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Kleine Frage zum GSR-Antrag für Nichtehliche Väter

 
(@americanpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hi guys,

habe (wie in dem anderen Thread gepostet) das GSR beim Familiengericht beantragt.

Erstmal musste ich die ungefähr 40 € bezahlen um überhaupt das Ding zum laufen zu bringen.

Jetzt wurde ich gerne von Vätern die das alles schon durch haben mal hören wieviel man am Ende zahlen muss. Natürlich ist es mir jeden Cent wert, aber nur um eine Idee zu bekommen was das alles so kostet.

Ich habe den Antrag erstmal im Alleingang (also ohne anwaltliche Unterstützung) gestellt.

Danke im Voraus

Alexander the American Dad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2011 12:15
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Americandad,

neben Anwaltskosten fallen nur besagte 44,50 € an Gerichtskosten an.
Ist zumindest bis jetzt mein Wissensstand. Da schließt allerdings aus,
dass während des Verfahrens irgendwelche Gutachter ins Spiel kommen.
Da ich mit dieser Spezies bisher noch nichts zu tun gehabt habe, fehlen mir
hier Erfahrungswerte.

Ansonsten warte ich ebenso wie Du auf meinen Termin.

Viel Glück.

Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 12:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Streitwert von Sorgerechtsverfahren beträgt üblicherweise 3000€. Ob dieser auch bei Beantragung des GSR angesetzt wird, weiss ich nicht. Damit kannst Du den Gerichtskostenrechner füttern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 12:53
(@bagger1975)

Hallo americandad,

ich hab`s schon durch und wünsche Dir erst einmal viel Erfolg mit Deinem Antrag (Deine Begründung klingt ja recht positiv, was die allgemeine Zusammenarbeit mit der KM angeht).

Wie bereit`s richtig geschrieben fallen als Gerichtskosten eigentlich nur die 44,50 € an, die sich zusammen setzen aus einem 0,5 Ansatz aus dem Regelstreitwert i.H.v. 3.000,- € (§ 45 FamGKG i.V.m. 1310 Kostenverzeichnis FamGKG). 

Es können je nach Verfahrensgang noch weitere Kosten entstehen, wenn und soweit sich eine oder beide Parteien anwaltlich vertreten lassen. Dann fallen für jede Seite aus dem Regelstreitwert eine 1,3 Geschäftsgebühr, eine 1,2 Terminsgebührnach dem RVG an, je ca. 586 € brutto. Ggfs. kommt noch eine 1,0 Eingungsgebühr dazu, dann sind`s je Seite ca. 810 €.

Bei mir hat KM erst unter dem Druck des gerichtlichen Verfahrens dem GSR zugestimmt und es gab einen Vergleich mit Mediationsvereinbarung und damals noch notwendiger Umgangserweiterung. Hierfür fielen weitere Gerichtskosten i.H.v. 22,25 € an. Ferner wurde dann -wie im Familienrecht üblich- Kostenteilung vereinbart (d.h. hälftige Teilung der Gerichtskosten und jede Seite musste ihre anwaltlichen Kosten selbst tragen).

Bei mir beliefen sich die Gerichtskosten also summa sumarum auf 66,75 €, wovon mir die KM dann 33,38 € erstatten musste.

Diese Erstattung wird wohl die einzige Zahlung sein, die ich von KM je sehen werde. Aber von der psychologischen Seite her war die Sache insgesamt (glaube ich) für sie sehr lehrreich und heilsam.

Denn abweichend von den vorgenannten gesetzlichen Anwaltsgebühren hatte KM für sich eine Stundenhonorarvereinbarung. Ihre unsprüngliche Verweigerungshaltung kam sie also im Ergebnis richtig teuer.

Viele Grüsse
 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 13:52
(@americanpapa)
Schon was gesagt Registriert

Bei mir beliefen sich die Gerichtskosten also summa sumarum auf 66,75 €, wovon mir die KM dann 33,38 € erstatten musste.

Das ist schonmal gut zu wissen...das Gericht hat jetzt das Jugendamt eingeschaltet und ich dachte da kommen sicherlich Mehrkosten dazu die ich dann höchstwahrscheinlich tragen muss.

Jetzt eine andere Frage:

Wie lange hat das ganze Prozedere letztendlich gedauert? Hat das Gericht in ihrem Fall auch eine Stellungnahme vom Jugendamt eingeholt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 11:03
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Americandad,

das Gericht holt bei Umgangsverfahren in der Regel eine
Stellungnahme vom Jugendamt ein. So gehen die hier jetzt
offensichtlich auch an die Sorgerechtsanträge ran.

Zur Terminierung: 

Ich habe meinen Sorgerechtsantrag am 26.01.2011 eingereicht,
Gerichtstermin ist am 9.03.2011, gestern war ich beim Jugendamt.

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 11:29
(@bagger1975)

Hallo americandad,

ich kann vorstehendes bestätigen. Das Familiengericht holt i.d.R. eine Stellungnahme des JA ein.

Hiezu wurden die KM und ich -ohne Kind- vom JA eingeladen. Der JA-Mitarbeiter hat sich im Gespräch einen persönlichen Eindruck von uns gemacht. Da wir uns mittlerweile (nach 3 Schriftsätzen, d.h. mein Antrag, ihre Antragserwiderung und meine Duplik) "einig" waren, hat auch das JA die GS befürwortet.

Zur zeitlichen Abfolge kann ich folgendes sagen, wobei damals hier in Bayern Ferienzeit war:

Mein Antrag ging am 20.8. hinaus, unser Gespäch beim JA war am 19.10. und der Anhörungstermin war dann am 24.11. und hierbei wurde mir dann das GSR durch Beschluss übertragen.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 12:17