Hallo,
ich habe nun nach langem hin und her und weiteren Terroraktionen meines Ex und den Weigerungen, unsere Tochter zu besuchen (gleichzeitig jedoch Schutzmeldungen ans JA) auf deren Anraten das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
Bei uns stellt sich nicht die Frage eines Umgangs, der KV verweigert diese einfach durch ignorieren und beantwortet die Nachfragen des JA diesbezüglich auch nicht. Deshalb wurden auch die Schutzmeldungen entsprechend eingestuft, wobei natürlich kontrolliert wurde. Nur um das klarzustellen.
Nun ist eine Verfahrenspflegerin bestellt worden, Termin ist im April.
Letzte Woche bekam ich einen Brief mit einem Terminvorschlag, der an einem Vormittag liegt, wo ich eigentlich arbeiten muss. Ich rief sie also an und fragte, ob wir das auch auf nachmittags verschieben könnten. Da erzählte sie mir, dass sie mit dem KV auch schon telefonischen Kontakt hätte und dieser sich verweigert hat, zu einem persönlichen Gespräch zu erscheinen. Wenn sie was von ihm will, soll sie ihn anrufen.
Wie wird sowas gewertet?
Bezüglich Umgang habe ich jetzt das Jugendamt beauftragt, das zu klären. Entweder macht der KV mit oder nicht.
Schließlich gehts ja um ein Kind. Ich brauch den persönlichen Kontakt zum KV nicht, er verweigert zudem jegliche persönliche Kommunikation, auch wenns nur um unsere Tochter geht. Er zeigt mich beim JA an, ich würde ja nicht mal zum Kinderarzt gehen, gleichzeitig kriegt er aber immer über seine Schwester die Untersuchungsergebnisse, die natürlich immer im absolut normalen Bereich liegen.
Wie würde das vom Gericht gewertet, wenn er nicht mal bereit ist, mit der Verfahrenspflegerin persönlich zu sprechen? Wir gehen davon aus, dass er zum vorgeschlagenen Termin beim Jugendamt auch nicht erscheinen wird.
Seit der Antrag gestellt wurde, kamen keine Meldungen mehr.
Gruss
Moin,
auf deren Anraten das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
Das JA hat dies geraten? Ist der Aufenthaltsort des Kindes strittig?
Bezüglich Umgang habe ich jetzt das Jugendamt beauftragt, das zu klären. Entweder macht der KV mit oder nicht.
Das JA kann das nicht klären, ohne dass ein Elterngespräch (3er-Gespräch) statt findet.
Schließlich gehts ja um ein Kind.
Jep, aber nur den Umgang betreffenbd. Den Sinn des ABR-Antrages mögest du nähert erklären.
Ich brauch den persönlichen Kontakt zum KV nicht,
Da GSR besteht wirst du diesen Kontakt gelegntlich haben müssen. Zudem ist die Zerstrittenheit nicht gut für die Kinder.
gleichzeitig kriegt er aber immer über seine Schwester die Untersuchungsergebnisse
Das verstehe ich hoffentlich falsch!?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nein, das verstehst du nicht falsch.
Ich habe in der Tat Kontakt zu seiner Schwester. Allerdings nur unsere Tochter betreffend. Wir reden nicht über den Klinsch.
Ich hab ja in den letzten Monaten versucht, eine Kommunikation hinzubekommen. Aber was tue ich, wenn der KV sich weigert? Ich kann ihn schließlich nicht zwingen.
Der Sinn des alleinigen ABR liegt darin, dass ich hier wieder berufstätig bin und meine Tochter in meiner Teilzeittätigkeit bei einer Tagesmutter ist. Ich könnte dies genaugenommen garnicht alleine entscheiden. Weiter möchte ich auch mal mit unserer Tochter in Urlaub fahren, das dürfte ich auch nicht und müsste dies immer einklagen.
Das JA hat seine Aktionen entsprechend eingestuft. Wird er angesprochen, wann er sie mal besucht, reagiert er nicht oder redet sich raus. Auch ich habe ihn schon mehrfach aufgefordert, keine Reaktion.
In der Tat hat er aber bis zu dem Antrag immer heftigere Meldungen abgegeben, die dann natürlich auch über das JA an seinem Wohnort widerlegt worden sind.
Der Wohnort war für das JA nicht strittig, sowohl hier nicht als auch an seinem Wohnort. Für ihn ist es das aber wohl, er sagt auch Bekannten, ihm passt es nicht, dass unsere Tochter bei mir lebt. Unternommen hat er nichts, war nicht mal da.
Das Problem ist auch, er hat einmal einen Umgang an einem Tag gefordert. Wir teilten mit, wäre kein Problem, aber dann begleitet, da unsere Tochter damals 9 Monate alt war und ihren Vater eigentlich garnicht kennt. Sie wird nächste Woche ein Jahr alt. Begleiteten Umgang hat er verweigert, er wollte sie alleine sehen.
Da er auch ihre Möbel, Kinderwagen etc. einbehalten hat, macht das JA sich Sorgen. Ich habe die Auflage erhalten, sie ihm auf keinen Fall alleine zu geben.
