Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht - Auskunft aus dem Kindergarten

 
(@merrow)
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Hi ihr Lieben,

ich hoffe ich bin in diesem Forumsteil richtig.

Mein LG versucht einen Termin mit einer Erzieherin bzgl. der Entwicklung und der momentan auffälligen psychischen Situation des Zwerges zu erwirken.

Reaktion: Abgelehnt.
Nur mit Zustimmung der KM möglich.

So, die beiden sind noch nicht geschieden, haben gemeinsames Sorgerecht und die KM befragt vor Auskünften egal bei wem auch nicht den KV ob sie das jetzt wissen darf  :phantom:

Was können wir tun?!

Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Kindergärtnerin sich einerseits besorgt über Auffälligkeiten äußert und dann so einen Schwachsinn von sich gibt. Sorry, dass ich so direkt bin.

:nichtzufassen:

Sowas hat uns gerade noch gefehlt.

Vielleicht könnt ihr uns helfen?

Liebs Grüssle
Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo merrow,

leider eine Situation die viel zu häufig vorkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei gemeinsamen Sorgerecht hat jeder Elternteil das Recht Auskunft von Dritten über die Kinder zu bekommen PUNKT

Kiga, Lehrer und Ärzte reden sich gerne damit raus, das sie das ohne Zustimmung der Mutter nicht dürfen, was erstmal falsch ist. Aber grundsätzlich können sie sich auch darauf berufen, das die Eltern untereinander ein Auskunftsrecht haben und den fragenden Elternteil auf den anderen Elternteil verweisen.

Er sollte auf ein Gespräch bestehen mit dem Hinweis darauf, das er ebenso Sorgeberechtigt ist. Wenn das nicht hilft, keine Ahnung. mit dem JA drohen oder mit den Anwalt. Vielleicht hilft das ja. Aber ob es Sinn machen würde hab ich auch keine Ahnung und Erfahrung.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 16:07
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Tina,

danke für Deine schnelle Antwort.

Mir geht das so auf den Wecker mit diesen ganzen Ungerechtigkeiten, die meiner Meinung nach nur durch das legitimierte Handeln unreifer Mütter oder Väter zustandegekommen sind. Ich könnt mich aufregen und platzen vor Wut. Nein ich bin ruhig  :redhead:

Die Frage ist nur, wie beweist man als noch verheirateter Vater, dass man gemeinsames Sorgerecht hat?

Blöde Frage? Heiratsurkunde?
Eintrag aus irgendeinem Register, dass man noch nicht geschieden ist?
Ich hab echt keine Ahnung.

Wir wollen es uns nicht mit den bisher sehr kooperativen Erzieherinnen verderben.

Ein Rat?

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 16:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würds mit der Heiratsurkunde probieren und erklären das weder eine Scheidung erfolgt ist, noch das eine Entscheidung über dass SR getroffen wurde. Vielleicht kann man ihr das in einer ruhigen Minute unter 4 Augen erklären (manchmal hilft bei uneinsichtigen auch die Drohung sich an den Träger zu wenden, falls es sich nicht um einen städtischen Kiga handelt) Später kann er dann ja jedesmal das Scheidungsurteil mitnehmen, in dem ja dann steht das die gemeisame Sorge besteht.

Ich mußte zur Schulanmeldung auch nachweisen ,das ich wirklich alleine sorgeberechtigt bin(mußte mir beim JA ein Schriftstück geben lassen das keine Sorgerechtserklärung für die Töchter vorliegt). Das ging soweit das ich dann bei meinem Sohn der zuständigen DAme schlicht und einfach die Sterbeurkunde unter die Nase gehalten hab undfragte, ob das denn nun reiche. Ihr viel erstmal die Kinnlade runter und dann fragte sie doch glatt, ob das hiese, das ich das ASR hätte  :gunman: :rofl2:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 16:38
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Tina.

Das ist echt schon peinlich was so manche Leute da bringen  :puzz:

Ich kann mir vorstellen, wie das für Dich war.

Wir werden jetzt mal die verschiedenen Wege testen  😉 Mal sehen, was klappt.

