Familienberatung er...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Familienberatung erklärt, dass sie keine Stellungnahme an das Gericht abgibt

 
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.

Folg. Fall:
Ich kämpfe seit (nahezu) Geburt meines Kindes um die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter.
Das Kind wird bald vier.
Es handelt sich hierbei um meinen zweiten Anlauf zur Erlangung der gemeinsamen Sorge. Beim ersten Mal bin ich gescheitert. Begründet wurde dies vor zwei Jahren mit nicht zureichender Kommunikation zw. den Eltern.
Die Mutter verweigert durchweg die Kommunikation mit mir. Meine Mails laufen ins Leere.
Lediglich paar kurze SMS bzgl. des Kindes wurden in den letzten Jahren wechselseitig beantwortet.
Parallel dazu bemühe ich mich per Antrag (erneut) um eine Erweiterung des Umgangs.
Regelmäßiger - wenn auch unzureichender - Umgang samt Übernachtungen besteht, da ich bisher wenigstens mit meinen Umgangsanträgen erfolgreich war.
Seit 2019 verweist mich(uns) das Gericht im Text der Beschlussfassung an die städtische Familienberatung (sowohl im Umgangs- als auch im Sorgerechtsverfahren)!
Das Gericht gibt in beiden Fällen dazu keine eindeutige Anordnung. Der Hinweis zur Aufsuchung der Beratung ist wohl eher als unverbindliche Empfehlung zu verstehen.

Somit fanden beide Male nur individuelle aber nicht gemeinsame Gespräche bei der Familienberatung statt. Gemeinsame betreute Gespräche lehnt die Expartnerin kategorisch ab,
weshalb sich die Beratungsstelle aufgrund dieser festgefahrenen Situation erneut gezwungen sah die Beratung abzubrechen.

Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass es an seinen Amtsermittlungsgrundsatz gebunden ist,
alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln hat und somit eine Stellungnahme von der Familienberatungsstelle einfordern soll.
Das Gericht ist meiner Aufforderung gefolgt, allerdings erklärt die Familienberatung an das Gericht, dass sie keine Stellungnahme an das Gericht zum Verlauf und Ausgang der stattgefundenen Beratung abgeben will.

Begründet wird dies mit dem folgenden Wortlaut:
"Als städtische Familienberatungsstelle arbeiten wir mit unseren Klienten nach dem Prinzip der Vertraulichkeit und geben grundsätzlich aus Gründen der Neutralitätswahrung keine Stellungnahmen zu Beratungsprozessen ab"

Die Familienberater haben mir persönlich mitgeteilt, dass es zuletzt mind. zwei Telefonate mit dem Richter in dieser Sache gab.
Die Begründung der Ablehnung ist meiner Meinung nach völlig widersinnig und die Vorgehensweise der Verantwortlichen wirkt auf mich wie lupenreines Gemauschel.

1. Wenn die Familienberatungsstelle kategorisch keine Stellungnahmen abgibt, dann hätte das Gericht sicherlich davon gewusst und
    hätte diese überhaupt nicht erst eingefordert?!
2. Vermutlich bin ich und meine Ex nicht das erste Elternpaar, das vom Gericht an die Familienberatungsstelle verwiesen wurde?! Das
    Gericht wird schon wissen, ob und wann es ein Anrecht auf Stellungnahmen hat.
3. Was soll denn der Quatsch mit dem Prinzip der Vertraulichkeit? Eine fam.rechtliche Verhandlung ist doch nicht öffentlich?! Die
    Vertraulichkeit wird doch in einem fam.rechtlichen Verfahren nicht verletzt, oder sehe ich das falsch?
4. Die Tatsache dass der Richter mit der Bereichsleitung zwei Mal telefoniert hat, lässt doch erahnen, dass das Gericht sehr wohl eine
    detaillierte Stellungnahme erhalten hat - nur eben nicht schriftlich.
5. Dass man den Inhalt nicht in verschriftlichter Form haben will, deutet stark daraufhin, dass der Inhalt den Beteiligten hinsichtlich
    des Verfahrensausgangs nicht opportun erscheint.

Mein Fragen hierzu an euch:
1) Kann sich die  Familienberatungsstelle dem Gericht tatsächlich verweigern?
2) Wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage dafür?
3) Besteht eigentlich ein Recht auf Akteneinsicht für mich, so dass man erfahren könnte, was zwischen der Familienberatungsstelle und
    Gericht am Telefon ausgetauscht wurde?
4) Müsste es zu solchen Telefonaten nicht eigentlich Gesprächsnotizen in Form von Aktennotizen geben?
5) Sollte es der Fall sein, dass ich ein Recht auf Akteneinsicht habe und es sind keine Aktennotizen zu den Telefonaten vorhanden, 
    wäre es dann nicht ein grober Verfahrensfehler, den man herausstellen könnte?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2021 00:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

was das Gericht gemacht hat folgt § 156 FamFG, wo es in Absatz 1 heißt:
"(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin.
Das Gericht kann anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen.
Es kann ferner anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. Die Anordnungen nach den Sätzen 3 und 4 sind nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar."

