Hallo und Hilfe ABR
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hallo und Hilfe ABR

Seite 2 / 2
 
(@nikia)
Schon was gesagt Registriert

Na also wenn nicht irgendwo noch was vergraben ist, würde ich sagen, mach einfach wie du denkst.
Du bist die Mutter.

Dagegen muss erstmal jemand was sagen.

Gruss Beppo

Nein es ist nichts vergraben, alles ganz normal, arbeten gehn, Kinder alle 14 Tage...nja die Urlaubsregelung hat nie wirklich geklappt, ich hätte sie auch gern öfter gehabt, weil er ja schon so krank war, das wollten die hier aber nie, es wurden immer gründe erfunden warum wieso und weshalb nicht:-(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2009 11:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

die = die Kinder oder
die = Ex und Ex-Schwiemu?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2009 11:40
(@nikia)
Schon was gesagt Registriert

Hm, krishna,

mal überspitzt dargestellt.

Bei dem Unfall stirbt der andere Elternteil. Wie sieht es dann aus, wenn zwar GSR bestand, aber das ABR auf den Verstorbenen übertragen wurde. Dann geht das ASR incl. doch auch auf den überlebenden Elternteil über. Derzeit geht es ja eh erstmal darum, ob sie für die Zeit des Klinikaufenthaltes mit den Kindern in ihre Wohnung kann, was ich im übrigen für sinbnvoll halte, wenn es sonst immer Stunk mit der Ex-Schwiegi gibt.

HI Tina,
es ist wirklich schwierig mit der Schwiegerma in einem Haus, die vergangenheit sah so aus, dass die Kinder vor der Schule und nach der Schule bei Ihr unten in der Wohnung gegesen haben, inklusive der Papa, also fast eine Familie, und heute geh ich statt Papa unten essen...was aber mega ätzend ist, wenn ich ja sag sagt sie nein, die Kinder machen richtig schön kusch kusch und sie spielt die Übermutter, ich werde garnicht respektiert. Naja ich halt die beine still, wegen der Kinder, und wegen Oma...aber letztendlich möchte ich das da langsam einen änderung stattfindet, die Kinder sollen bei mir essen vor und nach der Schule, aber das soll schonend geschehn, warum ich da soviel rücksicht nehme weiß ich auch nicht, hat ja bei mir  auch keiner...nein ich denke die Situation ist sehr schwer für alle:-(...es ist aber auch schön zu sehn wie sehr mich die beiden lieben...aber das ist ein anderes Thema, ich möchte nur wenn es es wirklich so unerträglich wird, wissen das ich die Wohnung mit den Kindern wechseln kann...es ist auch nicht gerade schön sich beim Ex in der Wohnung aufzuhalten, man ist hier nur Gast. Dazu kommt das man wirklich noch nicht sagen kann was noch alles auf uns zukommt, bleibt er im Wachkoma...kann er aufgrund von Behinderungen garnicht mehr die Aufsicht übernehmen...wie lange soll ich warten? Ich habe mir 1/2 Jahr gesetzt, solange denke halte ich es hier aus...ich renovier die Bude usw..die Kinder freuen sich darüber:-)
Das Jugendamt weiß bescheid das ich hier bin, ich brauche noch den Schieb vom Doc, weil Unterhaltszahlungen ja dann auch wegfallen.
Aber soll ich jetzt schon wirklich das ABR beantragen???
...Durcheinander alles...ich hab ne Wohnung aber die wäre zu klein, die löse ich gerade auf, auch wegen dem Geld, melde mich aber bei meinen Eltern...
weil das Wohngeld vom EX wohl noch weiter auf ScHwiegerma als Miete reinkommt.
Ach ich weiß es echt manchmal nicht es ist so scheißen traurig...
Man will echt nur das beste...

Danach muß man eh weitersehen. Sollte er im Wachkoma bleiben und dauerhaft nicht in der Lage sein die Itneressen der Kinder wahrzunehmen ,dann würde ich eh das ABR gerichtlich neu regeln lassen, schon als Zeichen für die Verwandtschaft.

Denk ich auch so!!!

Grüße
Nic


Anm.: Quoting in Ordnung gebracht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2009 11:59
Seite 2 / 2