Ich ärgere mich jetzt auch nicht mehr so arg. Aber im ersten Moment kommt mir bei solchen Dingen einfach immer was hoch. Die Welt ist mir manchmal unbegreiflich  :exclam:

Alles Liebe
Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 16:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi @ll,

ich frage jetzt mal andersrum: Wie "beweist" man denn bei einem "normalen" Kindergarten, dass man überhaupt berechtigt ist, bestimmte Auskünfte zu bekommen oder ein bestimmtes Kind abzuholen? Dadurch, dass das Kind "Hallo Papa!" zu einem sagt? Weil einen die Erzieherinnen eben kennen? Unter normalen Voraussetzungen (Eltern verheiratet) ist das alles doch gar kein Thema! Oder müssen Mütter irgendwie beweisen, dass sie für den Zwerg, den sie täglich im Kindergarten abliefern, sorgeberechtigt sind und dieses Recht noch immer besteht?

Was also ändert sich, wenn die Eltern sich trennen? Geht die gemeine Feld-, Wald- und Wiesen-Erzieherin eines deutschen Kindergartens in diesem Fall von einer automatischen Sorgerechts-Aberkennung für den Vater aus? Ist ein Votum einer Mutter von der Sorte "Erzählen Sie meinem (Ex-)Mann nichts mehr" irgendwie rechtlich bindend? Was soll denn da genau "ohne Zustimmung der Mutter" plötzlich nicht mehr möglich sein?

Mag sein, dass hier weibliche Solidarität eine Rolle spielt. Oder dass die Erzieherinnen fürchten, in den Stress der Eltern hineingezogen zu werden. Aber das sind deren persönliche Motive, die einem betroffenen Vater vollkommen wurscht sein können. Ich persönlich hätte in dieser Situation die Erzieherin freundlich zu einer schriftlichen (!) Begründung der Ablehnung aufgefordert. Dann müsste sie das, wofür es gar keine Rechtsgrundlage gibt, in Worte fassen - und würde damit auf die Nase fallen; der Kindergarten-Träger ebenfalls. Die einzige Alternative der Erzieherinnen bei Eltern, die nicht mehr miteinander reden, ist eben, mit beiden getrennt zu konferieren. Und vermeintlichen "Kinderbesitzerinnen" klar zu sagen: "Für eine Auskunftsverweigerung gegenüber dem Vater gibt es keine Grundlage."

Rein rechtlich ist das schliesslich nichts anderes, als ginge ich in eine Bäckerei und würde verlangen "Verkaufen Sie der Frau Müller keine Brötchen mehr!" Müsste die Bäckersfrau das interessieren?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.10.2006 17:05
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

wenn Du gerade Deinen Sohn ausm Kindergarten abholst ist das glaube ich sogut wie unmöglich von der Kindergärterin irgendwas schriftlich zu bekommen.

Sie hat gesagt, es hätte in letzter Zeit öfter Probleme gegeben, weil sich "Personen Zugang zu Kindern verschafft haben, die dazu nicht berechtigt waren". Wäre also nichts gegen meinen LG persönlich.. Der KiGa ist über die Trennungsinformation informiert und gibt das Kind nur nach Abstimmung mit der Mutter überhaupt zu der entsprechenden Zeit heraus. Das hat fast 2 Monate gedauert..

Was würdest Du denn jetzt tun ?

Der KiGa wird sich mit der KM in Verbindung setzen und ihre Zustimmung erbitten.

Sowas..

Merrow


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Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 17:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och MArtin,
bdu hast ja so recht. Ich versteh den ganzen Hickhack da auch nicht wirklich. ABer leider ist es gängie Praxis und ich glaub viel zu viele lassen sich das Gefallen. Auf diese einfache Idee eine Stellungnahme von den Erzieherinnen zu verlangen wäre ich gar nicht gekommen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 17:13
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor allem glaub ich nicht in der Situation..
Schließlich holen noch ziemlich viele andere Eltern grade ihre Kinder ab, da ist man froh, wenn man die Erzieherin überhaupt  zu fassen kriegt..

Is schon frustrierend und diskriminierend  :gunman:

Merrow


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Merrow,

Was würdest Du denn jetzt tun ?

Der KiGa wird sich mit der KM in Verbindung setzen und ihre Zustimmung erbitten.

Genau da liegt Euer Denkfehler: Diese Zustimmung ist gar nicht nötig. Ihrer Einholung zuzustimmen bedeutet, sich der Willkür der "Kinderbesitzerin" zu unterwerfen: Die kann sie dann geben - oder eben verweigern. Und dann?

