Exfrau will 500km w...
 
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Exfrau will 500km weit wegziehen!

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Prozesstaktisch ist zu beachten, dass du nicht beantragen kannst, dass deine Ex hier bleibt, sondern, dass dein hier bleibt.
Ihr kannst du den Wegzug nicht verbieten.

Die betrachten einfach die Situation, was wäre, wenn er mit ziehen würde, vs. er bei dir bleiben würde.

Dass heißt, du musst vor allem ein lückenloses Betreuungskonzept vorlegen ohne deinen Job aufzugeben.
Du darfst dafür deinen Job durchaus verkürzen, nur muss das Geld trotzdem für dich und deinen Sohn reichen. Auf KU von deiner EX darfst du dabei auch nicht zu fest bauen, da sie ja keinen Job hat.

Dabei dürfen durchaus deine Eltern oder Andere (z.B. Hort nach der Schule) einspringen, jedoch nicht rund um die Uhr.
Du müsstest auch deutlich machen, dass dir sehr am Umgang zwischen Mutter und Kind gelegen ist und du bereit bist, diesen nach Kräften zu unterstützen.
Z.B. indem du ihn vom und zum Bahnhof bringst, wenn sie ihn abholt oder alt genug für die Zugfahrt ist.
Ebenso musst du seine Bindung an andere Personen deutlich machen, wie z.B. an seine vier Großeltern und eben Freunde und andere Verwandte.
Du kannst seinen Wunsch, nicht umzuziehen auch gerne in deinen Antrag schreiben. Wenn der Richter das nicht glaubt, kann er immer noch entscheiden, das Kind anzuhören. Das musst du dann nicht beantragen. Du kannst es aber anbieten.

Der Richter muss einfach das Gefühl bekommen, dass es ihm bei dir und in seinem gewohnten Zuhause besser geht als bei seiner Mutter in der Fremde.

Allerdings muss dir auch klar sein, dass die meisten Richter der Meinung sind, Kinder gehören zur Mutter.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 10:02
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo , danke für diese Infos.
Mit der lückenlosen Betreung habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Die Grundschule wäre von meiner Wohnung ca. 800m entfernt.
Natürlich würde ich ihn morgens hinbringen. Eines meiner Elternteile könnte ihn abholen. Wenn ich meine Arbeitszeit auf 25 Stunden reduziere (5Stunden Tag)
wäre ich um 13:30 Zuhause. Ich denke das wäre früh genug. Auf KU von der EX würde ich gegebenfalls verzichten. Mein Verdienst & Kindergeld müßte für uns beide reichen.
Sicherlich könnten wir keine großen Sprünge machen. Da aber mein Vater/Mutter selbstverständlich auch möchten, dass der Kleine hier bleibt, werde ich auch von der Seite, wenn es sein muss
finanziell unterstützt werden, die Möglichkeiten haben sie.
Das er den Kontakt zu seiner Mutter aufrecht erhält , das ist ohne Frage, da wäre ich auch nie dagegen. Er liebt seine Mutter natürlich auch sehr.
Seit Samstag sind die beiden zu Besuch bei dem Herren in Bayern. Natürlich aus taktischen Gründen, um ihm das ganze Schmackhaft zu machen. Da habe ich mich mit Telefonaten etwas zurückgehalten,
um meinem Sohn näher zu bringen, was es heißt so weit weg zu sein. Das ist mir schon schwer gefallen. Gestern haben wir Telefoniert und da hat er schon gesagt wie sehr er mich vermißt.
Und heute Morgen hat er bei mir gejammert, das er da nicht mehr bleiben will und nach Hause will, aber die KM bleibt hart. Sie will morgen erst zurück kommen. Ich denke das notiere ich mir alles, falls es
zu einer Verhandlung kommen sollte.

Gruss hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 10:18
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

Kann mich Tinas Meinung nur anschließen:
Auf der einen Seite zu behaupten, der Junge solle in seiner gewohnten Umgebung bleiben und auf der anderen Seite ebenfalls einen Umzug anzukündigen - das kann sich sehr rasch als Bumerang erweisen.

