Ist das wichtig ob Vergleich oder Urteil?
Genau wegen dieser Selbstherrlichkeit ist dieser Schritt für mich vielleicht wichtiger als viele denken. Ich habe mir jetzt vorgenommen, sie erst einmal in Ruhe zu lassen. In 2-3 Wochen werde ich früh beim Abholen um ein Gespräch am Nachmittag bitten (ohne den Kleinen). Dann werde ich ihr meine Hilfe bei der Betreuung anbieten und sehen, wie sie reagiert.
Sie wird das Angebot sicher aus Machtgründen erst einmal ablehnen, aber ich werde es immer wieder versuchen.
Gruß Willi
Hi Willi,
auch von mir herzliche Glückwünsche und ich möchte das hier
Ihr werdet Euch noch viele Jahre lang über die Belange von Junior verständigen müssen.
ganz fett unterstreichen. Das GSR auf dem Papier bringt Dir gar nichts, wenn es anschliessend nicht gelebt wird. Die Verleihung ist nur ein Signal und ein Anfang.
Das mit dem Heulen kenn ich auch, allerdings eher in Unterhaltssachen 😉
Gruss von der Insel
Moin Willi,
Ist das wichtig ob Vergleich oder Urteil?
ja, das kann durchaus bedeutsam sein - sowohl juristisch wie psychologisch: Dem Vergleich hat die Mutter Eures Kindes selbst zugestimmt; deshalb kann sie ihn jetzt nicht einfach von der nächsthöheren Instanz wieder kassieren lassen. Üblicherweise raten wir eher von Vergleichen ab; in diesem Fall war er jedoch besser als ein Urteil.
Sie wird das Angebot sicher aus Machtgründen erst einmal ablehnen, aber ich werde es immer wieder versuchen.
Mach ihr den Vorschlag doch einfach schriftlich; vielleicht mit einer "Umgangstabelle" in Excel. Dann muss sie (weil keine sofortige Reaktion erforderlich ist) nicht gleich in ihr altes Abwehr-Verhaltensmuster "will ich nicht!" zurückfallen, sondern kann darüber nachdenken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Jeanswilli,
Chapeau! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Auch von meiner Seite noch einen Herzlichen Glückwunsch, für einen Vater der sich "gewagt" hat das GSR zu beantragen !!! :thumbup: Und nun zumindest auf dm Papier gleichberechtigt ist. Das mit der "Gleichberechtigung" steht zwar seit zig Jahrzehnten sowieso schon im Grundgesetz unseres Landes, aber das kennen die Richterinnen und Richter ja offenbar - in der Regel - gar nicht.
Bei mir ebenso!! :thumbdown: Na, zumindest hat das OLG einen scharfen, ordnungsmittelbewährten Umgangsbeschlusss (nach einen Umgangs-Ausschluss des AGs!) festgesetzt. Und in 1-2 Jahren werde ich das GSR dann wieder beantragen. 😉
Grüße
Ariba
Hallo Jeanswilli,
auch von mir einen herzlichen Glückwunsch :applaus1:
Es zeigt aber auch, dass der Richter wohl kaum das GSR ausgeteilt hätte (können???), weil die Damen Kindesbesitzerinnen alleine mit der Behauptung der fehlenden Kommunikation die Steilvorlage des EGMR im Keime ersticken können. Selbst wenn ein Richter das so ausurteilt ist die Gefahr immens groß, dass die nächste Instanz das wieder kassiert (siehe OLG Dresden; hier allerdings nur Abweisung der Beschwerde gegen Abweisung des GSR).
Also auch ein :respekt: an den Richter, der wohl wissend um die Chancenlosigkeit des Anliegens Druck auf die KM aufgebaut hat, dass diese eingeknickt ist.
Grüße aus dem sonnigen Schwarzwald
PvF
PS: Ja, ich kenn auch das Urteil aus Brandenburg http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2050.html , aber das scheint bsiher noch ein Einzelfall zu sein und die Mutter konnte die Behauptung der fehlenden Kommunikation nicht aufrecht erhalten. Insbesondere bei strittigen Umgangszeiten ist das wohl ein aussichtsloses Verfahren.
Auch an dieser Stelle nochmal:
Herzlichen Glückwunsch !!!
Diesen erfreulichen Ausgang hast Du Dir wirklich redlich verdient - denn er ist Dir ja nun alles andere, als in den Schoß gefallen.
