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Bin kurz vor der Aufgabe, bitte um Hilfe

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(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok mich83,

Das hatte ich anders verstanden.  Wenn du bislang keinerlei handfesten Beweise hast, d.h. dass deine Ex vor Gericht oder Ja oder sonstigen öffentlichen Stellen so geäußert oder verhalten hat....dann würde ich die Drohung deiner Ex gegen den Sohn nicht vor Gericht vorbringen. Das wird nach hinten losgehen und wird gegen Dich verwendet werden.

Sorry, ich hoffe Du hast einen guten Anwalt oder Du machst das, was die Ja Mitarbeiterin Dir zuerst geraten hatte.

CU Bitumen


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Geschrieben : 06.09.2014 21:04
(@BastianKronfeld)

oder Du machst das, was die Ja Mitarbeiterin Dir zuerst geraten hatte.

Hä irre? Meinst Du den Ratschlag der Mitarbeiterin, einfach mit dem Kind auszuwandern ohne vorherige Klärung? Das würde voll nach hinten losgehen und keinesfalls zielführend sein.

@micha

Lass Dich mal von der jugendamt-Tante nicht so runterputzen. Frag Sie doch mal, was sie heute dazu sagt, Dir vorher empfohlen zu haben, einfach mit dem Kind durchzubrennen und was sie mit dem Vorwurf meint, dass Du keinen Partner hast. Kann das sein, dass die nur mal Deine Persönlichkeit testen will, wie Du dich in bestimmten Situationen verhälst? Vielleicht hat sich ja auch nur einen besseren Draht zur Mutter. Di hast auch die Möglichkeit, mal mit dem Teamleiter darüber zu sprechen, ob es nicht eine andere Person dort gibt, mit der Du eventuell besser klarkommst. Schließlich muss man auch ein gewisses Vertrauensverhältnis zu den Personen haben, die einen beraten und unterstützen sollen, die Kindesinteressen wahrzunehmen. Das ist konstruktiv und zeigt, dass Du dich auch auf dieser Ebene einsetzt. Wenn mir so eine nicht passen würde, würde ich hingehen und ihr und dem Chef das sagen, dass hier einfach "DIE CHEMIE" nicht stimmt. Das ist neutral, auch wenn es sie anpisst.

Gruß


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Geschrieben : 06.09.2014 22:19
(@micha83)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

nein, natürlich gehe ich diesen illegalen Weg nicht. Das wäre genau das, was die KM sich für mich wünschen würde. Einen großen Fehler machen.

Ich schau, dass ich sachlich bleibe und versuche die Angriffen der Gegenseite zu ignorieren . (Ist schwer, wenn alles so gesponnen ist).

Zwingen zu bleiben kann man mich nicht, verbrochen habe ich nichts, dass ich mich einsperren lassen muss. Sämtliche Bemühungen hier etwas zu finden schlugen fehl.

Ich kann nur hoffen, dass es klappt und der Kleine mit darf und wir eine Lösung finden.

Wenn nicht dann muss ich überlegen was ich tun soll. Hartz4 oder ohne Kind 🙁

Schönen Sonntag Euch allen

Micha


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Themenstarter Geschrieben : 07.09.2014 13:32
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Das OLG Koblenz zeigte in einem Urteil in 2010 Gründe auf, unter denen es den Wegzug der KM und somit den Umgangsboykott möglicherweise erlauben würde.
Als trifftige Gründe nannte das OLG:
– ein Ausländer (oder Bürger mit Migrationshintergrund) möchte in seine alte Heimat zurückziehen und das Kind mitnehmen, das dort auch in die sozialen Beziehungen mit eingebunden ist.
– die Kindesmutter möchte ins Ausland ziehen um ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz zu verbessern.

Man(n) muss jetzt halt nur mal einen Arsch in der Hose haben und seine Pläne durchziehen, oder aber hier rumjammern

CU Bitumen


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Geschrieben : 07.09.2014 20:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Es besteht nach aktueller Erfahrungslage (fast) überhaupt kein Zweifel daran, dass ein Gericht für eine Auswanderung mit Kind grünes Licht geben wird, sofern das Kind schon lange von diesem ET betreut wird und die Umzugsgründe nachvollziehbar sind.

Auch die Übernahme der Mehrkosten durch den ET, der die Entfernung schafft, ist die überwiegende Gerichtsmeinung.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2014 23:13
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