Dazu

wie gesagt mir ist es bewußt, aber seiner Mutter nicht !!

kann ich nur sagen, dass Du für dein Verhalten verantwortlich bist und die KM für ihres.
Wenn sie dem Jungen durch ihr Verhalten schadet, sollte es für Dich umso wichtiger sein, nicht den selben Weg einzuschlagen, indem Du ihn zum Vermittler machst.

Wie soll ich denn für ihn, bei der Entfernung, für ihn da sein. Was wäre denn eine gute Lösung ?

Wenn sie mit dem Kleinen wegzieht, dann wird deine Beziehung zu ihm sicher schwieriger werden, das ist leider wahr...
Darum mußt Du jetzt versuchen, vernünftig und überlegt zu handeln, damit der Kleine ev. wirklich bei Dir bleiben kann.
Und hier würde ich mich an Beppos Vorschlägen orientieren.

lg
vj

Nachtrag - habe soeben Deinen Beitrag gelesen.

Da habe ich mich mit Telefonaten etwas zurückgehalten,
um meinem Sohn näher zu bringen, was es heißt so weit weg zu sein.

😡 😡 😡
Glaubst Du ernsthaft, dass Du etwas erreichst, wenn Du den Kleinen unter Druck setzt?
Sorry, aber das ist DEFINITIV NICHT zum Wohl des Kindes, was Du da veranstaltest!
Du zerreißt ihn und treibst ihn in das Gefühl, dass er dich verlieren wird, wenn er es nicht schafft, seine Mutter davon zu überzeugen, dass sie nicht umziehen sollen!
Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, welche Verantwortung Du dem Kind damit auflädst und welchen Schaden Du seiner Psyche damit zufügst?

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 10:26
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo vj , es ist schon erstaunlich wie die Antworte und Ratschäge von weiblichen Teilnehmern zu männlichen abweichen.
In allen Ehren, wenn ich anstatt Morgens und Abend nur Abend mit meinem Sohn telefoniere, dann setze ich ihn also Psychisch unter Druck ?

Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 10:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hennes, das klingt schon sehr gut!
So kann es gehen.

@VJ, ich wüßte jetzt auch nicht, wieso er den Kleinen unter Druck setzt, weil er nicht hinter ihm her telefoniert.
Hast du das evtl. falsch verstanden?

@Hennes, ich denke nicht, dass das etwas mit männlich oder weiblich zu tun hat sondern halte das eher für ein Missverständnis.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 10:46
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

Also was mich konkret gestört hat, war die Begründung:

um meinem Sohn näher zu bringen, was es heißt so weit weg zu sein.

Und zusammen mit der Beschreibung aus einem der vorigen Einträge, dass das Kind als Vermittler eingesetzt wurde, ist bei mir der Eindruck entstanden, dass hier der KV versucht, den Umzug zu verhindern, indem er dem Kind klar macht, dass der Umzug etwas ganz Schlimmes ist und viele negative Folgen hat.

Sollte ich hier die Motivation falsch verstanden haben, so tut es mir leid, wenn ich in meinem vorigen Eintrag etwas harte Worte gewählt habe.

Aber da meine Stieftochter von der KM ständig durch Liebesentzug bestraft wurde, wenn sie bei Papa war (und sich dort auch noch wohlfühlte!), reagiere ich auf sowas etwas allergisch.
Ich habe miterlebt, wie sehr das Kind darunter gelitten hat.

