Hallo zusammen,
bin dabei, meinen Nachlass zu regeln und will bei der Gelegenheit dafür sorgen, dass KM keinen Zugriff auf irgendwelches geerbte Vermögen unserer jetzt 12-jährigen Tochter bekommt.
Im Prinzip sollte dafür ein testamentarisch verfügter Entzug der Vermögensverwaltung reichen, aber wie steht es mit solchen Ansprüchen wie Halbwaisenrente? Kann ich wie beim sonstigen Nachlass auch hierfür verfügen, an wen solche Zahlungen gehen?
Sorry, wenn ich mit der Frage in der falschen Abteilung gelandet bin, aber über die Forumssuche habe ich nix Einschlägiges gefunden, und Vermögensfragen gehören ja ganz allgemein ins Sorgerecht 🙂
Grüße von lima
Nein, kannst Du nicht. Die Halbwaisenrente ist kein Vermögenswert, sondern eine Unterhaltsleistung und wird auch als solche behandelt. Der Staat tritt hier an die Stelle des verstorbenen Unterhaltspflichtigen. Der Unterhalt steht dem Kind zu und wird wie auch der normale Unterhalt an die Mutter gezahlt.
Haben eine ähnliche Situation, ich selbst hab den leiblichen Vater von der Vermögenssorge ausgeschlossen und musste mich damit auseinandersetzen. Celine hat recht. Auch wenn die Halbwaisenrente nur wegen dir gezahlt wird, sie gehört nicht zu deinem vererbten Vermögen und deshalb kannst du nicht verfügen, was damit passiert. Ähnlich ist es übrigens auch mit Lebensversicherungen, die aufgrund deines Todes ausgezahlt werden.
Moin,
bei der Halbwaisenrente darf männliche vergessen, dass es ein Ersatz für den Unterhalt ist. Halbwaisenrente wird voll auf den UHV angerechnet und diese Rente hoch genug ist, dann gibt es unter Umständen garnichts.
Im Grunde hat Adeline das geschrieben ... viel mir beim selber schreiben auf, wollte einfach nur auch mal was loswerden ;-).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.