Entschuldige bitte Micha, aber das ist Kinderbesitzerinnen-Argumentation, für die hier jede Mutter kräftig auf die Finger bekäme.
Außerdem, wer sagt denn, dass die Mutter den Umgang bei dir wahrnehmen will? Sie wird das Kind bei sich sehen wollen. So ein kleines Kind kann aber nicht alleine fliegen.
Und angenommen sie fliegt zu euch, zahlst du dann auch die Unterkunft?
Du stellst eine Milchmädchenrechnung auf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ja ich hatte Dich missverstanden. Alle Zwei Wochen würde ich finanziell nicht aufbringen können, weil ich mit ihm mit fliegen müsste und sich somit die Flugkosten verdoppeln. In der Zwischenzeit habe ich regelmäßigen Kontakt per Skype und Telefon vorgeschlagen.
@LBM sie würde uns nicht besuchen, sie könnte kostenlos in dem Haus wohnen in dem ich wohne und ich würde in das Hotel ziehen, in dem ich arbeite. Das wäre für alle besser aber wie gesagt, das würde sie nicht machen. Geplant war, dass ich mit unserem Sohn (bis er routinierter im Fliegen und etwas älter ist) gemeinsam zu ihr fliege und sie ihn vom Flughafen abholt. Und später dann mit Flugbegleitung.
Liebe Grüße
Moin
... weil ich mit ihm mit fliegen müsste und sich somit die Flugkosten verdoppeln.
Das stimmt so nicht. Es gibt Fluglinien, die Flugbegleitung für Kinder anbieten. Checke das mal ab und kalkuliere neu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Oldie
ich schau nochmal nach.
Er ist eben da und liebt mich auch. Glaube mir ich mache mir es nicht leicht mit der Entscheidung und aus Erfahrung weiß ich wie es für mich ist ihn länger nicht zu sehen und nicht zu wissen wie es ihm geht. Aber diesen Stress und diese Uruhe mit seiner Mutter ist es nicht wert. Der Kleine soll zur Ruhe kommen sonst geht er daran kaputt.
Und seine Mutter liebt er nicht? und der Mutter ist es egal, wenn sie ihn länger nicht sieht/ keinen Umgang hat?
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Wenn Du ihn mitnimmst, leidet der Kontakt zu Km, der regelm. und vorallem auch zwanglose Umgang sowie die Chance, den Umgang zukünftig auch auszubauen. Und das ist schlecht fürs Kind! Es mag ein paar Argumente, warum es gut fürs Kind sein könnte, mit Dir wegzuziehen. Davon musst Du KM überzeugen, aber will sie es nicht, solltest Du es akzeptieren! Ob Du es dann für Dich verantworten willst alleine wegzuziehen, um die Früchte des neuen Lebens zu genießen , aber auch die Nachteile mit Blick auf Umgang und Verhältnis zu Deinem Sohn zu tragen, ist alleine Deine Abwägung!
Kein Elternteil hat das (moralische) Recht, die Beziehung zum anderen ET derart zu beeinträchtigen!
In der Zwischenzeit habe ich regelmäßigen Kontakt per Skype und Telefon vorgeschlagen.
du willst nicht ernsthaft argumentieren, dass dies einen häufigeren Umgang.ersetzt??
Gruss. toto
Ich schließe mich den kritischen Stimmen an.
Dem Kind aber auch dem anderen Elternteil zu ersparen ist Teil der Verantwortung von Betreuungselternteilen.
Wer das nicht will oder kann soll das Kind dem anderen überlassen.
Und die Antwort auf die Frage, ob man dann noch weg will, hilft einem auch bei der Antwort auf die Eingangsfrage.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
also,
ich kann die Argumentation ja verstehen, wenn Muttern total an viel Umfang interessiert wäre. Ist die aber nicht, und der KV sogar bereit, die Flüge vom Junior zu finanzieren.
Also auf geht's!. Mit Kind!!.
Und ja, ich mache hier schon einen Unterschied, ob der zurückbleibende ET superduperengagiert ist oder nicht. Wegen einem UET, was Umgang jede Woche ablehnt weil 14-tägig stressig genug ist würde ich mit nicht soo lange den Kopf zerbrechen.