Hoffe, ich konnte meine Reaktion erklären und für den Kleinen hoffe ich sehr, dass ich hier mit meiner Vermutung falsch gelegen habe.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 11:31
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

hi vi,
Als die beiden für ein paar Tage nach Bayern fuhren, wurde mir dies heimlich von meinem Sohn mitgeteilt, mit dem Kommentar "mama hat gesagt ich solle Dir nichts sagen".
Ihre Begründung für Ihr Vorhaben war mir ganz klar. Sie möchte ihm den Umzug darunter schmackhaft machen. Aber umgekehrt klärt Sie ihn nicht darüber auf, was dies für ihn bedeuted, bez.
Freunde und Papa, die wird er kaum noch sehen. Dagegen erzählt Sie ihm dass ihn seine Freunde besuchen kommen und solche Geschichten. Wie macht man einem siebenjährigen
eine solche Entfernung klar oder die Dauer einer Autofahrt von 4,5 Stunden?
Daher habe ich so gehandelt. Es ist ja nicht so, dass ich nicht ans Telefon gegangen bin, wenn er anrief. Selbstverständlich bin ich rangegangen.
Ich habe mir nicht böses dabei gedacht, aber ich habe gedacht, wenn er merkt, dass dieser Kontakt zu mir schwieriger ist, wenn er da unten ist, dann wird im das bewuster.
Weil ich mir zu 100% sicher bin , dass er da nicht wohnen möchte, vor allen Dingen, nach dem heutigen Telefonat .

Gruss Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 11:54
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

hi hennes,

Ich glaube Dir, dass Du nichts Böses wolltest, aber Fakt ist, dass es trotzdem nicht gut ist, so zu handeln.

...aber ich habe gedacht, wenn er merkt, dass dieser Kontakt zu mir schwieriger ist, wenn er da unten ist, dann wird im das bewuster.

Denn was soll es bringen, wenn dem Kleinen bewußt ist, dass der Kontakt zu Dir schwieriger wird, wenn die KM mit ihm wegzieht?
Was es wahrscheinlich bewirkt, kann ich Dir sagen...
Er weiß dann eines ganz sicher: Wenn Mama mit mir wegzieht, dann werde ich Papa verlieren.

Also wenn ich ein Kind in einer solchen Situation wäre, dann würde ich ganz heftige Panik bekommen.

Konzentriere Dich ev. mehr darauf, wie Du einem Gericht klar machen kannst, dass es FÜR DAS KIND am besten ist, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben - und zwar mit handfesten Argumenten.
Aussagen wie "Meine Eltern könnten und würden..." oder "Die KM hat aber früher... und wird in Zukunft sicher..." sind da wenig hilfreich.
Was an Argumenten wirklich wichtig ist, hat ja z.B. Beppo schon relativ klar dargestellt.

Wir haben unserer Kleinen damals vor dem Umzug zu ihrem Papa folgendes gesagt (und es hat ganz gut geholfen):

  • Deine Eltern wollen beide das Beste für dich und wir werden gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden.
    Wenn wir uns nicht einigen können, dann wird uns ein Richter bei der Entscheidung helfen.
  • Egal ob du umziehst oder nicht, deine Eltern bleiben deine Eltern und werden immer für dich da sein.

Auch wenn Du als Erwachsener weißt, dass das ev. nicht ganz der Wahrheit entspricht und dass die Verbindung zwischen Kind und Umgangselternteil (egal ob KV oder KM) natürlich anders ist, wenn die Entfernung so groß ist - Du mußt versuchen, ihm in dieser Situation das Gefühl von Sicherheit zu geben und ihm nicht noch mehr Angst machen mit Dingen, die vielleicht passieren könnten.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 13:20
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach ja, hierzu

Weil ich mir zu 100% sicher bin , dass er da nicht wohnen möchte, vor allen Dingen, nach dem heutigen Telefonat .

fällt mir noch was ein.

Kinder haben ein sehr gutes Gespür dafür, was ihre Eltern wollen.
Auch wenn man noch so sehr versucht, dem Kind die eigenen Gefühle nicht zu sehr zu zeigen, sie spüren, was los ist.
Und sie haben die Angewohnheit - vor allem in solchen Situationen - dem jeweiligen Elternteil das zu sagen, was er / sie hören möchte.
D.h. es ist sehr wahrscheinlich, dass die KM genauso 100%ig davon überzeugt ist, dass der Kleine bei ihr sein will, weil er ihr ständig sagt, wie lieb er sie hat.

