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Meine Geschichte - Kann ich Aufenthaltsbestimmungsrecht verhindern?

 
(@daviddeu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen in diesem hilfreichen Forum,

auch ich bin neu hier. Meine Tochter ist fast 4 Jahre alt, ich lebe von meiner Frau und ihr seit über 1 Jahr getrennt, aber ich bin schon lange verzweifelt und suche mir heute hier zum erstem Mal Hilfe.
Die Geschichte zusammenfassend. Meine Frau klammert sehr. Bereits im Krankenhaus wollte sie mir das Kind nicht halten lassen, das zog sich fort, daran zerbrach die Ehe. Meine Frau zog aus, auch 150 km weg von mir, zugestimmt habe ich nie. Ich durfte das Kind nur in Begleitung mit ihr sehen, dies führte zu weiteren Streitigkeiten und Eskalationen im Umgang zwischen uns. Nach 9 Monaten ohne Fortschritt beantragte ich das alleinige Sorgerecht für alle 2 Wochenenden und Urlaubszeiten. Sie brachte 15 Seiten Vorwürfe, dass ich erziehungsunfähig sei, messi sei, Alkoholiker, absurdeste Vorwürfe. Das Gericht sagte, es muss ein Gutachter entscheiden. Das Gutachten kostet viel Geld, 4000€. Weitere 3 Monate zogen ins Land bis ich je 7 Std., Gutachten absolvierte. Das Ergebnis so wurde mir signalisiert wird natürlich erfolgreich sein. Jetzt da dies so ist und zudem ich meiner Frau weniger Unterhalt zahlen muss, bisher bekommt sie 1400 Euro, mehr als mir zur Verfügung steht, da meine Steuerklasse sich wieder ändert,will sie ins Ausland in ihre Heimat nach Polen, da sie dort angeblich besser Arbeit findet.  Aber sie würde hier auch etwas finden und besser verdienen als dort. Sie bemühte sich bisher nicth, obwohl die Tochter fast 4 ist.Das alleinige Aufenthaltsrecht müsste man vor Gericht ihr doch verhindern können, mein Anwalt meint chancenlos, wie seht ihr das?
Vielen Dank im voraus. Gerne beantworte ich noch Fragen, wenn ich was vergessen habe.

Ich stehe ansonsten mitten im Leben, bin Führungskraft in der Verwaltung und verdiene gut, Beamter A 12.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 00:49
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus DavidEU,

willkommen bei vatersein.de

Wie ich es sehe? Nicht gut. Du wirst wohl erleben, dass sie mit Eurem Kind zurück nach Polen geht und sich dort ein neues Leben aufbaut. Wie auch immer.

Polen ist EU-Land und offensichtlich kein Unrechtsstaat. Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht dort sicherlich nicht.

Als gutverdienendem Beamten wird man Dir dann am Ende noch mitgeben, dass es doch dann sicherlich kein Problem ist, ein paar mal im Jahr dort hin zufahren, wenn Du das Kind sehen möchtest.

Unterhalt zahlen und Klappe halten, damit hast Du Deine Schuldigkeit getan. So wird es am Ende für Dich aussehen, befürchte ich.

Niemand wird auf die Idee kommen, Euer Kind nach 4 Jahren von der Mutter zu trennen und Dir zuzusprechen, weil sie von EU-Land nach EU-Land möchte...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 10:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meines Erachtens nach ist hier beim Vorgehen ein Fehler unterlaufen. Mit null Umgang ist es m.E. klar, dass ein Antrag
auf alleiniges Sorgerecht in diesem Status nur nach hinten losgehen kann.

Es hätte primär erst ein Antrag auf Umgangsrecht erfolgen sollen/müssen und zwar beim zuständigen Jugendamt.

Unterhalt zahlen und Klappe halten, damit hast Du Deine Schuldigkeit getan. So wird es am Ende für Dich aussehen, befürchte ich.

Wenn er sich nicht wehrt, mag sein. Jedoch sollte das nicht das oberste Ziel sein. Ich würde als allererstes das noch zuständige
JA informieren. Das übliche halt -> Umgangsdreisprung

1. KM um eine gütliche Einigung ersuchen

2. JA um Vermittlungsgespräch bitten

3. Zum Gericht und Klage einreichen

NOCH ist sie nicht weggezogen. Deswegen würde ich schnell handeln.

