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GSR beantragt - Erörterungstermin soll stattfinden

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(@burzel)
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Liebe Forengemeinde,

letztes Jahr im September ist der Antrag auf GSR gestellt worden. Mitte Dezember hat das Gericht kommentarlos ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes zukommen lassen, in dem Antragsablehnung und Fristverlängerung für die Stellungsnahme der KM gefordert wurde. Und nun im Februar eine neue Regung des Gerichtes - Termin zur Erörterung im Mai.

Abgesehen davon, das die Arbeitsweise bzw. Bearbeitung des Gerichtes in einem Schneckentempo voran geht und auch noch nicht die gegnerische Stelluungsnahme beim Anwalt vorliegt, wissen wir nicht, was in einem Erörterungstermin alles geklärt/hinterfragt werden soll. Sicherlich warum das GSR beantragt wurde und warum die Gegenseite dies ablehnt.

Aber hat hier der ein oder andere schon Erfahrung mit dem Thema und kann sagen, wie so ein Termin aussieht bzw. was da alles zur Sprache kommt?

Vielen Dank für eure Unterstützung und Vorbereitung.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 22:03
(@bester-papa)
Registriert

Hi.
Die Gründe der KM gegen das GSR sollten Dir eigentlich zugehen. Da sollte Dein RA mal beim Gericht nachfragen. Denn ohne hinreichende Gründe kann das Gericht kein Verfahren eröffnen,  sondern muss Dir im vereinfachten Verfahren das GSR übertragen.

Im Erörterungstermin werden alle Parteien um eine Stellungnahme Pro/Contra GSR gebeten: Du, KM, JA und ggf ein VB. Wie alt ist Dein Kind? Das wird ab einem bestimmten Alter auch gehört.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 00:25
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber BP,

Das Kind ist mittlerweile 7 Jahre alt. Er ist letztes Jahr in die schule gekommen und musste nun bereits in der 1. Klasse noch vor Beendigung des ersten Halbjahres die Schule wechseln da die KM nach Antragstellung 300 km weit weg verzogen ist. Er ist in seinem Leben schon mehr umgezogen als manch anderer. Wir wissen das wir aktuell nichts dagegen machen können, aber er leidet schon sehr unter den ständigen Umzügen.

So wie wir es mitbekommen haben begrüßt es die KM wenn das Kind vor Gericht aussagen muss. Was aber hoffentlich nicht notwendig wird.

Liebe Grüße
Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 10:02
(@gardo)
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Hallo Burzel,

dass ein 7-jähriges Kind bei dem Termin gehört wird wäre nicht unüblich.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 10:09
(@bester-papa)
Registriert

Moin Burzel.

Eine Kindesanhörung ist nicht schön, tut aber auch nicht weh und ist auch nicht kriegsentscheidend. Aber soweit bist Du ja noch gar nicht. Erst einmal solltest Du Dich um die Argumente der KM gegen das GSR bemühen. Die KM muss ja was ans Gericht geschickt haben, sonst hätte das Gericht keine Anhörung angesetzt/ansetzten dürfen. Siehe hierzu §1626a BGB in Verbindung mit §155a FamFG.

Dass die KM nun wegen des Antrags 300km weit weggezogen ist, ist auf gut Deutsch sch... Auch die ständigen Umzüge des Kindes sind nicht gut. Das ist aber kein Einzelfall und lässt sich auch durch das GSR nicht verhindern. Du solltest daher, wenn Du vom Richter gefragt werden solltest, warum Du das GSR anstrebst, nicht als Grund angeben, dass Du KM an den Umzügen hindern willst. Vielmehr musst Du betonen, dass Du an der Entwicklung eures Kindes sowie an wichtigen Entscheidungen wie Schulwahl etc eingebunden werden möchtest. Vielleicht kommt auch die Frage, wie Du Dir das GSR über die Entfernung von 300km vorstellst. Aber da gibt es eine klare Antwort: Mit den heutigen Kommunikationsmitteln sind 300km keine Distanz. Zudem  fallen wichtige Entscheidungen wie Schulwahl oder notwendige Operationen nicht wöchentlich an.

Das Arbeistempo des Gerichts ist ebenfalls eine Frechheit. Der Termin zur Anhörung sollte nach §155a FamFG eigentlich einen Monat nach Bekanntgabe der Gründe stattfinden. Aber derartigen "Soll-Bestimmungen" werden von Gerichten ja gerne mal langgezogen wie Kaugummi.

Wie gestaltet sich der Umgang nach Wegzug der KM?