Aber das Kind will in Wirklichkeit nur eines:
BEIDE ELTERN.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 13:27
(@jarod45)

In allen Ehren, wenn ich anstatt Morgens und Abend nur Abend mit meinem Sohn telefoniere, dann setze ich ihn also Psychisch unter Druck ?

Hennes

Hallo hennes,

dein Kind psychisch unter Druck setzen indem du mal nur am Abend mit ihm telefonierst halte ich für unwahrscheinlich. Der Verfahrenspfleger der meine frau und mich betreute, hat sogar gemeint es wäre dem Kindeswohl abträglich wenn der Elternteil bei dem das Kind gerade nicht ist überhaupt anruft. In meinen Augen für absoluter Schwachsinn.

Psychischen Druck übt "wenn" die KM aus, wenn sie eurem Kind versucht etwas "schmackhaft" zu machen.

Letztlich denke ich kann man feststellen das alles was man die Kinder zum "aushalten müssen" zwingt, die Mods mögen mir verzeihen, Scheiße ist. Dabei is es wurscht ob es vom Vater oder der Mutter kommt.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 14:06




(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Aber das Kind will in Wirklichkeit nur eines:
BEIDE ELTERN.

Da gebe ich Dir absolut recht !, daher wäre es schön, wenn die KM Ihre Pläne überdenken würde und hier bleiben würde!

Gruß

Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 14:35
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Möchte nochwas hinzufügen,
auch wenn Ihr denkt, ist der bekloppt, aber ich war schon mal verheiratet, meine erste Frau und ich hatten uns mitte 20 voneinander getennt.
Unsere gemeinsame Tochter war damals 3Jahre. Damals hatten wir uns geschworen unsere Tochter "gemeinsam" großzuziehen.
Wir waren gemeinsam für die kleine da. Sie lebte zwar bei der Mutter, aber wir waren nie weiter als 15km von einander getrennt und die kleine
war alle 14 Tage bei mir und wenn Sie anrief holte ich Sie zwischendurch ab. Wir erlebten gemeinsame Urlaube, also ich und meine Tochter. Ich machte mit Ihr Hausaufgaben
lernte für Klassenarbeiten. Wenns Schwierigkeiten in der Schule gab, fuhr ich vorbei und lernte mit Ihr usw..
In Ihrer Pupertät büchste Sie mal aus und meine damalige Frau und ich fuhren gemeinsam auf die Suche nach Ihr. (Es stellte sich aber heraus, dass Sie nur bei einer Freundin schlief)
Heute ist Sie 20Jahre und lernt Krankenschwester und ist eine tolle junge Frau. Wir haben immer noch regelmäßig Kontakt und unternehmen immer noch was zusammen.
In der Zwischenzeit hatte ich auch ein Jobangebot aus der Schweiz, wo ich absagte, der Grund war ganz einfach, die Kleine!
Ich wollte hiermit nur sagen, so geht es auch!!!

Gruß hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 15:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hennes,

daher wäre es schön, wenn die KM Ihre Pläne überdenken würde und hier bleiben würde!

"schön" oder "vernünftig" (nach Deiner Definition) sind keine einklagbaren Sachverhalte. Sie sind auch nicht einleuchtender als "in Bayern ist es schöner als im Saarland" (obwohl es da einige gute Gründe gäbe).

Mach Dich frei davon, dass Deine Ex Deine Ansichten teilen müsse, weil sie "besser" oder "vernünftiger" wären als ihre eigenen. Das war vielleicht früher so; jetzt lebt sie ihr eigenes Leben. Die Unvereinbarkeit von Ansichten ist ja gerade der Sinn einer Trennung; sonst hätte man ja auch zusammenbleiben können.

Obwohl dieser Thread inzwischen über 30 Einträge umfasst, bist Du gedanklich noch nicht wirklich weiter als "ich will das nicht". Das reicht nicht zur Begründung eines ABR-Antrages; schon gar nicht, wenn auf der anderen Seite der Waage das überaus gewichtige Argument der Betreuungs-Kontinuität hängt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 15:23
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Obwohl dieser Thread inzwischen über 30 Einträge umfasst, bist Du gedanklich noch nicht wirklich weiter als "ich will das nicht". Das reicht nicht zur Begründung eines ABR-Antrages; schon gar nicht, wenn auf der anderen Seite der Waage das überaus gewichtige Argument der Betreuungs-Kontinuität hängt.