Was macht der KV? Beantragt eine Verfügung, ich hätte es zu unterlassen, dem JA zu sagen, er plane die Entführung unserer Tochter. Das hat kein Mensch gesagt. 😡 Das JA wird sich also da auch einklinken, denn sie haben mir gesagt, nur begleitet. Sie werden ebenfalls mitteilen, dass sowas nie zur Rede stand, die Besorgnis seitens des JA aber da ist.
Ich kann doch einem 1-jährigen Kind nicht sagen: "So, das ist dein Papa. Mit dem verbringst du jetzt mal ein paar Stunden." Ist sowas psychologisch wertvoll? Er könnte sie immer sehen, müsste aber doch auch eine Bindung zu ihr aufbauen.
Sie hat noch nie was von ihrem Vater gehabt, da er sich auch während unseres Zusammenlebens nicht gekümmert hat und von morgends 7 Uhr bis nachts um 23 Uhr in der Firma war.
Ich bin selber ein gebranntes Kind, daher war mir ein Umgang auch wichtig. Aber ich spreche mich hier ab.
Auch die Verfahrenspflegerin fragte ihn nach Umgang. Er geht darauf nicht ein und auch sie sagte mir am Telefon schon, dass er sehr merkwürdig agiert.
Wir haben uns hier ein neues Leben aufgebaut und es kommen nur richtige Terroraktionen gegen mich.
Eigentlich war meine Hoffnung, dass er irgendwann mal begreift, dass es das "uns" lange nicht mehr gibt sondern es nur noch um unsere Tochter geht, die Vater und Mutter braucht und wissen soll, wo sie herkommt.
Bin schon ein wenig gefrustet.
Ich habe zwei Kinder aus meiner ersten Ehe und mit meinem Exmann verstehe ich mich sehr sehr gut. Wir unternehmen auch schonmal was gemeinsam mit den Kindern und tauschen uns immer aus. Daher ist so ein Krieg für mich einfach Neuland, nur leider kann ich nichts dagegen tun, hab es jetzt wirklich mehrfach versucht.
Moin nochmal,
wohlwissen, was eine Diskussion mit dir bedeutet, kann ich doch einiges nicht so stehen lassen.
Ich habe in der Tat Kontakt zu seiner Schwester.
Ich hatte vermutet, die Schwester sei beim von dir konsultierten Kinderarzt beschäftigt.
Der Sinn des alleinigen ABR liegt darin, dass ich hier wieder berufstätig bin und meine Tochter in meiner Teilzeittätigkeit bei einer Tagesmutter ist. Ich könnte dies genaugenommen garnicht alleine entscheiden.
Das ist völliger Quatsch.
Weiter möchte ich auch mal mit unserer Tochter in Urlaub fahren, das dürfte ich auch nicht und müsste dies immer einklagen.
Das ist ebenso völliger Quatsch.
Der Wohnort war für das JA nicht strittig,
Das JA jat hier gar nix zu melden. Es ist alleine eine Elternkiste.
er sagt auch Bekannten, ihm passt es nicht, dass unsere Tochter bei mir lebt. Unternommen hat er nichts, war nicht mal da.
Achso. Und bevor von seiner Seite etwas kommen könnte,...
Das Problem ist auch, er hat einmal einen Umgang an einem Tag gefordert. Wir teilten mit, wäre kein Problem, aber dann begleitet, da unsere Tochter damals 9 Monate alt war und ihren Vater eigentlich garnicht kennt. Sie wird nächste Woche ein Jahr alt. Begleiteten Umgang hat er verweigert, er wollte sie alleine sehen.
Ne, das geht natürlich schon mal gar nicht. Wie kann man einen Vater nur mit seinem Baby alleine lassen.
Da er auch ihre Möbel, Kinderwagen etc. einbehalten hat, macht das JA sich Sorgen.
Das JA macht sich Sorgen? Und das ist für dich maßgeblich?
Ich habe die Auflage erhalten, sie ihm auf keinen Fall alleine zu geben.
Das ist drittmalig völliger Quatsch. Das JA hat gar nix zu bestimmen/zur Auflage zu machen. Du hast willfährig den Trägern deiner Bedenken gehuldigt.
Was macht der KV? Beantragt eine Verfügung,
Jep, das Ding hast zu völlig zu recht kassiert.
ich hätte es zu unterlassen, dem JA zu sagen, er plane die Entführung unserer Tochter. Das hat kein Mensch gesagt.
Hat er sich das ausgedacht? Das deckt sich nicht mit deiner Aussage im vorigen Absatz.
denn sie haben mir gesagt, nur begleitet.
Nochmals: Das JA hat hierüber nicht zu befinden.
Sie werden ebenfalls mitteilen, dass sowas nie zur Rede stand, die Besorgnis seitens des JA aber da ist.
Hach, sind sie nicht nett? Wieder ein Vater mit Mutmaßungen entsorgt.
Ich kann doch einem 1-jährigen Kind nicht sagen: "So, das ist dein Papa. Mit dem verbringst du jetzt mal ein paar Stunden." Ist sowas psychologisch wertvoll? Er könnte sie immer sehen, müsste aber doch auch eine Bindung zu ihr aufbauen.
Klar, und das geht nur so, wie du es willst. Wie "psychologisch wertvoll" Vaterentfremdung ist, hast du sicherlich in vielen Sitzungen eruieren können.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Juristisch gesehen ist es ein großer Unterschied, ob man eine Angst äussert oder eine Planung voraussetzt.
