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Brauche Tipps für eine Elternvereinbarung

 
(@cornelia)
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Folgender Sachverhalt (und ich versuche mich eindeutig auszudrücken  :wink:) :

Geschieden, gemeinsames Sorgerecht und Abr für 2 Kinder (10 und 12)

Kinder bei KM

zum KV:
- ist von Hannover nach Berlin verzogen und die Kinder sind monatlich ein WE bei ihm.
- verzichtet auf Info's von KM, da er sich über die Kinder ausreichend informiert sieht
- möchte keine Gespräche bei JA oder Erz.beratung

Daraus ergeben sich ja Abweichungen zu der rechtlich definierten gemeinsamen Sorge, welche ich gern zusammenfassen und als Elternvereinbarung fixieren möchte.

(Als Beispiel: Tochter wechselt nun von der GS in die weiterführende Schule)
 
Auf welche Rechte verzichtet nun der KV bzw. von welchen Pflichten bin ich durch diesen Sachverhalt entbunden?

Hier sind ja so viele "erfahrene Hasen", daher würde ich mich über Tipps sehr freuen.

Danke im voraus
Cornelia

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 19:03
(@hamburger jung)

Hi,

I will follow you...

nun grundsätzlich ist es so, dass der Betreuungselternteil über alltägliche Dinge (und dazu gehört mancherorts auch der Wechsel von einer staatlichen Schule zur Anderen) alleine entscheiden darf (und sinnvollerweise es auch tun sollte!)

Bei schwerwiegenden Entscheidungen dagegen müssen beide ET einverstanden sein. Schwerwiegende Entscheidungen sind immer dann gegeben, wenn das Leben des Kindes dadurch nachhaltig beeinflusst würde (z.B. Wechsel auf die Waldorfschule).

Auf welche Rechte verzichtet nun der KV bzw. von welchen Pflichten bin ich durch diesen Sachverhalt entbunden?

Ich vwrmute mal, dass Du mit "Sachverhalt" dieses

zum KV:
- ist von Hannover nach Berlin verzogen und die Kinder sind monatlich ein WE bei ihm.
- verzichtet auf Info's von KM, da er sich über die Kinder ausreichend informiert sieht
- möchte keine Gespräche bei JA oder Erz.beratung

meinst.

Nun, es entbindet Dich von gar nix und Dein Ex verzichtet damit erstmal auf gar nix.

Ihr habt gemeinsames SR, dass bedeutet, dass schwerwiegene Entscheidungen wie oben beschrieben eben nicht von einem alleine getroffen werden dürfen.

Verzeih, wenn ich Dich falsch verstanden habe, aber Du wirst die in Deinem anderen Topic beschriebene Problematik nicht lösen, indem Du Dich vermeintlich von Pflichten entbindest. Ich vermute, Du meinst damit, ihm das Ein oder Andere bei Entscheidungen nicht mehr mitteilen zu müssen, aber das ist der falsche Weg.

Probiers doch mal so: Immer wenn was wichiges ansteht, mailst Du ihm Deine geplante Entscheidung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Rückmeldung mit Fristsetzung im Falle, dass er nicht einverstanden ist.

Dann bist Du m.E. sauber.  Und btw: Eine EV wird er Dir eh nicht unterschreiben bei dem Pipistress, den Ihr Beiden gerade veranstaltet...  (nicht böse gemeint, manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht.)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 19:38
(@suffering_d)
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Auf was der KV verzichtet, oder nicht ist nicht Dein Terrain. ABR hin, oder zurück ist nicht massgeblich zu den von Dir gestellten Fragen. Der KV kann, wie sonst auch auf gewisse Fragen des Sorgerechts antworten, oder reagieren UND mitbestimmen. Im Sinne des Kindes natürlich.

ABR bedeutet lediglich, das der eine Elternteil bestimmen kann wo das Kind LEBT, aber nicht auf welche Schule es geht. Aus den Worten entnehme ich allerdings Resignation, warum?