Nee, das sehe ich nicht so, anhand von den gegebenen Antworten und meinen eigenen Aufschreibungen, von denen ich hier schon einige nannte, habe ich  Argumente die für mich sprechen.
Sicherlich, wenn ich an ein FG gelange, welches immer noch der Meinung ist " die schlechsteste Mutter ist immer noch besser, als der beste Vater" dann werde ich schlechte Karten haben.
Aber nochmal, ich werde alles gedenkliche tun, ich will mir später keine Vorwürfe machen müssen, ich hätte nichts getan!

@brille007 :Zum deiner Anmerkung , "Würdet Ihr als "normale" Familie aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen, würde auch niemand den "Lebensmittelpunkt" als Gegenargument in die Waagschale werfen und sagen "das könnt Ihr doch nicht machen!" .." Dieses kann ich auf keinen Fall teilen. Dies sind falsche Vorrausetzungen und haben keinerlei Bezug auf meine Situation. In Deiner Aussage geht es um eine "normale"  Familie, in der beide Elternteile vorhanden sind und bleiben. Allein diese Tatsache kann alles übrige kompensieren.

Gruss Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hennes,

wir können Dir hier nur Erfahrungswerte mitteilen. Einer davon ist: Was Dir persönlich "vernünftig" und "richtig" erscheint, kann sich um Lichtjahre von dem unterscheiden, was ein Gericht ausurteilt.

Sicherlich, wenn ich an ein FG gelange, welches immer noch der Meinung ist " die schlechsteste Mutter ist immer noch besser, als der beste Vater" dann werde ich schlechte Karten haben.

darum geht es nicht; das ist eine Platitüde. Das Familiengericht prüft, wie die (von Euch selbst gewählte) eheliche Rollenverteilung in der Vergangenheit war. In dieser bist Du derjenige, der hauptsächlich die Erwerbsarbeit zur Erwirtschaftung des Familieneinkommens leistet, während Deine Ex sich um Haushalt und Kind kümmert. Diese Rollenverteilung wird in der Regel fortgeschrieben, weil es keinen Grund gibt, sie umzudrehen: Wenn Du Deinen Job kündigen oder zurückfahren würdest, um nun plötzlich zum Betreuungselternteil zu werden, würden drei weitere Personen am Sozialtropf hängen. Das ist nicht der Sinn der Sache.

Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit, Deine Ex zum Wohnen an einem bestimmten Ort zu verurteilen oder ihr einen Umzug zu verbieten. Also muss das angerufene Gericht auf Antrag eines oder beider Elternteile entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Dafür legt es die vorgenannten Kriterien an. Dem Elternrecht des anderen Elternteils trägt es dann in Form einer "grosszügigen Umgangregelung" Rechnung. Ob und wie der Umgangselternteil diese umsetzen kann, ist seine Sache. Ja, das ist oft nicht "gerecht", aber Gerechtigkeit ist auch nicht das Ziel von Gerichtsverfahren: Man bekommt eine Entscheidung, und mit der muss man anschliessend leben.

Aber nochmal, ich werde alles gedenkliche tun, ich will mir später keine Vorwürfe machen müssen, ich hätte nichts getan!

das ist ja auch ok. Aber tu es nicht mit "Argumenten", die nur Dir vernünftig erscheinen, wenn Du ein Gericht überzeugen willst.

