Zudem hat der Sorge-Status gewaltige Auswirkungen auf
- jegliche unmittelbare Auskunfts- und Informationsrechte,
- Beteiligung an schulischen Einrichtungen/Gremien,
- Anspruch auf Hilfen zur Erziehung usw.
Ich glaube schon, dass Martin mit seinen Angaben nicht ganz falsch liegt wenn man sich zum Beispiel mit der Mutter wenig oder gar nicht mehr auseinandersetzen kann und gleichzeitig auch noch 300 - 500 Km vom Kind entfernt wohnt und sowieso ausser an den geregelten Umgangstagen wenig am Privatleben seiner Kinder teilhaben kann da Beruf und Distanz damit kollidieren.
Hat man den den ungünstigen Zustand, dass man zwar mit der Mutter im Konflikt liegt aber nah am Kind wohnt, ist es sicherlich bei Interesse des Vaters Normalität und auch Pflicht kurze Gespräche mit Erziehern oder Lehrern bei Abholung von Kita und Schule zu führen, sowie an entsprechenden Elternabenden und Sprechtagen teilzunehmen. Ggfs. liegt das Kind auch mal wegen einer Mandel-OP im KH und der Zugang und der Besuch des Kindes kann so nicht verwehrt geschweige denn kurze Einzelgespräche mit dem Arzt untersagt werden. Nebenher sehe ich es für das das Kind durchaus positiv an, wenn es im Bewusstsein eines zweiten sorgeberechtigten Elternteils aufwächst und nicht miterleben muss wie die Mutter den Vater unterbuttern und mit gesetzlicher Legitimation aushebeln kann.
Ich glaube, dass ein Sorgerecht weniger die großen sondern vielleicht bei geregelten Umgang die kleinen Dinge in der Vater-Kind-Beziehung erleichtern können und auch psychologisch für den Vater, es eine doch nicht unbedingt kleine Rolle spielt sich selbst als vollwertiges Elternteil zu betrachten.
Nebenher verweise ich ich in diesem Beitrag auch gerne auf folgenden Paragraphen der glaube ich in der Sorgerechtsfrage nicht ausser Acht gelassen werden darf:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Wenn man so als Vater ein Stück weit dazu beitragen kann, ist es glaube ich auch beim Scheitern der kompletten Ausführung des GSR durch eine boykottierende Mutter, immernoch so, dass man seiner Verpflichtung soweit wie möglich nachgehen kann wenn man sich verantwortlich fühlt und das hat nicht alleine etwas mit einem Recht zu tun, welches man unbedingt an sich reissen möchte.
Gruß
Sputnik
Moin,
ich dachte eigentlich nicht, dass
GSR ist "nice to have", aber im real life gibt es weit Wichtigeres. Oder anders: Da, wo man wirklich etwas damit anfangen kann, weil der andere Elternteil einen wirklich in Kinderfragen einbezieht, hätte man es gar nicht gebraucht.
besonders missverständlich ist; zumindest nicht im Sinne von "GSR ist nicht wichtig".
Also formuliere ich es um:
- GSR ist ohne Frage wichtig, wird aber gerne überschätzt: Die Fälle, wo man es wirklich braucht und auch gegen den Willen der Mutter (sinnvoll!) verwenden kann, sind sowieso selten. Was nicht bedeutet, dass sie das Klima zwischen den Eltern nicht belasten, wenn Dinge nicht aus gemeinsamer Verantwortung, sondern mit der Begründung "es ist mein Recht" durchgesetzt werden sollen.
- Dort wo es ein entspanntes Verhältnis zwischen den Eltern und beidseits verantwortungsvolle Elternschaft gibt, braucht man über GSR gar nicht zu diskutieren; da haben es beide Eltern in der Regel bereits.
- GSR bedeutet, dass man das Recht hat, bestimmte Dinge zu erfahren und mitzuentscheiden. Es bedeutet nicht, dass Ärzte, Lehrer oder sonstwer deshalb vor einem strammstehen und doppelten (Informations-)Aufwand treiben müssten, weil zwei (angeblich) Erwachsene nicht in der Lage sind, sich über die Belange gemeinsamer Kinder zu verständigen. Solchen Eltern würde ich persönlich als Arzt oder Lehrer auch einen Vogel zeigen.