Ausland ist auch gut für die Kinderentwicklung, viele Kinder leben weiter vom UET entfernt.
mmm
viele Kinder leben weiter vom UET entfernt.
was in vielen Fällen vom BET einfach so umgesetzt wird, ohne Rücksicht auf Kind und UET 😡 - nein, genau das ist so pauschal keine Begründung...
Wegen einem UET, was Umgang jede Woche ablehnt weil 14-tägig stressig genug ist würde ich mit nicht soo lange den Kopf zerbrechen.
nochmal: das die KM nicht überdiemaßen engagiert ist und fragwürdig handelt ist unbestritten. nur rechtfertigt das nicht, via Wegzug ins Ausland einen kalten, schleichenden Umgangsboykott... 😡 Und ob eine höhere Frequenz des derzeitigen Umgangs und der Stress nicht schon jetzt eine Folge der bestehenden Entfernung ist, wäre auch noch zu klären. auch hier wäre der Wegzug eher verstärkend negativ denn positiv...
Gruss, Toto
WOW,
absolut absurd, Auswanderung mit Boykott und Entfremdung gleichzusetzen. Es ändert sich ja noch nicht einmal die zeitliche Entfernung von ca. 3 Stunden. Nur das Verkehrsmittel. Auch absurd, wenn einige meinen, dass der "Kindesbesitzer" die Reisekosten für den Umgang allein zahlen soll. Wo gibts denn das? Wer Umgang will, muss dafür auch zahlen. Egal wie weit er wohnt. Diese Dame hier hat ja auch genug Zeit und Lust, sich mit anderen Dingen als ihrem Kind zu beschäftigen und hat den Rücken jahrelang frei, ordentlich Verdienst zu haben. Ein Verschuldensprinzip gibt es nicht, weil der Vater mit dem Kind ins Ausland geht und damit auch den Wohnort des Kindes dorthin verlegt, dass er die Reisekosten zum Wohnort der Mutter allein zahlen muss. Das ist reine Fantasie. Hier haben sich wohl einige auf einen Standpunkt eingewöhnt, dass es immer bösartige Kindesmütter sind, die mit Kindern zwecks Boykott und Entfremdung weit wegziehen, und sich einen Haufen von fadenscheinigen Argumenten gebastelt, warum das für Kinder nicht gut sei. Alles über Bord werfen. Mütter und Väter haben sehr wohl das Recht, auszuwandern und ihre Kinder mitzunehmen. Im Zweifelsfall bzw Uneinigkeit muss darüber eben ein Gericht entscheiden. Schon auffällig, dass hier im Gegensatz zu manchen anderen Fällen wenig Abhandlungen zur prozessualen Durchsetzung der ratsuchenden Interessen zu finden sind. Komische Ratschläge, freiwillig Zugeständnisse machen zu sollen ohne Notwendigkeit.
Gruß
Hallo,
wer sich über die Möglichkeiten des alleine Fliegens von Kindern, geht nur mit Betreuung, informieren will, findet hier eine gute Seite
http://www.kidsaway.de/reiseplanung/fliegen/fliegen-allgemein/fliegen-ohne-eltern-die-wichtigsten-fakten/
Die kosten fürs Fliegen hängen davon ab, ob es einen Direktflug gibt und wie die Verkehranbindung der Wohnorte ist. Auch sollte man beachten wie siech die Flugpreise mit der Zeitverändern.
Sicher ist in der Nähe bleiben die beste Variante, aber Hartz4 + Aushilfjobs ist nun auch nicht so prikelnd. Klar schaffen es viele Alleinerziehende einen Job zu finden, nur schaffen es eben nicht alle und es ist nicht unbedingt ihre Schuld.
Micha, hier wirst Du im Prinzip 2 Lager finden, die einen, die es sich nicht vorstellen können, dass es mit dem Ausland gut geht und Dir deshalb raten hier zu bleiben, und das andere Lager die, die denken, dass es klappen kann. Aber die Entscheidung, was DU willst kann Dir keiner abnehmen.
Dass Dich Deine Ex schlecht macht, ist auch nicht neu. Ob Du Umgang hast und ihn wahrnehmen kannst, wenn Dein Kind in D bleibt kann Dir keiner sagen, ich denke aber, dass es eher schlecht aussieht.
