Hallo,
ich würde gern einmal Meinungen, Erfahrungen dazu hören, ob eine laufende, freiwillige und nicht per Gericht angeordnete Mediation den Antrag auf Erhalt der gemeinsamen Sorge behindert.
Können längere Mediationsverfahren, deren Dauer sich durch mutwillige Terminverschleppung des einen Elternteils (bei dem Kind ist und der Sorgerecht hat) begründen, negativ in solchen Sachlagen gewertet werden. Vorraussetzung ist, dass sich der andere Elternteil stehts an Abspachen (Termine) hält und nicht querschlägt.
Auch würde mich interessieren, ob das durch die Mediation eventuell erarbeitete Ergebnis für den späteren Sorgerechtsentscheid zielführend sein kann (bessere Chancen verspricht) und welches Ergebnis dafür erreicht werden sollte.
Kann direkt nach einer abgeschlossenen Mediation ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt werden oder wäre das eher hinderlich?
Viele Fragen aber über Hinweise hierzu würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Tom
Moin.
Also ich würde vermuten, dass deine Chancen damit tendenziell eher steigen, denn wenn ihr euch auf eine Mediation einigen konntet, ist das ein Indiz, dass ihr beide Kooperationswillig seid.
Allerdings könnte es passieren, dass der Richter abwartet, ob auch was dabei raus kommt.
Oder noch schlimmer:
Wenn deine Klage mitten in die Mediation schlägt, könnte deine Ex voller Empörung die Mediation abbrechen und der Richter daraufhin konstatieren, dass es mit eurer Kooperationsfähigkeit wohl doch nicht soweit her ist, deinen Antrag dementsprechend ablehnen.
Insofern würde ich zunächst Kreide fressen, die Mediation zu einem schönen Abschluss bringen, und dann eine möglichst sanft klingende und von Schallmeienklängen untermalte GSR-Klage einzureichen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tom,
mit Blick auf dein anderes Thema sag' ich mal: Tritt diese Mediation in die Tonne, denn sie ist nichts als ein taktisches Spiel auf Zeit, das deine Ex da mit dir treibt; lasse die Sorgerechts-Baustelle für die nächste Zeit lieber unbeackert, aber kümmere dich zunächst und mit voller Kraft um eine vernünftige Umgangsregelung. Ein "ich habe meinen Sohn in 3 Monaten 4 Mal gesehen für je eine Stunde" ist jedenfalls kein Umgangrecht, sondern allenfalls eine Art "Besichtigungsrecht".
Daher - konzentrier' dich auf eine brauchbare Umgangsregelung. Vernünftiger Umgang mit deinem Junior ist auch ohne Sorgerecht ein wertvolles Gut; Sorgerecht ohne Umgang hingegen ist nichts als ein Fetzen Papier, den du dir an die Klotür tackern kannst.
Und es ist m.E. keine gute Idee, vor Gericht gleichzeitig wegen Umgang und Sorgerecht zu erscheinen. Gemeinsames Sorgerecht setzt nach Meinung etlicher Richter nämlich Kooperation der Eltern voraus; da ist eine gleichzeitige Umgangsklage eher kontraproduktiv ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Servus Malachit,
die Sorgerechtsgeschichte werde ich erstmal hinten an stellen. Der bis jetzt noch super gute Kontakt mit unserem Sohn ist mir sehr viel wichtiger (schon toll und das bei einmal pro Monat sehen und nem installierten neuen "Papi").
Aus Unwissenheit dachte ich Mediationen müssen so ablaufen und ich muss dem halt Folge leisten (wie dumm von mir). Es wird einem aber auch suggeriert das man froh sein kann, dass es so ist und nicht schlimmer. Die Mediatorin betonte auch bei jeder komischen und Kontakt-verhindernden Aktion, dass meine Ex aber grundsätzlich "sehr kooperativ" sei und sie das auch schlimmer kenne (eigentlich blanker Hohn wenn man sich die tatsächlich stattgefundenen Umgangskontakte ansieht).
Vielleicht magst du ja bei meinem letzten Schreiben im anderen Thema "Episode ..." was zu sagen, ich würde dem anderen Paar gern helfen und habe ihm auch schon von diesem Forum erzählt.
Viele Grüße und Danke
Tom