Guten Tag,
ist es (theoretisch) möglich dass die Mutter auf ihren Sorgerrechtsteil verzichtet ? D.h. wir gehen beide zum JA und sie sagt ich will dass der vater die ASR hat ?
Ich weiss dass praktisch keine Mutter das macht. Ich wollte nur wissen ob es machbar ist oder nicht .
Wenn ich die ASR habe, heisst das dass ich bestimme wo mein sohn lebt ( bei mir oder bei ihr) ?
Vielen Dank!
Hi David,
um zu bestimmen wo euer Kind lebt reicht das ABR, das ASR wäre dazu nicht notwendig.
Bei beiden gibt es aber das gleiche Vorgehen. Ein Besuch beim JA reicht da nicht, da das JA keine bestimmende Funktion hat. Es kann aber ein Schriftstück aufgesetzt werden, in dem die KM der Übertragung des ABR/SR auf den KV zustimmt. Dieses muß dann bei Gericht mit der Bitte um Bestätigung (oder wie man das dann Gerichtsdeutsch auch nennt) eingereicht werden. Erst dann wäre so eine Vereinbarung auch verbindlich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Bei uneingeschränktem (also dem üblichen, nicht durch richterl. Anordnung modifiziertem) gemeinsamen Sorgerecht (GSR) ist das ABR als Bestandteil des GSR ebenfalls gemeinsam. Eine Änderung bedarf daher der gleichen Vorgehensweise wie von midnightwish beschrieben.
Nur - ich frage mich, worauf Du hinaus willst?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank !
noch eine Frage: Ist es einfach dass eine Frau dem Mann das sorgerrecht (50%) zu entziehen ?
Sag mal David,
worauf willst du eigentlich hinaus?
ch habe jetzt die Teilsorgerrecht für meinen Sohn.
Wodurch bekommen?
Habt ihr eine SR-Erklärung unterschrieben? Und nun sagt die KM, das du sie unter Druck gesetzt hast? ODer willst du ihr das SR nehmen, warum? Oder sie dir, warum?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
mit derart rudimentären Angaben ist eine halbwegs gute Antwort einfach nicht möglich. Also: Pack die Infos rein, dann git's auch sinnvolle Hilfe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Tag,
da wir und ständig streiten, ich wollte nur wissen im Fall einer trennung ob die Mutter mein Teilsorgerecht entziehen kann?
Vielen dank
Bleibt immer noch die Frage, wie du das GSR bekomme hast. Ist es so schwer eine leichte Frage zu beantworten?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin!
David, das ist mühsam für uns und fruchtlos für Dich.
Beantworte doch bitte mal die folgenden Fragen:
Seid ihr verheiratet?
Wenn nein, wie,wann und von wem wurde Dir das Sorgerecht übertragen?
Lebt ihr noch zusammen oder seid ihr bereits getrennt?
Wieviele Kinder habt ihr?
Wie alt sind die Kinder?
Gehst Du arbeiten?
Arbeitet die Mutter der Kinder?
usw. usf.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,
wir sind nicht verheiratet, die Mutter hat mir Teilsorgerrecht nach der geburt übertragen, wir leben zusammen und noch nicht getrennt, wir habe einen Sohn (2 Jahre alt). Ich arbeite netto ca. 2700 netto , mutter arbeitet nicht.
Danke!
Das heißt also das du dein Studium abgeschlossen hast und nun eine Arbeitserlaubnis für Deutschalnd hast?!
Also habt ihr eine Sorgerechtserklärung beim JA unterschrieben und nicht nur eine Vaterschaftanerkennung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
was meinst Du mit Teilsorgerecht? Ganz oder gar nicht. Sie hat also beim Jugendamt zugestimmt, dass ihr beide das gemeinsame Sorgerecht für das Kind habt?
Gruß
Till
Tina war schneller :yltype:
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin,
was meinst Du mit Teilsorgerecht? Ganz oder gar nicht. Sie hat also beim Jugendamt zugestimmt, dass ihr beide das gemeinsame Sorgerecht für das Kind habt?
Gruß
TillTina war schneller :yltype:
Ja das ist Richtig !
Moin David,
die Mutter eures Kindes kann das gemeinsame Sorgerecht nicht einfach wieder entziehen. Das geht nur über einen Gerichtsbeschluss, muß sehr schwerwiegend begründet sein und ist sehr schwer durch zu bekommen. Dein oder ihr eventueller Wunsch nach Trennung hat damit gar nichts zu tun. Die gemeinsame Sorge bleibt erhalten.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Vielen vielen Dank!
ich bin jetzt beruhigt.
Moin!
Irgendwie verstehe ich das nicht. Wenn nicht verheiratet, gibt es nur den Weg, vor dem Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge beurkunden zu lassen. So ne Urkunde kann bei einer Trennung später für den Vater Gold wert sein.
So, dann trennt man sich und die Mutter -nach Deinen Worten- überträgt Dir eine Teilssorge? Das geht so nicht. Ich bin mir sicher, daß die Mutter ihren Teil des SR nur über ein Vormundschaftsgericht los wird. Dazu wird das JA seinen Teil auch noch beisteuern müssen.
Mich würde die Motivation dieser Mutter mal interessieren. Üblicherweise läuft es anders. Und ich denke darum geht es Dir.
Im Falle einer Trennung kann die Mutter beim Familiengericht beantragen, ihr die alleine Sorge zu übertragen. Dazu müssen aber gewichtige Gründe auf den Tisch kommen. Das Jugendamt wird auch hierzu angehört werden. Mal so unter uns: Ich hatte so ein Verfahren auch am Hals, das Gericht hat den Antrag der Mutter verworfen. Sollte man z.B. damit argumentieren, daß die Eltern nicht mehr miteinander reden können, ist das allein noch kein Grund Dir das SR zu entziehen. Aber das ist ne Baustelle, die kann man nicht mit wenigen Worten abarbeiten
Gruß
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
