GSR nach neuer Gese...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

GSR nach neuer Gesetzeslage beantragt

Seite 5 / 5
 
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Das habe ich kommen sehen. Schlecht, gaaanz schlecht.

Mutter besetzt weiter in aller Öffentlichkeit und geschickt das Kindeswohl, während Du als Quertreiber dastehst.
So einen Vater kann man nicht in die gES einrücken lassen, so einem kein Kind sorgerechtlich anvertrauen ... wird man sagen.

Also bei aller Liebe, aber deine Prognosen in Sachen mütterlicher Apokalypse sind schon fast amüsant.

"Ja Herr-OLG-Richter, ich bitte darum Herrn XY das SR nicht zu übertragen, da dieser mit einer kontinuierlichen Einkürzung des Umgangs durch die Mutter nach der Sorgrechtsentscheidung des AG´s, nicht einverstanden ist".  :puzz:

Was "man sagen wird" werde ich die kommende Woche mal telefonisch erfragen.

Eine gute Elternvereinbarung muß her, nachdem...!

Die werde ich für den Ersttermin der EB verfassen um eine Zielvorgabe für die Gespräche vorzulegen.

Ich denke, dieser Mutter mußt Du nun opfern. Reiche ihr Blumen, Konfekt, alles was sie gut einstimmt, mache, was sie sagt, gehorche und sei einfach guter Vater... 😉 

 
Scherzkeks  :rofl2:

Reiche ihr lieber ein Gehirn... 😉

Oder einen Flacon Bleu de Gance! 🙂

Bei der ist nichts mehr zu retten. Die muss ihre Kindheit aufarbeiten aber auch das ist nicht meine Baustelle.

Wie wäre es mit einem Kompromissvorschlag: 9.30 bis 17.30 ?

Hab ich auch schon drüber nachgedacht.

Also ich bin recht sicher, dass - so wie Du die Dame hier schilderst - sie hier keine Argumente sucht, die SR- Entscheidung noch mal zu öffnen, sondern sich dem anderen Schlachtfeld namens Umgang widmet. Und mal ernsthaft, sollte sie doch das SR-Thema mit diesen Gründen wieder aufmachen wollen, so ist dies doch erkennbar lächerlich: ein 2jähriges Kind kann genauso pünktlich um 9 Uhr fertig sein, wie es auch nicht noch Zeit mit Mama zum Spielen braucht am Umgangstag  :knockout:

Das sehe ich ähnlich. Eher hofft sie wahrscheinlich, dass ich die Sache gerichtlich eskaliere oder aber sie nutzt den durch die angeordnete EB den rechtsfreien Raum und versucht mir dadurch Tritte gegen das Schienenbein zu geben. Mal ganz ehrlich, die Frau hat die Winke mit den Zaunpfählen der Richterin nicht erkannt. Die erklärt, sie soll als Mutter mehr Räume für das Kind gegenüber den Vater öffnen und die macht sie zu.

Auf der anderen Seite: über wieviel Umgangssamstage reden wir, bis das SR endgültig fix ist??  Wenn, dann würde ich es aber stillschweigend einfach hinnehmen...

Wie gesagt, das Problem sind die EB-Gespräche. Dass meine Tochter ihren Vater Weihnachten nicht sieht ist jetzt auch klar, aber das muss sie gegenüber dem Kind verantworten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2013 12:16
(@bagger1975)

Da es im anderen Faden per 12.12.2013 mitgeteilt wurde:

Ist in trockenen Tüchern.

@Sputnik:

Es wäre für andere Betroffene schon wichtig zu erfahren, ob das beschriebene Procedere zum GSR auch nach der neuen Rechtslage gilt, d.h. Zustellung des GSR-Beschlusses und Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist bis zur Rechtskraft.

Dieser Hinweis war auch für Dein Verfahren so korrekt, oder?

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2013 21:08
Seite 5 / 5