Weiter möchte ich auch mal daran erinnern, dass es um ein Kind geht. Ein Kind, für das der Vater eine fremde Person ist. Frag doch mal eine Psychologin, ob es wertvoll ist oder eine Verfahrenspflegerin. Die schlagen die Hände über dem Kopf zusammen bei der Forderung, das Kind muss alleine zu einer fremden! Person.
Aber ich merke, ihr seit hier total mutterfremd eingestellt.
Hauptsache Vaterrecht, das Kind spielt dabei keine Rolle. Mir geht es aber um ein Kind, das auch zum Vater Kontakt haben kann und das wünsche ich mir auch!
Allerdings soll es unserer Tochter dabei gut gehen.
Ja, der KV hat das JA ins Spiel gebracht. Und diese machen sich Sorgen und haben mit ihm zu tun gehabt! Nichts anderes.
Sorry, dass ich euch um Rat gefragt habe.
Verurteilt hier jede Mutter, ob sie nun möchte, dass das Kind Kontakt zum KV hat oder nicht.
Juristisch gesehen ist es ein großer Unterschied, ob man eine Angst äussert oder eine Planung voraussetzt.
Quatsch Nr. 4. Beides ist im Familienrecht nicht justiziabel.
Weiter möchte ich auch mal daran erinnern, dass es um ein Kind geht.
Genau. Ich finde wichtig. dass du dir das ins Gedächtnis rufst.
Frag doch mal eine Psychologin, ob es wertvoll ist oder eine Verfahrenspflegerin.
Darf ich auch Männer fragen? Oder darf ich mich auf meine Kenntnisse verlassen?
Aber ich merke, ihr seit hier total mutterfremd eingestellt.
Siehste, kaum kommt Gegenwind, sind wir geschlechtslastig.
Hauptsache Vaterrecht, das Kind spielt dabei keine Rolle.
Du bist lang genug dabei, um zu wissen, dass diese Aussage Quatsch (Nr. 5) ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe eher so den Eindruck, dass es garnicht interessiert, ob sich eine Mutter dafür einsetzt, dass das Kind Kontakt zum Vater hat oder nicht. Mutter ist böse; Väter haben Rechte und müssen diese ohne Rücksicht aufs Kind durchsetzen.
Natürlich kannst du auch einen Mann fragen. Ich habe sogar einen männlichen Berater, der mir strikt davon abrät. Ich habe in meiner Ausbildung nebenher für einen Kinderpsychologen gearbeitet. Ich habe diesbezüglich wieder Kontakt zu ihm aufgenommen und er hat sich informiert, bevor er mir gegenüber eine Aussage gemacht hat.
Unsere Tochter hat ihren Vater das letzte mal gesehen, da war sie 5! Monate alt. Seither hat er sie trotz Aufforderungen nicht besucht.
Wenn sie ihm wichtig wäre, dann hätte er sie auch besucht, wenn jemand dabei gewesen wäre. Wobei die eine Aufforderung von ihm erst kam, als er sie monatelang nicht gesehen hat und nicht reagiert hat. Und natürlich hat ein Jugendamt das Recht, eine Auflage zu erteilen. Da der KV dieses eingeschaltet hat und nicht ich! (ich habe immer wieder versucht, ihn zu bewegen, seine Tochter zu besuchen!), höre ich auch auf diese. Monatelang habe ich das versucht und er sucht den Kontakt übers JA. Passt ihm die Antwort nicht, reagiert er garnicht.
Unsere Tochter? Er weiß, das habe ich ihm zuletzt vor einer Woche geschrieben, dass ich mir wünsche, dass unsere Tochter mit Vater aufwächst. Er reagiert nicht, legt MIR nur Steine in den Weg. Fordere ich ihn auf, kommt die nächste Aktion.Er hat in sechs Monaten die dritte Anwältin. Die letzte sagte mir dann irgendwann, sie könne mich verstehen und wäre erschüttert, dass er monatelang auch meine Möbel eingehalten hat. Einen Kinderschutzund, der es versucht hat, den hat er schriftlich bedroht.
Ich komme aus dem juristischen Bereich und habe fast jeden Tag damit zu tun. Aber ich bin nicht im familienrechtlichen Dezernat tätig, um das auch mal zu erwähnen.
Angst bzw. Besorgnis und klare Aussage sind juristisch zwei verschiedene paar Schuhe. Und sage nicht, das ist quatsch. Da irrst du dich!
Du könntest, ohne dafür belangt zu werden, auch die Angst haben, Person x könnte dir was böses wollen oder deine Wohnung ausrauben. Solange du nicht sagst, sie plane dieses, ist es eine reine Besorgnis, gegen die nicht mal die Polizei was unternehmen würde.
Fakt ist, dass ich hier klar und deutlich versucht habe, klarzumachen, dass ich mir für unsere Tochter wünsche, dass sie mit Vater aufwächst. Du hast mich dennoch niedergemacht.
Hier sollte doch ein Kind an erster Stelle stehen. Meine Tochter (und ich wünsche mir das auch für unsere Tochter) kann ihren Vater gerne sehen. Sie soll wissen, wo sie herkommt. Aber ihr muss es dabei auch gut gehen!