Ich an Stelle Deines LG würde den Damen freundlich, aber klipp und klar sagen, dass es diese Zustimmung nicht braucht. Falls sie anderer Meinung seien, würde ich eine schriftliche Begründung (mit knapper Fristsetzung!) erwarten. Das Zauberwort könnte hier auch "rechtsmittelfähig" heissen.

Trennungsväter unterwerfen sich immer wieder dem grössten Schwachsinn, weil die Mutter ihrer Kinder latent mit irgendwas droht, Umgangsboykott oder sonstwas. Diese Unterwerfung bringt aber nichts; sie ist für solche "Mütter" nur Ermutigung, das Spiel fortzusetzen und beim nächsten Mal noch ein Scheit aufzulegen.

Es ist an Euch, ihr die Grenze zu zeigen. Notfalls eben auch mal mit Hilfe einer etwas eingeschüchterten Kindergärtnerin.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 17:26




(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Martin, er steht aber jetzt nicht mehr vor dem KiGa und das auch erst wieder in 2 Wochen.. In der Zeit haben die dann gewiss schon mit ihr gesprochen.

Ich weiß, was Du meinst. Aber die Situation ist jetzt einfach so geschehen und er wohnt über 500 km weit weg.

Und ich kann in dem Fall halt einfach nicht selbst handeln.
Ich lass es ihn lesen und sags ihm und dabei muss ich es dann mal wieder belassen.
Vielleicht finden wir ja nachträglich noch einen Weg die Sache klarzumachen.

Danke für eure Mühe.

Merrow


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 17:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na merrow,

dann macht er das eben schriftlich. Gleich am Montag morgen kreigen die Damen Post in der sinngemäß steht:

Er erwarte bis zum Tag x einen mündlichen oer schriftlichen Bericht über die Entwicklung des Kindes (die ihm am sounsovielten grundlos verweigert wurde). Eine Einholung der zustimmung der Mutter ist, da GSR besteht nicht nötig und ohne Bedeutung. Eine Auskunftspflicht besteht von Seiten des Kiga für beide sorgeberechtigten Elternteile. Sollten sie anderer Meinung sein, sollen sie das bis zum Tag x-7 mit den jeweiligen rechtlichen Grundlagen darlegen. Als Anlage die Bemerkung das derBreif auch an den Träger des Kiga gegangen ist...

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 17:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Merrow,

natürlich muss Dein LG selbst handeln; Du kannst ihn nur beraten.

In diesem Zusammenhang kannst Du ihm aber klar machen: Je tiefer er sich vor Madame verbeugt, desto ungehemmter wird sie auf ihn einschlagen. Scheint bei einer bestimmten Damensorte eine Art Naturgesetz zu sein - zumindest so lange, bis man laut und vernehmlich "Stopp!" sagt.

Abgesehen davon: Der Kindergarten hat auch einen Briefkasten. Man muss jetzt nicht wochenlang warten, sondern kann die Begründung für die Ablehnung auch brieflich erfragen und sich schicken lassen. Und natürlich mitteilen, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine explizite Zustimmung der KM zu Auskünften an einen gleichermassen sorgeberechtigten Vater gibt. Wichtig ist es, die Damen ans Nachdenken zu bringen und an falscher Komplizenschaft zu hindern.

Aber man kann natürlich auch weiterhin sagen "ach, die armen Mädels im Kindergarten können ja auch nichts dafür" oder "die haben ja sowieso keine Zeit" oder sonstwas. Dann muss man aber auch mit den Folgen der eigenen Handlungsunfähigkeit leben und darf sich nicht beklagen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 17:48
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr beiden!

Danke für Deinen Vorschlag Tina, ich finde das sehr gut.

Ich werde das auch so weitergeben.

Lieber Martin,
wir sehen das ja gar nicht so sehr so dass die Damen da alle arm usw. wären. Ich bin schon dafür tätig zu werden und vermittle meinem LG wahrscheinlich leider zu oft, dass es auf die sanfte Tour halt nicht immer geht und das ich nicht gebeugt durchs Leben gehen werde.

Das mit dem Brief ist denke ich echt eine gute Lösung.
Es ist halt doch immer wieder gut, wenn ich mich hier auslasse. Auch wenn ich brilles harte Kritik manchmal nicht so gut haben kann  😉

Grazie
Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 17:57
(@kruemel1)

Hallo Merrow,

war der Vater bei der Anmeldung im Kiga dabei?

