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Frage: Urteil zur Übertragung alleiniges SR bekannt?

 
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage.

Meine "Frau" hat vor 2 Monaten Scheidung mit Antrag auf alleiniges SR eingereicht. Meine RAin und ich haben letzte Woche darauf geantwortet und haben ihrem Antrag auf alleiniges SR widersprochen.

Mein RAin und ich haben gestern telefoniert und kamen auf das Thema SR. Sie sagte mir, dass der Ausgang bzgl. SR-Antrag aus Ihrer Sicht "offen" wäre.
Es gäbe nämlich eine obergerichtliche Entscheidung, in der eine Mutter alles torpediert hat... jedes Gespräch, jeden Umgang, einfach alles. Das Gericht hätte ihr trotzdem das alleinige Sorgerecht gegeben, da es sagte, zum gemeinsamen Sorgerecht gehört, dass beide Parteien über das Wohl des Kindes kommunizieren können. Geht das nicht - auch wenn es von der Mutter ausgeht - kann das Sorgerecht trotzdem auf sie übertragen werden, wenn es das Kind ansonsten bei ihr gut hat.
Sie erwähnte auch, dass das sicher nicht repräsentativ für alle Gerichte sei, denn im Moment behält jeder "Drogendealer" das gemeinsame Sorgerecht, aber es gäbe eben auch diese Entscheidung.

Ein AZ hatte meine Anwältin jedioch ad-hoc nicht parat und heute und morgen ist sie schwer erreichbar.
Kennt jemand von Euch dieses Urteil? Ich hätte gerne das AZ, damit ich in die Argumentation des Gerichtes einlasen kann.

Danke
Wolfgang

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 11:00
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Wegnachvorn,
ja es gibt solche Urteile und nicht nur die sondern auch das wenn dir Kommunikation zwischen den Eltern nicht funktioniert und das Kind von den betreuenden Partner beeinflusst wird das es kein Umgang mehr möchte, sind die Gerichte auch schon soweit gegangen und haben das Umgangsrecht ausgesetzt alles zum Wohle des Kindes .Willkommen in Deutschland
Siehe die DVD „ der entsorgte Vater“
LG OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 11:10
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Kein Automatismus beim "Gemeinsamen Sorgerecht, wenn Mama sperrt": OLG Naumburg vom 12.08.2010  - 8 UF 56/10
Kein Alleiniges Sorgerecht, wenn dieses von beantragt wird und die Eltern nicht miteinander Komunnizieren können (hätte einer von beiden das Gemeinsame SR beantrag, sähe das Uerteil sicher anders aus...): OLG Brandenburg v. 12.08.2010 - 10 UF 109/10

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 11:18
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Kein Automatismus beim "Gemeinsamen Sorgerecht, wenn Mama sperrt": OLG Naumburg vom 12.08.2010  - 8 UF 56/10
Kein Alleiniges Sorgerecht, wenn dieses von beantragt wird und die Eltern nicht miteinander Komunnizieren können (hätte einer von beiden das Gemeinsame SR beantrag, sähe das Uerteil sicher anders aus...): OLG Brandenburg v. 12.08.2010 - 10 UF 109/10

Hallo,
dieses Urteil kenne ich - es ist aber für meine Situation nicht anwendbar, da es sich auf unverheiratete Paare bezieht. Ich bin verheiratet und habe bereits das gemeinsame SR. Meine "Frau" will es mir wegnehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 11:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch.

Es ist auch auf dich anwendbar, denn es kam nach dem BVerfG Urteil um GSR für uneheliche.

Es entspricht dem §1671BGB nachdem ein Elternteil das ASR bekommen kann, wenn das für das Kindeswohl besser ist.

Also sehr niedrigschwellig.
Und leider sind diese Urteile gar nicht so selten.

Brandenburg hat gerade unter 9 UF 142/09 ganz ähnlich entschieden.

Du darfst also keinesfalls argumentieren, dass du das GSR zur Verbesserung der Kontakte zur Mutter benötigst oder um ihr mal zu zeigen, wo ihre Grenzen sind, sondern dass die Elternebene zwischen euch total supi und dufte ist und keineswegs ein Streit das GSR verbiete.

Am besten du schreibst ihr nochmal ein paar freundliche E-mails, mit Mitteilungen und Fragen, euer Kind betreffend und ggf. der Zustimmung zu irgendetwas um zu zeigen, wie gut das klappt.
Am besten natürlich, wenn sie dir auch was freundliches antwortet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 11:39
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo,
danke für Deine Antwort.

Unter dem von Dir angegebenen AZ finde ich nachstehendes Urteil, dass nicht viel mit meinem Sachverhalt zu tun hat. Hast Du etv. ein anderes AZ gemeint?

Wolli

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 10.06.2010
Aktenzeichen: 9 UF 142/09
Dokumenttyp: Beschluss

Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 29. Oktober 2009 - Az. 34 F 164/09 - abgeändert und - im Wege der einstweiligen Anordnung - wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin wird das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in S…, …eck 9, zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

Dem Antragsgegner wird verboten, das Grundstück zu betreten.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Schlüssel für die auf dem Grundstück aufstehenden Gebäude an die Antragstellerin herauszugeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich meine das hier, scheint aber dasselbe zu sein.

Ich will darauf hinaus, dass immer wenn es Streit gibt, muss einer gehen.
Und das ist so gut wie nie der, der den Streit angefangen hat, sondern fast immer der Mann.

In die Köpfe der Richter ist es eben fest eingewaschen, dass das GSR nur funktioniert, wenn sich die Eltern einig sind.
Sobald der Vater es wagt, eine abweichende Meinung zu haben, ist das sofort kindeswohlgefährdend, bzw. es muss erstmal Ruhe einkehren.

Ich sage nicht, dass es bei dir so kommen muss, ich möchte nur, dass du deine Strategie daran anpasst.

Am besten, du rauchst vorher noch schnell ne kleine Friedenspfeife, und gehst mit Peacezeichen in den Saal.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 12:05