- Es ist in strittigen Fällen nicht sinnvoll, das GSR isoliert auszuurteilen, ohne die Beteiligten nicht gleichzeitig zu einer Kommunikationstherapie zu verdonnern, an deren Ende auch ein SR-Entzug stehen kann.
Jetzt deutlicher?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sorry, Martin,
auch mit 'Umformulierung' wird Dein Ansatz nicht nachvollziehbarer und besser.
Die gemeinsame Elterliche Sorge, also elterliche und korrespondierende Grundrechte eines Kindes, als 'nice to have' abzuwerten, verkennt einfach deren verfassungs- und menschenrechtliche Bedeutung in vieler Hinsicht - und ist Wasser auf die Mühlen der Sorgerechtsgegner. Auch andere vefassungsrechtliche Vorgaben begegnen uns nicht auf Schritt und Tritt, bilden aber Grundlage, Klammer und Orientierung für das Zusammenlebens.
Die Auskunfts- und Informationsrechte sind nicht unwesentlich sowohl für dem Alltag in der väterlichen Familie als auch zu wesentlichen Belangen des Kindes, zu denen beide Eltern zur Abstimmung gezwungen sind. Wenn zwei Eltern um die rechte Entscheidung 'ringen' können und auch müssen, dann ist das mE gelebte Demokratie im Kleinen.
Im Übrigen hat das BVerfG in 2010 aufgrund der Begleituntersuchung der LMU München kleinlaut und höchst peinlich zugeben müssen, daß mütterliche Entscheidungen ums Sorgerecht eben gerade NICHT immer vom Kindeswohl bestimmt sind. Umso absurder - mal wieder - die Vorgaben, die Alleinsorge UNGEPRÜFT zunächst der Mutter zu überlassen und den Vater erniedrigend ein Grundrecht zu beantragen auferlegen.
Ja, auch Ämter, Schulen, Ärzte haben Verpflichtungen, und die gegenüber jedem Elternteil. Das macht auch und gerade bei getrennten Eltern Sinn, denn uU sind die Lebensverhältnisse in den beiden Familien und die Problemstellungen unterschiedlich, ganz zu schweigen von unterschiedlichen Wahrnehmungem der Eltern, die in der Zusammenführung bereichern können. Das betrifft auch die Erziehungshilfen, zu denen ein nicht-sorgeberechtigter Vater keinen Zugang hat.
Die gES darf kein Ausdruck einer gelungen Elternbeziehung sein, sondern schafft die Voraussetzungen dafür. Das ist mE deutliche Intention des Gesetzgebers, die sich auch gut aus GG, EMRK und UN-KRK ableiten läßt.
Ich möchte Sputniks Ausführungen entgegen halten, daß große Entfernung und weniger Kindskontakt sogar FÜR die gES streiten. Alleinsorge kann den Verfall beschleunigen.
W.
Also ich kann @Martin da eigentlich nur zustimmen.
Es gibt nur eine handvoll Entscheidungen wo das GSR greift.
Auch stimme ich voll zu, das GSR nicht ohne Kommunikationstherapie auszuurteilen.
Beides, GSR-Beschluss und Therapie, haben bei meiner Exe bewirkt, dass ich von ihr heute Infos über Schule etc bekomme, die früher undenkbar waren. Vor allem hat das GSR bewirkt, dass sie von ihrem hohen Ross runter ist. Auch die Umgänge klappen disziplinierter.
Aber es tickt halt jede anders.
@wildlachs:
Sicher mag das GSR fürs Kind ein Grundrecht sein.
Aber uns Pastorentöchtern: Wir wollen doch in erster Linie mitentscheiden und uns nicht mehr als Väter 2. Klasse fühlen oder?
