Moin,
komische Dinge haben sich in jüngster Vergangenheit ereignet. Brauche deshalb etwas Feedback für meine noch unsortierten Gedanken, die aber zum Handeln anmuten.
Zu den Fakten, Kind ist 12, GS seit 11 Jahren, seit 3 Jahren in theraupeutischer Behandlung, Distanz 300 km, gutes Verhältnis zwischen Vater und Kind, Umgang nur in den Ferien.
Habe an dem letzten Elternsprechtag teilgenommen. Lehrerin sehr nett, mußte aber erst klären ob GS besteht. Ist jetzt geklärt, wurde aber von der KM verschwiegen.
Erste Frage hierzu: würdet ihr diesen Vorfall beim JA melden?
Mit diesem Wissen habe ich den Therapeuten angeschrieben und um seine Berichte gebeten (Kopie von GS dazu gelegt). Mußte damals nicht per Unterschrift zu Therapie einwilligen.
Zweite Frage: durfte diese Therapie überhaupt begonnen werden?
Therapeut verweigert nun seine Berichte mir gegenüber.
Welche rechtliche Handhabe wäre jetzt angesagt?
RA oder direkt Eilantrag vor Gericht?
Freue mich über bereits vorhandene Erfahrungswerte hierzu.
Mit Gruß Ro.
Hallo Roman,
mein Sohn ist zwar erst 6, geht aber auch schon seit 3 Jahren zum "Therapeut". Auf meine Briefe reagiert er nicht und in Telefonaten könnte man meinen der Typ schläft gleich ein. Immerhin hat er nun zugesagt einen "Entwicklungsbericht" zu schreiben.
Über die Gesprächsinhalte wird er "natürlich" nichts Preis geben 🙁
Da ich davon ausgehe, dass die Therapiebesuche bald enden, weil meine Ex umgezogen ist, lasse ich es noch so nebenher laufen. Geschadet hat es bis jetzt offensichtlich noch nicht.
Mein Tip - bevor Du mit Kanonen auf Spatzen schiesst: ruf den Therapeuten an und erklär ihm dein Anliegen. Wenn du die letzten Jahre von der Theraie wusstest und nicht interveniert hast, wirst Du ihm heute keinen Strick draus drehen können, dass Du keine Unterschrift geleistet hast. Ich bin damals sofrn nachdem ich Kenntnis davon hatte zu dem Typen hin und hab ihm klar gemacht, dass GSR besteht.... trotzdem gibts nur wenig Info 😡
Also erstmal anrufen und dann weiter sehen, ob es Sinn mach Geld für den Anwalt rauszuwerfen.....
Gruß ausm Schwarzwald
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Moin Roman,
Erste Frage hierzu: würdet ihr diesen Vorfall beim JA melden?
Das Mütter das GSR gerne verschweigen um "Ihr Ding" alleine durchzuziehen ist "leider" gängige Praxis. Das JA dürfte das nur
wenig interessieren. Es ist schlichtweg auch unerheblich, ob das JA dies nun weiss oder nicht, denn die KM wird sich auch mit
dem Wissen des JA´s wohl kaum anders verhalten in der Zukunft.
Mit diesem Wissen habe ich den Therapeuten angeschrieben und um seine Berichte gebeten (Kopie von GS dazu gelegt). Mußte damals nicht per Unterschrift zu Therapie einwilligen. Zweite Frage: durfte diese Therapie überhaupt begonnen werden?
Schau mal >>hier<< Eine psychologische Behandlung ist
m.E. nach schwerwiegend. Also hätte deine Einwilligung erfolgen müssen.
Therapeut verweigert nun seine Berichte mir gegenüber.
Welche rechtliche Handhabe wäre jetzt angesagt?
Ich würde den Therapeuten anschreiben, und anmerken dass dir diese Informationen im Sinne des GSR zustehen und dass du notfalls dessen
Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen wirst.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin Roman,
Das schärfere Schwert wäre, ihn anzuschreiben, und ihn um Auskunft über die Gründe, Inhalte und Fortschritte seiner Behandlung zu bitten, damit du, als Mitinhaber der gemeinsamen Sorge prüfen kannst, ob du der weiteren Behandlung durch ihn zustimmen kannst.
Sofern dir die, für deine Entscheidung notwendigen Informationen nicht bis zum x. (14 Tage) vorliegen würden, wird ihm die weitere Behandlung deines Kindes ausdrücklich untersagt.
Du soltest das allerdings vorher freundlicher versucht haben und auch dieses Schreiben, wenn du es so tun willst, im Ton verbindlich halten.
Es muss dir aber auch klar sein, dass ein Richter damit die Grundlage für das GSR in Frage stellen könnte.
Also verwende es mit Bedacht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ich hatte damals einen ähnlichen Fall und wollte einem mit der Ex solidarisierten
Arzt die Weiterbehandlung der Kinder untersagen.
Ergebnis war, dass dieser die Kinder trotzdem weiterbehandelt hat und gleichzeitig mit Anwalt der KM gedroht hat, dass sie auf das Sorgerecht
losgehen, wenn ich eine weitere Behandlung untersage.
Ich wäre hier auch vorsichtig, nicht, dass es sich zum Nachteil auswirkt.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Erstmal danke für die Erfahrungsberichte von euch. Das hilft mir in gewisser Weise schon etwas weiter.
Einen Umstand möchte ich noch weiter ergänzen, denn der Therapeut lehnte die Herausgabe der Berichte an mich deswegen ab, weil angeblich die KM und unser Kind ein Veto dazu eingelegt hatten. Man hat ihn quasi nicht von seiner Schweigepflicht entbunden.
Geht sowas überhaupt oder ist das Unfug?
Von einem Arzt erwarte ich doch auch eine genaue Diagnose vor einer OP.
Mit Gruß Ro.
Richtig. Das ist Unsinn.
Eine Schweigepflicht gegenüber dem sorgeberechtigten Vater gibt es nicht, allerdings auch keine Pflicht des Arztes, mehr als eine Person über seine Behandlung zu unterrichten.
Und die Gerichte stehen dabei natürlich wieder mal gegen die Väter, und sagen, der Vater kann ja die Mutter fragen, was aber wiederum auch nicht bedeutet, dass du das ihr gegenüber durchsetzen könntest.
Der einzig wirksame Weg, ist der von mir oben beschriebene, nur eben auch nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen.
Familienrecht heißt eben grundsätzlich:
Mütter dürfen, Väter müssen.
Deswegen wird Vater in der Justiz ja auch schlicht als der der "Pflichtige" bezeichnet und die Mutter als die "Berechtigte".
Das gilt in allen Bereichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