Respekt für Deine Geduld und Dein konsequentes Handeln. Da kenn ich durchaus deutlich Ältere, die das bei weitem nicht so souverän hinbekommen haben.
Und solltest Du beim Anblick Deiner heulenden Exe ein leichtes Triumphgefühl verspürt haben, dann denk Dir nix - das ist einfach nur menschlich, nach all dem, was sie so in den letzten Monaten getrieben hat. Ich jedenfalls kann's nur zu gut verstehen.
Und ich denke, Du bist reif und vernünftig genug, Dir das nicht ihr gegenüber raushängen zu lassen und Dich künftig genau so konstruktiv zu verhalten, wie bislang. Im Sinne Eures Sohnes eben.
Ganz herzlichen Gruß
PdG
Mensch Willi,
alle Achtung! Wirklich besonnen und toll gemacht! Du bist ja auch noch so jung....
Ich ziehe meinen Hut und wünsche Euch, dass ihr zusammen noch einen Weg findet, der für Euer Kind der Beste ist!
Pinkus, schwer beeindruckt!
Boa, das sind doch mal gute Nachrichten! Herzlichen Glückwunsch und weitehrin eine Eselsgeduld und die Ruhe, da was drauss zu machen!
Liebe Grüsse,
das Schwarzwaldmaedel
Auch von mir Glückwunsch (zu einem selbstverständlichen Menschenrecht) !
Das zeigt mir vor allem wieder eines - gerade gSR-Entscheidungen deutscher Familienrichter sind reine Zufallstreffer, die alle anderen Willkürbeschlüsse als solche bestätigen.
Ohne jetzt die Freude trüben zu wollen - warte doch erst einmal die Rechtswirksamkeit ab (falls es ein Beschluss war) ...
Hi Willi
Auch von mir Glückwunsch.
Die Verleihung ist nur ein Signal und ein Anfang.
Jep, und in diesem Sinne jetzt nur nicht übermütig werden, sondern deinen Weg weitergehen.
Gruss Wedi
Hallo!
Seit heute habe ich gemeinsames Sorgerecht für meinen Sohn.
:3ertralala: :3ertralala: :3ertralala: :3ertralala: :3ertralala: :3ertralala:
Gruß Willi
Willi!
Jetzt erst gesehen .... aber nicht weniger von Herzen kommend: GLÜCKWUNSCH!
Mensch, ich freu mich!!!!
Hi
ja von mir auch Glückwunsch.
OSR
Hallo! Wie lange dauert es denn normalerweise, bis der Schriftsatz vom Gericht kommt?
Gruß Willi
Servus Willi,
es müsste genau genommen ein Beschluss sein, in dem "Die elterliche Sorge für das Kind (...), geboren am (...) auf beide Elternteile übertragen wird".
Bei mir war der ca. 1 Woche nach der Anhörung da. Ruf doch auf der Geschäftsstelle des FamG an und frage nach.
Viele Grüsse
Servus Willi,
Es ist übrigens ein Beschluss
Sag ich doch. Es muss ein immer Beschluss sein, weil das Gericht keine allgemeine Beurkundungsstelle ist.
Wenn KM in der Anhörung ausdrücklich zugestimmt hat, dann wird`s mit Rechtsmitteln schwierig. Du musst doch wissen was da genau abgelaufen ist...hat sie nun in der Anhörung dem GSR zugestimmt oder erfolgte Entscheidung nach Anhörung und Antragstellung?
Viele Grüsse
Hallo! Der Termin war kein gewöhnlicher Antrag auf GSR, sondern ich hatte ASR und ersatzweise GSR beantragt. Es gab Vorfälle, die den Antrag nötig und auch für das Gericht nachvollziehbar gemacht haben. Der Vorschlag zum GSR kam von ihrem Anwalt und sie war nach Androhung des Gutachterverfahrens zum ASR damit einverstanden. Da sie befragt wurde bin ich von einem Vergleich ausgegangen.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass sie Rechtsmittel einlegt.
Gruß Willi
Servus Willi,
dann hat die KM der Übertragung des GSR zugestimmt. Wie bei mir. Das ist im Prinzip ein "Vergleich".
Der Beschluss ist nur der "Übertragungsakt" und muss erfolgen, weil das Gericht keine beurkundende Stelle i.S.d. BeurkG ist. Das wären nur ein Notar oder das JA.
Hat also alles seine Richtigkeit.
Viele Grüsse