Gruss
BP
Guten Morgen Zusammen,
ich möchte gar nicht weiter auf die Diskussionen eingehen die hier zuletzt statt gefunden haben. Im Großen stimme ich zu, dass ein GSR bei Kooperation erst wirklich den Sinn des GSR erfüllt.
Die Stellungnahme ist da. Dreckig, lächerlich mit vielen Verleumdungen und fiesen Verdachtshinweisen.
Aufgrund der Brisanz dieser Stellungnahme möchte ich jetzt 4 Wochen vor Verfahrensbeginn das Risiko eingehen, dass durch die öffentliche und jedem zugängliche Darstellung zu erörtern. Allein schon aufgrund der Privatsphäre meines Kindes. Allerdings brauche ich Anregungen und Unterstützung.
Deswegen meine Frage (Moderator): Kann man hier einen nicht öffentlichen Thread betreten, mit einigen Fachkundigen hier? Mir fallen da einige ein.
Zeit hätte ich ab morgen. Nachher werde ich (hoffentlich) meine Tochter holen und mit ihr den Tag verbringen.
Gruß
Sputnik
Moin
Schreib an DeepThought und bitte ihn um Eröffnung eines Sonderfallforums (SFF). Dort haben nur die Mitglieder der Spezialgruppe Zugriff, sowie die von Dir benannten. Auch können die Beiträge im SFF nicht durch Google gefunden werden.
Bedenke aber auch, dass die Anzahl der Antworten und damit die Vielfalt ggü. dem offenen Forum abnimmt. Ggf. hilft auch eine geeignete Anonymisierung Eures Sachverhalts?
Gruss, Toto
Sputnik,
bleib ruhig. Meine war auch dreckig, angefangen von der Behauptung, ich sei all die Jahre zuvor, wo ich Umgang hatte, nie dabei gewesen u hätte Kind einfach bei meinen Eltern abgegeben.
Kind bekäme immer falsche Dinge zu essen u leide daher an Verstopfung etc...
Vor dem OLG gings dann damit weiter.
Ich kann Dich dahingehend beruhigen u sagen:
Die Richter hat das alles null interessiert. Die gucken nur darauf, inwieweit die Eltern bisher miteinander kooperiert u kommuniziert haben.
Daher mein Rat:
Betone die Gemeinsamkeiten u widerlege ihre Vorwürfe ruhig u sachlich. Und nimm Dir einen RA.
Im geschlossen Bereich bin ich vermutlich nicht mehr dabei.
Oder schreib mir ne PN .
Gruss
BP
Moin,
und fiesen Verdachtshinweisen.
Falls es da in Richtung Missbrauch gehen sollte, könnte ich vielleicht helfen.
(...)
@wildlachs:
Sicher mag das GSR fürs Kind ein Grundrecht sein.
Aber uns Pastorentöchtern: Wir wollen doch in erster Linie mitentscheiden und uns nicht mehr als Väter 2. Klasse fühlen oder?Gruss
BP
Moin PB.
Solch ein vereinnahmendes und ein bisl übergriffiges "Wir" lese ich nicht sehr gern.
Mir persönlich geht es weniger um Mitsprache bei wenigen Entscheidungen im Rahmen der gES, sondern in erster Linie um gleichberechtigte Auskunfts- und Informationsrechte für meine Familie und für mein Familienleben mit meinen Kindern - vor allem setzte ich mich für die Ansprüche meiner Kinder gegenüber beiden Eltern ein und daß sie gegenüber Kindern aus 'intakten Familen' und zu Kindern verheirateter Eltern nicht benachteligt werden.
Zudem geht es mir um gemeinsames und optimiertes Suchen, auch Auseindersetzen BEIDER Eltern, um gute Lösungen für die Kinder zu erzielen. Eltern mit gES sind dazu verpflichtet.
W.
Einen schönen guten Morgen zusammen.
am gestrigen Tage wurde die Verhandlung zu meinem Sorgerechtsantrag geführt.
