Hallo,
vor 2 Jahren wurde mir das ABR für zwei meiner Kinder weggenommen.
Damals hatte ich die Kinder nach den Weihnachtsferien bei mir behalten, aus vielen Gründen, auch auf Anraten des damaligen Sozialarbeiters des JA.
EX klagte dann und die Kinder mussten zu ihr zurück, das ABR wurde auf Ex übertragen.
Kann ich beantragen, dass das ABR wieder beiden Sorgeberechtigten zugesprochen wird ?
Es ist nicht so, dass momentan dringender Handlungsbedarf besteht, aber da meine Ex sehr unberechenbar ist, hätte ich schon gerne die Möglichkeit Umzüge ihrerseits zumindest ein wenig mitbestimmen zu dürfen.
Welche Nachteile habe ich eigentlich noch, wenn ich das ABR nicht besitze ?
Kaum!
Für GSR und damit GABR gilt Kooperationsfähigkeit und Einigkeit als Voraussetzung.
Diese lässt sich aber auf dem Klageweg nicht erzwingen.
Somit gilt eine Klage gleichtzeitig als Beleg dafür, das ABR besser bei einer Partei zu belassen und wenn sich an der Situation nichts großartiges geändert hat, wird diese Person weiterhin deine Ex sein.
Somit wäre es eher möglich, das alleinige ABR zu bekommen als das gemeinsame.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Wege dieses Herrn sind unergründlich.
Letztlich war es ja aber gar nicht die Entscheidung des Richters, sondern du hast dieser Regelung per Vergleichh
zugestimmt.
Also war es deine Entscheidung!
Ich weiß, du wurdest erpresst, aber das steht ja nicht im Protokoll!
Dieses System wurde in den letzten tausend Jahren schon ziemlich durch optimiert.
Natürlich nicht zugunsten der Kunden, sonder zugunsten der Besitzer!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, Beppo ! Nur immer drauf auf mich . :gewalt006: Bohr nur in den alten Wunden !
Aber du hast ja recht. Ich hätte damals nicht zustimmen sollen. Aber was wäre dann ? Meine J. wäre bei der Mutter geblieben und sie wäre heute noch mehr kaputt.
Besteht denn gar keine Möglichkeit das mit dem ABR zu ändern ?
Du weißt, dass du meine volle Symphatie und Mitgefühl hast aber ich versuche einfach, dir die Denkweise der Justiz nahe zu bringen und nicht etwa meine!
Und wie gesagt, wenn überhaupt, kannst du das alleinige ABR beantragen aber über die Erfolgsaussichten möchte ich nicht spekulieren.
Es müssten sich gegenüber dem Vergleich von damals ganz entscheidende Dinge, nachweislich geänder haben, denn die Richter weigern sich über die selbe Sache mehrmals zu verhandeln.
Ich fürchte, das wird erst was, wenn die alt genug sind, ihren Willen deutlich zu machen.
Wie alt sind sie jetzt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich weiss, dass du mir nur helfen willst. :dankeschoen:
Nein, dass alleinige ABR momentan zu beantragen hätte keinen Sinn. Denn Exe tut nichts was bei Gericht auch wirklich anerkannt werden würde. Zumindest kann ich nichts beweisen.
Die Kinder sind jetzt 10, 12 und fast 14.
Und das mit dem Willen der Kinder ist ja auch so eine Sache. Exilein hat die Kinder ganz schon beeinflusst, zwar nicht gegen mich, aber so auf die Art " ohne euch werde ich sterben. Und das wollt ihr ja sicher nicht ? "