Du hast wegen der Kontinuität sicher Chancen Dein Kind mitzunehmen, aber Du solltest auch vernünftige Angebote für den Umgang haben (ich denke, dass Du die hast und hier gibt es sicher noch die eine oder andere Idee).
Egal wie Deine Entscheidung aussieht wirst Du hier Unterstützung finden.
VG Susi
Ach Bastian, ich wünschte, Du würdest es mal mit Dieter Nuhr halten.....
Es gibt genügend Urteile, die besagen, dass der Elternteil, der die Entfernung schafft, auch die Mehrkosten des Umgangs tragen muss.
KM und der Opener haben sich darauf geeinigt, dass er betreut und sie den Standardumgang hat. Das ist keinerlei Grund, sie als schlechte Mutter darzustellen. Es ist sehr schade, dass sie nicht mehr Umgang will und das stellt dennoch keine Rechtfertigung dar, durch den Wegzug den Umgang zu beschneiden.
Solange die beiden das gemeinsame ABR ausüben braucht er die Zustimmung der Mutter bzw. die Übertragung des ABR auf sich. Ansonsten würde er sich der Kindesentziehung schuldig machen und das Kind müsste ggf. nach HKÜ nach Deutschland zurück gebracht werden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Zusammen,
also ich muss dazu sagen, dass es wirklich nicht um Umgangsboykott geht oder ähnliches. Im Gegenteil. Wenn wir hier bleiben, sieht sie unseren Sohn letztlich weniger Tage im Jahr, als wenn wir ins Ausland gehen. Insgeheim hoffe ich ein wenig, dass ihr Interesse, gerade durch die Entfernung vielleicht ein wenig steigt und sie sich mehr um ihn bemüht (also für das Kind und mich sichtbar). Nun aber ändern kann ich sie nicht, das weiß ich auch
ZB.
Als wir im letzten Urlaub mit ihr skypten, chattete sie einfach nebenbei und hörte unserem Kleinen kaum zu. Auch war es meine und unseres Sohnes Idee sie zum skypen zu überreden. Von selbst kommt von ihr nichts derartiges.
Der Kleine sieht dieses Desinteresse noch nicht aber ich sehe es und es tut mir weh, das zu beobachten. Als ich mit ihm skypte, lief dieser Kontakt immer ganz anders.
Schwamm drüber, schlecht machen will ich sie nicht, auch nicht strafen oder sonst was. Dazu bin ich nicht befugt. Ich möchte lediglich nach vorne sehen, Chancen für uns ergreifen und eine gute Umgangslösung finden, egal wie es letztlich ausgeht.
Und da ich die Entfernung schaffe, komme ich natürlich auch für die Kosten auf, um das Geld geht es mir nicht.
Aber mal eine Frage aus Interesse: Wenn denn eine Mutter so handeln würde, alles genau so wie ich es tue, wäre die Lage dann evtl eine andere?
Bei manchen von Euch nicht, ich weiß aber vielleicht bei Einigen?
Viele Grüße und schönen Samstag
Micha
Hallo Micha,
nein, die Reaktion wäre die Gleiche. Lies mal den Beitrag von SpecialD.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM
aber ich sehe da doch einen deutlichen Unterschied, auch wenn ich nicht alles gelesen habe. Die Exfrau geht ja fast schon über Leichen, um zu erreichen was sie möchte. Wenn ich das falsch interpretiert haben sollte, bitte ich um Entschuldigung u evtl Aufklärung.
Auch geht es hier nicht um ein Land in dem es besonders gefährlich ist, gut das habe ich noch nicht erwähnt. Die Schulbildung ist hervorragend, die Kinderbetreuung und Arbeitszeiten ebenfalls. Ich bin mir sicher, dass sich seine Aussichten für die Zukunft dort nicht verschlechtern würden, im Gegenteil. Auch gerade wegen der dortigen Schule und Lebensumstände, fände ich es gut wenn er mich begleiten dürfte.
Ich weiß dass man Kinder nicht vor allem bewahren kann oder soll, Aber das Umfeld in dem es aufwachsen soll, kann man beeinflussen und das will ich versuchen.
Es gibt für mich noch weitaus mehr Gründe, als die bisher angegebenen, mit unserem Sohn diesen Schritt zu machen. Die brauche ich jetzt aber auch nicht alle erwähnen, denn überzeugen muss ich nur die Kindesmutter und das Gericht.
Grüße Micha
Hallo Micha,
da die Sache eh bereits bei Gericht anhängig ist, ist das
überzeugen muss ich nur die Kindesmutter und das Gericht.
am Ende das Einzige, was zählt.
Ob eine gute Schulbildung einen eventuell später mal möglichen ungezwungenen Umgang mit einem Elternteil aufwiegt, der bereits gezeigt hat, was ihm im Zweifelsfall wichtiger ist als das eigene Kind, möchte ich mal dahingestellt lassen. Ich finde es gut, dass es für solche Fälle wenige Standardregeln gibt. Außer der Vorschrift, dass die Zustimmung des zweiten Elternteils erforderlich ist bzw. durch ein Gericht ersetzt werden kann. Ich finde es auch gut, dass du freiwillig anbietest, den künftigen Umgang zu finanzieren.
Es kommt auch in intakten Familien vor, dass ein Elternteil aus beruflichen Gründen das Land verlässt und der andere in der alten Heimat bleibt. Die Modalitäten des Familienlebens müssen dann eben angepasst werden. Es gibt so viele unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, wie es unterschiedliche Familien gibt. Standard ist, dass in solchen Fällen die Kinder Anfangs beim bleibenden Elternteil bleiben. Bis die Umzugsmodalitäten geklärt sind. Genau an dem Punkt seid ihr jetzt.
Arbeitszeiten für Köche sind i.d.R. kein bischen familienfreundlich. In keinem Land der Erde. Ich kenne mehr als einen Koch, der wegen einer dieser wenigen Stellen sein Heimatland verlassen hat. Falls du als gelernter Koch wirklich einen der wenigen Arbeitsplätze gefunden hast, wo du die Betreuung eures Sohnes und die Arbeit in deinem erlernten Job unter einen Hut bekommen kannst, solltest du versuchen, diese Stelle anzutreten.
In der Nähe eines geschiedenen Ehemannes würde ich nicht bleiben wollen,
wenn meine Alternativen ALG2 oder beruflicher Wiedereinstieg hießen.
Ob dein Sohn bei dir sein oder in D in Obhut der Mutter bleiben wird, entscheidet das Gericht.
Die Drohung der KM gegen euren kleinen Sohn: "Wenn du mit Papa gehst, kannst du ganz dableiben. Dann will ich dich nie mehr sehen." würde ich an deiner Stelle vor Gericht mündlich zitieren. Für mich rangieren solche Drohungen auf der Liste der Misshandlungen sehr nahe an körperlichen Übergriffen. Solche Erpressung geht mpMn überhaupt nicht.
Sollte die KM diese Drohung leugnen, kannst du dich auf die Fantasie eines Kindes zurückziehen. Sollte sie diese Drohung bei Gericht bestätigen und bekräftigen, sollte das zu deinen Gunsten ausgelegt werden.
Falls diese Drohung in der ersten Instanz protokolliert wurde und deine Vorschläge zur künftigen Umgangsgestaltung und -finanzierung ebenfalls, hast du sehr, sehr gute Karten in der 2. Instanz. Vorausgesetzt, dein Anwalt versteht deine Karten gut zu spielen.
Ich würde euch wünschen, dass das Gericht anerkennt, wer in den letzten Jahren kontinuierlich die Verantwortung für das Kind getragen und den Umgang zum anderen Elternteil gefördert hat.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Es gibt genügend Urteile, die besagen, dass der Elternteil, der die Entfernung schafft, auch die Mehrkosten des Umgangs tragen muss.
KM und der Opener haben sich darauf geeinigt, dass er betreut und sie den Standardumgang hat. Das ist keinerlei Grund, sie als schlechte Mutter darzustellen.
Genau. Solche URTEILE mag es geben. Und dann ziehe erst mal von den Mehrkosten die momentane Reisekosten ab. Also warum sollte der Vater die ganz tragen. Es gibt ja schon Kosten, welche die Mutter tragen muss.