Das Ziel der Aktion ist dabei, dass sich die Eltern einigen und diese Einigung als Vergleich aufgenommen wird. Aus diesem Gesetz ist keine Pflicht zur Stellungnahme der Beratungsstelle ersichtlich. Es gibt auch keinen Paragraphen dazu im FamFG, nur das JA ist zur Stellungnahme verpflichtet (§ 162 FamFG).
Ob die Familienberatung angeordnet war ist eigentlich auchzweitrangig, es wurde aber bestimmt auch nicht festgehalten, dass die Beratungsstelle über den Verlauf der Beratung berichten soll.

Aus meiner Sicht bringt es Dir auch nichts, wenn die Beratungsstelle mündlich oder schriftlich eine Stellungnahme abgibt. Daraus würde nur hervorgehen, dass eine Einigung nicht möglich war, es sagt nichts über den Sachverhalt an sich aus. Zeugen und die Beratungsstelle mit einer Stellungnahme würde meiner Meinung in diese Kategorie fallen werden beim Familiengericht sowieso nur selten gehört, einfach weil das Gericht keine Lust hat sich das "Gezänk" stundenlang anzuhören.
Ob eine Akteneinsicht etwas bringt hängt davon ab, was da steht. Es könnte entweder gar nichts dastehen oder z.B. Beratungstelle erklärt, dass die Eltern keine Einigung erzielt haben und will die Beratung nicht mehr fortsetzen. Das wäre eine ordnungsgmäße Notiz, die Dir auch nichts bringt. 

Du solltest den Nebenkriegsschauplatz Beratungsstelle einfach abhaken, er bringt Dir nichts.
Entscheidender ist, was das JA in seiner Stellungnahme sagt. Mangelnde Kommunikation als Grund das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern ist nur möglich, wenn es dem Kindswohl entgegensteht. Wie das Gericht was begründet kann man natürlich nicht voraussagen. Viel wichtiger ist, dass Du begründen kannst warum Du das gSR willst, dass Du es wegen dem Kind haben willst und nicht um die KM zu gängeln. Das mag banal klingen, aber darum geht es.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 01:22
(@traurig2019)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich wurde im ersten Beratungstermin damals darauf hingewiesen, dass die Beratungsstellen und auch der Berater selbst nicht Teil einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung sind/werden.
Nach außen dringen letztlich nur die Protokolle, wenn die Beteiligten sich auf irgendetwas einigen und das Ergebnis dokumentieren.

Ich habe mich zu Beginn darüber gewundert. Aber ich bin inzwischen zum Ergebnis gekommen, dass es anders nicht funktioniert. Sonst würden nämlich die Berater mehr Zeit im Familiengericht als in der Beratung verbringen.

z.B. würde in deinem Fall der Berater schreiben, dass deine Ex nicht erschienen ist. Die sagt dann, dass der Berater voreingenommen ihr gegenüber war und sie deshalb keinen Sinn gesehen hat. Was würde das helfen?

M.E. kann man diesem ganzen Thema nur entgehen, wenn gesetzlich geregelt wird, dass beide Elternteile nach der Trennung das Kind im Wechselmodell betreuen. Dann muss das Gericht ggfs. nur noch festlegen, wie die Abfolge der Tage aussieht.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 11:27
(@brave)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich denke das JA holt sich alle Infos von den verschiedenen Stellen d.h. auch von der Erziehungs-/Familien Beratung. Ich wurde bspw. gefragt ob ich JA und Erz. Beratung von der Schweigepflich entbinde?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 11:53
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Die Stellungnahme der Familienberatung ist grober Unfug. Bei uns wird direkt am Anfang kommuniziert, dass die Familienberatung eine Stellungnahme abgeben wird, sollte das Gericht sich an sie wendet.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 12:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wenn es zu Anfang klar kommuniziert wird und festgehalten, dann wird das auch so laufen, wenn es aber nicht festgehalten ist und damit auch nicht gefordert wurde, dann muss dem nicht so sein.
Von einem Einzelfall oder auch einem Gericht/Gerichtsbezirk auf die Allgemeinheit zu schliessen ist nur bei Entscheidungen eines OLG zulässig und selbst dann können verschiedene OLG verschieden entscheiden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 13:16
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Servus liebe Leute,
Euch gebührt großer Dank für Eure Kommentare.

