GSR nach neuer Gese...
 
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GSR nach neuer Gesetzeslage beantragt

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(@sputnik)
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Wir hatten hier bei VS schon den Fall (glaublich bei @BP), dass der Beschluss "angeblich" nicht zugestellt war und die KM dann "verspäete" Beschwerde zum OLG eingelegt hat, also

erst einmal Vorsicht! 

In der Tat. Vorsicht ist sowieso angesagt.

Das OLG wird ja wahrscheinlich kaum eine Revision zulassen, wenn die Gegenseite zugestimmt hat. Zudem ist es ja so, dass eine ausserordentliche Protokollierung der Verhandlung nicht dem Beschluß anhängen wird und so die Grundlage einer Revision an höhere Stelle ja nicht möglich wäre, bzw. eine Prüfng des Verhandlungshergangs nebst Begründung.

Schon merkwürdig.

Ich werde mal abwarten bis der Beschluß da ist. Das geht ja in der Regel recht schnell.


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Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 15:49
(@bagger1975)

Das geht ja in der Regel recht schnell.

1-2 Wochen kann es schon dauern. Die Ausfertigungen des Beschlusses werden, weil ihr beide anwaltlich vertreten wart, den Anwälten zugestellt (mittels Empfangsbekenntnis) und erst nach wirksamer Zustellung läuft die Beschwerdefrist...


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 15:58
(@sputnik)
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1-2 Wochen kann es schon dauern.

Das stimmt aber für ein Gericht ist das doch recht schnell  🙂


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Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 16:03
(@bester-papa)
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Wir hatten hier bei VS schon den Fall (glaublich bei @BP), dass der Beschluss "angeblich" der Anwältin der KM nicht zugestellt war und die KM dann "verspätete" Beschwerde zum OLG eingelegt hat, also

Jo, das war ich. Das hat mich weitere 12 Monate Nerven gekostet.....

@Sputnik:
Ich denke, das hat sich auch nach der neuen Rechtslage nicht geändert; das GSR muss -weil das Gericht (anders als das JA) keine beurkundende Stelle i.S.d. BeurkG ist- durch Beschluss übertragen werden und da gelten dann die allgemeinen Regeln, d.h. Ausfertigung, Zustellung und Ablauf der Beschwerdefrist.

Also wenn das wirklich so ist, dass die KM trotz Einigung vor Gericht in Beschwerde gehen kann, dann würde ich in der Tat erst mal 1 Monat die Füsse still halten und mir noch keine Gedanken über die EB machen. Dann würde ich auch vermuten, dass sie Beschwerde einlegt.

Ich habe eben noch einmal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Damals -in der Übergangsphase- erging die Übertragung des GSR durch Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung.

Also zuminest die Rechtsmittelbelehrung ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn beide Seiten einen RA hatten. Die fehlte bei mir nämlich auch.

Gruss
BP


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Geschrieben : 12.11.2013 16:12
(@psoidonuem)
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Wenn die Gegenseite zustimmt, liegt dann überhaupt ein "Beschluss" vor gegen den vorgegangen werden kann?


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Geschrieben : 12.11.2013 18:30
(@gardo)
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Sorry falls ich es überlesen haben sollte: Hat der Richter denn beide Seiten gefragt, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird?

Gruss,
gardo


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Geschrieben : 12.11.2013 18:34
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die Gegenseite zustimmt, liegt dann überhaupt ein "Beschluss" vor gegen den vorgegangen werden kann?

Ich frage mich auch, ob es sich nicht letztenendlich um einen Vergleich handelt. Aber ich weiß von einem Freund der am gleichen AG entsprechend einen Antrag gestellt hat, dass auch bei ihm die 4-Wochen-Frist galt.
Von daher stimmt das mit Bagger und BP überein.

Sorry falls ich es überlesen haben sollte: Hat der Richter denn beide Seiten gefragt, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird?

Gruss,
gardo

Ist schon gefragt worden aber noch nicht beantwortet. Wenn ich ganz ehrlich bin habe ich das in meinem gelösten und tiefenentspannten Zustand, als die Sache fest stand gar nicht mehr mitbekommen.
Das klärt sich aber baldigst da ich meiner RA eine Email zu der Frage gestellt habe und auch zu der nicht hinnehmbaren Problematik, dass aufgrund der viel zu langen Wartezeit ein untragbarer monatelanger rechtsfreier Raum in der Umgangsfrage hergestellt wird.
Man möge sich vorstellen, dass die KM in der Zeit agieren kann wie sie will, ohne dass dies Konsequenzen hätte, ausser natürlich für das Kind. Man könnte ja jederzeit wieder rotzfrech auf die noch nicht abgeschlossenen Beratungen hinweisen und diese immens in die Länge ziehen. Ohne weiteres kann es bei Verzögerungen bis zu 8 oder 9 Monate dauern. Es wurde auch keine Beratung in Bezug auf den Umgang vorgeschlagen sondern zur Festigung und vernünftigen Ausführung des GSR. Viel Interpretationsspielraum wenn man mich fragt.....

Naja, ich denke, da hast Du keine Alternative. Ein Umgangsverfahren bei Gericht dürfte wohl kaum eröffnen werden, wenn nicht vorher ein Versuch bei der Erziehungsberatung unternommen wurde, zumal das Gericht dies als Auflage gemacht hat.

Nunja aber wenn genau das der Fall ist:

Wie auch immer. Die KM muss sich dort ohnehin freiwillig melden. Sie wird wohl (ähnlich wie bei mir) nicht von der EB aufgefordert oder angeschrieben, sich dort zu melden. SIE muss aktiv werden. Insofern kann sich das Ganze ohnehin verzögern, wenn Madame sich dort nicht meldet.
Und kommt sie gar nicht, bleibt das eh sanktionslos. Aber dann hättest Du zumindest einen Anlass, eine Umgangsklage einzureichen.


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Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 21:34
(@bester-papa)
Registriert

Es wurde auch keine Beratung in Bezug auf den Umgang vorgeschlagen sondern zur Festigung und vernünftigen Ausführung des GSR. Viel Interpretationsspielraum wenn man mich fragt.....

Sinn und Zweck der EB-Gespräche ist, dass die Eltern wieder lernen, miteinander normal zu reden, weil sie ohne Moderator dazu nicht fähig sind. Ziel ist, dass die Eltern am Ende die EB überhaupt nicht mehr benötigen. Insofern bestimmt auch ihr als Eltern die Inhalte der Gespräche.

Der KM und mir wurden nach dem positven GSR-Beschluss auch Gespräche ohne konkrete Auflagen aufgebrummt. Ich habe in den Gesprächen den Umgang schnell zur Sprache gebracht. Die Umgangsproblematik gehört einfach dazu, auch wenn Umgang zunächst nichts mit dem GSR zu tun hat.

Ein guter Moderator macht und sieht das von alleine. Denn er hat die Aufgabe, euch beide wieder zusammen zu bringen und bei allem, was ihr macht, den Fokus stets aufs Kind zu legen. Insofern kann die KM die Umgangsproblematik unmöglich ausklammern.

Entscheidend ist nur die Frage: Kommt sie? Und wenn ja, wie oft?

Meine Exe hat sich anfangs gegen die EB gestreubt. Mittlerweile erkennt sie, das man dort gute und vernünftige Vereinbarungen treffen kann.

Und ich habe dank der EB eine umfangreiche Umgangsregelung, die ich vor Gericht so nie erreicht hätte.  🙂
Ich war damals in ähnlicher Lage wie Du und befürchtete, nach dem GSR-Verfahren auch noch eine Umgangsklage starten zu müssen. War aber nicht so.

Insofern bin ich ein Anhänger derartiger Gespräche.

Mach Dich also nicht wieder vorher verrückt. Sie hat ne Schlappe kassiert und will das nicht noch mal. Jetzt ist sie auf dem Boden der Tatsachen und wird (sofern ihr nicht noch ihr RA einflüstert in Beschwerde zu gehen) das Gespräch mit Dir suchen.

Dass sie bei einem möglichen Umgangsverfahren vermutlich vor derselben Richterin sitzen wird, wird ihr auch ihr RA gesagt haben.

Also wird alles gut  😉

LG
BP


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Geschrieben : 13.11.2013 00:45
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Zusammen,

ich wollte jetzt nicht unmittelbar ein neues Forum auf machen, nur weil es jetzt "Hot-Spot-mäßig" den Umgang betrifft, da dies auch eine Nachwehe des Sorgrechtsprozesses ist.

Ich hole meine Tochter jeden Samstag von 9h bis 17h zu mir. Nun ist es zum Xten mal so, dass mich kurz vorher eine Nachricht erreilt, mit der Bitte die Kleine später zu holen, da diese noch schläft. Bisher und mit Blick auf den Prozess bin ich dazu über gegangen sie trotzdem pünktlich zurück zu bringen.

Heute kam die Nachricht wie gesagt wieder, eher in einem Anordnungston um 10 zu kommen da Töchterchen noch schläft.

Allerdings sehe ich es so, sie auch eine Stunde später zurück zu bringen. Das würde ich ihr aber aus Gründen der Deeskalation ebenfalls im Laufe des Nachmittags per SMS mitteilen.

Wie seht ihr das und wie kann ich das am besten formulieren.

Zur Info: Es gibt keine fest geschriebene Umgangsregelung, sondern eher eine Kontinuität und es gibt z.Zt. auch immer nur diese Zeitspanne am Samstag. Deswegen sollte die KM auch merken, dass eine Kürzung um eine Stunde auf Rücken des Kindes nicht möglich ist.

Gruß
Sputnik


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Themenstarter Geschrieben : 16.11.2013 10:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Richtig: aus Gründen der Deeskalation das Thema nicht beim Abholen und überhaupt nicht in Anwesenheit des Kindes besprechen. Ich würde sogar soweit gehen, es auch nicht am Nachmittag anzukündigen, nach dem Motto: morgens eine Stunde später, abends eine Std später...

Vielmehr würde ich in ähnlichen Zeitabstand wie Dich heute morgen die Nachricht erreichte, der KM eine Nachricht schreiben mit der Botschaft "Verspäten uns leider etwas, werden so ca. 30-40 min später dran sein."

und sollte KM dann ein Theater machen, mit schuldbewusster Miene sagen " ja, da müssen wir wohl beide an der Pünktlichkeit arbeiten..."

BTW: wie alt ist töchterchen? Es sollte möglich sein, den Morgen (und vorallem das zu Bett gehen abends vorher) so zu strukturieren, dass ein Kind um 9 Uhr abfahrtbereit ist. muss bei Krippe, Kita, Schule ja auch eingehalten werden... falls es überhaupt stimmt...

Gruss Toto, der von Minutenaufrechnen sowieso nichts hält, hier aber die Sabotage der KM erkennbar ist... lass Dich nicht reizen, bleib cool...


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 14:04




(@fruchteis)
Registriert

Hmmh.

Ich erkenne im Verhalten der Mutter den Versuch, Zwist und Streit zu provozieren, um diesen dann in einer Beschwerde zum Sorgebeschluß verwenden zu können:
"Nicht einmal über einfachste Dinge kann ich mit dem Vater reden, es gibt keine Kooperation zwischen uns Eltern, die Vorstellungen zur Erziehung sind verschieden, das Kindeswohl scheint dem Vater egal zu sein..."

Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist würde ich alles unterlassen, was der gES noch gefährlich werden könnte.

Eher paradox reagieren:
"Liebe Uschi, schön dass Du Dich rechtzeitig meldest, freue mich über die gute Kooperation, um gemeinsam eine neue Abholzeit vereinbaren können. Gern folge ich Deinem Vorschlag und werde xyz pünktlich abholen.
Liebe Grüße vom Sputnik"

Umgangsvereibarung erst nach Fristende angehen!

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 14:37
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmmh.

Ich erkenne im Verhalten der Mutter den Versuch, Zwist und Streit zu provozieren, um diesen dann in einer Beschwerde zum Sorgebeschluß verwenden zu können:

Ich glaube eher, dass es die Bockigkeit ist, dass sie den Prozess verloren hat, und das mit einem Ausrufezeichen.

"Nicht einmal über einfachste Dinge kann ich mit dem Vater reden, es gibt keine Kooperation zwischen uns Eltern, die Vorstellungen zur Erziehung sind verschieden, das Kindeswohl scheint dem Vater egal zu sein..."

Doch, kann sie ja. Anders wäre es wenn ich auf die vereinbarte Uhrzeit bestanden hätte und keine Verzögerung zugelassen hätte.
So aber habe ich allerfreundlichst zugestimmt und erklärt, dass dies kein Problem ist und genauso lieb teile ich ihr mit, dass es um XY Minuten später wird wir dann aber pünktlich da sind..

Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist würde ich alles unterlassen, was der gES noch gefährlich werden könnte.

Ich sehe das weniger als sorgrechtsrelevant an. Ich sehe, dass der sowieso nur knappe Umgang jetzt als letztes Machtwerkzeug genutzt werden soll.
Natürlich ist eine Eskalation von ihrer Seite nicht ausgeschlossen allerdings sind wir mal ehrlich, dass ist kein Argument. Eher spricht es dafür, dass in den anstehenden Elternberatungen die Thematik Umgangszeiten mit ganz oben auf die Agenda kommen sollte. Termine für beide zu Einzelgesprächen finden schon in den nächsten Tagen statt.

Eher paradox reagieren:
"Liebe Uschi, schön dass Du Dich rechtzeitig meldest, freue mich über die gute Kooperation, um gemeinsam eine neue Abholzeit vereinbaren können. Gern folge ich Deinem Vorschlag und werde xyz pünktlich abholen.
Liebe Grüße vom Sputnik"

So ähnlich war meine Antwort.

Vielmehr würde ich in ähnlichen Zeitabstand wie Dich heute morgen die Nachricht erreichte, der KM eine Nachricht schreiben mit der Botschaft "Verspäten uns leider etwas, werden so ca. 30-40 min später dran sein."

Ich hab da heute nochmal drüber nachgedacht und habe mich dann auch auf ca. 30 Min. festgelegt.
Eine Stunde später abgeholt und entsprechend nur eine halbe Stunde später zurück gebracht steht ja nicht im Verhältnis und meine Argumentation werde ich auch nicht darauf auslegen.

und sollte KM dann ein Theater machen, mit schuldbewusster Miene sagen " ja, da müssen wir wohl beide an der Pünktlichkeit arbeiten..."

Das wäre meine Reaktion wenn ich sie zurück gebe. Ja!

BTW: wie alt ist töchterchen? Es sollte möglich sein, den Morgen (und vorallem das zu Bett gehen abends vorher) so zu strukturieren, dass ein Kind um 9 Uhr abfahrtbereit ist. muss bei Krippe, Kita, Schule ja auch eingehalten werden... falls es überhaupt stimmt...

Sie ist fast zwei und geht Abends angeblich immer vorbildlich und pünktlich ins Bett.... Wie gesagt angeblich. Sollte dem nicht so sein, ist es sicher leicht schon vorher eine Nachricht zuschicken, dass es vorsorglich besser ist eine Stunde später zu kommen.
Ich sehe auch kein Problem darin, ein gesundes Kind in dem Alter morgens pünktlich zu wecken, da dies ja in der Woche beim angehenden Arzttermin oder ähnliches sicherlich auch geht, aber das ist nicht meine Geschichte. Es ist ja nicht mein Bier ihr vor zu schreiben wann sie aufsteht  😉

In den KiGa geht sie noch nicht und ob es stimmt....tja wer glaubt schon einer notorischen Lügnerin?


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Themenstarter Geschrieben : 16.11.2013 15:01
(@fruchteis)
Registriert

Egal. Mütter dürfen und sollen sogar 'bockig' sein, wenn es um das Kindeswohl geht.

Bringe Kind pünktlich zurück und äußere Dich mit Verspätung nicht so, daß man es Dir als Nachlässigkeit auslegen könnte, während die Mutter das Kindeswohl besetzt hat.

Streng sorgerechtlich relevant ist das alles nicht, dennoch werden von allen Stellen gern alle möglichen Gründe gegen die gES ins Feld geführt... um Mütter weiter ganz oben stehen zu lassen und das Bild zu pflegen, daß unverheiratete Väter nunmal Ganoven sind... und bleiben sollen.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 15:19
(@bester-papa)
Registriert

Das ist doch ein Thema für die EB.
Haste Dich da jetzt um einen früheren Termin bemüht?

Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist würde ich alles unterlassen, was der gES noch gefährlich werden könnte

Naja Streit kann sie später auch noch mündlich vortragen oder auch schriftlich nachreichen.Insofern ist es mit der 1- Monatsfrist nicht getan.

Ich sehe aber nicht dass der Zwist um eine Std das Sorgerecht gefährdet.  So selbstbewusst wie die Richterin war, weiss sie vermutlich auch wie das entsprechende OLG tickt.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 16:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schließe mich dem Wildlachs an.
Es geht ja vor Gericht nicht darum wie es ist, sondern wie es aussieht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 16:26
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

also ich habe ihr geschrieben, dass wir uns 15 Minuten verspäten und die waren es noch nicht mal.

Ihre Mutter (von KM) stand mit an der Straße Spalier!

Nach der Kindsübergabe nebst Verabschiedung wollte ich gerade ins Auto steigen, als die KM meinte das Töchterchen ja jetzt immer so lange schläft und wir generell 10h sagen können.
Ich sagte ja klar. Kein Problem. Sagen wir dann Samstags von 10h bis 18h?
Sie: Nein weiter bis 17h.
Ich sagte, nein damit bin ich nicht einverstanden, der Umgang ist eh sehr wenig und ich sehe eine EInkürzung Schritt für Schritt jetzt auch nicht mehr ein.
Sie meinte das wäre ihr egal. 18h ist zu spät da XY ja Abends auch noch etwas runter kommen müsse, Essen muss (normal immer um 18:15h nach Angabe der KM) und auch noch etwas Zeit mit ihrer Mutter haben müsse zum spielen usw. das wäre auch sehr wichtig fürs Kind.........

Ich sagte, dann bleibt es bei 9h und du gibts Bescheid wenn es später wird. Alles andere ist nicht möglich.
Sie redete weiter, ich sagte, du kennst meine Meinung, mach dir einfach Gedanken dazu, schönen Abend noch.

Ich bin ins Auto gestiegen und bin dann gefahren.

Wie ich eben schrieb, neues Machtinstrument Umgangsregelung wird nun ausgepackt. Bald ist es 11h, dann 12h und bald schläft das Kind von Freitags bis Montags durch und deswegen muss der Umgang ausfallen!

So und nun? 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2013 19:49
(@fruchteis)
Registriert

Das habe ich kommen sehen. Schlecht, gaaanz schlecht.

Mutter besetzt weiter in aller Öffentlichkeit und geschickt das Kindeswohl, während Du als Quertreiber dastehst.
So einen Vater kann man nicht in die gES einrücken lassen, so einem kein Kind sorgerechtlich anvertrauen ... wird man sagen.

Aller Erfahrung nach strahlen diese Überschneidungen ungünstig auf das Sorgerecht aus.   

Halte Dich doch einfach zurück, bis das Sorgerecht in trockenen Tüchern ist. Danach kannst Du umgangsrechtlich loslegen, ... und mit den Argumenten der Mutter das Kind über Nacht zu Dir nehmen.
Eine gute Elternvereinbarung muß her, nachdem...!

Ich denke, dieser Mutter mußt Du nun opfern. Reiche ihr Blumen, Konfekt, alles was sie gut einstimmt, mache, was sie sagt, gehorche und sei einfach guter Vater... 😉   

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 20:29
(@Brainstormer)

Moin,

Reiche ihr Blumen, Konfekt, alles was sie gut einstimmt

Reiche ihr lieber ein Gehirn... 😉

Wie wäre es mit einem Kompromissvorschlag: 9.30 bis 17.30 ?

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 20:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Reiche ihr Blumen, Konfekt, alles was sie gut einstimmt, mache, was sie sagt, gehorche und sei einfach guter Vater... 😉   

Oder einen Flacon Bleu de Gance! 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 21:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Also ich bin recht sicher, dass - so wie Du die Dame hier schilderst - sie hier keine Argumente sucht, die SR- Entscheidung noch mal zu öffnen, sondern sich dem anderen Schlachtfeld namens Umgang widmet. Und mal ernsthaft, sollte sie doch das SR-Thema mit diesen Gründen wieder aufmachen wollen, so ist dies doch erkennbar lächerlich: ein 2jähriges Kind kann genauso pünktlich um 9 Uhr fertig sein, wie es auch nicht noch Zeit mit Mama zum Spielen braucht am Umgangstag  :knockout:

Auf der anderen Seite: über wieviel Umgangssamstage reden wir, bis das SR endgültig fix ist??  Wenn, dann würde ich es aber stillschweigend einfach hinnehmen...

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 23:40




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