Als schlechte Mutter stellt sie sich ganz alleine dar, indem sie dem Kind einredet, es verbannen zu wollen, wenn es mit dem Vater zusammen auswandert. Und der macht das alles sehr richtig wie er es macht.
in einem anderen Forum gibt es die Option, sich für einen Beitrag eines anderen users zu bedanken. Hier muss ich es leider schriftlich tun, tu es aber hiermit.
mmm
Ich konnte jetzt noch nicht genau herauslesen, welche Verhaltensweisen Deiner Ex vor Gericht dokumentiert worden sind. Zumindest hat sie wohl vor Gericht einen erweiterten Umgang abgelehnt und mit ihren falschen Anschuldigungen ist sie auch gescheitert, oder?
Ich würde genauso weitermachen wie du es begonnen hast, spätestens vor dem OLG würdest Du gewinnen. Achte darauf einen fähigen Anwalt zu haben, der nicht zu engstirnig ist und der für sich selbst mit dem Thema Ausland keine Berührungsaengste hat. Leider sind mir als Ausländer diesbezüglich vor Jahren mal große Nachteile in einem anderen Zusammenhang erwachsen, nur weil mein damaliger Anwalt im Ausland immer nur Nachteile gesehen hat..
Für Kinder sind längere Auslandsaufenthalte etwas großartiges, dass ihnen niemand mehr nehmen kann und was immer prägend bleiben wird.
Nur noch ein Punkt:
Sei zu Beginn der Verhandlungen nicht zu großzügig mit Deinen Zugeständnissen, weder finanziell noch was zeitliche Festlegungen des umgangen anbelangt. Ich kenne Deine finanziellen Verhältnisse nicht, aber is kann schnell zum Bumerang werden. Lass Dich nicht so sehr beschneiden in diesen Dingen, dass Du nachher handlungsunfähig wirst. Denn dann wird Exemplar versuchen zurückzuschlagen.
Und moralisch hast Du Dir in keinster Weise etwas vorzuwerfen. Du kümmerst Dich seit Jahren um das Kind, Du machst für Euch zukunftsorientierte Planungen und wägst dabei für und wider ab, Du hast Dir nichts zuschulden kommen lassen, also
ZIEHE DEIN VORHABEN DURCH! Dein Kind wird es Dir danken.
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
es wurde vor dem Gericht noch nicht erwähnt, dass sie ihm droht den kompletten Familienkontakt ihrerseits zu verlieren, nur die Tatsache, dass sie mich und meine Familie als Lügner bezeichnet. Natürlich werde ich diese Tatsache vor Gericht vortragen.
Vorher war unser Sohn begeistert von der Idee dort zu leben, wie gesagt er kennt die Umgebung auch aus Urlauben. Bis vor kurzem hatte er Angst zu gehen, als ich ihm aber gesagt habe, dass er seine Mama selbstverständlich wieder sieht. Jetzt gehts unserem Sohn bedeutend besser...
Ich habe nur ein Problem, wie kann ich ihm versprechen, dass er den Kontakt behält, wenn sie den Kontakt am Ende verweigern wird? Mag sein, dass sie vor Gericht zusagt, dann aber den Kontakt abbricht. Das könnte ich mir bei ihr durchaus vorstellen.
Trotzdem vielen Dank für die vielen Meinungen, insbesondere Susi64, Biggi62, MMM, Toto HH, Lbm, Slydecite und den vielen anderen für Eure Hilfe und Kritik.
Das lässt mich die Sache doch nochmal anders betrachten
@ Bitumen,
es wurde seither vor Gericht nichts von ihr Dokumentiert. Selbst die gemeinsten Vorwürfe ihrerseits gegen mich, oder der Kindesentzug wurden in keiner Form irgendwo dokumentiert.
Mir scheint alle hätten Verständnis für ihr Verhalten (gekränkter Stolz, Liebeskúmmer etc) schön und gut aber sie hat Partner, jede Menge und ich habe ihr nie etwas angetan sodass Lieberskummer oder gekränkter Stolz zu rechtfertigen wären.
Mir wurde vom Jugendamt sogar vorgeworfen, dass ich seit der Trennung so zu sagen partnerlos bin, aber ganz ehrlich, ich habe momentan andere Probleme und erst wenn ich mit meinem Leben zufrieden bin, kann ich einer Frau gerecht werden.. So sehe ich das.
Warscheinlich ist es doch Mama-bonus, den ich gerade erlebe. Sei es drum. Ich tue mein Bestes und wenn es nicht geht, tue ich weiterhin mein Bestes um unserem Sohn ein guter Papa zu sein.