Nach langem hin und her, und warten auf die Stellungnahme der Gegenseite, wurde beim Eintreffen dieser klar, dass man versucht mit Verleumdungen welche dem leisen Verdacht der Kindesmisshandlung betreffen gegen den Antrag meiner Person anzugehen.
Daraufhin schaltete ich eine Anwältin ein, welche kurz vor dem Verhandlungstermin eine 7seitige Gegenstellungnahme verfasste, die sich gewaschen hatte. Diese vertrat mich auch bei der Verhandlung.
Zur Verhandlung:
Es zeichnete sich ziemlich zu Anfang ab, dass die Richterin dazu tendiert das GSR auf beide zu übertragen.
Die Gegenseite thematisierte die "Kindergartenthemen" wie Lätzchen beim Essen nicht angezogen oder kein pünktlicher Mittagsschlaf und natürlich ich würde Schläge in der Erziehung befürworten. So so....
Ich verneinte die Thematik Schläge und erklärte, dass dies eine Falschbehauptung sei und zudem ich schon das Anschreien eines Kindes als Misshandlung bewerte.
Zudem sei ich sehr enttäuscht, dass man mir sowas nachsagen will und weise das strikt von mir.
Ich habe der Richterin beläufig zu verstehen gegeben, dass ich mit 1x Umgang pro Woche bei weitem nicht zufrieden bin und die Zeit knapp ist, Bezug zum Kind aufzubauen und annähernd ein kleines Alltagsleben zu führen.
Die Richterin war mehr als abgeklärt und hat die Verhandlung sehr professionell geführt. Sie glaubte der Gegenseite nichts bzw. nahm sie nicht wirklich sehr ernst und erklärte, dass diese von der Gegenseite geschilderten Argumente mehrmals in der Woche auch von anderen hörte und das immer die gleichen Themen sind.
Zum nicht pünktlichen Mittagsschlaf erklärte sie, dass sie nicht glaubt, dass die KM es schön findet wenn der KV sich darin einmischt, wenn das Kind mal bei der KM nicht pünktlich ihren Mittagsschlaf einhält.
Auch das Jugendamt erklärte sich deutlich auf meiner Seite und verpasste der KM während der Verhandlung noch ein paar Schüsse gegen den Bug.
Als die Anwältin der KM nochmal das Thema Schläge in der Erziehung bringen wollte schnitt die Richterin ihr das Wort ab. Die Anwältin blieb aber dabei und die Richterin schlug mit der Handfläche auf den Tisch und sagte , Nein Frau "RA-XY", das will ich hier nicht mehr hören und das glaubt ihnen hier auch keiner mehr.
Sie forderte die Gegenseite auf, nach Erklärung ihrer Urteiltendenz auf, dem Antrag zu zustimmen. Somit könnte man zukünftig ein Eingestehen Seitens der Mutter protokollieren, was sie in vielleicht 16 Jahren, wenn das Kind die Akten liest besser dar stehen lässt als ein striktes Nein. Das wäre ja auch für das Kind selber sicher wesentlich schöner.
Sie erklärte auch ganz deutlich, dass es nicht die allergeringste Tendenz gibt, das irgendwas gegen das GSR spricht. Der Maßstab wäre das gleiche als wenn eine Mutter dem Vater das Sorgerecht entziehen will. Und dafür gibt es nicht die geringsten Anzeichen. Ganz im Gegenteil.
Nach Beratungen stimmte die Gegenseite zu und schlug die Aufnahme von Familienberatungsgesprächen vor. Die Richterin fragte mich und nach meiner Zustimmung lobte den Vorschlag.
Da schritt aber auch die JA-MA beherzt ein und erklärte der Richterin, dass das nicht von der KM kommt sondern der KV das damals schon von Anfang an vorgeschlagen hat, welches aber von der KM abgelehnt wurde und auch nochmal von der JA-MA selber in der Stellungnahme für das Gericht an die KM empfohlen wurde.
Wenn es nach der KM gegegangen wäre, hätte sie nicht zugestimmt. Sie war mehr als geladen als sie raus ging, sie dachte wohl wirklich sie macht das Ding. Komisch!!