Sie fremdelt sehr und das JA hat die Entscheidung verstärkt, nachdem sie hier waren. Unsere Tochter lächelte die Mitarbeiter des JA an (da war sie auf meinem Arm). Die Mitarbeiterin wollte unsere Tochter dann auf den Arm nehmen. Gesagt, geschehen. Unsere Tochter zog ein "Schüppchen", fing an zu weinen und streckte die Arme nach mir aus. Auf meinem Arm legte sie gleich den Kopf an meinen Kopf und war wieder glücklich.
Und jetzt sag mir nicht, ein Kind fühlt sich wohl in fremder Umgebung ohne bekannte Personen in dem Alter!
Denn dann gehe ich wirklich davon aus, dass es nur um Vaterrechte geht und nicht darum, wie ein Kind fühlen könnte!
Fakt ist aber auch, dass es für euch scheinbar normal ist, dass ein Kleinkind, welches keine Erinnerungen hat, mal eben so in fremde Arme gedrückt werden soll.
Das finde ich erschreckend!
Hallo,
ich würde mich gerne mal einmischen.
Ihr solltet beide vielleicht etwas runterkommen und über das nachdenken um was es geht. Das ist das Kind.
Hier auf der Seite befinden sich hauptsächlich Väter die um das Recht bemüht sind ihr Kind zu sehen.
Wenn man die Berichte der KV liest erhält man hauptsächlich die Informationen wie Egal man als Vater ist, hauptsache man kann den Geldbeutel aufmachen und hält sonst den Mund. Ich habe selber lange Zeit hier gar nicht mehr reingeschaut, weil es frustrierend ist wie Machtlos man als Vater ist wenn die Mutter es nicht will.
Nun "scheint" hier eine Mutter zu sein die den Umgang für gut heißt. Aus der Geschichte heraus würde ich sagen, wenn er nicht will, dann halt nicht. Aber man muß auch das Mißtrauen von uns Männern verstehen.
Ich z.B. (man kann immer nur über die eigene Geschichte am besten Urteilen), durfte meinen Sohn exakt 4 Monate bei mir erleben, dann war alles zu Ende. Ohne Streit bist du übereinmal kein Papa mehr sondern nur noch Erzeuger und exakt 2 Wochen später Zahlemann. Dann versuchst du Umgang zu deinem mittlerweile 80 km entfernt lebenden Sohn
aufzubauen, besprichst vor dem JA einen Umgang von 3 x die Woche wo Du hinfährst und deinen Sohn ca. 2 Stunden sehen darfst. D.h. du fährst 160 km an einem Tag, was einer Fahrzeit bei der Strecke von 3 Stunden bedeutet, um lausige 2 Stunden des Tages deines Kindes miterleben zu dürfen. Und das ganze 3 x die Woche. Was passiert (Ich bin Selbständig und war sehr erfolgreich) 3 Monate später wirst Du morgends um 5 in die Klinik gefahren/ Herzinfarkt.
Du sollst es ruhiger angehen und in Reha gehen. Was macht der dumme August; kommt aus dem Krankenhaus, lässt Reha sausen und macht so weiter, allerdings "nur" 2x pro Woche, weil er ja sein Geschäft nicht vernachlässigen darf er ist ja Unterhaltspflichtig. Dazu muß man wissen, ich wußte die ganze Zeit nicht wo meine EX wohnt, ich habe meinen Sohn in der Stadt abholen dürfen. Was passiert weiter? Wieder Krankenhaus diesmal 6 Wochen weg vom Fenster.
Was der liebevollen KM dazu einfällt: er kümmert sich ja nicht um sein Kind 6 Wochen lang. Irgend wann merkst Du, trotz GSR, du hast kein Recht nur viele Pflichten. Meine Ex fordert € 2.700,-- Unterhalt für sich / Monat und bekommt freiwillig den Höchstsatz KU von mir und ist nicht bereit mir irgendwie entgegen zu kommen. Mittlerweile ist es 50 % so, daß mein Sohn oder die KM "krank" ist und ich ihn nicht sehen darf. Was mach ich? Umgangsklage. Was kommt daraufhin; die Eltern sind nicht in der Lage gemeinsam Sorge zu tragen, es wäre zu überlegen ASR für KM zu befürworten. ETC, ETC, ETC. Ein bißchen viel habe ich mir hier jetzt den Frust abgeschrieben.
Dieses Forum heißt Vatersein, Du wirst hier 98% frustrierter Väter finden die nicht das Glück haben, daß die KM einen vernünftigen Umgang ermöglicht. Deswegen ist es schwer für Dich hier Zuspruch oder Hilfe zu erhalten. Andererseits sollte man auch nicht jedes geschriebene Wort in die Goldwaage legen und das Negative darin suchen nur weil eine Mutter ein Thema beginnt. Hilfe ist für jeden da und sollte nicht auf Vatersein oder Muttersein .de beschränkt werden.
So und jetzt verreisst mich, schlimmer kanns für mich eh nicht mehr werden.
Gruß
Hallo entsetzt,
nur so als Denkanstoß.