Wie ist es zum ABR seitens der KM gekommen, das geht ja so einfach auch nicht?

Eine Sorgerechtsvereinbarung kommt schon daher nicht zustande, weil ein Teil des Sorgerechts ausgegliedert ist - ein Schrieb fpr den Papierkorb. Warum auch immer.....

Die sollen REDEN!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 19:54
(@cornelia)
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@ Hamburger

Es geht mir nicht darum, Pflichten nicht nachkommen zu wollen.
Ex und ich sind seit 6 Jahren getrennt und 3 Jahre lang habe ich ihn immer mal angerufen, wenn etwas bzgl. der kids anstand.
Er nie, darum fragte ich nach, ob es ihn denn überhaupt interessiert (denn ich weiss es ja).
Die anfangs formulierte Antwort ist fast ein Zitat (ziemlich nah dran): "Gut das du es ansprichst, ich fühle mich über die Kinder ausreichend informiert und melde mich bei dir, wenn ich Gesprächsbedarf habe"

Das wird nun seit 3 Jahren problemlos so praktiziert und KV hatte seitdem keine Fragen an mich.

Wenn es Pflichten meinerseits gibt, denen ich Aufgrund der gemeinsamen Sorge nachkommen muß, breche ich mir kein Zacken aus der Krone, ihm dies per Mail in der mitzuteilen.

Ich denke dabei eher an ein Papier, welches ich zb. bei Nachfragen der Schule o.ä. vorlegen könnte.
Deine Bedenken bzgl. einer Unterschrift teile ich nicht.
Ex fixiert gerade, wie das Thema Umgang/Bahnfahrt gehandelt werden soll-  niemand will bei "uns" grundsätzlich dem anderen Steine in den Weg legen. Es steht einfach nur aus, bestimmte (zugeordnete und gelebte) Sachverhalte ggs. zu bestätigen.

@ suffering

Aus meinen Worten spricht keine Resignation- es sind eigentlich nur Fragen  🙂
Ich habe kein ABR und sehe auch keinen Anlaß, da irgendetwas zu beantragen. Habe das nur geschrieben, um den Sachverhalt zu verdeutlichen.

Deinen letzten Satz :  Eine Sorgerechtsvereinbarung kommt schon daher nicht zustande, weil ein Teil des Sorgerechts ausgegliedert ist - ein Schrieb fpr den Papierkorb. Warum auch immer.....   verstehe ich nicht. was meinst du damit genau?

Ansonsten möchte ich gerne ergänzen, das ich mich bei Vatersein.de angemeldet habe, eben weil ich mich mit Ex nicht streiten möchte. Wenn es anders wäre, hätte ich mich bei alleinerziehendeMütterfront.de o.ä. angemeldet.

Cornelia
 
       

 
   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 21:09
(@suffering_d)
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Hallo Cornelia: Eine Vereinbarung beruht auf gleichsam gestellte Verlange. Ein ABR beschneidet, stellt aber, warum auch immer dies beschlossen wurde beschnittene Rechte dem anderen Elternteil geteilte Rechte zu. Wozu sollte eine elterliche Vereinbarung ihren Nutzen tragen wenn solche im Sinne des GSR in vollem Umfang nicht gewährt ist. Wozu sollte ein Elternteil jetzt Rechte, dem Einen eingestehen, oder zugestehen der einen wichtigen Teil des GSR inne hat, entgegen der Seite anderer eine Elternvereinbarung schliessen?

Ich würde versuchen das GSR "wieder" zu komplettieren und den Weg in der Mitte zu finden, wer ist weggezogen?

Das ist der Punkt, denn da beisst sich die MAus in den Schwanz : Gleiches für Gleiche, dasselbe  für Selbigen, oder nicht?

aka, ich übe das GSR seit 10tausend Jahren aus und nichts passiert wesentlich dem Kind interessierende Dinge - wir Eltern tangieren uns, auch über Umwege, aber es geht. - ohne Streit, oder eher weniger Streit, aber es GEHT: FÜRS KIND!