Gruss
BP

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 11:35
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Das mit dem Umgang sollte laut KM schnell geändert werden.  Von einem 2-wochen Rhythmus in einen 3 oder 4-Wochen Rhythmus. Diesem haben wir vorerst nicht zugestimmt mit den Argumenten, dass es erstmal weiterhin so bleiben soll damit das Kind wenigstens eine konstante hat und aber auch, falls es dem Kind nicht gut geht damit wir immernoch für Gespräche und Änderungen bereit sind. Ihr haben wir auch so eine mustervereinbarung geschickt die sie ausfüllen soll um ihre Vorschläge zu unterbreiten. Im gleichem Atemzug würde sie unseren Vorschlag bekommen.  Ist aber seither nichts wieder passiert. Kein Vereinbarung und keine Änderung des Umgangs. Außer dass sie sich eben nicht an der fahrt oder kosten beteiligen will da es gesetzlich ja der KV zu tragen hat.

Im Vordergrund für das GSR soll vor allem die Information stehen. Bei Fragen ist immer alles gut und in Ordnung und im Nachhinein erfahren wir was wirklich war. Also meistens. Manchmal kann man paar Infos entlocken.

Lg Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Burzel,

was immer wir hier schreiben: Du bist in diesem Verfahren nur Zaungast und bestenfalls der Briefkasten für die "stille Post", aber ob und wie etwas umgesetzt wird, entscheidet Dein LG ganz allein. Es gibt in diesen Fragen kein "Wir" - aber durchaus die Illusion "meine Partnerin kümmert sich da ganz toll drum, da verlasse ich mich jetzt einfach mal drauf". Das Ergebnis kann am Ende ziemliches Wischiwaschi sein, mit dem niemandem gedient ist.

Bitte Deinen LG, sich selbst hier anzumelden. Der Unterschied ist erheblicher als "ich schreib und frag doch nur für ihn". Reden und schreiben und fragen kann er selbst. Du gehst ja auch nicht für ihn zur Arbeit. Und wenn er nichts von Problemlösungen aus Foren hält, ist das eben so, nicht zu ändern und von Dir ebenfalls zu respektieren.

Aber über Bande wird das in der Regel nix.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 13:23
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Es spricht mE nichts dagegen und einiges dafür, jemanden zu beauftragen.
Das kann ein RA sein, ein Beistand oder eben die LG.

W.
 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 13:28
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Gutn Abend,

es geht hier auch nicht darum wer schreibt und wer nicht.

Ich freue mich über die Informationen und Antworten, die gefragt sind. Also falls noch jemand einen Erfahrungsbericht hat - gerne her.

LG und einen schönen Abend. Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 23:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Richter sich an das Gesetz halten würden, wäre gar keine Begründung nötig.
Es reicht, das GSR zu beantragen.
Die Mutter muss begründen, warum sie es nicht will.

Und genau so, würde ich auch die Verhandlung betreiben.
Gar nichts sagen, bis der Richter einen dazu auffordert.
Und selbst dann würde ich eher wortkarg bleiben.
Wer Recht hat, muss sich nicht rechtfertigen und nichts begründen.

Auch nicht sofort auf jeden Unsinn der Mutter anspringen und hektisch bestreiten, sondern nur auf die Dinge eingehen, auf die der Richter eingeht.
Der wird nämlich selbst schon den gröbsten Unsinn raus filtern, da er sich sonst selbst angreifbar macht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 00:03




(@bester-papa)
Registriert

Hallo Burzel.

Ich freue mich über die Informationen und Antworten, die gefragt sind. Also falls noch jemand einen Erfahrungsbericht hat - gerne her.

Die Infos sind hier aber keine Einbahnstraße.  Das Forum lebt vom Geben und Nehmen.
Insofern wäre es schön,  nach der Verhandlung (egal wie die ausgeht) auch Deinen Erfahrungsbericht hier lesen zu können. Ansonsten werden die Infos dünner, wenn es zB vors OLG geht. Aber da hab ich schon Zweifel, weil Du bei der Verhandlung selbst nicht dabei bist.

Insofern stimme ich @Martin zu, dass sich Dein LG hier besser selbst meldet.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 10:54
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber bester Papa,

Gern teil ich oder mein LG die Infos mit. Nur das wird erst im Mai passieren können. Ist nicht so das ich nur will, ich gebe auch gern zurück.

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2014 13:58
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

nun möchte ich mal die neusten Informationen schreiben. So viel steht fest, es steht immer noch alles auf Anfang. Nachdem der Gerichtstermin im Mai wg. Urlaub des gegnerischen Anwaltes verschoben wurde, haben wir heute erfahren, dass auch der Gerichtstermin am kommenden Montag nicht statt findet. Nun ist der Arbeitgeber der KM "schuld". Laut Schreiben des gegnerischen Anwaltes bekommt die KM aufgrund der Probezeit keinen Tag frei. Allerdings bekommt sie 3 Wochen später (wo immer noch Probezeit ist) von ihrem Arbeitgeber Urlaub gewährt.
Jetzt liegt der Termin bei Ende August. Also fast ein Jahr nach Antragstellung.