Nun "scheint" hier eine Mutter zu sein die den Umgang für gut heißt. Aus der Geschichte heraus würde ich sagen, wenn er nicht will, dann halt nicht.
Genau da liegt das Problem. Und evtl. kennen einige von uns auch die Sichtweise und Darstellung des KV.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
oje, daran hab ich nicht gedacht.
Gruß
Hallo annlena
Wenn es für die Psyche des Kindes sooo untragbar ist, das ein Vater ein paar Stunden alleine mit dem Kind verbringt, wie schädlich muss da erst so:
... ich hier wieder berufstätig bin und meine Tochter in meiner Teilzeittätigkeit bei einer Tagesmutter ist.
etwas sein. :question:
Ich habe den Eindruck, der Vater hat schlicht keine Lust, sich von einer Mutter und einer allmächtigen Kinderklaubehörde vorschreiben zu lassen, unter welchen Umständen er sein Kind zu sehen hat. Du reitest die ganze Zeit darauf herrum, dass du ja unbedingt einen Kontakt zwischen Kind und Vater möchtest, aber bitteschön nur, wenn er sich an DEINE Vorgaben hält ( praktisch ist es natürlich, wenn man sagen kann: Das JA will das so und auf diese Weise jegliche Verantwortung auf jemand anderen schieben kann ). Vermutlich warst du dir, von Anfang an, im Klaren darüber, dass der KV sich nicht auf BU einlassen würde und stellst dich jetzt als große Umgangsbefürworterin dar, wohlwissend, dass es unter den, von dir diktierten Bedingungen, eh keinen geben wird.
Wenn es dir ernst ist, mit dem Umgang, dann gib ihm einfach das Kind. In zwei Stunden ist noch kein Kind verhungert, und nein: Es hat auch noch keinem Kind geschadet die Mama zwei Stunden mal nicht zu sehen.
LG Jemmy ( der solch eine Haltung auch bei einem KV nicht gutheißen würde )
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moinsen,
auch wenn es nicht vorgesehen ist, dass Paare vatersein.de als Plattform für ihre Auseinandersetzungen nutzen: Hier die Darstellung des betroffenen Vaters, der sich an dieser Stelle erst- und einmalig zu diesem Vorgang äusserte:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13458-start-msg140551.html#msg140551
Eine durchaus konsistente Darstellung, die überhaupt nicht auf ein egoistisches Monster hinweist, das nicht an seinem Kind interessiert ist. Aber offenbar auf jemanden, der sich nicht ständig auf der Nase herumtanzen lassen möchte...
Just my 2 cents
Martin
(der die Sache mit den Medaillen und ihren zwei Seiten immer wieder bemerkenswert findet...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Tagesmutter hat meine Tochter auch nicht einfach bekommen und war dann alleine mit ihr. Hier folgten über Wochen Annäherungen!!!
Das ich wieder in Teilzeit arbeite, liegt auch daran, dass der KV keinen BU zahlt und ich meinem Kind kein Leben mit Hartz 4 zumuten möchte. Habe das als Kind selber erlebt und es war schrecklich. Somit möchte ich es anders machen.
Weiter ist meine Tochter dort mit anderen Kindern zusammen, die Tagesmutter gehört dem JA an.
Wenn mir Pädagogen usw. und auch die Verfahrenspflegerin sagen, ein unbegleiteter Umgang ist derzeit nicht tragbar, dann werde ich das für meine Tochter so durchsetzen, dass sie sich wohl dabei fühlt.
Hinzu kommt, dass der KV mir zu oft gedroht hat, er könne sie ja einfach mitnehmen. Als wir noch zusammenlebten, hat er sie desöfteren aus dem Bett gerissen und nachts mitgenommen. Und da darf ich keine Angst haben, wenn dann auch noch ihre Möbel einbehalten werden? Hinzu kommt, dass er ja behauptet, ihr gehe es schlecht. Wieso kommt er dann nicht her und prüft das selber? Wieso sagt er, mehr als mal sporadisch hätte er nicht die Zeit? Er wurde mehrfach gebeten, unsere Tochter zu besuchen. Er hat es ignoriert. Jetzt kommt ihr Geburtstag und nicht mal da kann er!
Wieso hat er aber die Zeit, für Onlinetreffen monatlich durch ganz Deutschland zu fahren und auch über die Grenzen hinaus?
Ich habe hier leider wirklich den Eindruck, als geht es nur darum, die Mutter ist böse und der Vater der tolle Hecht. Wo bleibtz in euren Gedanken mal das Kind???
Ich bin so ein Kind, das einfach dem Vater in die Arme gedrückt wurde, obwohl es keine Erinnerung an ihn hatte. Hier kann ich nur sagen, es war schrecklich, von einem fremden Mann so umarmt zu werden. Ich habe das damals kaum ausgehalten und ich war zwei Jahre alt, als meine Eltern sich trennten.
Dann habe ich ihn ein Jahr nicht gesehen und konnte mich nicht mehr erinnern. Meine Oma väterlicherseits hat mir erzählt, ich hätte geschrien, dass ich das nicht will. Mir wäre es lieber gewesen, es wäre jemand da gewesen, den ich kenne.
