Hallo liebes Forum!
Da hier ja immer äußerst kompetente Väter herumschwirren *schleim*,
mag ich mal nachfragen, ob Ihr das wißt?
Ich bin ja nun im fünften Monat schwanger und hab nun gelesen, daß man die Vaterschaftsanerkennung
und die Erklärung zur gemeinsamen Sorge bereits vor der Geburt ablegen kann.
Find ich prima, weil nach der Geburt hat man ja doch viel anderes Zeugs im Kopp... 🙂 (Windeln, Fläschen & Co.)
Habt Ihr ne Ahnung, ab wann man das machen kann?
Dazu hab ich null Info gefunden ;(.
Würd mich freuen, wenn Ihr das wißt! Im Jugendamt geht grad keiner ans Telefon...
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Servus Nixena!
Meine Frau und ich haben das ca. zwei Monate vor der Geburt gemacht.
Als wir uns im JA erkundigt hatten, erhielten wir die Info, wir sollten erst mal warten, bis Baby einigermaßen "lebensfähig" ist.
Schönes Wochenende
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco!
Na, das war dann ja mal ne richtig sensible Antwort des JA... *kopfschüttel*
(Ob die wissen, daß die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlgeburt nach der 12 Woche bei 1-2% liegt?)
Aber gut, so in etwa hab ich mir das gedacht. Zwei Monate vor Geburt hört sich auf
jeden Fall sehr gut an. Dann ist das jetzt schon mal notiert :).
Danke Dir für die Info!
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Habt Ihr ne Ahnung, ab wann man das machen kann?
Meines Wissens gibt es keine Beschränkung ausser der, dass Du einen Mutterpass brauchst. Hab jetzt keine Quelle dazu, bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist. Berichte dann doch mal, ob Du auch "kluge" Ratschläge bekommst.
Hallo papasorglos!
Klar, mach ich! 😉
Mal sehen, wie die hier bei uns so drauf sind... :phantom:
Na, okay, vielleicht kann ich dann ja Montag schon nen Termin für die absehbare Zukunft machen.
Fänd ich toll! Werde dann Bericht erstatten 😉
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Moin
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. ( §1626a Abs 1 )
Eltern = Mutter ( §1591 BGB ) und Vater ( §1592 BGB )
§ 1626b
Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671, 1672 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Abs. 1 geändert wurde.
Reicht Abs 2 als Quelle?
Hier ist keine Zeitangabe genannt, also gibt es keine rechtliche Grundhabe dafür eine Sorgerechtserklärungsabgabe zu verweigern. Sobald ein Arzt also die Schwangerschaft festgestellt hat, kann man somit die Sorgerechtserkärung abgeben.
Gruß
Martin
Hallöchen!
Da ich auch unverheiratet schwanger bin stehe ich vor derselben Frage. Mein JA hat gesagt: Kommen Sie einfach zu den Sprechzeiten, bringen Sie Mutterpass, jew Geburtsurkunden und Ausweise mit. Dann gibts ne Art "Belehrung" und dann unterschreibt man Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.
LG Romy
Hallo PhoeniX, hallo RomyH!
Danke Euch für Eure Antworten :)!
Dann werde ich mich am Montag auch nicht abwimmeln lassen 😉 und das so schnell es geht,
in die Tat umsetzen.
Wow, da wir ja nicht heiraten werden, ist daß für uns ja auch so eine Art Versprechen... :phantom:
Immer respektvoll mit dem Anderen umzugehen...
Macht einen schon nervös :). (natürlich im positiven Sinne! :wink:)
Liebe Grüsse
Nixena *die jetzt aufgeregt den Montag kaum erwarten kann*
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hallo @all!
Zwischen all dem Trübsinn mag ich nun hier kurz mit etwas Schönem auf dem Laufenden halten:
Für die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge
wurde der Termin am 03.03.2008 um 11 Uhr festgesetzt.
Ich fühl mich grad richtig feierlich 🙂
Liebe Grüsse
Nixena
PS: *grins* Erst kam ein dezenter Hinweis von der JA- SA das die Geburt ja noch weit in der Ferne liegt,
denn ich gekonnt zurückpasste, in dem ich sagte, daß mein Partner die ersten zwei Märzwochen frei hat und
dann bis zur Geburt nicht mehr und schon hatte ich den Termin! 😉
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Ich fühl mich grad richtig feierlich 🙂
Liebe Nixena,
es scheint mir in der Tat für euch so etwas wie ein "alternativer Hochzeitstermin" zu sein! Ich freue mich für euch! 🙂
Auf dass ihr diese Erklärung niemals brauchen werdet!
LG, Uli
Lieber Uli!
Ich danke Dir :)!
Das wir diese Erklärung abgeben, soll in der Tat das Versprechen sein,
dass uns beiden klar ist, was diese bedeutet
und wir uns über diese Bedeutung nie in die Haare bekommen!
Bis das der Tod uns scheidet 😉 .
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hola
Hiermit erkenne ich die Vaterschaft an und freue mich die Sorge für mein Kind, gemeinsam mit der Mutter zu übernehmen. :amen:
Ausserdem schwöre ich feierlich das ich mich tierisch freue, mit einer Frau ein Kind gezeugt zu haben und aufziehen zu dürfen, welche klaren Geistes ist. :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ich freu mich auf´s :baby:
Liebe Grüße von wie-ein-honigkuchenpferd-grinsenden
Detlef
Hi ihr beiden,
dürfen wir denn erwarten das ihr euer Glück uns im Sommer vorführt?
*lächelnde Grüße* Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina 🙂
Aber natürlich werden wir das!
Davon könnt Ihr alle mal schwer ausgehen!
Liebe Grüsse
Nadine
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