Nun bin ich mal gespannt. Das nächste Thema ist der Umgang. Aber da seh ich mich noch mehr in Sicherheit als in Sachen Sorgerecht denn die Richterin sagte mit dem Verweis auf die Beratungespräche mit einem Blick zu der KM, "Ich hoffe ich sehe sie hier bald nicht wegen einem Umgangsantrag des KV hier wieder!" Ich denke ein Wink mit dem Zaunpfahl!
Gruß
Sputnik
Na dann gratuliere ich mal dem frisch gebackenen Sorgerechtsinhaber.
:thumbup:
Gruß
Brainstormer
Moin Sputnik,
wenn ich das so lese, glaube ich fast, Du hattest dieselbe Richterin wie ich :). Klingt fast 1:1 nach meiner Verhandlung.
Glückwunsch. Wenigstens Du muss kein OLG fürchten so wie ich.
Gruss
BP
Sehr schön! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich gratuliere! :thumbup: :thumbup:
Viel Erfolg für die nächste Angelegenheit!
Steve
Moin,
auch von mir geteilte Freude!
Insbesondere das hier:
Die Richterin war mehr als abgeklärt und hat die Verhandlung sehr professionell geführt. Sie glaubte der Gegenseite nichts bzw. nahm sie nicht wirklich sehr ernst und erklärte, dass diese von der Gegenseite geschilderten Argumente mehrmals in der Woche auch von anderen hörte und das immer die gleichen Themen sind.
...
Der Maßstab wäre das gleiche als wenn eine Mutter dem Vater das Sorgerecht entziehen will.
zeigt, dass es eben doch noch Wunder in Form von geschlechtsneutralen unanhängigen RichterInnen gibt.
Du hattest einfach großes Glück.
Da offenbar die selbe RichterIn für ein mögliches Umgangsverfahren zuständig sein wird, kannst Du Dich sicher auch in dieser Richtung ganz entspannt zurücklehnen und schon mal einen ausführlichen Umgangsentwurf vorbereiten.
Da offenbar die selbe RichterIn für ein mögliches Umgangsverfahren zuständig sein wird, kannst Du Dich sicher auch in dieser Richtung ganz entspannt zurücklehnen und schon mal einen ausführlichen Umgangsentwurf vorbereiten.
@all:
Danke für die Glückwünsche.
Es ist in der Tat so, dass das AG hier in der Region in der Sache sehr Kindswohlförderlich agiert. Das liegt wohl nicht alleine an dieser Richterin sondern trifft auf das Amtsgericht allgemein zu.
@Diskurso & all:
Es ist ja nun so, dass es zu dem Beschluss die Auflage gibt an Elternberatungsgespräche teilzunehmen. Beide haben sich unabhängig voneinander unverzüglich ohne schuldhafte Verzögerung in der Beratungsstelle zu melden.
Also habe ich eben dort angerufen.
Ich werde einen Kooperationsvertrag zugesendet bekommen und entsprechend wird es in relativ naher Zeit ein Erstgespräch geben. Setzt natürlich voraus, dass sich auch Frau KM baldigst dort meldet.
Auf die Frage hin, wann die Beratung denn los geht sagte man mir nach Warteliste 4-5 Monate! Heißt also, ich sag mal in einem halben Jahr.
Wie sieht es nun mit einer Umgangsregelung aus. Der Kindsmutter liegt ein solcher Entwurf tatsächlich seit 3,5 Monaten vor.
Es kann ja wohl nicht sein, dass nun erstmal auf die Elternberatungsgespräche verwiesen wird, denn ich halte es für unsere Tochter für nicht akzeptabel, dass sie nun die nächsten Monate sprich bis sie 2,5 ist mit einem Umgang von einmal pro Woche leben muss und es keinerlei Vereinbarungen zur Regelung gibt, wenn der Umgang aufgrund von Krankheit ausfällt. Das Thema Weihnachten und Geburtstag sind ebenfalls nicht geregelt!
Wie kann ich da am besten vorgehen?
