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GSR- ich hab`s geschafft

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Übertragung irgend eines SR-Bestandteiles vor Gericht bedingt einen Beschluss oder ein Urteil. Lediglich der gewöhnliche Aufenthalt (damit ist nicht das ABR gemeint) kann in einem (gerichtl.) Vergleich geregelt werden. M.E. wird durch die Zustimmung der KM lediglich das Gericht in soweit entlastet, als dass es keinen "Zwangsakt" auf Grundlage von Kindeswohl begründen muss, sondern ganz einfach sich auf den §1626a Abs1. BGB berufen kann.

Eine urkundliche Erklärung/Zustimmung (z.B. Vergleich) ist gesetzlich vorgeschrieben (§1626d Abs.1 BGB). Ist es also kein Beschluss, wäre eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 12:25
(@bagger1975)

@oldi:  :thumbup:

Auf außergerichtliche Beurkundungsmöglichkeiten (Notar bzw. JA) zum GSR hat sich diese KM (wie so viele) aber nicht eingelassen.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich taktisch vor gerichtlicher Antragstellung eine solche Möglichkeit grds. anzubieten.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 12:43
(@jeanswilli)
Registriert

Moin! So, nun habe ich den Beschluss. Ich habe keine Ahnung, wie ich den hier einstellen soll. Es steht auch nur drinnen, dass wir ab sofort die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, die KM sich damit einverstanden erklärt und wer die Kosten trägt.

Für mich steht die Frage, wie ich jetzt weiter mache. Nächste Woche schaffe ich erst mal eine Kopie in den Kindergarten. Dann habe ich mir überlegt, der KM schriftlich Vorschläge zu machen wie wir das GSR gestalten. Kann ich eine Kopie vom Impfausweis verlangen und den Namen des Kinderarztes? 

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 11:55
(@bagger1975)

Servus Willi,

zu dem hier:

Für mich steht die Frage, wie ich jetzt weiter mache. Nächste Woche schaffe ich erst mal eine Kopie in den Kindergarten. Dann habe ich mir überlegt, der KM schriftlich Vorschläge zu machen wie wir das GSR gestalten. Kann ich eine Kopie vom Impfausweis verlangen und den Namen des Kinderarztes? 

Erst einmal tief durchatmen, besonnen vorgehen und nicht überheblich werden. Auch solltest Du erst einmal die Rechtskraft des Beschlusses abwarten.

Sofern noch nicht geschehen, solltest Du Dich im Kiga einmal freundlich als Vater von ... vorstellen und freundlich um ein Eltergespräch mit den Erzieherinnen bitten. Du bist im Hinblick auf das Kind(!) interessiert. Die Sorgerechtsänderung kannst Du ansprechen, wenn Du explizit danach gefragt wirst und das dann auch belegen. Frag nach den Modalitäten der Elternabende, ob es ein Intranet der Eltern gibt und ob Du bitte auch in den Emailverteiler aufgenommen wirst, damit Du Hinweise, Termine und Veranstaltungen nicht verpasst.

Die KM solltest Du aus purem Interesse am Kind(!) höflich bitten (und nein, ersteinmal nicht schriftlich(!)), ob sie Dir einmal das gelbe Vorsorgeheft und den Impfpass überlässt, weil Du Dich einbringen und informiert sein willst und Dir die Entwicklung von Kind(!) wichtig ist. Wenn sie Dir die Unterlagen freiwillig gibt, dann erfährst Du so auch den Kinderarzt, Entwicklungsstand, etc..

Und Nein, das GSR muss nicht schriftlich irgendwie "ausgestaltet" werden. Ihr habt gleiche Rechte und die ergeben sich aus dem Gesetz. Es sollte für Dich auch zum guten Stil gehören, die KM über allenfallsige Gesprächstermine im Kiga, etc., zu informieren und nicht alleine Dinge durchzuziehen, wie das die KM gemacht hat.

Die Elternebene für das Kind ist wichtig und daran müsst ihr beide(!) arbeiten. Die KM hat dem GSR ja aus ihrer speziellen Situation heraus zugestimmt, das solltest Du auch anerkennen und zukunftsorientiert denken und handeln, egal was in der Vergangenheit war.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich vieles jetzt entspannt. Das hängt aber v.a. auch von Dir ab und wie Du mit KM künftig umgehst.

Viel Erfolg und Grüsse           


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Geschrieben : 05.04.2012 14:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch solltest Du erst einmal die Rechtskraft des Beschlusses abwarten.