@DavidEU

Die Informationen, die du uns gegeben hast, zeigen mir, dass der Kontakt zur KM scheinbar noch nicht abgerissen ist,
da du zumindest über deren Vorhaben informiert bist.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 10:46
(@daviddeu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Danke für Eure Antworten. Endlich mal weiteren Rat!
Agent_Zero, ich hatte mich verschrieben. Es sollte natürlich heißen, dass ich ein alleiniges Umgangsrecht (nicht Sorgerecht) für alle 2 Wochenenden und die Urlaubszeiten stellte.  Daraufhin aber brachte meine Frau eben alle möglichen Vorwürfe, so dass dies über die Gutachten geklärt wird und das Gutachten scheint positiv auszufallen. Aber wird eben gerade noch ausgewertet. Und nun stellte meine Frau Scheidungsantrag (kein Problem) und Antrag auf ihr alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.  Sie stellte auch den Antrag da ich ihr Geldhahn nächstes Jahr wegen Steuerklassenänderung 3 auf 1 zudrehen muss und ihr anstatt 1400 Euro nur noch ca. 800 Euro zahlen werde.
Ich bat vor meinem Antrag auf alleiniges Umgangsrecht das Jugendamt um ein Vermittlungsgespräch mit meiner Frau. Die lehnten dies aber ab, da meine Frau dazu nicht bereit war. Die Mail des JA habe ich sogar noch.  Ich werde aber das JA nochmal bzgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht nochmal um ein Vermittlungsgespräch bitten und falls sie dies ablehnen diesmal um ein persönliches Gespräch mit mir.
Aber stellt man den Anträge beim Jugendamt?
Parallel dazu muss ich aber schon Stellungnahme zu dem Antrag meiner Frau schreiben. Mein Anwalt will weitere Gutachten, aber gleichzeitig meint er das wir verlieren. Von demher will ich nicht weitere Gutachten, sondern in der Argumentation gut herausstellen, dass meine Frau mir Kind nach wie vor entziehen will und das Arbeitsargument nur vorgeschoben ist. Wenn ich verlieren, dann lieber in die nächsthöhere Distanz, zum OLG gehen. Oder habt ihr noch Tipps?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 21:32
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Als die Frau auszog und das Kind mitnahm, was hast du gemacht und wie lange hast du gewartet? Hast du einen Eilantrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt (wann nach dem Auszug). Ihr habt die gemeinsame elterliche Sorge und du hast die Pflicht dein Kind zu sehen (und das Kind hat das recht auf deine Person). Wichtig wäre auch ein Eilantrag auf Umgang für das Kind. Was wurde aus dem? Hat der Anwalt keinen gestellt? Messi und Alkohol sind Standardvorwürfe und die Richter winken sie auch gerne dann einfach ab. Meine Frau hat sogar Alkoholflaschen in der Wohnung verteilt und fotografiert und diese dann den Kindern gezeigt.
Wichtig ist die Konzentration auf das Kind. Unwichtig sind Vorwürfe gegen den anderen, weil diese wiederum nur einen selbst treffen (bei Gesprächen mit Dritten, wie JA und etc.).
Sollte sie nach Polen gehen können (was gemeinsamer elterlicher Sorge nicht einfach ist, da du ja auch den Unterhalt zahlst), dann kannst du zumindestens die Zahlung verkleinern.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 03:40
(@daviddeu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo OlliT, Hallo zusammen,

ich hatte erst versucht mit ihr im Einvernehmen auszukommen und da sie mir das Kind nicht alleine gab, sie immer besucht.
Als es keine Fortschritte gab, stellte ich nach 8 Monaten im Juli 2010 das alleinige Umgangsrecht für alle 2 Wochenenden und Urlaubszeiten. Gericht ordnete dann nach den Vorwürfen Gutachten an und das wird noch ausgewertet.
Daß ich so spät den Antrag stellte, tat ich aus Harmonie und war vielleicht aus heutiger Sicht ein (verfahrensrechtlicher) Fehler. Den will ich aber nicht mehr machen, deshalb würde ich Euch noch fragen, ob es evtl. sinnvoll ist und Möglichkeiten gibt, dass der Scheidungstermin und der Antrag meiner Frau auf Aufenthaltsbestimmungsrecht nun gleich verhandelt wird. Der Anwalt der Gegenseite bat nochmal das Gericht um einen kurzfristig anberaumten Termin und sie wollen halt schon Fakten schaffen. Dabei wird immer noch das Gutachten, das auch laut der Gutachter für mich eine Verbesserung der Umgangsituation darstellen wird, bearbeitet. Kann mein Anwalt das verfahrenstechnisch nicht verhindern.
Und überhaupt bin ich, wie es vielen von Euch geht oder ging, sehr verzweifelt. Nachdem sich meine Lstkl. von 3 auf 1 umstellt, kann ich nicht mehr die hohen Unterhaltsleistungen zahlen und bin nur noch bereit statt 1400 Euro nun nur noch 984 Euro Unterhalt als Vorschuss zu zahlen. Der Anwalt der Gegenseite drohte nun in einem aggressiven Schreiben, dass ich, wenn ich das nicht tue, ab Juni 2010 rückwirkend auf mehr Unterhalt verklagt werde. Außerdem kommt er in der neuen Berechnung  für Februar 2011 auf mehr als bisher auf 1384 Euro. Das kann doch nicht sein, ich habe jetzt Steuerklasse 3 und somit 500 - 600 Euro weniger zur Verfügung, außerdem sollte meine Frau doch mal auch arbeiten, da das Kind 4 Jahre alt ist oder ihre Wohnung vermieten. Was meint ihr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2011 21:17
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