Gruß
Sputnik
Es kann ja wohl nicht sein, dass nun erstmal auf die Elternberatungsgespräche verwiesen wird, denn ich halte es für unsere Tochter für nicht akzeptabel, dass sie nun die nächsten Monate sprich bis sie 2,5 ist mit einem Umgang von einmal pro Woche leben muss und es keinerlei Vereinbarungen zur Regelung gibt, wenn der Umgang aufgrund von Krankheit ausfällt. Das Thema Weihnachten und Geburtstag sind ebenfalls nicht geregelt!
Naja, ich denke, da hast Du keine Alternative. Ein Umgangsverfahren bei Gericht dürfte wohl kaum eröffnen werden, wenn nicht vorher ein Versuch bei der Erziehungsberatung unternommen wurde, zumal das Gericht dies als Auflage gemacht hat.
Aber was ist denn das für eine Erziehungsberatung, die solange braucht? Und warum Vertrag? Ist die kostenpflichtig? Gibt auch kostenlose. Bei mir hat's ca. 2 Monate gedauert, aber ich hatte ja Umgang.
Du hast 2 Möglichkeiten:
1: Rede mit der EB, schildere Deine Situation und bitte um einen früheren Termin
2. Sucht euch eine andere EB.
Wie auch immer. Die KM muss sich dort ohnehin freiwillig melden. Sie wird wohl (ähnlich wie bei mir) nicht von der EB aufgefordert oder angeschrieben, sich dort zu melden. SIE muss aktiv werden. Insofern kann sich das Ganze ohnehin verzögern, wenn Madame sich dort nicht meldet.
Und kommt sie gar nicht, bleibt das eh sanktionslos. Aber dann hättest Du zumindest einen Anlass, eine Umgangsklage einzureichen.
Gruss
BP
Servus Sputnik,
auch von mir ein Waidmannsheil...
Mach es so, wie von @BP empfohlen...
Und eine Frage noch: Hat die KM noch in der Anhörung auf Rechtsmittel verzichtet?
Wenn nein, dann sollten die Bälle in jedem Fall noch flach gehalten werden...denn meiner Kenntnis nach tritt Rechtskraft erst nach wirksamer Zustellung einer Ausfertigung des Beschlusses und nach Ablauf der 1 monatigen Beschwerdefrist ein.
Viele Grüße
Und eine Frage noch: Hat die KM noch in der Anhörung auf Rechtsmittel verzichtet?
Wenn nein, dann sollten die Bälle in jedem Fall noch flach gehalten werden...denn meiner Kenntnis nach tritt Rechtskraft erst nach wirksamer Zustellung einer Ausfertigung des Beschlusses und nach Ablauf der 1 monatigen Beschwerdefrist ein.
Hallo bagger,
danke dir bzw. Weidmannsdank 😉
Es ist ja so, dass die Gegenseite meinem Antrag zugestimmt hat. M.E. nach dürfte es dann keine Möglichkeit mehr geben diesen Beschluß anzufechten und das Sorgerecht dann tatsächlich mit Zustellung des Beschluß inkraft tritt. Ich kann mich auch täuschen.
@Sputnik:
Ich habe eben noch einmal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Damals -in der Übergangsphase- erging die Übertragung des GSR durch Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung.
Ich denke, das hat sich auch nach der neuen Rechtslage nicht geändert; das GSR muss -weil das Gericht (anders als das JA) keine beurkundende Stelle i.S.d. BeurkG ist- durch Beschluss übertragen werden und da gelten dann die allgemeinen Regeln, d.h. Ausfertigung, Zustellung und Ablauf der Beschwerdefrist.
Wir hatten hier bei VS schon den Fall (glaublich bei @BP), dass der Beschluss "angeblich" der Anwältin der KM nicht zugestellt war und die KM dann "verspätete" Beschwerde zum OLG eingelegt hat, also
erst einmal Vorsicht!
Gerade weil Deine KM ja so geladen war...und bereits mit "schmutzigen" Tricks gepielt wurde...
Viele Grüsse
Edit: Tippfehler
