.... eine möglichkeit das sorgerecht zu bekommen?
Gleich nach der geburt hat die Kindesmutter meinen Sohn zu Adoption frei gegeben. Schon wie sie schwanger worde, worde unsere verhältniss leider immer schlechter, wir wohnten damals 300 km von uns entfernt. Sie wollte das Kind nicht, wollte sich, wie sie sagte "noch entfallten", und so, eines tages bekamm ich eine Nachricht von ihr, dass sie das Baby nach der geburt zu Adoption geben wird. Nach dem ich ihr klar gemacht habe, dass ich das nicht möchte und unseres Kind werde ich zu erst allein erzihen, tat sie das trotzdem und das anonym. Ich habe drei monate gebraucht bis ich heraugefunden habe wo mein Sohn geblieben ist. Danach sollte es einaf werden, jedoch das Jugendamt hatte da was besseres vor. Aus der Adoption worde mit zustimmung der Kindesmutter Pflegschaft. Mein Sohn war dort bereits vier monate und es währe den Adoptiweltern gegenüber nicht korekt, ihn das Kind weg zu nehmen. "Sie freuen sich so und haben doch schon Kindersachen für das Baby gekauft", so war die erste Begründung...... u.s.w. Es ist eine sehr lange und seltene Geschichte.
Hat einin Vater im kampf gegen der Kindesmutter, die das Kind nicht chaben will, und gegen den Jugendamt eine Chance ?
Meine Anwältin versucht es mit der hilfe des § 16.66 , vielleicht kann da jemand helfen, mit einem Orteil oder sont ne Idee......? Bitte auch e-mail bunutzen;
bitte keine e-mail addis ins forum setzen.
mel
[Editiert am 12/7/2004 von mel]
Hallöle
hast du denn nicht bei der Geburt oder vorher eine Vaterschaftsannerkennung unterschrieben???? Wenn nicht warum nicht???
Also normalerweiße kann die Mutter dies nicht machen denn der Vater muss seine zustimmung dafür geben. Ich vermute mal sie hat beim JA angegeben das sie nicht weiß wer der Vater ist!
ist es bewiesen das du der Vater bist???
Wenn nicht beantrage eine Vaterschaftsannerkennung beim Gericht und das Sorgerecht und ABR.
Baer da werden noch einige schreiben denke ich.
bis denne
Hallo Schachni,
also wie es nun rechtlich aussieht, weiss ich wirklich nicht.
Ich stimme ASB aber zu. Ich würde vor Gericht eine Vaterschaftsanerkennung beantragen. Schließlich hast du der KM signalisiert, daß du das Kind bei dir haben möchtest, sollte sie es weggeben sollen.
Unverständlich für mich, wie sie das Kind zur Adoption freigeben knnte, wo sie wusste, daß du zu Stelle stehst. Da wüsste sie doch, wo das Kind lebt und man hätte nicht dauernd die Fragen im Kopf, wie es das Kind angetroffen hat.
Ich würde mit der Vaterschaftsanerkennung anfangen und keine Zeit mehr verlieren. Ich denke, je länger das Kind bei den Adoptiveltern lebt, umso schwieriger wird es für dich.
Du musst im Vorfeld abklären, daß das Kind bei dir trotz Arbeitsplatz versorgt und betreut ist.
Was sagt denn deine Anwältin genau dazu und was besagt dieser § 16.66???
Eine Bekannte von mir beschäftigt sich zur Zeit mit Adoption. Ihr Ehemann würde gerne das Kind aus der vorherigen Beziehung adoptieren. Der leibliche Vater kennt das Kind kaum. Trotzdem bräuchte sie das Einverständnis ihres Ex-Partners, mit dem sie nicht verheiratet war.
Also handel schnell und sieh zu, dass du die Vaterschaftsanerkennung bekommst.
Lieben Gruß und viel viel Glück
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin Schachni,
da fehlen mir noch Infos: [list=1]
Weswegen deine RAin nach § 1666 BGB vorgeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Nach meiner Meinung greift dieser Paragraf durch die Freigabe zur Adoption bzw. Einrichtung einer Pflegschaft nicht. Alleinig BGB § 1666 Abs. 4 wäre anwendbar; jedoch zu dünn besetzt.
BGB § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen
durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des
Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines
Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder
nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der
Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit
der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die
sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Das Gericht kann Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge ersetzen.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung
gegen einen Dritten treffen.
Der Weg über die Vaterschaftsanerkennung ist zunächst einmal, nicht der schlechteste. Damit ist in diesem Punkt erst einmal Klarheit hergestellt. Dann kann der Antrag auf Herausgabe deines Kindes gestellt werden, denn es ist dein Recht und das des Kindes, als Familie zu leben. Das Grundgesetz stellt in Artikel 6 den Schutz der Familie ja über alles.
Beachten musst du den wirtschaftlichen Faktor, denn für die Pflegeeltern ist dein Kind ein Einkommensfaktor. Dass diese sich "an das Elternsein gewöhnt haben" und auch Babysachen kauften, ist so mit das Dümmste was mir untergekommen ist. Es zeigt dir aber auch die Wehrhaftigkeit der Beteiligten in dieser Sache.
Für dich spannend dürfte Artikel 16 Absatz 4 der UN-Menschenrechtskonventionen sein (hier). Dieser Artikel 16 wurde übernommen als Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) (hier). Ein Beharren des JA auf Unterbringung des Kindes bei Pflege-/Adoptiveltern stellt einen Verstoß gegen Artikel 17 der EMRK dar.
Das mag dir alles zu hoch angesiedelt erscheinen...doch solltest du deine Rechte und die deines Kindes kennen und dadurch vielleicht einen geeigneteren Ansatzpunkt finden. Irgendwie entdecke ich auch gewisse Parallelen zum Fall "Görgülü"; Übersicht als PDF hier.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
DeepThougt du bist der beste ich hätte es nicht besser erklären können 😀
das ist echt super, sorry aber das musste ich jetzt mal los werden 😉
bis bald ASB98 :redhead:
Hallo Schachni
auch hier würde mich es interessieren wie es weiter ging!
über info´s wär ich dankbar
hoffe bis bald
