Krankheitsfall des ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Krankheitsfall des Kindes und Witterungsbedingter Schulausfall

 
(@rainerpv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe folgene Frage, aber vorab erst einmal einige Eckdaten.

KM hat das alleinige Sorgerecht, geteilte hat Sie mir immer verweigert. Ich habe meine Tochter eigendlich jedes zweite Wochenende, und dann noch in der gegenläufigen woche unter der woche noch einen Tag (abholung von der Schule, und abends wieder zu ihr nach Hause). KM wohnt mit ihren Eltern (nicht mehr ganz so fit , die beiden) in einen Haushalt.

Jetzt meine Frage, wie sieht es rechtlich aus, wenn das Kind Krankheitsbedingt oder durch einen (Witterungsbedingten) Schulausfall spontan zuhause betreut werden muss. Das sind ja sachen, die nicht unbedingt planbar sind. Ich Arbeite Nachts (Kraftfahrer/Lebensmittel), bzw. fange meistens morgens früh zwischen 1.00 - 2.00 uhr an zu arbeiten, bin daher auch relativ früh in der Koje. Jetzt fängt KM an zu Zicken, das ich das Kind, bei Krankheit, oder plötzlichen Schulausfall zu betreuen habe. Wie sieht es rechtlich aus, steht mir da ein Sonderurlaub zu, wenn das Kind Krank ist, oder plötzlich Schulausfall ist. 

Vielleicht weiß hier jemand Rat, und schon mal im vorraus ein herzliches Dankeschön

RainerPV


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2026 12:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus RainerPV!
Deine Betreuungszeiten (wie wurden die geregelt/festgesetzt?) finden nicht zu Schulzeiten statt, somit obliegt es m.E. dem Betreuungselternteil, diese Betreuung wie auch immer sicherzustellen (anders wäre es z.B. bei hälftiger Betreuung). Insofern hast Du erst mal keinen Anspruch auf Sonderurlaub und/oder dergl.
Wenn KM Deine Hilfe beanspruchen möchte wäre in meinen Augen eine Bitte sinnvoller bzw. angemessener als die blose Forderung, zumal sie das gemeinsame SR verweigert (nach dem Motto zum Aufpassen gut genug, aber nicht zum Übernehmen von Verantwortung).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2026 14:55
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo RainerPV,

bei Krankheit des eigenen Kindes (nicht älter als 12) haben Eltern Anspruch auf das "Kinderkrankengeld". D.h. die Eltern bekommen vom Arzt bescheinigt, das sie sich zu hause um das kranke Kind kümmern müssen. Sie werden dann vom Arbeitgeber freigestellt und bekommen für diese Tage eine Ersatzleistung der Krankenkasse (meist 90% des Nettos). 

Voraussetzung ist allerdings das gemeinsame Sorgerecht. Wäre also auch im Sinne der Mutter, das Sorgerecht zu teilen.

Sonderurlaub gibt es gesetzlich nicht. Eventuell gibt es einen Tarifvertrag für Deine Branche und Deinen Arbeitgeber, in dem sowas geregelt ist.  

Viele Grüße

 


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2026 16:51
(@rainerpv)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Danke für die Antwort. Geregelt ist eigendlich nur jedes zweite wochenende. Aber ich bin froh um jede Minute, die ich mit meinen Kind verbringen kann.

Gruß Rainer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2026 18:12
(@rainerpv)
Schon was gesagt Registriert

@pappaleo Danke für die Antwort. Sowas habe ich mir schon gedacht.

Gruß Rainer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2026 18:14
(@locutus)
Rege dabei Registriert

So wie die Mutter (in diesem Fall) ein Recht auf einen Unterhaltstitel hat, hast du als Vater das Recht auf gemeinsames Sorgerecht. Und das wird inzwischen auch als Standard angesehen.

Schritt 1: schreibe einen Brief mit der Bitte um gemeinsames Sorgerecht. Lehnt sie das ab:

Schritt 2: gehe zum Jugendamt und beantrage das gemeinsame Sorgerecht. Das Jugendamt wird einen Brief an die Kindsmutter schreiben indem sie dazu aufgefordert wird das gemeinsame Sorgerecht anzunehmen. Lehnt sie das ab:

Schritt 3: geh zum Anwalt, beantrage Prozesskostenbeihilfe. Wird die gewährt, ist das ein positives Zeichen des Gerichtes dass du Chancen hast auch das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Jetzt das gemeinsame Sorgerecht einklagen. Es wird Termine beim Jugendamt und Beistand geben. Argumentiere nie gegen die Mutter sondern nur für dich!

 

Mach das alles mit dem Hintergrund dass du jederzeit für das Kind da sein willst und das auch dann wenn die Kindsmutter ausfällt, z.B durch Krankheit. 


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2026 19:43
(@rainerpv)
Schon was gesagt Registriert

@locutus Danke für deine Antwort. Brief an meine Ex, die antwort kenne ich ehh schon.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2026 12:35
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Dass du die Antwort kennst ist klar 😜. Aber nur wenn du diesen Weg gehst bist du auf der sicheren Seite. Gleich Schritt 3 bedeutet dass du keinen Willen hast zu reden...


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2026 16:02