Die Verfahrenspflegerin hat sich bereits seit 3 Monaten nicht mehr gemeldet. Das Jugendamt der Stadt A fühlt sich nicht zuständig, da KM und Kind verzogen sind und das JA der Stadt B nicht, weil das Gerichtsverfahren im alten Wohnort vollzogen wird. Nun ist richterlich das JA der Stadt B zur Stellungsnahme aufgefordert worden. Dies hat sich allerdings seit 1,5 Monaten auch noch nicht gemeldet.

Wie wird es weiter gehen?

Das war das Neuste!

LG Burzel 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2014 21:53
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

hier ein neues Update. Das Gerichtsverfahren ist heute nun zum 4. mal verschoben wurden. Neuer Termin - Ende September. Somit ist bisher 1 Jahr ins Land gegangen, OHNE das etwas bzw. viel passiert ist.

Das JA hat sich auch bisher noch nicht gemeldet und der letzte Kontakt zum Beistand war im März.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2014 21:09
(@bester-papa)
Registriert

Moin Burzel,

Also mein Termin am AG wurde auch 4x verschoben. Mal hat sich die Zuständigkeit geändert, dann war der Ra der KM im Urlaub etc...
Das Verfahren am AG hat ca 5 Monate gedauert, zusammen mit dem OLG 18Monate.

1 Jahr ist definitiv zu lang. Liegt euch denn mittlerweile die Stellungnahme der KM vor? Die solltet ihr erhalten haben. Sofern keine Stellungnahme vorliegt, würde ich das Gericht auf die neue Gesetzeslage hinweisen, wonach im beschleunigten Verfahren zu entscheiden ist.

Warum solltet ihr was vom JA hören? Die schicken ihren Bericht direkt ans Gericht. Ebenso der VB. Allerdings solltet ihr auch die Stellungnahmen vorher vom Gericht erhalten. Ruft doch mal bei Gericht an und fragt nach.

Einen Ra habt ihr?
Letztendlich könnt ihr gegen die ständigen Terminverschiebungen nicht viel machen.

Gruß
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 12:56
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Ich schätze, der Satz

ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes zukommen lassen, in dem Antragsablehnung und Fristverlängerung für die Stellungsnahme der KM gefordert wurde

bezieht sich auf die gegnerische Stellungnahme. Die liegt demnach also vor.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 13:23
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Bester Papa,

einen RA gibt, die Stellungnahme der Gegenseite liegt nach viel zu langer Fristüberschreitung seit Mitte Januar dem zuständigen Gericht vor. Der erste Termin wurde wegen Ortsabwesenheit des gegn. RA verschoben, im zweiten hat angeblicher der Arbeitgeber der KM keinen Tag Freistellung gewährt und Überstunden lagen noch nicht genug vor. Bei dieser Verschiebung hat sich gleich mal noch das zuständige JA mit gewechselt (so nebenbei). Der dritte Termin wurde nun abgesagt, da die Verfahrensbeiständin einen ganz wichtigen Termin hat und die Gerichtsteilnahme absagen musste.

Einen Bericht von VB und JA liegt schriftlich nicht vor. Die sollen mündlich im Erörterungstermin aussagen.

Der RA wird nun ein Schreiben ans Gericht schicken, aber viel wird dies nicht mehr ausrichten - evtl. nur für die Zukunft. Der Termin am Montag wird trotzdem ausfallen  😡

Beim JA dachte ich, dass die sich mal melden um eine Stellungnahme beider Elternteile abgeben zu können. Den wird aber wahrscheinlich der Antrag auf GSR für die Seite des KV reichen.

LG Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 21:56
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

kaum ist die Tinte trocken, wo der 4. Verlegungstermin bestätigt wurde, kommt nun auch schon die 5. Verschiebung. Was ist da los? Wie lange können die sich Zeit lassen? Nun ist die Verlegung wieder weil KM keine Zeit hat. Will das Gericht einen vera....?
Rechtsanhängig seit Dezember 2013 und bisher ist noch nichts passiert.

@ Bester Papa: ist in den 5 Monaten Verhandlung vor dem AG wenigstens eine Verhandlung gewesen, oder auch erst nach den 5 Monaten warten?

LG Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2014 17:30
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Gemeinde,

Nun ein kleines Update. Bisher ist noch nicht's passiert. Wir sind jetzt bei der Vergabe des 7. Termins Anfang November. Und es wird bestimmt wieder eine weitere Terminverlegung beantragt, es  ist ja noch Zeit bis dahin.

Gibt es keine zeitlichen Begrenzungen beim Familiengericht?

Vor allem leidet die Kommunikation und der Kleene wird in den wöchentlichen Telefonaten immer verhaltener. Wie kann man da etwas dagegen tun bzw. wie sich weiterhin verhalten?

Lieben Dank fürs lesen und antworten. Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2014 22:00
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ganz kurz und knapp. Der Termin ist auf Mitte Januar verschoben  :gunman:

Was soll man dazu noch sagen!

LG Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 16:12




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