Durch die Verweigerung der Familienberatungsstelle eine Stellungnahme an das Gericht abzugeben,
wird eine wesentliche Chance verspielt klar herauszustellen, wer Ross und Reiter ist.
Wie schon geschildert, wirkt es auf mich paradox, dass das Gericht eine Stellungnahme einfordert und es
gleichermaßen schulterzuckend hinnimmt, dass die Familienberatung diese verweigert.
Damit hat die Familienberatung Narrenfreiheit dann was ans Gericht auszuhändigen, wenn es ihr passt oder eben nicht.
Sehr verdächtig ist der Umstand, dass telefonischer Kontakt in dieser Sache zwischen Gericht und Familienberatung besteht.
Hier wird mindestens Verantwortlichkeit von sich weggeschoben!

Ob uns das Gericht in der anstehenden Verhandlung wieder an die Familienberatung verweisen wird???
Ich ahne, man wird die Unverfrorenheit haben, nicht davon abzulassen. Alle guten Dinge sind drei!!!!

Euer Hinweis mit dem Jugendamt ist zwar faktisch richtig aber das JA spielt bei uns eine nahezu unsichtbare Rolle.
Es hat sich von Anfang an - ohne Wenn und Aber - auf der Seite der Mutter positioniert und ist bisher keinen Millimeter abgerückt.
Es lehnt die gemeinsame Sorge ab, als auch eine Abänderung des bestehenden Vergleichs zum Umgang.
Bereits vor etwa zwei Jahren hat es dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass es - angeblich mit seinem Latein am Ende ist -
und dass es keine Möglichkeit mehr sehe eine Vermittlerrolle einzunehmen.
Ich persönlich stehe fast gar nicht und nur schriftlich mit dem sozialen Dienst in Kontakt.
Man hat mir da klar signalisiert, dass da für mich nichts zu holen ist.
Ob die Ex im regen Austausch mit dem JA steht, weiß ich nicht - möglich ist es.
Aus der Gerichtskorrespondenz geht das ebenfalls nicht hervor.

Im Grunde genommen ziehen die Verfahrensbeteiligten mit der Mutter an einem Strang.
Nur haben sie eigentlich keine handfesten Argumente (mehr) um mir die Rechte meines Kindes (und meine) streitig zu machen.
Während man im damaligen Sorgerecht-Verfahren meine lang zurückliegenden verbalen Entgleisungen als Anlass für eine Verwehrung der gemeinsame Sorge nahm, habe ich diese aufrichtig bedauert und mich in aller Offenheit entschuldigt, weshalb diese inzwischen längst verjährt sind und nicht mehr als Begründung angeführt werden können.

Die jetzige Situation (seit dem Ausgang der letzten Verhandlung zur gemeinsamen Sorge vor zwei Jahren) ist dahingehend anders,
als dass die Mutter seitdem schlichtweg mauert. Nicht verdeckt, sondern absolut demonstrativ!
Das ist wohl das, was ihr anwaltlich angeraten wurde, um ein Fortkommen in meinen Bemühungen um Kindes- und Vaterechte zu sabotieren.
Durch die Nichtpositionierung der Familienberatung wird die Mutter an Ihren Zielen nicht gehindert sondern eher begünstigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2021 13:48
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Das ist letztlich Stochern im Nebel. Grundsätzlich ist nur das Jugendamt zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren verpflichtet. Dann gibt es aber noch die Aufgabenübertragung von öffentlichen auf freie Träger und, und, und - wer es genau wissen will, kann im SGB VIII stöbern.

Die Beratungsstelle sollte allerdings zu Beginn ihrer Tätigkeit auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Familiengericht hingewiesen haben - ansonsten halte ich eine spätere Schweigepflichtsentbindung aller Gesprächsbeteiligten für erforderlich, so lange es nicht um die reine Frage der Einhaltung von Terminen geht.

Es bringt aber jetzt auch nichts, irgendwelche Verschwörungstheorien aufzustellen. Die Entscheidung des Gerichts muss aus dokumentierten Fakten nachvollziehbar sein. Ansonsten gibt es eine höhere Instanz.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 13:55
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Ich würde auch direkt in der Verhandlung klar machen, dass Nicht-Kommunikation der Mutter kein Grund mehr ist dir das Sorgerecht zu verwehren und wenn das Gericht das trotzdem so sieht, du das ganze in nächster Instanz überprüfen lässt.

Ansonsten bleibt nur zu sagen: bleib gesund, einer solcher Kampf kostet viel Kraft, oft zu viel.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2021 14:20