8 Monate sind eine lange Zeit. Das wird alleine schon negativ ausgelegt.
Ich habe schon am nächsten Tag reagiert (in Absprache mit JA). Einen vorläufigen Umgangsantrag stellte ich 3 Tage nach der Kindesmitnahme (auch mit Absprache des JA). Und musste dann 4 Manate auf den Umgang warten.
Den Unterhalt den du zahlen musst, den kannst du auch selbst ausrechnen (zur Überprüfung). Meine Frau wollte auch eine ganze Menge Geld und ging mit 0 raus. Der Unterhalt wird nach dem Vorjahr berechnet.  Dein Selbstbehalt gegen dem Kind liegt bei 950€ gegen über der KM bei 1050€.
Wann wurde die Vorwürfe gemacht?
Wenn sie vor der Trennung nicht gearbeitet hat, dann muss sich jetzt auch nicht arbeiten.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 20:38
(@daviddeu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
das sie dann nicht auch arbeiten muss, wenn sie vor der Trennung nicht gearbeitet hat, gilt doch nur ein Jahr?
Aber wäre das für eine Regelung, wenn fraubeim Kleinkind nicht arbeiten muss, dies später auch nie tun muss?
War wie gesagt Fehler, dass ichs erstmal ohne Zwist versuchte.
Wo kann ich Unterhalt ausrechnen. Fand auf dem Unterhalt Forum nichts passendes.
Der Anwalt will jett noch mehr als vorher mit LST 3, kann ja echt nicht sein.
Danke nochmal
Daniel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2011 02:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Daniel,

Der Anwalt will jett noch mehr als vorher mit LST 3, kann ja echt nicht sein.

Anwälte fordern viel wenn der Tag lang ist; dieses Geschreibsel braucht dich daher im Moment noch nicht sonderlich zu beunruhigen.

Wo kann ich Unterhalt ausrechnen. Fand auf dem Unterhalt Forum nichts passendes.

Wenn du magst, dann mach' einen neuen Thread im Unterforum "Unterhaltsrecht" auf und stelle deine Daten dort ein (dein Einkommen sowie alles, was eventuell abzugsfähig sein könnte, und bitte auch das zuständige Oberlandesgericht für deinen Fall).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 10:47
(@daviddeu)
Schon was gesagt Registriert

So, übermorgen ist es soweit und ich habe Anhörungstermin zur Scheidung und eben auch zum Antrag meiner Frau auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. meine Noch-Frau  will  mit unserer Tochter nach Polen gehen kann.
Ich denke, es sieht nicht so gut aus. Da EU-Land zu EU-Land. Vorher habe ich am gleichten Tag noch Termin mit Jugendamt, nachdem ich über ein Jahr um ein Termin bat und meine Frau schon bei ihm war.
Um aber nochmal deutlich zu machen, dass die Gründe der angeblich besseren Arbeitsmöglichkeit meiner Frau vorgeschoben sind (z.B. Frage 5) und um tatsächlich für den Fall, dass sie nach Polen mit der Tochter darf, für mich wenigstens  das Maximale rauszuholen, habe ich mir für die Verhandlung Fragen für sie überliegt. Wie findet ihr sie, oder habt ihr noch bessere Vorschläge?
1. Hat sie dort konkret einen Arbeitsvertrag? (Hat sie nämlich nicht)
2. Wie viel wird sie dort konkret voraussichtlich tatsächlich verdienen (wird nämlich nicht viel sein)
3. Kann mittelfristig davon ausgegangen werden, dass nur noch Kindsunterhalt gezahlt werden muss?
4. Wäre meine Frau einverstanden, vorerst kein Aufenthaltsrecht zu bekommen, sondern für ein Jahr eine VOllmacht von mir? (Oder nicht gut, da es nichts bringt und sie die Sorgerechtsentscheidungen so alleine treffen kann, andererseits machts sie es sonst ja auch)
5. Wäre meine Frau einverstanden mir großzügige Umgangszeiten und Urlaubszeiten einzuräumen? Und wieviel?(Was denkt ihr, ist realistisch zu fordern? Sie wird das nämlich nicht machen und auf das anstehende Gutachten für mich verweisen, das noch ausgewertet wird, aber für mich eine Verbesserung bedeuten würde). Hier hoffe ich, dass Richter das in meinem Sinne festlegt.
6. Wäre  meine Frau bereit, dass das Kind in einem Jahr mit 5 Jahren dann, mit Stewardessenbetreuung alleine regelmässig zu mir fliegt? (soll ab 5 Jahren möglich sein)
7. Ist meine Frau einverstanden, dass unsere Tochter dort in Polen die/eine deutsche Schule besucht?

Lieben Gruß DavidDEU


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2011 01:22