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|  | Kosten eines Zivilprozesses in erster und zweiter Instanz für ab 01.07.2004 eingereichte Klagen
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- Gib in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
- Wenn du und/oder dein Gegner durch Anwälte vertreten sind, markiere das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
- Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markiere das Feld "mit Beweisaufnahme" und gib die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
- Das Feld "Berufung" markiere, wenn du die Kosten der 2. Instanz berechnen willst.
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Der entsorgte Vater

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