Hallo..
ich bin neu hier und Mutter von 3 Kindern. Ich bin von meinem Mann seit 2 Jahren geschieden. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich bin hier auf eine Seite, wo ich glaube, dass viele Väter hier angemeldet sind. Für mich ist das gut, weil ich gerne die Meinung der Väter hören möchte.
Wie ich schon geschrieben habe, haben wir seit unserer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Ich möchte aber das alleinige Sorgerecht beantragen.
Ich bin nicht die Typ Frau, die sagt, ein Vater dürfe nicht das Sorgerecht haben, aber in meinem Fall weiss ich nicht, ob es überhaupt sinvoll ist.
Mein Exmann pflegt zu unseren KIndern nur das Umgangsrecht. Er holt sie alle 14 Tage ab.. naja..und mehr macht er eigentlich nicht.
Den Anspruch der Kinder, ihren Vater auch in den Ferien besuchen zu dürfen, musste ich gerichtlich erkämpfen. Er hat sie jetzt 14 Tage in den Ferien gehabt... und mehr ist er auch nicht bereit, seine Kinder zu sehen, weil er der Meinung ist, er bräuche seinen Urlaub für sich allein.
Er weiss nichts damit anzufangen, was Sorgerecht überhaupt bedeutet.
Ich habe meine Tochter in den Kindergarten angemeldet, Für die Anmeldung brauchte ich seine Unterschrift. Er aber wusste gar nicht, dass er unterschreiben muss dafür als Sorgeberechtigter. Es war ihm auch ein bisschen zuviel, er hat es aber doch gemacht, ohne zu wissen, was er unterschrieben hat, er meinte, er hätte jetzt sein Todesurteil wohl unterschrieben.
Das gleiche war bei der Beantragung eines Reisepasses meines Sohnes. Auch da wusste er nicht, dass er unterschreiben muss als Sorgeberechtigter. Seine Frage an mich, was will die Stadt mit meiner Unterschrift. Ich musste ihm erst erklären, dass, wenn beide das Sorgerecht haben, auch beide unterschreiben müssen.
Und so geht es bei allen Angelegenheiten, wo ich seine Unterschrift benötige...
Für mich ist das nervendaufreibend, einen Emann zu haben, der nicht weiss, was seine Aufgaben sind, wenn er auch das Sorgerecht hat.
Meine Frage an euch ist, ist es dann nicht sinnvoller, ihm das Sorgerecht abzusprechen?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar...
Gruss
Shinju
Hallo shinju,
erstmal herzlich willkommen. Seit 2 Jahren geschieden und 3 Kinder? Reife Leistung für niedliche 19 Jahre 😉
Meine Frage an euch ist, ist es dann nicht sinnvoller, ihm das Sorgerecht abzusprechen?
Ganz klare Worte:
Bis auf ganz wenige Fälle ist es nie sinnvoll dem anderen Elternteil das Sorgerecht nehmen zu wollen. Zumal die Hürden dazu sehr hoch hängen und du mit einer Klage so nicht durchkommen wirst.
Viel sinnvoller wäre es, wenn ihr beide mit Hilfe eines Dritten mal klären würdet, was das SR beinhaltet und welche Rechte und Pflichten er als Sorgeberechtigter Vater hat.
Übrigens, falls dir etwas passiert können die Kinder im Fall des ASR bei dir nicht zu ihm, sondern kommen erstmal in eine Pflegefamilie. Wenn du nur zeitweise ausfällst, kann es dann trotzdem sein, das die Kinder nicht zu dir zurückkommen, bei GSR können sie zum Vater und dieses Problem dürfte dann nicht auftreten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe Tina,
er hatte schon einen Termin beim Jugendamt. Er nimmt aber keine Hilfe an, besteht auf sein Recht und meint, er macht alles richtig.
Die Antwort vom Jugendamt war, dass solche Fälle bekannt sind, und was ganz normales sind... dass Väter so reagieren...
Also von der Seite keine Hilfe....
Gruss
Shinju
Guten Morgen und Willkommen shinju,
und Danke für diese interessante, nicht leicht zu beantwortende Fragestellung.
Mal ein paar Kernaussagen aus dem Bauch heraus ausbreiten:
Es geht um sein Sorgerecht,
es scheint Dissenz über die Ausübung des Sorgerechts zwischen euch beiden zu herrschen,
er kommt seiner Umgangspflicht nicht in dem von Dir gewünschten Maße nach,
die formelle Mitarbeit verläuft zäh,
wo liegt der Sinn des SR.
