Liebes Forum,
jetzt bitte einmal ein paar Zahlen. Mich interessiert wirklich was aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung und der einstweiligen Anordnung bei den Jugendämtern und Familiengerichten ins Rollen geraten ist, für Väter/Papa`s, die sich kümmern, bislang aber keinerlei Chance hatten, wenn sich die KM grundlos dem GSR verweigert hat. Was mir passiert ist, betraf sicher auch einige tausend andere.
Wie viele hier haben seit dem 3.8.2010 gehandelt und einen Antrag gestellt?
Wie vielen wurde das GSR bislang übertragen?
Bei mir war`s übrigens am 24.11. endlich soweit (Übertragung der GSR für meine 4-jährige Tochter durch Beschluss) worüber ich sehr froh bin, schon wegen den Beteiligungs- und Informationsrechten ggü. Erziehern, Ärzten, Behörden, später Lehrern usw.
Ich hoffe auf zahlreiche und positive Antworten
Moin,
Also ne Statistik darüber kenne ich auch nicht aber du hast ja schon im richtigen Faden geschrieben.
Und so ganz viele stehen da nicht drin.
Auch dein Fall, so erfreulich er ist, ist letztlich ja "nur" ein Vergleich, also eine mehr oder weniger "freiwillige" Entscheidung der Mutter.
Echte Urteile, in denen ein Richter sich tatsächlich getraut hat, etwas zu entscheiden gibt es wohl erst sehr wenige, ein Jahr nach Zaunegger.
Beim Entzug des GSR sind sie meistens wesentlich schneller.
Es scheint sich aber auch hier die schlechte Sitte abzuzeichnen, den Vater erstmal durch teure Gutachten auf Distanz zu halten, bzw. die Klage an sich schon als als Beleg, für mangelnde Kooperationsfähigkeit der Eltern, und ebendas als Grund für die Verweigerung des GSR anzusehen.
Die deutschen Juristen haben es eben nicht so mit den Menschenrechten.
Der Schutz der Interessen der jeweiligen Staatsideologie geht immer vor.
Das hat sich bei denen in den letzten 1000 in den Genen festgesetzt.
Ob es die Interessen der Kirche, des Adels, der Krone, der Rasse, des sozialistischen Einheitsstaates oder eben jetzt des Gender Mainstreams waren.
Die Justiz war immer vorne dran, den Willen der Staatsmacht gegen die Untertanen durchzusetzen.
Deswegen haben die Grünen ja jetzt auch wieder eine ausgewiesene Radikalfeministin in das Bundesverfassungsgericht gemauschelt, und keine Partei hat was dagegen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"ja "nur" ein Vergleich, also eine mehr oder weniger "freiwillige" Entscheidung der Mutter."
ganz so stimmt das aber nicht!!!
die bislang grundlos verweigerte Zustimmung der KM wäre andernfalls nämlich einfach durch das Gericht ersetzt worden...
es gab schlicht und ergreifend nichts, was dagegen sprach...und insofern fand bei der KM -vorsichtig ausgedrückt- ein gewisses "umdenken" statt, das jedoch von alleine -davon darf man ausgehen- sicher nicht gekommen wäre...
dank der jetzt endlich eröffneten überprüfungsmöglichkeit, kann von "freiwilligkeit" der KM insoweit nicht gesprochen werden, denn jetzt müssen solche KM ihre bisherige Haltung einmal durch tragfähige Argumente rechtfertigen...was jedenfalls für einige schwierig werden dürfte...
Natürlich, sonst gäbe es den Vergleich nicht.
Deswegen habe ich das ja auch in "" gesetzt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
wie dem auch sei...
auf eine gesetztesänderung in berlin zu warten, weiter zu hoffen anstatt zu reagieren, davon kann ich betroffenen nur abraten...
wer weiss, was die sich in berlin dazu demnächst einfallen lassen...da bin ich argwöhnisch!
insoweit sollten betroffene "nägel mit köpfen" machen und die gelegenheit nutzen und insoweit habe ich die frage nach den zahlen gestellt und bin zuversichtlich, dass sich die nächsten tage doch noch einige "erfolgreiche" melden und erfahrungen schildern...
frei nach seneca: wer den hafen nicht kennt, für den ist kein wind günstig...
schöne grüsse
auf eine gesetztesänderung in berlin zu warten, weiter zu hoffen anstatt zu reagieren, davon kann ich betroffenen nur abraten...
wer weiss, was die sich in berlin dazu demnächst einfallen lassen...da bin ich argwöhnisch!
Genau über diesen Punkt denke ich auch gerade nach. Meine RAin ist allerdings genau gegenteiliger Auffassung und rät deshalb noch zum Abwarten. Begründung: Schlechter als jetzt kanns eigentlich nicht werden - nämlcih wenn es zu der bescheuerten "Antragslösung" kommt, welche im Kern ja der heutigen Übergangsregelung des BVerfG entspricht. Aber besser könnte es durchaus kommen - nämlich wenn sich vielleicht doch die Widerspruchslösung oder etwas ähnliches durchsetzt. Allein die Frage, wer letztlich ein Gericht anrufen muss, ist bereits mit entscheidend für den Ausgang eines Prozesses - und dabei hat stets der Kläger erst mal die schlechteren Karten.
Hallo,
...rät deshalb noch zum Abwarten. Begründung: Schlechter als jetzt kanns eigentlich nicht werden...
Das sehe ich auch so. Mit großer Sicherheit wird es auch bei dieser Minimal-Übergangs-und-Endlösung bleiben. Dennoch mag es ja sein, dass der Gesetzgeber gesetzliche Vermutungen in Richtung "gSR ist grundsätzlich immer gut und nur ausnahmsweise nicht zuzusprechen, wenn diese und jene Gründe vorliegen" mit hineinbringt, und das wäre dann ein einfacheres Verfahren, bei dem etwaige Gutachter erst gar nicht zum Zuge kämen.
Gruß
Krishna