Andere wollen immer wieder kämpfen und da ist auch das ABR ein Thema, warum musste man das denn jetzt beantragt haben?

Sprich, so war auch Zeus ein Anwalt

Gruss

Nachdenklich s_:daria

Yours outoforder

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 21:49
(@cornelia)
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@ suffering

Ich habe doch nie geschrieben, das ich ein ABR für die Kinder beantragen will.....??

Und diese Elternvereinbarung wäre eine schriftliche Fixierung langer gelebter Realität ????

Ex und ich sind seit 6 Jahren getrennt leben und Ex im Sept. 06 wegen Job nach Berlin verzogen.

Das "volle Programm des"  GSR wird seit 3 Jahren nicht ausgeübt und Ex möchte auch nicht mehr, als in meinem Anfangsbeitrag geschrieben.

Meine Idee ist lediglich, zusammenfassend festzuhalten wer was in welcher Form ausübt und was nicht.

Und mir ist klar, das Ex diesem Entwurf (den ich eben erstellen möchte) zustimmen muss und dies durch seine Unterschrift dokumentiert.
Falls dann aus diesem Entwurf heraus Klärungsbedarf entsteht- ok, dann wird geklärt.

Cornelia   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 22:15
(@suffering_d)
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Du hast geschrieben:

Geschieden, gemeinsames Sorgerecht und Abr für 2 Kinder (10 und 12)

Erkläre vielleicht erstmal das Obige, dann wird man weitersehen.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 22:25
(@cornelia)
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@ suffering

Gern.
hätte evtl besser gemeinsames  SR und ABR geschrieben.?
Kenne mich mit mit Formulierungen nicht so gut aus und habe nicht in der Scheidungsurkunde nachgelesen.
... ist im Ordner bei meiner RA, aber es war nix strittig, somit wurde wohl ausschl. über SR entschieden.

Thx für die Nachfrage
Cornelia 

             

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 22:44
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@ suffering

Gern.
hätte evtl besser gemeinsames  SR und ABR geschrieben.?
Kenne mich mit mit Formulierungen nicht so gut aus und habe nicht in der Scheidungsurkunde nachgelesen.
... ist im Ordner bei meiner RA, aber es war nix strittig, somit wurde wohl ausschl. über SR entschieden.

Thx für die Nachfrage
Cornelia 

             

Naja,  immerhin kennst Du Dich aus, ich sag da mal nichtsmehr zu. Alles was zu sagen war steht weiter oben. Lady.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 22:47
(@PhoeniX)

Moin Cornelia

Du brauchst keine Elternvereinbarung, denn eine Elternvereinbarung entbindet nicht von den Pflichten des GSR.

Wenn das alles so fixiert werden soll, kann das nur via Antrag beim AG gemacht werden.

Das mit dem Umgang kann jedoch mit Hife einer Elternvereinbarung gekärt werden, wenn nichts gegenteiliges in einem rechtskräftigem Urteil steht. So eine Vereinbarung findest du >hier<. Sollte jedoch ein rechtskräftiges Urteil bestehen, in dem der Umgang geregelt ist, ist immer dieses Urteil juristisch bindend. Ergo: Unterschreibt der KV jetzt und will dann doch nicht mehr nur ein WE haben sondern die im Urteil geregelten Tage mußt du darauf eingehen. Ansonsten bleibt dir nur eine Urteilsabänderungsklage.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 23:02




(@cornelia)
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@  Hallo Martin,

danke für deine Infos und den Link.

Ich werde bzgl. des Umgangs als Basis nutzen und von meiner RA das Scheidungsurteil wieder abholen.
... Da Ex direkt  im Anschluß an die Scheidung seinen Wunsch von bis dahin 14-tägig auf dann monatlich geäußert hat, kann das so nicht fixiert sein.
Ich trage das nach, wenn ich die Unterlage habe.

Unsere Kinder sind in den Jahren und auch mit dem switch auf monatl. (ohne Rückfrage) gut zurecht gekommen. Falls Ex mehr wünscht, wird das nicht an mir scheitern.

Das mit dem Sorgerecht verstehe ich aber immer noch nicht.....
Da Ex auf Infos verzichtet, bleibt nun genau was als verpflichtend  für mich bestehen ?

Thx
Cornelia
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 23:43
(@hessentom)
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Hallo,

einen Satz noch von mir. ich hatte vorgestern meine legendäre OLG - Verhandlung, die für mich ja super gelaufen ist. In der Sitzung wurde auchb das GR und die Alltagssorge ausgiebig von den Richtern thematisiert. Nach deren Meinung gehört zur Alltagsorge keinesfalls der Wechsel von Kindergarten oder Schule. Das muss mit dem anderen Elternteil abgestimmt werden. macht man das nicht, ist das zumindest nicht ganz ok.

Bei mir war es der Kindergartenwechsel, von dem ich nichts wusste. Ganz allgemein, so habe ich das erlebt, ist das GR ohnehin eine schwierige Kiste. Schon gar, wenn der andere Elternteil sich ausklinkt, oder aufgrund Entfernung nicht erreichbar ist. Das ABR liegt in fast allen Fällen ohnehin beim betreuenden Elternteil, was eigentlich auch Sinn macht.

Eine Elternvereinbarung dazu ist das Papier nicht wert, auf die geschrieben wurde. Das kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung behaupten. Die ist nicht einklagbar, kann jederzeit zurückgenommen werden, gibt also keinesfalls Sicherheit. Im übrigen können solche Vereinbarungen keine Gesetze aushebeln.

Grüße aus Kassel

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 23:54
(@PhoeniX)

Moin Cornelia

Das mit dem Sorgerecht verstehe ich aber immer noch nicht.....
Da Ex auf Infos verzichtet, bleibt nun genau was als verpflichtend  für mich bestehen ?

Du mußt weiterhin deinen Ex über alle Dinge die nicht alltägliche Entscheidungen sind informieren und brauchst theoretisch auch seine Unterschrift.

Beispiel: Der Wechsel der Schule. (nicht alltäglich) / Operationen (nicht alltäglich) / Zahnarztbesuch mit Füllung machen (alltäglich) / Fußballvereinsbeitritt (alltäglich)

Sollte er es nicht wollen, schick ihm einen Brief per Einschreiben:

Hallo EX

Ich wollte dir nur mitteilen, das unsere Tochter XY am 1.8. von der Gesamtschule XY auf das Gymnasium XY wechseln möchte. Ich bitte dich darum mir bis zum (Datum + 14 Tage) deine schriftliche Einverständniserklärung oder deine begründeten Gegenargumente zu schicken, da ich sonst davon ausgehen werde, das du mich stillschweigend bevollmächtigst dieses allein zu entscheiden.

Mit freundlichem Gruß

Cornelia

Ich weiß, vor dem Hintergrund dem du gegenüber zu stehen scheinst, ist das mit Sicherheit läßtig, aber du bist auf der sicheren Seite und wirst dir keine Vorwürfe machen lassen müssen. Auch das Nicht-Wollen deines Ex entbindet dich nicht von deinen Pflichten, dich an Recht und Ordnung zu halten.

@Thomas

Das ABR liegt in fast allen Fällen ohnehin beim betreuenden Elternteil, was eigentlich auch Sinn macht.

Da muß ich widersprechen. Nur wenn es Streitigkeiten gab wo das Kind leben soll liegt das ABR bei einem Elternteil allein. Auch über den Sinn läßt sich streiten. Der Inhaber des ABR kann ohne wenn und aber mit dem Kind hinziehen wohin er will, ob das so gut ist, wird hier in vielen Toppics negiert. Auch das JA oder der nicht-betreuende Elternteil können Alleininhaber des ABR's sein, was auch manchmal Sinn macht.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 00:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Eine Elternvereinbarung dazu ist das Papier nicht wert, auf die geschrieben wurde...Die ist nicht einklagbar, kann jederzeit zurückgenommen werden, gibt also keinesfalls Sicherheit.

Es besteht die Möglichkeit, die Elternvereinbarung an das zuständige AG zu geben zwecks Übernahme in einen vollstreckbaren Vergleich  nach § 33 FGG. Dies muss im Text der Elternvereinbarung stehen und von den Parteien unterschrieben worden sein. Damit ist die Vereinbarung vollstreckbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 00:20
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin DT,

zunächst, ich hatte auch mal son Ding, sogar vor Gericht abgeschlossen. Wurde in den Beschluss übernommen und war nichts wert. Richtig ist allerdings, ich habe u.a. auch deshalb sämtliche Folgeprozesse gewonnen. Persönlich bin ich heute ein Feind solcher vereinbarungen und würde so was nie wieder machen. Kostet nur zeit und Nerven.

Gruß

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 00:25
(@cornelia)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Leser dieses Beitrags

Zum Verständnis und Einordnung der Brisanz fehlte evtl. der Hinweis, das die Kinder seit 6 Jahre bei mir (KM)  leben, alles ruhig war und lief, bis 2006 Scheidung (über Mediatorin) und Exens Umzug zeitgleich abliefen, was zu sich als explosives Gemisch entpuppt hat. 
Bei "uns" ist vieles eingespielt. Es ist mir (und ihm auch (siehe Transfer Bahn)) nur ein Bedürfnis, dies einmal schriftlich darzustellen.
Auch wenn "wir" einen nicht optimalen Dialog führen heißt das nicht, das man nicht nach Lösungen sucht.

Und die Lösung liegt bei uns gerade in einer möglichst exakten Formuierung des Status Quo.

... Herauszufiltern, wer auf was verzichtet und den Anderen da heraus entbindet (soweit möglich).....

Und hier meine ich durchaus keine großartigen Dinge, sondern auch Hinweise und Erfahrungen, welche Themen hier festgehalten werden sollten.

Thx
Cornelia     
 
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2007 00:27
(@PhoeniX)

Moin Cornelia

Entweder ihr macht eine Elternvereinbarung und laßt es übers Gericht bestätigen, oder du gehst ihm weiter auf die Nüsse. So und nicht anders solltest du es handhaben, ansonsten wird das für dich im juristischem Sinne ein warscheinlich ein riesen Eigentor.

Vieleicht setzt du mal eine auf und stellst den Text hier ein, damit man Vorschläge machen kann.

Eine weitere Diskusion, ob Elternvereinbarung oder nicht bzw. weitere Rechtfertigungen über das wieso und weshalb halte ich für überflüssig.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 21:01
(@grisilla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Cornelia,

ich sitze selbst gerade dabei eine Elternvereinbarung zu entwerfen und glaube es kann ein guter Mittelweg sein.

Hab hier mal schnell einen Link beigefügt, der aber doch etwas zu ausführlich ist:
http://www.konsuminfo.ch/downloads/gemeinsames_Sorgerecht.pdf

Es gibt im Netz jede Menge Vorlagen und daraus kann man sich das passende zusammenstellen. Bindend ist es vermutlich tatsächlich nur wenn man die Vereinbarung beim AG absegnen lässt.

Viele Grüße  🙂

Jörg

PS: wenn ich noch ein paar gute links finde schreib ich sie hier rein

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 21:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Elternvereinbarung ist grottenschlecht hinsichtlich Aufbau, Inhalt und für deutsches Recht geltender rechtlicher Belange. Ignorieren deiner Empfehlung ist die beste Strategie.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 21:18
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wozu braucht man überhaupt solch eine Vereinbarung? Bei GSR ist die eh überflüssig und bei unehelichen Kindern, warum auch immer die anders gestellt sind - wie die Eltern geschlechtlich navigiert werden und ein männlicher Pedant "im Kalkül"  aussen vorgelassen wird -  interessiert solch eine Vereinbarung doch keinen Menschen. Ich bin für Gleichberechtigung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes.

Aug um Aug, Zahn um Zahn.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 21:33