherige Kooperation einstellt und auf Konfrontation umswitcht?" Das GSR wird auch in diesem Fall nichts das Geringste an der bekannten Tatsache des Familienrechts ändern; sie lautet:
"Wer das Kind hat, hat die Macht!"
Also das bedeutet, nach meiner Übersetzung:
Der „böse“ Vater wagt es einfach gegen den Willen der so „lieben“ Mutter, sein Recht (neue Gesetzeslage) auf das GSR zu „erzwingen“.
Wenn alle Väter erst dann das GSW beantragen, wenn sie nach deiner Meinung „etwas damit anfangen können“ steht in Fünf Jahren in einen Bericht und der wird auch ganz Stolz wieder veröffentlicht! Es gibt dann natürlich, wie immer wunderschöne Tabellen, Statistiken, viele Gutachter und wie immer die Erfahrungen des Jugendamtes!
2017: „Nach unserer Erfahrung haben Väter, bis her kaum das GSR beantrag“
Aber brille007 die sind ja alle dumm, nicht war?
Wir haben doch einen großen Plan, alle Väter beantragen, sofort wenn ihr Kind 5 Jahre alt ist, das GSR und bekommen es ja gleich!
Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde
@ Der Trauernde,
würdest Du Dich bitte mit der Zitierfunktion des Forums befassen, damit ersichtlich ist, was in Deinen Postings fremde und was eigene Ansichten sind? Ich denke, nach drei Jahren im Forum ist das nicht zuviel verlangt.
Danke!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Die von mir gestellte Frage lautet lediglich: "Was hat er davon, wenn seine Ex anschliessend ihre bisherige Kooperation einstellt und auf Konfrontation umswitcht?" Das GSR wird auch in diesem Fall nichts das Geringste an der bekannten Tatsache des Familienrechts ändern; sie lautet:
"Wer das Kind hat, hat die Macht!"
Und was man mit dieser Konstellation anfangen kann, kann man hier und in anderen Väterforen täglich lesen - wenn man die Scheuklappen des eigenen Falles abnimmt.
Mit dieser devoten Grundeinstellung wird es immer der falsche Zeitpunkt sein das GSR vor Gericht zu beantragen. Denn an der Tatsache, dass die ASR-Besitzerin das Kind hat, wird sich natürlich nichts ändern und insbesondere dann nicht, wenn man auf das Sorgerecht verzichtet. Eine Mutter, die Umgangsboykott als Erpressung gegen ein gemeinsames Sorgerecht einsetzt ist kriminell. Das muss man dann so zur Kenntnis nehmen und falls sie das wirklich tut muss man dagegen vorgehen. Ich weiß auch, dass das in Deutschland oft sehr schwierig ist (Frankreich ist uns da um Längen voraus), aber es muss jeder selbst wissen, ob er es im vorauseilenden Gehorsam der KM immer recht machen möchte. Ich persönlich glaube, dass eine KM, die Umgangsboykott als Waffe gegen das GSR einsetzt, Umgangsboykott auch an anderer Stelle als Waffe einsetzen wird, z.B. bei Unterhaltsverhandlungen. Es lohnt sich also nicht hier den Untertanen zu spielen.
Elterliche (Mit) Sorge halte ich für ein Menschenrecht. Dieses gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben und ausüben zu wollen, bedarf keiner besonderen Rechtfertigung und Begründung.
Genauso sehe ich das auch. Und inzwischen hat der Gesetzgeber es ja auch endlich eingesehen und verlangt deshalb jetzt ja auch von dem eine Begründung der gegen die gemeinsame Sorge ist und nicht mehr umgekehrt.
Beste Grüße,
Schultze, der nichts davon hält Mutti immer schon devot gegenüber aufzutreten. Eine devote Grundhaltung provoziert Machtmißbrauch beim Gegenüber.
