Hallo 🙂
Ich hab eine Frage bzgl. der Entfernung zwischen Kind und Vater beim gemeinsamen Sorgerecht.
Ich wohne in Österreich und meine Tochter bei der Mutter in Deutschland. Ich flieg' ca. alle 4-8Wochen in die Heimat und meine Kleene zu besuchen und Zeit mit ihr zu verbringen. Die Mutter und ich wollen nun eine Änderung vom alleinigen Sorgerecht (Mutter) zum gemeinsamen Sorgerecht beantragen. Mein ihr das JA sagt dann NEIN, der Vater wohnt zu weit weg? oder ist die Entfernung egal?
Kann ich das gemeinsame Sorgerecht auch so beantragen, indem ich dem JA nen Antrag schicke, die das prüfen und dann mir und der Mutter den Antrag zur Unterschrift schicken oder so ?!?!
Bin da ein wenig überfragt und bin hier schon oft auf kompetente Hilfe getroffen 🙂
Vielen Dank im voraus
Mario
Hallo unbekannter,
auch wenn das JA da gerne mitredet udn auch meist davon abrät. Dort darf gar nicht überdas GSR entscheiden werden.
Wenn ihr dort gemeinsam hingeht hat der dortige Mitarbeiter, der berechtigt ist Urkunden zu unterzeichnen, auf euren Wunsch hin die Sorgerechtserklärung auszufüllen.
Das ganze ist auch kein Antrag und muß nicht geprüft werden, nur von dir und der KM unterschrieben werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