Scheinbar will er sein SR nicht hergeben. Dann wäre es jetzt interessant zu erfahren, was er unter Ausübung des SR versteht. Ist Dir das bekannt? Aber selbst wenn man annähme, ihm das wäre das SR völlig schnurz und er würde einer Übertragung auf Dich zustimmen, was würde das an seiner Wahrung der Umgangspflicht gegenüber den Kindern ändern? Einziger einsichtiger Aspekt ist, dass einige Formalien leichter von der Hand gingen, weil sein Mitarbeit nicht mehr erforderlich ist. Hier kehrt sich, bei mir als Unwissendem betreffs des Gesprächsklimas zwischen Euch, die Frage an Dich, die sonst jeder Umgangsgehinderte zu hören bekommt: Der Ton macht die Musik. Vielleicht ändert sich mit der Tonlage auch das Ergebnis eines Gesprächs?
Wirklich nervig ist es, wenn man ihm die Notwendigkeit von Formalien erklären muß. Das stimmt. Um diese Nerverei zu beenden braucht es jedoch nicht die Wegnahme des SR. Eine Übertragung des ABR würde z. B. reichen. Allerdings zweifle ich stark, dass "Genervtsein" dafür einen Grund bietet. Er gibt Dir ja was Du willst, und die Frage wofür, oder das Kommentieren sind nicht verboten.
Und überlege vor einem solchen Schritt auch in der Zeit. So wie er heute ist, muß er nicht bleiben.
Wie alt sind die Kinder ? Und wie wird der 14tägige Umgang denn ausgestaltet?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Die Antwort vom Jugendamt war, dass solche Fälle bekannt sind, und was ganz normales sind... dass Väter so reagieren...
Mit dem/der SB würde ich ja gerne mal eine Tässchen Gurken-Tee trinken....
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Vielen lieben Dank für die Willkommensgrüsse
Lieber Till,
meine Exmann wurde gefragt, was er unter der Ausübung des Sorgerechtes versteht... Er konnte darauf keine Antwort geben.
Meine Kinder sind 4 Jahre, 7 Jahre, und 11 Jahre alt.
Er holt sie alle 14 Tage, von Sa 9.00 Uhr bis So 18 Uhr - 18.30 Uhr, weil montags die Schule wieder losgeht. Dabei muss ich sagen, dass 1 Kind immer lieber bei mir bleiben möchte. Er hat eigentlich immer nur 2, sehr sehr selten mal alle 3 Kinder.
Ein Kind ist in familientherapeutischer Behandlung. Mit dem Familientherapeuten habe ich gemeinsam versucht, einen Termin festzulegen, wo ich ihn anrufe, um ihm mitmitzuteilen, ob bzw wenn, es etwas zu Besprechen gibt bezüglich der Kinder. Das sollte dann 1x die Woche sein , samsags, weil er da frei hat um eine bestimmte Uhrzeit, die er sich selbst hätte aussuchen können. Das wollte er aber nicht mit der Begründung, dann könne er seine Freizeit nicht mehr planen.
Als ich mich getrennt habe, war seine Kernaussage.. du bist ausgezogen, also sieh zu , wie du klarkommst....
Die Aussage des Jugendamtes...da hoffe ich, dass sie noch schriftlich erhalte...
Gruss
Shinju
Moin shinju,
noch eine Frage , bitte entschuldige die Löcher-in-den-Bauch-Fragerei. Es steckt ausschließlich das Interesse dahinter, mir ein Bild machen zu können. Wie alt ist Dein Ex? Was die Aussage des JA angeht, kannst Du bei Behörden immer eine Gesprächsnotiz einfordern.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Und in Ergänzung zu Bronze:
Wie alt bist du und könntest du das bitte in deinem Profil korrigieren
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Meine Frage an euch ist, ist es dann nicht sinnvoller, ihm das Sorgerecht abzusprechen?
Hallo Shinju,
ich kann Dein Problem verstehen. Ich habe für meine Kids auch das alleinige Sorgerecht beantragt und bekommen.
In Deinem Fall denke ich aber nicht, dass es notwendig wäre, ihm das GSR zu nehmen. Du bekommst die Unterschriften die Du benötigst und er bleibt dabei auf dem Laufenden, auch wenn es ihm lästig erscheinen mag. Über die Konsequenzen des ASR in Zeiten der Not haben meine Vorschreiber schon berichtet.
Wenn man ehrlich ist, dann gibt es auch nicht so viele Situationen, wo eine Unterschrift wirklich benötigt wird. Alle Dinge des Alltags lassen sich so erledigen. Selbst bei grenzwertigen Dingen wird eine AE-Mutter kaum behelligt werden. In den letzten fünf Jahren hätte ich nicht eine einzige Unterschrift der Mutter meiner Kinder benötigt.
LG, Uli
Lieber Tim
mein Exmann ist 41 Jahre alt, ich bin 36 Jahre alt
Gruss
Shinju
Danke für die Auskunft, shinju.
Bei einem etwas jüngeren Kaliber von Ex-Mann hätte ich mangelnde Reife zugute gehalten. Ulis Rat ist wenig hinzuzufügen, denn Uli gehört hier im Forummit Sicherheit zu denen mit der besten Abwägungsgrundlage für Deine Fragestellung.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