Ich denke immer noch, dass es ein Vergleich und somit sofort rechtskräftig.
Willi, kuck doch mal nach, ob irgendwas drin steht wie:

"Schließen die Beteiligten folgenden Vergleich:"
Oder anderenfalls etwas wie:

"Ergeht folgender Beschluss:"

Suche mal die entsprechende Formel.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2012 23:34
(@bagger1975)

Servus @beppo,

anstatt zu "denken" solltest Du bitte lesen, was @oldie, @jeanswilli u. ich oben geschrieben haben. Bei dem Beschluß läuft natürlich eine Rechtsmittelfrist. Bei mir stand jedenfalls eine drin.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was bist du eigentlich so patzig?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 00:26
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ja, es ist ein Beschluss, Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln ist der 12.4.. Die KM hat aber zu Protokoll gegeben, dass sie mit dem GSR einverstanden ist. Rechtsmittel wird sie nicht einlegen, auch wenn mir das sehr helfen würde. Dann würde ich sofort ASR beantragen und jeder Richter wüßte wer nicht kommunikationsbereit ist.
Genau aus diesem Grund habe ich mich auf GSR eingelassen und dem "Ersatzantrag" zugestimmt.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 00:36
(@bagger1975)

Servus @beppo,

"patzig"? Hmm, wüsste nicht warum. Fahr grad Zug und tippe mit dem Handy.

Aber @willi hat's ja jetzt nochmal aufgeklärt.

Viele Grüße


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Geschrieben : 06.04.2012 00:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

anstatt zu "denken" solltest Du bitte lesen,

Das empfinde ich als patzig.
Auch im Zug.
Aber vielleicht haben wir da unterschiedliche Maßstäbe.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 00:48




(@bagger1975)

@beppo:

Sind wir heute irgendwie gereizt?

Ich schätze ehrlich Deine Beiträge.

@willi sollte halt aktuell noch aufpassen und nicht "auftrumpfen" o.ä., hatte ich ja schon geschrieben, s.o.

Darum geht's, und wenn etwas falsch angekommen ist, tut's mir leid.

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 01:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

H Beppo

Das ist doch nicht patzig, sondern eher in Richtung (einfach aml richtig nachdenken, schlussfolgern und vergleichen mit den Gestezestexten" zu verstehen. Die sind nämlich gerade in SR-Angelegenheiten verdammt deutlich.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 18:57
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

@jeanswilli
Du hast nun offensichtlich Dein Ziel das gemeinsame Sorgerecht erreicht. Mein Glückwunsch. Aktion Kinderschuhe Facebook wird nicht mehr gepflegt, E-Mail Adresse existiert nicht mehr.
Ich habe einen Entwurf erstellt und wollte diesen erstmal unveröffentlicht kurzfristig diskutieren. Schickst Du mir Deine Kontaktdaten damit wir uns über den aktuellen Stand austauschen können?


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2012 00:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir liegt der Beschluss vor. Zur Genese: Es gab eine Verhandlungspause, nach der die Mutter das GSR einräumte und sich das Gericht diesen Vergleich in Beschlussform zu Eigen machte. Zwar ein Erfolg - hingegen ist es kein wirklicher Beschluss im Sinne der Entscheidungsfindung und -begründung durch das Gericht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 20:28
(@jeanswilli)
Registriert

Was ist es denn dann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 20:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was ist es denn dann?

Ein Vergleich, der durch ''Einräumung des GSR der Mutter'' und ''Verzicht auf ASR'' des Vaters zustande gekommen ist, verpackt in eienm ordenlichem Beschluss, der nur aussagt ''Die Parteien sind sich einig''.

Also ein Vergleich.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 20:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es ist ein Beschluss - zwingend erforderlich für eine Sorgerechtsänderung vor Gericht. Nur hätte die KM es einfacher haben können und ""nur" gemeinsam mit Dir mal um die Ecke zum JA latschen brauchen, da sie nach gerichtlichem Druck ja praktisch "freiwillig" einer Sorgerechtsänderung zugestimmt hat. Insoweit ist die Veranschaulichung als Vergleich nicht falsch, nur rechtlich betrachtet ist es ein Beschluss.

Was Deep Thought vermutlich sagen wollte: für andere (strittige) GSR-Angelegenheiten ist dieser Beschluss nicht verwendbar, da durch die Zustimmung der KM das Gericht keine Begründung im Sinne des Kindes(-wohls) schreiben musste und hier nicht "abgeschrieben" werden kann. Allerdings ist Dein stringendes Vorgehen, Deine Herangehensweise, für andere Väter durchaus lehrreich und als eine von vielen Möglichkeiten zu beachten. Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass Durchhalten sich lohnen kann - auch KM's haben mitunter nur begrenzt Nerven. 😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 23:09
(@jeanswilli)
Registriert

Danke Oldie, ich werde auch weiter durchhalten und ich habe auch momentan das Gefühl,mein Sohn wird bald bei mir sein. KM ist nur noch ab und zu da, der Kleine wird meist von Oma betreut. Ich seh noch eine Weile zu, spätestens beim nächsten Vorfall im Kindergarten geht es wieder los. Vielleicht steigen meine Chancen wenn das neue Kind da ist.

gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 00:29
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

abgesehen von der zielstrebigen und erfolgreichen Herangehensweise finde ich die Art des Antrages sehr bemerkenswert.

Wenn ich mich richtig erinnere wurde hier das ASR, ersatzweise das GSR beantragt. Ich halte den hier gestellten Antrag für
richtig und außergewöhnlich zugleich.

Interessant wäre zu wissen, welche Verfehlungen der Mutter nötig sind um so einen Antrag mit Aussicht auf Erfolg überhaupt
stellen zu können. Denn im Normalfall geht es "nur" um das GSR.

Gruß lillimann


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 15:25
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