Aber Hauptsache es geht darum, dass der Vater sein Recht bekommt. Die Aussage, ich soll sie ihm zwei Stunden geben, ist erschreckend. Denn nie habe ich behauptete, dass ich Angst hätte, er könne ihr was antun! Ich sage lediglich, dass ich meine Ängste habe, die das JA und auch die Verfahrenspflegerin unabhängig erstellt haben! Und lediglich, dass meine Tochter ja schon weint, wenn sie bei anderen Fremden auf den Arm soll (hier JA-Mitarbeiter). Soll ich sie weinen lassen und zwei Stunden mit einer wildfremden Person wegschicken? Der Kinderpsychologe sagt, so fördert man ein Thrauma und eine schlechte Bindung, weil das Kind das Gefühl bekommt, ich lasse sie im Stich. Ich schicke sie mit einer fremden Person weg.
Und ich kann einem einjährigen Kind nicht sagen: Das ist dein Papa. Denn das versteht sie garnicht!
Und mal nebenbei. Wer monatelang überall hinfliegt und fährt; dieses Wochenende Mallorca, nächstes Kassel, übernächstes Hamm und es selbst da nicht hinbekommt, unsere Tochter mal zu besuchen. Wer dem JA sagt, er hätte die Zeit nicht; wer nicht zum Geburtstag kommt (habe die ganze Familie eingeladen)......der braucht solche Forderungen nicht mehr stellen.
Denn das JA sagte, dass wenn er nicht regelmässig kommt, ein unbegleiteter Umgang vom Gericht sowieso nicht zugesprochen werden würde. Das hat die Richterin am Telefon auch schon so geäussert. Er redet von 2 -3 mal im Jahr.
Ich werde das Thema beenden, da ich merke, dass hier wohl wirklich in erster Linie nur frustrierte Väter schreiben, die der Justiz usw. vorwerfen, ihre Rechte nicht zu wahren.
Keiner von euch hat einmal etwas gesagt, wie, dem Kind muss es dabei auch gut gehen. Nein, im Gegenteil. Da heißt es nur, ich habe das Recht, ich will es, koste es, was es wolle. Wie es dem Kind dabei geht, um das sich Vater möglicherweise monatelang nicht gekümmert hat und wie es sich fühlen muss bei einem fremden Menschen (je nach Alter des Kindes hat es auch nach Wochen keine Erinnerung mehr), ist euch doch egal.
Ich lebe hier mein Leben und habe dem KV oftmals die Möglichkeit gegeben, seine Tochter zu besuchen.
Ich habe eine klare Frage gestellt, die nicht beantwortet wurde. Weiter ist auch niemand darauf eingegangen, dass ich zu meinem Exmann ein sehr gutes Verhältnis habe und die Kinder das super toll finden. Wir haben damals klar gesagt, als Paar hat es nicht geklappt, Eltern werden wir ein leben lang bleiben. Die Kinder haben ein Recht darauf.
Dennoch ist natürlich der KV der tolle, klar, weil er ein Vater ist. Dass auch eine Mutter schonmal kämpft, das kennt ihr nicht. Euch gehts nur darum, die Mütter zu diskriminieren.
Dieser Mann hat mir einiges angedichtet, es war die ganze Zeit geplant. Mittlerweile läuft ein ziemlich heftiges Ermittlungsverfahren gegen den KV. Die Diagnosen wurden fachärztlich von drei unabhängigen Ärzten/Psychologen entwertet. Selbst die Familienhilfe, die wir damals hatten, ist erschrocken über die Aktionen des KV. Ebenfalls das JA beim KV!
Soviel nur mal dazu.
Denkt nur mal selber nach, ob man nicht in erster Linie mal an die Kinder denken sollte, denen das ganze Hin- und Her sicher auch schadet. Aber nicht einer von euch hat darüber mal ein Wort verloren.
Hier geht es nur um die Rechte der Väter, nicht aber um die der Kinder und wie diese sich dabei fühlen, wenn Vater sein Recht so brutal durchsetzt.
Ihr seit letztlich auch nicht besser, als die Mütter, die ihren Kindern den Vater vorenthalten. Ihr wettert hier auf die Frauen, weil diese alles schuld sind und vermutlich das "Böse" personifizieren. Ihr seit natürlich die Väter mit dem Heiligenschein drauf, ihr habt nichts falsch gemacht, seit perfekt und braucht nichts anders zu machen.
Welche klare Frage meinst du?
Du hast bisher nur gefragt, was Andere über bestimmte Dinge denken.
Das wissen wir nicht.
Es würde dir auch nicht helfen, wenn wir darüber mit dir zusammen spekulieren würden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ annlena,
dass Du keinen Widerspruch verträgst, ist seit einigen Monaten bekannt. Ich halte diese Eigenschaft für einen entscheidenden Teil DEINES Problems.
vatersein.de (übrigens auch zu erreichen über muttersein.de) ist ausdrücklich KEIN Frauenhasser- oder Männer-Glorifizier-Forum. Man erkennt das leicht an der grossen Zahl hier ratsuchender und schreibender Frauen und Mütter. Wir helfen Betroffenen mit Rat und Tat. Deine Einlassungen über unsere vorgeblichen Motive sind daher eine schlichte Unverschämtheit von jemandem, der keine andere Meinung erträgt als seine eigene. Genau daran scheitern auch Partnerschaften.