Als ich meinen Junior im Kiga angemeldet habe wurde nach dem Vater gefragt zu dem ich ja keine Angaben gemacht habe und durch die Geburtsurkunde belegt das ich ASR habe. 
Gleichzeitig wurde von mir eine Vollmacht hinterlegt das die Patentante ihn abholen darf, jedwege Veränderung bedarf meiner Zustimmung.
War der KV denn bei der Anmeldung mit dabei? Oder war die Ehe schon in Trennung?
Ich denke nicht das der Kiga hier das Problem darstellt, sondern ganz klar die Km im Hintergrund.
Vielleicht erhaltet ihr ja auf eure Nachfrage hin einen schriftlichen Beleg dafür das die Km ausdrücklich verboten hat Information an den Kv zu geben.
Eine solche Antwort wäre dann sicherlich wichtig um gegen dieses Verhalten vorgehen zu können.

Der Kiga tut immer nur das was dort hinterlegt wird, ich selbst würde mich als Erzieherin auch davor hüten mich hier in die Schusslinie einer Trennung zu bringen.

Gruss Kruemel1


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 20:04
(@Platt)

Hi,

ich verstehe das nicht so ganz. Ich habe meinen Sohn öfter vom Kindergarten abgeholt. Die Kindergärtnerinnen kannten mich alle. Auch nach der Trennung wurde ich immer anständig behandelt, obwohl meine Ex auch da versucht hat ihre Situation dar zustellen. Sie wäre jetzt allein erziehende Mutter.

Da scheint doch im Vorfeld was im argen gelegen zu haben. Weis ich aber nicht. Die in der Kiga hätten mich einmal nach dem Sorgerecht fragen sollen, oder sie dürfen mir keine Auskunft geben. Ich denke, da ist es nicht mit nett mal etwas unternehmen getan. Die Regeln für das GSR sind wohl eindeutig und auf diese würde ich ganz klar verweisen. Sollte sie mir keine Auskunft geben sofortige Beschwerde beim Träger. Das mit der schriftlichen Ablehnung ist eine gute idee.

Termine würde ich auch nicht vereinbaren. Nach Kindergartenschluss direkt hingehen.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 21:05
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Kruemel1,

er war bei der Anmeldung nicht dabei. Hat aber mitunterschrieben, da gemeinsames Sorgerecht.
Urprünglich war der Zwerg in einem anderen KiGa angemeldet. Die Ummeldung war sehr kurzfristig und die Unterschrift von ihm eigentlich nur widerwillig gegeben. Aber der Zwerg muss ja in den KiGa und darüber zu streiten.Sinnlos.

Die Erzieherinnen kennen ihn und wissen um die Trennung. Ob sie jetzt wissen wer von wem geschieden ist zu welchen Bedingungen glaub ich jetzt nicht.
Nachdem mein LG bereits früher von der Erzieherin  ( vor 1,5 Monaten) problemlos Dinge erfahren hat, glauben wir einfach dass sich die allgemeinen Konflikte gehäuft haben und sie sich deshalb rückversichern will.
Wir wollen versuchen das nicht überzubewerten solange wir die Info von ihr bekommen. Und das werden wir auf jeden Fall.

@Platt
naja wenn die in ihrem KiGa seit neuestem Probleme haben möchte mein LG nicht gleich den Aufstand bauen. Er wird darauf verweisen. Aber ich glaube eine Beschwerde beim Träger bringt ein Echo, das für die Beteiligten nicht gerade angenehm sein wird. Und anständig behandelt wurde er bisher immer, sogar ich war schon dabei. Bisher also kein Problem.
In diesem KiGa ist es eben üblich Termine zu vereinbaren. Sonst würde er das gewiss auch so machen.

Naja ihr lieben, für mich ist das Thema eigentlich echt gut besprochen und wir wissen sehr viel mehr Meinungen. Das war hilfreich. Ich schließe das Thema aber jetzt, weil das Grundsätzliche für uns sehr gut geklärt wurde. Alles weitere läuft glaub ich nur noch unter persönliche Erfahrungen hinaus.
Finde es sehr lieb, dass ihr euch so ausführlich beteiligt habt.

Danke
Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 00:05