@brille007 :Zum deiner Anmerkung , "Würdet Ihr als "normale" Familie aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen, würde auch niemand den "Lebensmittelpunkt" als Gegenargument in die Waagschale werfen und sagen "das könnt Ihr doch nicht machen!" .." Dieses kann ich auf keinen Fall teilen. Dies sind falsche Vorrausetzungen und haben keinerlei Bezug auf meine Situation. In Deiner Aussage geht es um eine "normale"  Familie, in der beide Elternteile vorhanden sind und bleiben. Allein diese Tatsache kann alles übrige kompensieren.

ich habe damit lediglich das "Argument" relativiert, dass ein bestimmter Wohnort für ein Kind unabdingbar wichtig und/oder ein Umzug eine unzumutbare Härte wäre.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 16:36
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
hallo Hennes,

ich will Dir nicht den Mut nehmen, aber so besch... es sich anhört, Brille hat recht. Alles was er sagt wirst Du Dir vom Richter und vom Jugendamt so oder so ähnlich auch anhören dürfen.

Mitte letzten Jahres war ich in einer durchaus vergleichbaren Situation wie Du, nur hatte ich noch den "Vorteil" bis dahin die Kinder im Wechselmodell betreut zu haben und das ich eine Betreuung der Kinder nach Wegzug der Mutter gewährleisten konnte (ich hätte nur noch halbtags gearbeitet und Betreuungspersonen (die Großeltern der Kinder) leben bei mir im Haus.

Das Jugendamt kannst Du in den allermeisten Fällen vergessen, in den Amtsstuben gilt leider immer noch allzuoft die Meinung, dass Kinder in dem Alter zur Mutter gehören, ich war dann vor Gericht, hab trotz allem das ABR verloren und meine Kinder wohnen nun 300km von mir entfernt. Auf das Oberlandesgericht hab ich verzichtet, weil ich merkte wie schlecht es den Kindern während dieser Auseinandersetzung von mir und Ihrer Mutter ging, nun fahre ich eben mind alle zwei Wochenenden hin und zurück und hin und zurück, mal eben 1200km am Wochenende.

Mit meiner Exfrau klappt das mittlerweile ganz gut, wenn Sie einen guten Tag hat, bringt sie mir die Kinder sogar 100 km entgegen.

Wenn Du das Geld "übrig hast" versuch Dein Glück vor Gericht, aber mach Dir keine große Hoffnungen, ich hab zwar verloren, aber es hat mir gut getan es wenigstens versucht zu haben, sonst würde ich mir wahrscheinlich Vorwürfe machen.

Und denk dran: Es gibt keine Gerechtigkeit oder eine Entscheidung im Sinne von Kindern vor deutschen Familiengerichten. Traurig aber war!

Alles Gute
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 16:40
(@hennes)
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Hallo peter,
erstmal Hut ab, vor dieser Leistung , alle zwei Wochen 1200km zu fahren um die Kinder zu sehen.
Aber jetzt ehrlich , was haben Du und Deine Kinder dann noch vom WE, wenn Ihr solange im Auto sitzt. Wie machst Du das finanziell ?
Daran würde es bei mir scheitern, denn wenn Sie den Kleinen kriegen sollte und weg ist, geht das Spiel mit Sicherheit weiter, und zwar mit Unterhalt.
Aus der Ferne kann man gut streiten. Und Ihr dann beweisen dass Sie ein eheähnliches Verhältnis führt, wird auch sehr schwer, es sei denn
die zieht direkt mit Sohn bei ihm ein.
Bei dem letzten Telefonat, mit meinem Sohn, sagte dieser, "das wäre ja garnicht soweit", (das kam natürlich von Mutti) und sie machte im Hintergrund die Bemerkung, dass Sie die Hälfte entgegen käm.
a) erstmal traurig, dass Sie nicht mit mir direkt darüber redet.
und b) ist das alles nur Gerede, wenns dann später soweit wäre, dann wäre ihr Auto kaputt oder sie hätte sonst irgend eine Ausrede.
Und es würde dann an mir hängen die 450km Weg zu fahren, oder nicht. Ein Weg wohlgemerkt.

gruss hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2012 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hennes,

ich kann nur wiederholen: Mit dem Sammeln von "Argumenten" von der Sorte "wie kann sie nur?" oder "das kann doch nicht sein!" wirst Du keinen Schritt weiterkommen. Würdest Du sie vor Gericht verwenden, würde Dir dort beispielsweise entgegenhalten:

  • Umgang muss nicht bei Dir zuhause stattfinden; das geht auch am oder in der Nähe des Wohnorts des Kindes. Hierfür vier mal 450 km an einem Wochenende zu fahren - davon 900 km mit Kind - ist also allein Deine Entscheidung.
  • die Mutter ist nicht verpflichtet, dem Vater zur Erleichterung der Umgangskontakte entgegen zu fahren. Wenn sie das trotzdem gelegentlich tut, ist das nett und entgegenkommend von ihr, mehr nicht.
  • es gibt auch begleitetes Bahnfahren oder Fliegen.
  • nachehelicher Unterhalt ist unabhängig vom Wohnort des Unterhaltsempfängers; er bildet nur die Versorgungsstrukturen der Ehe weiter ab.
  • ein neuer Partner tritt nicht automatisch in die Unterhaltspflichten des Noch-Ehemannes ein; insofern musst Du da gar nichts "beweisen". Die neue Lebensgemeinschaft gilt nach gängiger Rechtsprechung erst ab einer Dauer von ca. 2 Jahren als "verfestigt" (im Zweifelsfall sind die Turteltäubchen eben nicht in derselben Wohnung gemeldet).

Was ich nach wie vor nirgends sehe sind Argumente, die in einem ABR-Antrag dafür sprechen würden, Sohnemann bei Dir zu lassen. Von einem schlüssigen Betreuungskonzept: Nicht die Spur. Du redest ständig nur von Deiner Ex und ihren Fehlern (oder was Du dafür hältst). Das wird nicht ansatzweise reichen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2012 16:08
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hennes,

ich hole die Kinder von der Schule ab, dann sind wir gegen 16:00 Uhr bei mir zu Haus bis Sonntag 16:30 dann machen wir uns auf den Rückweg.

Finanziell natürlich ein einziges Desaster. Aber die Kinder freuen sich wie irre auf die Besuche in ihrer ehemaligen Heimat und das ist es mir Wert!
Tägliche Telefonate und Skype sind auch ganz wichtig!

Sonst kann ich aus eigener Erfahrung wieder Brille nur zustimmen. Du brauchst zwingend ein schlüssiges Betreeungskonzept, das ist das absolute Minimum und einige sehr gute Gründe warum Dein Sohn bei Dir besser aufgehoben ist wie bei seiner Mutter. Was Du bisher genannt hast verstehen ich und die meisten "normalen Menschen" sicherlich, nur einen Richter beim Familiengericht interessiert diese Gründe alle nicht.

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2012 16:28
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin ,

Von einem schlüssigen Betreuungskonzept: Nicht die Spur.

Ist das kein Konzept?
Die Grundschule ist von meiner Wohnung ca. 500m entfernt.  (Peter-Wust Gymnasium 200m)
Natürlich würde ich ihn morgens hinbringen. Eines meiner Elternteile wird ihn abholen. Wenn ich meine Arbeitszeit auf 25 Stunden reduziere (5Stunden Tag)
bin ich um 13:30 Zuhause. Das ist früh genug.  Mein Verdienst & Kindergeld wird für uns beide reichen.
Da aber mein Vater/Mutter selbstverständlich auch möchten, dass der Kleine hier bleibt, werde ich auch von der Seite,  finanziell unterstützt, die Möglichkeiten haben sie.
Oder wie ins Detail muss das gehen?

An den Argumenten bin ich noch am arbeiten, werde mich auch mit meinem Anwalt darüber beraten. Da die Frist die wir stellten morgen abläuft , hatte ich heute mit meinem Anwalt geredet. Der will bis Montag abwarten
und dann den Anwalt meiner Frau anrufen und mich danach informieren und abklären wie wir weiter vorgehen sollten.
Auch wenn Du es für rausgeschmissenen Geld siehst, aber ohne Anwalt, habe ich gar keine Chance!

Gruss hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2012 16:32




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