Und ja: Wir haben hier vor allem die betroffenen Kinder im Blick. Wozu gehört, dass Kinder eben nicht Eigentum eines Elternteils sind, auch wenn sich manche - und hier tatsächlich vor allem Frauen - so verhalten, als ginge es um eine Barbie, die man mit Zähnen und Klauen dagegen verteidigen müsste, dass andere mal damit spielen. Was das für die betroffenen Kinder bedeutet, kannst Du noch nicht einmal erahnen. Solltest Du diese Denkweise fortsetzen, kann man Eurer Tochter aber schon heute massivste psychische Probleme prognostizieren, noch bevor sie die Pubertät hinter sich hat. Armes Kind!
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Die Tagesmutter hat meine Tochter auch nicht einfach bekommen und war dann alleine mit ihr. Hier folgten über Wochen Annäherungen!!!
Wer es glaubt.. Sag mal, wenn das Kind irgendwann in den Kindergarten oder einen Hort kommt, findet dann auch erst eine Wochenlange "gewöhnung" statt? Nicht ? Aber wenn der Vater dann das Kind haben möchte, da muss sicher erst einmal BU her, denn DAS kann einem Kind ja psychisch nicht zugemutet werden.
Das ich wieder in Teilzeit arbeite, liegt auch daran, dass der KV keinen BU zahlt und ich meinem Kind kein Leben mit Hartz 4 zumuten möchte.
Also mußt du, wie viele andere auch, selbst für dich sorgen. Und? BU wäre nach drei Jahren auch erledigt und du müßtest für dich selbst sorgen.
die Tagesmutter gehört dem JA an.
Das erklärt deine guten Kontakte zum JA und zeigt, dass du genügend Gelegenheit hast, die Herrschaften für dich einzunehmen.
Wenn mir Pädagogen usw. und auch die Verfahrenspflegerin sagen, ein unbegleiteter Umgang ist derzeit nicht tragbar, dann werde ich das für meine Tochter so durchsetzen, dass sie sich wohl dabei fühlt.
Ich kenne mich recht gut mit Physik aus. Wenn ich dir jetzt sage, dass du einen freien Fall aus 50 Meter Höhe locker überleben kannst, springst du dann? Wenn nein, warum nicht? Ich habe doch gesagt, es passiert dir nichts?
Hinzu kommt, dass er ja behauptet, ihr gehe es schlecht. Wieso kommt er dann nicht her und prüft das selber?
Möglicherweise weil er befürchten muß, dann eine Anzeige für irgendetwas zu kassieren ( Stalking, angebliche Gewalt usw... )
Wieso hat er aber die Zeit, für Onlinetreffen monatlich durch ganz Deutschland zu fahren und auch über die Grenzen hinaus?
Könnte mit dem Wörtchen " Privatleben " zusammenhängen.
Wo bleibtz in euren Gedanken mal das Kind???
Womit wir wieder beim Umgang wären: Gib ihm einfach mal das Kind !
Ich bin so ein Kind, das einfach dem Vater in die Arme gedrückt wurde, obwohl es keine Erinnerung an ihn hatte. Hier kann ich nur sagen, es war schrecklich, von einem fremden Mann so umarmt zu werden. Ich habe das damals kaum ausgehalten und ich war zwei Jahre alt, als meine Eltern sich trennten.
Was gibt dir die Gewissheit, das es euer Kind genauso empfindet? Ich werde den Verdacht nicht los, dass du nach Möglichkeit überhaupt keinen Kontakt zwischen Kind und Vater möchtest, denn dann könnte es passieren, das Kiddy ihn freudestrahlend in den Arm nimmt und dein ganzes "Begründungskonstrukt" zusammenbricht.
Aber Hauptsache es geht darum, dass der Vater sein Recht bekommt.
Nein, es geht um das Recht des Kindes und an dem liegt dir doch angeblich so viel.
Und mal nebenbei. Wer monatelang überall hinfliegt und fährt; dieses Wochenende Mallorca, nächstes Kassel, übernächstes Hamm und es selbst da nicht hinbekommt,
Aha, es geht also um ganz banalen Neid!
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Ich habe kein Problem damit, eine andere Meinung zu akzeptieren. Ich lasse mich jedoch nicht beleidigen oder mir unterstellen, ich würde dem KV unsere Tochter vorenthalten. Ansonsten ist mir deine Meinung relativ egal, denn ich habe auch meine. 😉 Hätte jeder Mensch die gleiche Meinung, wäre das ja auch langweilig.
Die Beziehung zum KV war übrigends die Kürzeste, die ich in meinem Leben bisher hatte. Es waren zwei Jahre.
Leider bin ich so blöd, lade ja noch sogar zum 1. Geburtstag ein. Was kommt? Er hat keine Zeit!
Und ich weiß auch nicht, wie du etwas beurteilen möchtest, was meine Tochter betrifft. Ich vertrete die Auffassung, dass wenn es als Paar nicht klappt, man ein Leben lang gemeinsam für die Kinder verantwortlich ist. Eltern sein kann man nicht einfach aufgeben. Mit dieser Einstellung liege ich auch verkehrt in euren Augen. Da frage ich mich, was in euren Augen richtig ist.
Ich habe es letzte Woche angeleiert, dass der KV nochmal die Möglichkeit bekommt, zu einem Gespräch wegen dem Umgang zu kommen. Obwohl er sich selber nicht darum kümmert. Vermutlich alles verkehrt. Weiter habe ich ihn mehrfach nachweislich aufgefordert, unsere Tochter zu besuchen. Weiter habe ich ihm damals die Möglichkeit gegeben, endlich eine Bindung aufzubauen. Er hat es nicht wahrgenommen. Aber natürlich bin ich die blöde. Eine Mutter, die damals dem KV sogar das Kind gelassen hat, damit er damit zu seiner Tante fahren kann. Der dann gesagt wurde, er hält sie bis abends. Die dann nachmittags um halb drei das Kind wiederbekommen hat, weil er ja so müde war. Und jetzt sag mir nicht, ich enthalte dem KV das Kind vor.
Mir liegt das Wohl meiner Tochter am Herzen. Ich habe es als Kind selber erlebt, was es heißt, wenn Eltern sich um ein Kind streiten. Man kann aber auch einen KV nicht dazu zwingen. Wenn er Krieg will, dann ist das so. Ich brauche keinen Krieg, denn ich persönlich sage, wenn Kinder im Spiel sind, sollte man sich besonnen einigen.
Ich finde es unverschämt, was du hier von dir gibst. Ich habe niemanden persönlich angesprochen und werde wieder gleich diskriminiert.
Und leider, ich habe mir auch andere Beiträge angeschaut, wird hier erstmal jede Frau diskriminiert und angegangen.
Euch kann man es garnicht recht machen. Würde man das Kind vorenthalten, ist man ein Monster. Versucht man es, dass der Vater überhaupt erstmal eine Bindung aufbauen kann, was er bisher nicht mal annähernd versucht hat, ist das auch verkehrt.
@Jemy
Ich glaube, ihr lebt in eurer eigenen Realtität.
Wie ich gerade schon schrieb, habe ich bisher einiges unternommen, den Vater sogar zu einem Umgang zu "zwingen"!
Weiter ist es so, dass wenn du hier Tagesmutter werden möchtest, beim JA gemeldet sein musst. Ich habe keine intensiven Kontakte zum JA, nur dann, wenn der KV mal wieder da anruft.
Weiter ist es mir egal, wohin er fliegt oder fährt. Ich mag eher ein beschaulicheres Leben, war schon so, als wir noch zusammen waren. Diese Reisen waren mir damals schon zuviel. Allerdings behaupte ich, dass wenn er die Zeit dafür findet, doch auch mal seine Tochter besuchen könnte?
Ich muss mir nicht vorhalten lassen, dass ich keinen Umgang will. Dann würde ich das nicht versuchen, behördlich für unsere Tochter umzusetzen. Wenn ich zum 1. Geburtstag unserer Tochter einlade und er hat keine Zeit, dann soll er nur Angst haben, eine Anzeige zu bekommen? Sag mal, merkst du noch, was du da von dir gibst?
Wohlgemerkt haben meine anderen beiden Kinder ein inniges Verhältnis zu beiden Elternteilen und wir unternehmen sogar teilweise noch was zusammen mit den Kids. Meine jüngste wird diese Woche 1 Jahr alt und hat noch nie eine Bindung zum KV gehabt. Als er die Möglichkeit hatte und das sogar mit dem JA geklärt war, dass er genug Möglichkeiten hat, hat er die Vereinbarung nach einer Woche gekenzelt! Er hätte soviel Arbeit und kann nicht etc. pp. Das ging soweit, dass er sich wochenlang garnicht bei ihr hat blicken lassen, obwohl die räumliche Nähe da war.
Und ja, auch in unseren Kindergärten sind Eingewöhnungszeiten. Das kenne ich von meinen beiden Großen. Hier finden drei Nachmittage statt, wo die Mutter dabei ist und dann bleiben die Kids am ersten Tag nur 1 Stunde da, was dann täglich um eine Stunde erweitert wird.
Ich finde es unverschämt, dass du mir unterstellst, es hätte keine Eingewöhnung bei der Tagesmutter stattgefunden. Das ist sogar Pflicht!!!
Hi annlena,
Wenn mir Pädagogen usw. und auch die Verfahrenspflegerin sagen, ein unbegleiteter Umgang ist derzeit nicht tragbar, dann werde ich das für meine Tochter so durchsetzen, dass sie sich wohl dabei fühlt.
Hierzu noch eine Frage, würdest du dir auch die Haare blau färben, weil ein Pädagoge oder Verfahrenspfleger der Meinung ist, das das den Wiedererkennungswert für deine Tochter erhöht und sie dich beim abholen so schneller sieht?
Eine weiter Frage. Ganz oben stand, das du weiter Kinder hast, wie läuft denn da der Kontakt mit dem KV?
Ein Punkt in dem du irrst. Wir sind hier werde pro Vater, noch contra Mutter oder umgekehrt. Den Standpunkt, den wir erstmal einnehmen ist der "pro-Kind" und ein Kind braucht beide Elternteile, egal, ob diese sich noch verstehen. Zur Not müssen sie halt mit professioneller Hilfe an ihrer Kommunikation arbeiten, aber das darf nicht zu Lasten des Kindes gehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen